Beschwerde

Online-Beschwerde

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1. Bitte beachten Sie:

Der Deutsche Presserat ist das Organ der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. In dieser Funktion nimmt der Deutsche Presserat keine Beschwerden gegen den Rundfunk (TV und Radio) sowie die dazugehörigen Online-Angebote (Websites, Mediatheken, Social-Media-Accounts), Werbung, Anzeigen und private Internetseiten an.

Bei einem Verstoß gegen den Pressekodex kann der Deutsche Presserat gegen die jeweilige Redaktion einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine öffentliche Rüge aussprechen. Für die Durchsetzung von etwaigen Rechtsansprüchen - z. B. auf Gegendarstellung oder Schadensersatz - ist er nicht zuständig. Diese sind im Rechtsweg zu verfolgen.

Fragen und Antworten zum Verfahren

Sie möchten mehr über unser Verfahren wissen? Hier beantworten wir häufige Fragen.

Oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle:

Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin

Tel: 030- 367007- 0
E-Mail: info@presserat.de

Der Presserat ist nicht zuständig für:

• Werbung/Anzeigen

• Rundfunk (TV und Radio) und dazugehörige Online-Angebote (Websites, Mediatheken, Social Media)

• Blogs und private Internetseiten ohne Selbstverpflichtung beim Presserat

• Gegen­dar­stellungen
• Schaden­sersatz­forderungen, etc.

Hier geht es zu den jeweiligen Beschwerdestellen.