Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6739 Entscheidungen

Zeitung bringt „Hitliste“ des Todes

Unter der Überschrift „Das sind die zehn dämlichsten Todesfälle“ befasst sich die Redaktion der Online-Ausgabe einer Zeitung mit den unterschiedlichsten Umständen, wie Menschen zu Tode kamen. Ein Leser der Zeitung beschwert sich beim Presserat, weil er die Erstellung einer derartigen „Hitliste“ von Todesfällen für makaber hält. Er vermutet vor allem in der Formulierung „dämlichste Todesfälle“ eine ethische Grenzüberschreitung im Sinne der Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde). Der Beschwerdeführer sieht die Menschenwürde der Getöteten und ihrer Angehörigen verletzt. Er beklagt auch einen Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz). Auch wenn der Beitrag an bereits bekannte Sammlungen wie den so genannten „Darwin Award“ als eine Mischung aus Satire und Zynismus anknüpfe, erscheine ihm die Zusammenstellung, die primär auf Grusel oder Erheiterung abziele, für eine Zeitung als unwürdig. Der stellvertretende Chefredakteur verweist darauf, dass der Beitrag auf das Buch „Schicht im Schacht: Die dämlichsten Todesfälle“ von Marco Kratzenberg zurückgehe. Diese Quelle werde im Online-Beitrag genannt. Alle berichteten Fälle seien anonymisiert, so dass keine Verletzung ethischer Grundsätze vorliege. Kurz nach dem Erscheinen des Beitrages habe die Redaktion das Wort „dämlichste“ aus der Überschrift genommen, weil es ihr im Zusammenhang mit Todesfällen unangemessen erschienen sei. Es sei durch „bizarrste“ ersetzt worden. (2011)

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Hat sich die Einkaufschefin „bedient“?

Die Konsequenzen aus der mutmaßlichen Betrugsaffäre um die Leiterin des Zentraleinkaufs einer Großstadt sind Thema in der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Die Frau beschwert sich über den Bericht, insbesondere über die Behauptung, sie habe sich aus den Mitteln des Betriebes „bedient“. Dies sei jedoch bislang nicht bewiesen. Das Ermittlungsverfahren laufe noch. Die Zeitung habe das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung gibt der Beschwerdeführerin Recht. Die Redaktion habe den beanstandeten Satz übersehen. Mit dem bearbeitenden Redakteur sei ausführlich über das Thema „juristische Unschuldsvermutung“ gesprochen worden. (2011)

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David sagt einem Goliath den Kampf an

„Am Bankschalter gibt’s bald Stromverträge“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Bericht über die Zusammenarbeit der örtlichen Sparkasse mit einem am Ort ansässigen Energieversorger. Dieser will künftig in den Sparkassenfilialen über die Bankberater Verträge anbieten. Es heißt im Bericht, dass nach Auskunft eines Verbraucherportals dieser Anbieter bei allen haushaltsüblichen Abnahmemengen preiswerter sei als die Mitbewerber. Zwei von diesen werden namentlich genannt. Ein Leser der Zeitung vermutet Schleichwerbung für den Energieversorger. Es werde massiv Werbung betrieben. Im Übrigen sei der Anbieter nicht preiswerter als die genannten Mitbewerber. Er lande im Verbraucherportal immer im Mittelfeld. Die Autorin des Artikels teilt mit, dass Sparkasse und Energieversorger erstmals zu einem gemeinsamen Pressegespräch eingeladen hätten. Ungewöhnlich viele Medienvertreter hätten teilgenommen. Die beiden Unternehmen seien in ihrem Marktsegment die beiden größten lokalen Anbieter. Beide seien zu hundert Prozent Töchter der Stadt und damit quasi im Besitz der Bürger. Weiterhin genieße das Thema Energie und damit verbundene Kosten bei den Lesern eine hohe Aufmerksamkeit. Wenn der lokale Energieversorger nunmehr seine Strategie wechsle und einem der größten Versorger den Kampf ansage, sei dies berichtenswert. Am Tage der Berichterstattung habe das Verbraucherportal tatsächlich bestätigt, dass der lokale Anbieter der preisgünstigste sei. (2011)

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Der Tierarzt, der gar keiner war

