Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6739 Entscheidungen

Heftiger Vorwurf gegen Grünen-MdB Ströbele

Die Beziehung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele zur RAF ist Thema eines Leserbriefes, den ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht. Der Brief beginnt mit dem Satz: „Ströbele war ein Anwalt, der Morde legitimiert, gegen die Demokratie arbeitet und Gewalt für sinnvoll hält, wenn es der eigenen Ideologie dient.“ Ein Leser des Nachrichtenmagazins stellt fest, dass der Leserbrief Bezug nehme auf die angeblich neuen Enthüllungen zur früheren Anwaltstätigkeit von Ströbele als Strafverteidiger von RAF-Mitgliedern. Er sieht in der Anfangspassage eine schwerwiegende Anschuldigung, für die der Verfasser des Leserbriefes keine Beweise liefere. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass die Zeitschrift ein negatives Werturteil auf der Basis einer falschen Tatsachenbehauptung veröffentliche. Der Chefredakteur des Magazins teilt mit, der Ausgangsartikel habe sich ausführlich mit der Rolle des heutigen Bundestagsabgeordneten Ströbele bei Aufbau und Betrieb des so genannten „Info-Systems“ der inhaftierten RAF-Mitglieder beschäftigt. Ströbele sei zum Architekten des Systems geworden, das die RAF in den Gefängnissen zusammengeschweißt und in eine kriminelle Vereinigung verwandelt habe. Wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sei Ströbele später verurteilt worden. Im Beitrag habe die Bedeutung des Info-Systems für die Organisation des Hungerstreiks der Inhaftierten einen breiten Raum eingenommen. Die Redaktion – so der Chefredakteur weiter – mache sich den Inhalt des Leserbriefes nicht zueigen. Sie versuche vielmehr, durch ihre Auswahl erkennen zu lassen, welche Bandbreite an Meinungen von den Lesern vertreten werde. Auf den kritisierten Leserbrief folge ein anderer, dessen Verfasser für Ströbele Partei ergreife. MdB Ströbele wisse wohl, dass er auch mit heftiger Kritik an seinen damaligen Verhaltensweisen leben müsse. (2009)

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Gibt es diese Leserbrief-Einsender überhaupt?

Eine Fachzeitschrift aus dem Automobilbereich veröffentlicht einen Leserbrief, der mit „Norbert Gembatzka, Bingen“ unterschrieben ist. Die Zuschrift befasst sich kritisch mit dem ehemaligen Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Rheinland. Der in der Zuschrift Angegriffene vermutet, dass die Redaktion den Brief selbst geschrieben hat. Seine Recherche beim Einwohnermeldeamt in Bingen habe ergeben, dass es dort einen Norbert Gembatzka nicht gebe. Der Herausgeber der Zeitschrift teilt mit, dass der Leserbrief nicht von der Redaktion geschrieben worden sei. Die Redaktion überprüfe jedoch generell nicht die Anschriften von Einsendern. Der vom Beschwerdeführer kritisierte Brief liege der Redaktion nicht mehr vor. Der ehemalige Geschäftsführer habe die Möglichkeit der Richtigstellung gehabt, sie aber nicht wahrgenommen. Ein Leserbrief an eine Lokalzeitung, dessen Urheber nach kritischen Nachfragen nicht zu ermitteln ist, zieht zwei weitere Beschwerden nach sich. Die Redaktion stellt bedauernd fest, dass sie von dem Einsender in die Irre geleitet worden ist. Die angegebene Adresse habe sich als unbebautes Grundstück erwiesen. (2009)

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Begriff „Ehrenmord“ ohne Anführungszeichen

