Presseausweis

Bundes­einheitlicher Presse­ausweis

Der Deutsche Presserat ist maßgeblich beteiligt an dem von der Innenministerkonferenz anerkannten bundeseinheitlichen Presseausweis, den derzeit sechs Journalisten- und Verlegerverbände herausgeben.

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgestellt und ist damit ein verlässlicher Nachweis ihrer journalistischen Professionalität, z.B. gegenüber staatlichen Stellen. Erkennbar ist der Ausweis am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Vereinbarung zum Presseausweis mit der Innenminister-Konferenz

Grundlage für den neuen Presseausweis ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Eine paritätisch besetzte und beim Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ mit je zwei vom Presserat und der Innenministerkonferenz benannten Mitgliedern prüft auf Grundlage dieser Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen.

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird von sechs Verbänden ausgestellt:

  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Medienverband der freien Presse (MVFP)
  • Fotografenverband FREELENS
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)

Sie möchten einen bundesheinheitlichen Presseausweis beantragen?

Alle relevanten Informationen und Adressen der Verbände, um den Presseausweis beantragen zu können, finden Sie hier:

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