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Zitat ist schlichtweg eine Beleidigung

Polen in einem Leserbrief als Schweinehunde bezeichnet

„Täter und Opfer“ – so ist ein Leserbrief überschrieben, dessen Einsender sich zur Diskussion über die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach, äußert. Er berichtet von der Begegnung mit einem Herrn W. R. auf dem Marktplatz der oberschlesischen Stadt Beuthen. W. R. wird mit den Worten zitiert: „Sagen Sie bitte allen Deutschen, dass wir Schlesier und Oberschlesier möchten, dass das geplante Zentrum für Flucht, Vertreibung und Versöhnung gebaut wird. Nur so kann die Welt erfahren, welche Schweinehunde die Polen sind!“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die abgedruckte Leserbrief-Passage die polnische Bevölkerung beleidige. Die Redaktion habe es versäumt, diese Sätze aus dem Leserbrief herauszunehmen. Die Textstelle greife die Menschenwürde der Polen an. Daran ändere es nichts, dass die Meinung von einem Dritten geäußert worden sei. Die Zeitung habe hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung empfindet die „Aufgeregtheit des Beschwerdeführers“, der bekennender Antifa-Aktivist sei, als völlig übertrieben. In dem Brief werde kein Volk per se diffamiert. Vielmehr werde in dem Brief eine Begegnung während einer Reise zitiert, die in einer gewissen emotionalen Äußerung münde. Es seien, und das mache die andauernde Debatte um Erika Steinbach und das geplante Dokumentationszentrum deutlich, in der Folge des Weltkrieges und der Nazi-Diktatur Dinge passiert, die diese Debatte noch immer so schwierig machten. Die Geschichte sei noch nicht genügend aufgearbeitet. Viele der bei uns in Deutschland lebenden Flüchtlinge machten keinen Hehl daraus, dass ihnen ihrer Meinung nach durch die sie verdrängenden Polen ein persönliches Unrecht widerfahren sei, von dem der heutige polnische Staat nichts wissen wolle. Dass sich eine derartige Verbitterung auch in einer Wertung in einem Leserbrief niederschlage, sei nachvollziehbar. Leserbriefe mit extremen oder beleidigenden Inhalten veröffentliche die Redaktion nicht, sondern lehne sie begründet ab. Im Übrigen habe sich außer dem Beschwerdeführer niemand an der emotionalen Äußerung gestört. (2009)