In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht unter der Überschrift „Ehrenmord in …: 20-Jährige getötet“. Es geht in dem Agenturbeitrag um die Motive für den Mord an einer jungen Frau. Im Beitrag heißt es: „Der brutale Tod der 20 Jahre alten Deutsch-Kurdin Gülsüm S. vor einem Monat war ein Ehrenmord“. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass die Redaktion den Begriff „Ehrenmord“ übernommen habe, ohne diesen in Anführungszeichen zu setzen. Dadurch werde impliziert, es handele sich um etwas Ehrenhaftes und könne als Irreführung vor der Wahrheit gelten. Die Passage „Doch dann erfuhr die Familie, dass sie keine Jungfrau mehr war und schon einmal abgetrieben hatte“ verletze nach Ansicht der Beschwerdeführerin in unerträglicher Weise die Würde, Privat- und Intimsphäre der Person – auch über den Tod hinaus. Die Veröffentlichung dieser Details heiße, die Denkweise des Täters zu übernehmen und quasi das Opfer ins Unrecht zu setzen. Um die Öffentlichkeit über das Motiv der Tat angemessen zu informieren, hätte die Information ausgereicht, dass die Familie der jungen Frau verwehre, ihre elementaren Freiheits- und Menschenrechte in Anspruch zu nehmen. Die Nachrichtenagentur nimmt als Beschwerdegegnerin in diesem Fall Stellung. Sie habe den Begriff „Ehrenmord“ mit Anführungszeichen verwendet und im Text des ersten Absatzes die Tat als „so genannten Ehrenmord“ bezeichnet. Die angegebenen Details (keine Jungfrau mehr, Abtreibung) sei für das Verständnis des Falles von entscheidender Bedeutung. Es hätte nach Auffassung der Agentur nicht ausgereicht mitzuteilen, dass die Familie der Getöteten der jungen Frau verweigere, ihre elementaren Freiheits- und Menschenrechte in Anspruch zu nehmen. Den Vorwurf der Leserin, Agentur und Zeitung würden durch die Erwähnung der Abtreibung die Denkweise des Täters übernehmen, weist die Rechtsabteilung entschieden zurück. Dies werde als neutrale Tatsache dargestellt, und zwar als Tatsache, die den Hintergrund der Tat erkläre. (2009)

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Behördenmitarbeiter handelte korrekt

Eine überregionale Zeitung berichtet über einen in der Überschrift als solchen bezeichneten „Stasi-Forscher mit Neigung zu Alleingängen“. Es geht um einen Mitarbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde, der gemeinsam mit einer Kollegin die Akten über den Polizisten fand, der 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss. Anschließend veröffentlichte er einen Artikel über dieses Thema in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Die Zeitung erweckt den Eindruck, dass der Mann an seinen Vorgesetzten und der Behördenleitung vorbei den Artikel veröffentlicht hat, um sich selbst gezielt in die Medien zu bringen. Die Redaktion berichtet, er habe seine Chefin zuvor bereits mehrmals via Medien in Not gebracht. So sei er in einem Artikel als Kronzeuge dafür benannt worden, dass die Behörde sich zu wenig um die Stasi-Verstrickungen von West-Politikern kümmere. Der betroffene Mitarbeiter kritisiert sachlich falsche Darstellungen. Er betont, dass er seine Vorgesetzten über die Polizistenakte informiert habe. Diese hätten die Brisanz des Themas durchaus erkannt. Von einer gezielten Desinformation und Umgehung der Behördenleitung seinerseits könne keine Rede sein. Auch sei nicht er der im Beitrag der Zeitung erwähnte Kronzeuge gewesen, sondern ein Historiker. Die Behauptung, er habe seine Chefin mehrmals durch die Medien in Not gebracht, sei falsch. Die Autorin des Artikels nimmt Stellung. Danach habe der Beschwerdeführer die Behördenleitung erst informiert, als es zu spät gewesen sei. Die Medien hätten da schon Bescheid gewusst. Eine entsprechende Erklärung habe der stellvertretende Leiter der Abteilung Bildung und Fernsehen abgegeben. Sowohl in diesem Fall wie auch schon einmal vorher habe der Beschwerdeführer die Behördenleiterin in Verlegenheit gebracht. (2009)

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Hatte Beilage etwas mit der Wahl zu tun?