Eine Frauenzeitschrift veröffentlicht Fragen von Lesern und die Antworten eines namentlich genannten Facharztes für Tierernähung. Im Beitrag wird der Arzt mit Foto vorgestellt. Ein Leser des Blattes hält der Redaktion vor, dass der vorgestellte Mann gar kein Arzt sei. Die abgebildete Person sei ein professionelles Fotomodell. Dies belege die Internetseite einer Fotoagentur, die Motivbilder anbiete. Der Beschwerdeführer bezweifelt zudem, dass der genannte Tierarzt überhaupt existiere. Eine Internetrecherche hätte keine Person bzw. keinen Arzt unter dem angegebenen Namen ergeben. Die Zeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung. (2011)

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Diese Änderungen gingen zu weit

Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Vernünftige Verbraucher“ einen Leserbrief zum Thema Biosprit E10. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Autor des Leserbriefes. Er wirft der Redaktion vor, seinen Brief sinnentstellend gekürzt zu haben, und dies trotz der Zusicherung, dass die Einsendung nur geringfügig gekürzt werde. In der Tendenz habe der Leserbrief allenfalls nur einen sehr eingeschränkten Teil seiner Aussagen wiedergegeben. Der Autor legt das Original seines ursprünglichen Briefes bei. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung stellt fest, die Leserbriefredaktion habe die Kürzungen unter Beachtung der geltenden journalistischen Kriterien vorgenommen. Der Einsender sei vor der Veröffentlichung darauf hingewiesen worden, dass Kürzungen vorgesehen seien. Dies habe vor allem für Passagen gegolten, in denen der Verfasser lediglich andere Medien und Autoren zitiere. Die eigentliche Meinungsäußerung komme nach Einschätzung des stellvertretenden Chefredakteurs dennoch uneingeschränkt zum Ausdruck. (2011)

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Luxus- Uhren mit Alleinstellungsmerkmal

In einer Regionalzeitung wird ausführlich über neue Uhren einer bekannten Manufaktur berichtet. Die beiden Modelle im 70er-Jahre-Look werden ausführlich beschrieben und mit zwei großformatigen Fotos, die laut Bildlegende von der Firma selbst stammen, präsentiert. Auch die Preise der Uhren werden genannt. Eine Firmensprecherin wird mit den Worten zitiert: „Die haben das gewisse Etwas, das jeden von uns in seinen Bann zieht“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Artikel insgesamt wie eine Anzeige gestaltet sei, ein Hinweis darauf jedoch fehle. Der Beitrag habe einen werbenden Ton. Auch die detaillierte Beschreibung der Produkte gehe über das normale Maß des öffentlichen Interesses hinaus. Zudem seien die beigefügten Fotos vom Hersteller gestellt worden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung nicht um eine Anzeige, sondern um einen redaktionellen Beitrag gehandelt habe. Die Redaktion berichte darin vorab über die Messeneuheiten eines international führenden Luxus-Uhrenanbieters. Es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an der Berichterstattung, da die Firma ihren Sitz im Verbreitungsgebiet der Zeitung habe und zu den wichtigsten Arbeitgebern in der Region zähle. Als führender Hersteller genieße die Firma ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber „normalen“ Uhrenherstellern. Das magazinartige Layout des Artikels sei gewollt und in der Zeitung ein übliches Format für redaktionelle Inhalte. Die Redaktion habe keinen geldwerten Vorteil erhalten. Dass die Fotos vom Hersteller stammten, liege in der Natur der Sache, da die Uhren noch nirgends sonst vorgestellt worden seien. (2011)

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Postendiskussion im Schatten von Spekulationen

