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Hat sich die Einkaufschefin „bedient“?

Vorwurf an die Zeitung: Prinzip der Unschuldsvermutung missachtet

Die Konsequenzen aus der mutmaßlichen Betrugsaffäre um die Leiterin des Zentraleinkaufs einer Großstadt sind Thema in der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Die Frau beschwert sich über den Bericht, insbesondere über die Behauptung, sie habe sich aus den Mitteln des Betriebes „bedient“. Dies sei jedoch bislang nicht bewiesen. Das Ermittlungsverfahren laufe noch. Die Zeitung habe das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung gibt der Beschwerdeführerin Recht. Die Redaktion habe den beanstandeten Satz übersehen. Mit dem bearbeitenden Redakteur sei ausführlich über das Thema „juristische Unschuldsvermutung“ gesprochen worden. (2011)