In einer Regionalzeitung erscheint eine Beilage im DIN A4–Format mit dem Titel „Kreis … – wir machen das“. Laut Impressum ist der Landrat des Kreises Herausgeber der Beilage. Auf der Titelseite der Zeitung wird die Publikation unter der Überschrift „Im Kreis …“ mit diesem Text angekündigt: „Kultur und Sport, Freizeit und Forschung: Was das Leben im Kreis … lebenswert macht, lesen Sie heute in unserer Beilage“. Nach Auffassung eines Lesers erweckt die Beilage einen redaktionellen Eindruck. Es handele sich aber um Werbung des Landkreises im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl. Daher hätte die Beilage als Anzeige gekennzeichnet werden müssen. Die Geschäftsführung des Verlages teilt mit, bei der Publikation habe es sich um ein gemeinsames Produkt von Zeitung und Landkreis gehandelt. An der Produktion seien freie Journalisten unter der Federführung der Pressestelle des Kreises sowie fest angestellte Grafiker und Mediaberater des Zeitungsverlages beteiligt gewesen. Fest angestellte Redakteure des Hauses seien nicht eingebunden gewesen. Der Landkreis, vertreten durch den Landrat, habe mit der Beilage auf leistungsstarke Strukturen der Kommune hinweisen wollen. In der Publikation finde sich kein Hinweis auf die bevorstehende Wahl. Werbung für eine der zur Wahl stehenden Parteien sei nicht enthalten. Die Geschäftsführung hält den Vorwurf der Wahlwerbung für unhaltbar. Außerdem werde in der Beilage an keiner Stelle der Eindruck erweckt, als sei die Redaktion für den Inhalt verantwortlich. Im Impressum stehe der Landrat als für den Inhalt Verantwortlicher. (2009)

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Streit um Hafenmeisterhäuschen

In zwei Beiträgen werden kommunalpolitische Themen einer Gemeinde in der Lokalzeitung behandelt. Unter der Überschrift „Initiative stellt Gegenkandidaten“ berichtet die Redaktion über die Gründung einer Wählergemeinschaft durch die Bürgerinitiative „Für unsere Heimat“ und die Nominierung eines von ihr aufgestellten Kandidaten. Im Beitrag heißt es: Mit ihnen bewirbt sich auch ein Gegen-Kandidat zum amtierenden Gemeindeoberhaupt … als Bürgermeister bei den Kommunalwahlen am 7. Juni: ….“ Die Redaktion berichtet über Bauprojekte und Investitionen in der Gemeinde. Zwischen dem Bürgermeister und der Bürgerinitiative besteht ein Konflikt um den Bau des Hafenmeisterhäuschens und einer neuen Mole. Die Kontrahenten kommen zu Wort. Zum Schluss heißt es über die Wählergemeinschaft: „Künftig mitreden zu können, wenn solche Tagesordnungspunkte ´gerne im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreter-Sitzungen behandelt´ würden, ist auch das Ziel der Wählergemeinschaft, die sich zur Wahl stellt“. Beschwerdeführer ist der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes. Er ist der Ansicht, dass sich die Bürgerinitiative erfolgreich bemühe, für die Wahl Bürgermeisterkandidaten zu gewinnen. Dabei würden jedoch nicht eigene Wahlvorschläge eingereicht, wie in beiden Beiträgen suggeriert werde. Vielmehr hätten sich alle von der Bürgerinitiative angesprochenen Kandidaten entschlossen, zur Bürgermeister- und Gemeindevertreterwahl gemeinsam für die FDP anzutreten. Der einzige Kandidat für das Amt des Bürgermeisters kandidiere somit für die FDP. Zur Wahl der Gemeindevertretung seien zwei Listen eingereicht worden. Eine stütze den Bürgermeister. Die andere – die FDP-Liste, stehe dem Bürgermeister kritisch gegenüber. Der Beschwerdeführer sieht hier einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Autorin des Beitrages hält der Beschwerde entgegen, dass es in der kurzen Ankündigung auf der Titelseite „Initiative stellt Gegenkandidaten“ darum gegangen sei, dass die Bürgerinitiative „Für unsere Heimat“ eine Gemeinschaft von Wählern sei, die zur Kommunalwahl einen Gegenkandidaten zum amtierenden Bürgermeister aufgestellt habe. Dass es sich dabei ausschließlich um FDP-Mitglieder handele, sei ihr unerheblich für die Kernaussage des nachfolgenden Berichts erschienen. Der habe vor allem zum Inhalt gehabt, aktuelle Vorhaben in der Gemeinde darzustellen. (2009)

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Zitat ist schlichtweg eine Beleidigung