„Schnell rotiert das Postenkarussell“ titelt eine Regionalzeitung sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe. Es geht um Personaldiskussionen, die im Rathaus einer Stadt im Verbreitungsgebiet für Gesprächsstoff sorgen. Die Stelle des Stadtkämmerers soll neu besetzt werden. Es ist an den Grünen der Stadt, einen Personalvorschlag zu machen. Dieser Plan ist dem Bericht zufolge so konkret, dass sogar schon ein Name für die Neubesetzung kursiert. Ein SPD-Mann soll es sein (er ist der Ehemann der Vorsitzenden der Grünenfraktion), so dass die derzeit oppositionelle SPD wohl kaum umhin könne, diesen Personalvorschlag gutzuheißen. Wenige Tage nach dem Bericht erscheint in der Online-Ausgabe der Zeitung eine Korrekturmeldung. Darin wird klargestellt, dass der Kandidat für den Posten des Stadtkämmerers nicht mehr Mitglied der SPD ist. Dessen Ehefrau, die Grünen-Fraktionschefin, widerspricht der Darstellung der Zeitung, ihr Mann spiele in personellen Überlegungen zur Neubesetzung des Kämmerer-Postens eine Rolle. Dies werde – so die Kommunalpolitikerin – nur von interessierter Seite gestreut. Beschwerdeführer ist der Mann, der von der Zeitung als Nachfolger für den bisherigen Kämmerer genannt wurde. Er sieht sich als Gegenstand willkürlicher Berichterstattung und Spekulationen. Es werde durch persönliche Angaben zu seiner Person der Eindruck einer seriösen Darstellung vermittelt. Dies stimme aber nicht. Der Autor des Beitrages habe nicht mit ihm gesprochen. Dieser hätte im Gespräch erfahren können, dass es sich nur um Gerüchte gehandelt habe. Der Kämmererposten sei gar nicht vakant. Die Zeitung habe ihn dem Vorwurf ausgesetzt, aus der politischen Tätigkeit seiner Frau Vorteile zu ziehen. Nach Darstellung der Rechtsabteilung der Zeitung stütze der Autor des kritisierten Beitrages seine Berichterstattung auf Informationen aus verschiedenen Quellen. Die entsprechenden Informanten seien in der Sache kompetent. Sie hätten dem Autor auf Nachfrage konkret bestätigt, dass über die Personalie des Stadtkämmerers innerhalb des so genannten „Jamaika-Bündnisses“ (CDU, FDP, Grüne und Freie Wähler) diskutiert werde. In diesem Zusammenhang sei bestätigt worden, dass der Beschwerdeführer als Kandidat genannt worden sei. Der Autor des Beitrages habe vor der Veröffentlichung mehrfach vergeblich versucht, den Beschwerdeführer telefonisch für eine Stellungnahme zu erreichen. An keiner Stelle habe die Zeitung den Eindruck erweckt, dass dem Beschwerdeführer aufgrund seiner Verbindung zur Grünen-Fraktionschefin ein Posten zugeschoben werden sollte. Im Beitrag sei die fachliche Eignung des Mannes ausdrücklich herausgestellt worden. (2011)

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Ehepaar sieht seine Sicherheit in Gefahr

Die Online-Ausgabe eines illustrierten Magazins berichtet unter der Überschrift „(…) Ex-KGB-Agent und Ehefrau bluffen Geheimdienste“ über ein russisches Ehepaar, das der Meinung ist, auf deutschem Boden vergiftet zu werden. Das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium, der BND, das BKA, der Verfassungsschutz und die Generalbundesanwaltschaft – so das Magazin weiter – sollen angeblich mit dem Fall befasst sein. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt sei eingestellt worden. Ein LKA (Landeskriminalamt) halte sogar eine gezielte Selbstkontamination mit Quecksilber für möglich, schreibt die Redaktion. Die betroffenen Eheleute treten in dem Fall als Beschwerdeführer auf. Ein Gespräch mit der Redaktion sei auf deren Drängen zustande gekommen. Sie hätten von der Redaktion gefordert, dass im Mittelpunkt des Beitrages nicht ärztliche, sondern journalistische Fragen stehen sollten. Sie hätten den fertigen Beitrag vor der Veröffentlichung sehen wollen. Die Redaktion habe „eigenmächtig“ behandelnde Ärzte und andere Institutionen befragt. Das Ehepaar sieht durch den veröffentlichten Beitrag seine persönliche Sicherheit in Gefahr. Er enthalte unwahre Behauptungen. Es gebe medizinische Atteste, in denen auf die Wahrscheinlichkeit einer Vergiftung hingewiesen werde. Die Rechtsabteilung des Verlages verweist auf eine sorgfältige Recherche durch die Redaktion. Für alle Behauptungen lägen Auszüge aus strafrechtlichen Ermittlungsakten vor, einschließlich der Gutachten von Ärzten sowie der Berichte zuständiger Behörden. Die medizinischen Details zu den Untersuchungen hätten die Eheleute teilweise selbst mitgeteilt bzw. gegenüber anderen Medien geäußert. Die Autoren des kritisierten Beitrages hätten beim Gesprächstermin klargemacht, dass der Beitrag die Vergiftungsthese und die medizinischen Aspekte behandeln werde. Eine Autorisierungsvereinbarung habe es nicht gegeben. (2011)

