Postendiskussion im Schatten von Spekulationen
Parteizugehörigkeit eines potentiellen Kandidaten nicht geprüft
„Schnell rotiert das Postenkarussell“ titelt eine Regionalzeitung sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe. Es geht um Personaldiskussionen, die im Rathaus einer Stadt im Verbreitungsgebiet für Gesprächsstoff sorgen. Die Stelle des Stadtkämmerers soll neu besetzt werden. Es ist an den Grünen der Stadt, einen Personalvorschlag zu machen. Dieser Plan ist dem Bericht zufolge so konkret, dass sogar schon ein Name für die Neubesetzung kursiert. Ein SPD-Mann soll es sein (er ist der Ehemann der Vorsitzenden der Grünenfraktion), so dass die derzeit oppositionelle SPD wohl kaum umhin könne, diesen Personalvorschlag gutzuheißen. Wenige Tage nach dem Bericht erscheint in der Online-Ausgabe der Zeitung eine Korrekturmeldung. Darin wird klargestellt, dass der Kandidat für den Posten des Stadtkämmerers nicht mehr Mitglied der SPD ist. Dessen Ehefrau, die Grünen-Fraktionschefin, widerspricht der Darstellung der Zeitung, ihr Mann spiele in personellen Überlegungen zur Neubesetzung des Kämmerer-Postens eine Rolle. Dies werde – so die Kommunalpolitikerin – nur von interessierter Seite gestreut. Beschwerdeführer ist der Mann, der von der Zeitung als Nachfolger für den bisherigen Kämmerer genannt wurde. Er sieht sich als Gegenstand willkürlicher Berichterstattung und Spekulationen. Es werde durch persönliche Angaben zu seiner Person der Eindruck einer seriösen Darstellung vermittelt. Dies stimme aber nicht. Der Autor des Beitrages habe nicht mit ihm gesprochen. Dieser hätte im Gespräch erfahren können, dass es sich nur um Gerüchte gehandelt habe. Der Kämmererposten sei gar nicht vakant. Die Zeitung habe ihn dem Vorwurf ausgesetzt, aus der politischen Tätigkeit seiner Frau Vorteile zu ziehen. Nach Darstellung der Rechtsabteilung der Zeitung stütze der Autor des kritisierten Beitrages seine Berichterstattung auf Informationen aus verschiedenen Quellen. Die entsprechenden Informanten seien in der Sache kompetent. Sie hätten dem Autor auf Nachfrage konkret bestätigt, dass über die Personalie des Stadtkämmerers innerhalb des so genannten „Jamaika-Bündnisses“ (CDU, FDP, Grüne und Freie Wähler) diskutiert werde. In diesem Zusammenhang sei bestätigt worden, dass der Beschwerdeführer als Kandidat genannt worden sei. Der Autor des Beitrages habe vor der Veröffentlichung mehrfach vergeblich versucht, den Beschwerdeführer telefonisch für eine Stellungnahme zu erreichen. An keiner Stelle habe die Zeitung den Eindruck erweckt, dass dem Beschwerdeführer aufgrund seiner Verbindung zur Grünen-Fraktionschefin ein Posten zugeschoben werden sollte. Im Beitrag sei die fachliche Eignung des Mannes ausdrücklich herausgestellt worden. (2011)