„Täter und Opfer“ – so ist ein Leserbrief überschrieben, dessen Einsender sich zur Diskussion über die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, äußert. Er berichtet von der Begegnung mit einem Herrn W. R. auf dem Marktplatz der oberschlesischen Stadt Beuthen. W. R. wird mit den Worten zitiert: „Sagen Sie bitte allen Deutschen, dass wir Schlesier und Oberschlesier möchten, dass das geplante Zentrum für Flucht, Vertreibung und Versöhnung gebaut wird. Nur so kann die Welt erfahren, welche Schweinehunde die Polen sind!“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die abgedruckte Leserbrief-Passage die polnische Bevölkerung beleidige. Die Redaktion habe es versäumt, diese Sätze aus dem Leserbrief herauszunehmen. Die Textstelle greife die Menschenwürde der Polen an. Daran ändere es nichts, dass die Meinung von einem Dritten geäußert worden sei. Die Zeitung habe hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung empfindet die „Aufgeregtheit des Beschwerdeführers“, der bekennender Antifa-Aktivist sei, als völlig übertrieben. In dem Brief werde kein Volk per se diffamiert. Vielmehr werde in dem Brief eine Begegnung während einer Reise zitiert, die in einer gewissen emotionalen Äußerung münde. Es seien, und das mache die andauernde Debatte um Erika Steinbach und das geplante Dokumentationszentrum deutlich, in der Folge des Weltkrieges und der Nazi-Diktatur Dinge passiert, die diese Debatte noch immer so schwierig machten. Die Geschichte sei noch nicht genügend aufgearbeitet. Viele der bei uns in Deutschland lebenden Flüchtlinge machten keinen Hehl daraus, dass ihnen ihrer Meinung nach durch die sie verdrängenden Polen ein persönliches Unrecht widerfahren sei, von dem der heutige polnische Staat nichts wissen wolle. Dass sich eine derartige Verbitterung auch in einer Wertung in einem Leserbrief niederschlage, sei nachvollziehbar. Leserbriefe mit extremen oder beleidigenden Inhalten veröffentliche die Redaktion nicht, sondern lehne sie begründet ab. Im Übrigen habe sich außer dem Beschwerdeführer niemand an der emotionalen Äußerung gestört. (2009)

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„Der Putz fällt von den Wänden“

Ein Nachrichtenmagazin berichtet in seiner Online-Ausgabe unter der Überschrift „Dann regiert hier der Rotstift!“ über die Folgen der Wirtschaftskrise für die Kommunen in Deutschland. Näher beleuchtet werden zwei Städte. Über den Zustand von Straßen und Büroräumen der Stadtverwaltung in einer der Städte heißt es in dem Bericht: „Die Straßen sind marode, kaum eine ist in den letzten sechs Jahren erneuert worden. Wer durch den Ort fährt, erlebt ein ewiges Auf und Ab – so viele Schlaglöcher gibt es. Stadtmitarbeiter berichten von Wänden in ihren Büros, von denen der Putz herunterfällt, aber wegen Geldmangels nicht erneuert werden kann. Weil das Geld fehlt, musste die Stadt bereits mehrere Mitarbeiter aus ihrer Bücherei entlassen“. Der Bürgermeister der Stadt ist mit Aussagen und Schilderungen nicht einverstanden. Die Anfrage des Autors habe wegen der Tiefe der Fragen und der Details nicht von der Pressestelle beantwortet werden können. Da die Stadt in der Vergangenheit von Journalisten häufig falsch zitiert worden sei, habe sich er, der Bürgermeister, entschlossen, nur einem autorisierten Wortlaut-Interview zuzustimmen. Dies sei dem Reporter per E-Mail mitgeteilt worden. In dem Beitrag sei dann geschrieben worden, dass es aus der Pressestelle geheißen habe: „Dazu kann ich nichts sagen“. Dies sei so nicht richtig, meint der Bürgermeister. Falsch sei auch die Aussage, die Stadt habe Bücherei-Mitarbeiter entlassen müssen. Richtig sei, dass eine freiwerdende Stelle nicht mehr besetzt worden sei. Auch die Schlagloch-Informationen seien ebenso falsch, wie die Passage, wonach in den städtischen Büros der Putz von den Wänden falle. Die Rechtsabteilung des Nachrichtenmagazins bescheinigt der Redaktion eine saubere Recherche. Die im Einzelnen angegriffenen Äußerungen seien durch angegebene Quellen belegt. Insbesondere sei dem Pressesprecher der Stadt mehrmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, ohne dass dieser darauf reagiert habe. Die in dem Beitrag genannten Behauptungen seien zutreffend. Beleg sei unter anderem ein Beitrag, den der Stadtkämmerer Jahre zuvor geschrieben habe. Auch darin seien diese Tatsachen genannt worden. (2009)

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Werbung für eine Firma nicht klar erkennbar