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Die fällige Korrektur ist ausgeblieben

Eine Arbeitsgruppe kümmert sich um städtische Verkehrsräume. Die örtliche Zeitung berichtet. Im Artikel heißt es, dass die Gruppe auf Elternvertreter der örtlichen Schulen noch warte. Nur die Vertreterin der Integrierten Gesamtschule (IGS) habe am aktuellen Treffen teilgenommen. Der Vorsitzende des Elternbeirates eines Gymnasiums wehrt sich gegen diese Darstellung. Nicht einer, sondern fünf Elternvertreter von Schulen hätten an dem Treffen teilgenommen. Er habe die Redaktion um Richtigstellung gebeten. Diese habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass vor der Sitzung ein Pressegespräch stattgefunden habe. Bei dieser Gelegenheit habe die Arbeitsgruppe die Abwesenheit von Elternvertretern beklagt. Aus diesem Grund sehe die Redaktion keinen Grund für eine Korrektur. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der berichtende Redakteur offenbar vor der Sitzung der Arbeitsgruppe gegangen sei. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, seine Zeitung habe an keiner Stelle behauptet, dass nur eine Elternvertreterin an der fraglichen Sitzung teilgenommen habe. Die Sitzungsleiterin sei lediglich mit den Worten zitiert worden, sie freue sich über die erste Teilnehmerin von der Integrierten Gesamtschule. Auch das in der Überschrift übernommene Zitat der Sitzungsleiterin „Auf Elternvertreter warten wir noch“ enthalte im Kontext mit der im letzten Absatz wiedergegebenen Aussage „Vielleicht sind dann mehr Elternvertreter da“ keine falsche Tatsachenbehauptung. Tatsache sei – so die Chefredaktion weiter -, dass in der Vergangenheit Mitglieder der AG Verkehrsräume Kritik geäußert hätten: Von Seiten der Schulen habe es so gut wie keine Teilnahme an den Treffen gegeben. Dieser Aspekt sei auch Thema eines auf Wunsch der Arbeitsgruppe veranstalteten Pressegesprächs gewesen. Zum Zeitpunkt dieses Gesprächs sei lediglich eine Elternvertreterin vor Ort gewesen. (2011)

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U-Bahn-Gewaltszene auf der Titelseite

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht eine Geschichte zum Thema Jugendgewalt. Auf dem Titel der Zeitschrift, der auch im Internet zu sehen ist, wird eine Gewaltszene in einem Berliner U-Bahnhof gezeigt: Ein junger Mann macht eine ausholende Bewegung mit einem Bein, offensichtlich, um auf den Kopf eines am Boden liegenden Mannes zu treten. Ein Leser des Magazins stellt in seiner Beschwerde an den Presserat die Frage, ob eine derartige Darstellung auf der Titelseite einer Zeitschrift sein müsse. Er vermutet eine Verletzung der Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung). Die Rechtsabteilung der Zeitschrift äußert Verständnis für die Haltung des Beschwerdeführers, wenn dieser das Titelbild erschreckend finde. Das liege jedoch nicht daran, dass das Titelbild das Thema Jugendgewalt unangemessen gewalttätig abbilde, sondern sei ausschließlich der brutalen Realität geschuldet. Im vorliegenden Fall seien Unverständnis und Entsetzen besonders groß gewesen, weil der Täter nicht der übliche Verdächtige sei (eindeutig vorbestrafter Jugendlicher, oft mit Migrationshintergrund), sondern ein angepasster Gymnasiast aus gutem Hause. Das Bild aus der Überwachungskamera zeige nichts weiter als die erschreckende Realität und beschreibe eindringlich ein Thema, das in der öffentlichen Diskussion seit langem eine herausragende Rolle spiele. (2011)

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