Einer Zeitschrift ist im August 2009 ein Booklet beigelegt, in dem es um Soja geht. Das Impressum der 16seitigen Beilage nennt die verantwortliche Redakteurin und enthält den Hinweis auf die „freundliche Unterstützung von Alpro soya“. Die Beilage enthält 14 Abbildungen von Alpro soya-Produkten und ein Interview mit einer Mitarbeiterin des Unternehmens. Auf der letzten Seite steht ein Link zur Homepage der Firma mit Telefonnummer, unter der Unternehmensbroschüren bezogen werden können. Für einen Leser erweckt das Booklet den Eindruck einer redaktionellen Beilage. Es sei nicht als Werbung gekennzeichnet und wie die übliche Zeitschrift gestaltet. Aufgrund der Produktnennungen liege Schleichwerbung vor. Die Geschäftsführung des Verlages der Zeitschrift zeigt sich von der Beschwerde überrascht, sei man doch davon ausgegangen, die Leser über den Charakter der Beilage nicht im Unklaren gelassen zu haben. Der Hinweis im Impressum stelle eindeutig klar, dass dieses Unternehmen die Sonderausgabe finanziert habe. Diese Vorgehensweise sei in der Branche durchaus üblich. Auch die namentliche Erwähnung einer Mitarbeiterin des Unternehmens zeige, dass man nichts verheimlichen wolle. Im Übrigen weiche die Gestaltung von der üblichen Zeitschrift schon durch das kleine Format deutlich ab. (2009)

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Auseinandersetzung um Wölfe und Lügen

Eine Boulevardzeitung und ihre Online-Ausgabe berichten unter der Überschrift „Angst vorm lieben Wolf? – wie Lausitzer Kindern jetzt das Raubtier schöngeredet wird“ über die bevorstehende 1. Wolfskonferenz in Rietschen. Die Redaktion setzt sich in dem Beitrag kritisch mit dem Programm der Konferenz auseinander. Kritische Geister zur Wolfsansiedlung in Sachsen seien ausgegrenzt. Die Zeitung bringt einen zweiten Beitrag unter der Überschrift „Wolfs-Lüge“, der sich mit der bevorstehenden Vorstellung eines Konzeptes des Sächsischen Forstministers, den „Wolfsmanagementplan“. Die Redaktion zitiert aus einem 42-seitigen Entwurf des Planes. Dieser entlarve die unter anderem vom Wolfsbüro verkündete Lüge, dass in der sächsischen Oberlausitz nur rund 35 Wölfe leben würden. Laut „Wolfsmanagementplan“, lebten in der Oberlausitz „nachweislich über 80 Wolfswelpen“. Die Projektleiterin des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“ hält die Berichterstattung für falsch. Es werde suggeriert, dass die Schüler einseitig und verharmlosend über den Wolf informiert würden. Richtig sei aber, dass alle Informationen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierten und insbesondere auf das Konfliktpotential ausgewogen eingegangen werde. Der berichtende Redakteur habe mit keinem Beteiligten gesprochen. Die Projektleiterin beklagt ferner den indirekten Vorwurf, sie habe gelogen. Dass 80 Wölfe im Laufe der Jahre geboren und dennoch nicht mehr als 35 Wölfe in der Lausitz lebten, sei keine Lüge. Es sei vielmehr eine Tatsache, die durch ein wissenschaftliches Wolfsmonitoring ermittelt worden sei. Die in dem Blatt dargestellte These, dass die seit 2002 geborenen Wölfe (mindestens 80), nach wie vor alle in der Lausitz leben würden, widerspreche nicht nur dem Ergebnis der Wolfsforschung, sondern auch der Biologie des Wolfes. Jungwölfe würden meist im Alter von 10 bis 21 Monaten das elterliche Rudel verlassen, um eine eigene Familie in einem eigenen Territorium zu gründen. Dies hätte der Redakteur wissen müssen, nachdem ihm der Wolfsmanagementplan vorgelegen habe. Der Vorwurf der „Wolfslüge“ sei somit falsch. Die Rechtsabteilung der Zeitung bezeichnet das Wort „schöngeredet“ als Wertung der geplanten Veranstaltung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt werde. Sie beruhe auf umfangreicher Faktenrecherche, nicht allein auf der Pressemitteilung des Tierparks. Die Auslegung der Beschwerdeführerin, dass ihr mit der Bezeichnung „Wolfs-Lüge“ auch persönlich eine Lüge unterstellt werde, sei abwegig. Es handele sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung. (2009)

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