Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6739 Entscheidungen
Unter der Überschrift “Ärger ums ´wilde´ Parken” berichtet eine Lokalzeitung über Falschparker vor einer Kindertagesstätte. Namentlich genannt wird eine Mutter, die sich über einen Strafzettel geärgert hatte. Sie hielt das Knöllchen für ungerechtfertigt, denn die Parkmöglichkeiten seien wegen einer Baustelle sehr eingeschränkt gewesen und andere Fahrzeuge durch die Parkenden nicht behindert worden. Die Frau wendet sich an den Deutschen Presserat, weil sie in der Zeitung namentlich genannt worden ist. Die ihr zugeschriebene Aussage, sie habe den Hilfspolizisten unter Androhung einer Strafanzeige davor gewarnt, ihr einen Strafzettel zu verpassen, habe sie nicht gemacht. Vielmehr habe sie den “Hipo” gefragt, ob er sich nicht schäme, an dieser Stelle Strafzettel an Eltern auszustellen. Der Redaktionsleiter berichtet, die Frau habe sich an den zuständigen Redakteur mit der Bitte gewandt, aus der Sache eine Geschichte zu machen. Die Nennung oder Nichtnennung des Namens spielte nach seiner Aussage bei dem Gespräch keine Rolle. Der Redaktionsleiter weist darauf hin, dass sich die Frau in einer anderen Zeitung in einem Leserbrief mit vollem Namen zur gleichen Sache geäußert habe. Dieser Leserbrief, die Stellungnahme des Bürgermeisters und die Schilderung der Beschwerdeführerin seien Basis für den nunmehr kritisierten Bericht gewesen. Im Übrigen habe der Autor besonders drastische Bemerkungen der Frau gegenüber dem Hilfspolizisten weggelassen. (2006)
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“Die Hit-Liste der 178 Staaten” geht auf einen Psychologen zurück, der diese auf Grund verschiedener Fragestellungen und der Auswertung tausender von Daten erstellt hat. Die Hit-Liste, von einer Boulevardzeitung veröffentlicht, führt auf Platz 128 Palästina auf. Ein Leser moniert, dass Palästina kein Staat sei. Er bezeichnet es als Ungeheuerlichkeit, dass eine deutsche Zeitung dies veröffentliche. Der Mann, der sich an den Deutschen Presserat wendet, fragt, ob es sich um Dummheit oder Antisemitismus handle, den Deutschen eine Lüge als Tatsache anzudrehen. Der Ressortleiter Politik nimmt Stellung. Selbstverständlich handle es sich bei Palästina nicht um einen souveränen Staat mit eigener Verwaltung, auch wenn er eine Art Ersatzregierung und eine eigene Flagge habe. Der Redaktion sei bewusst, dass die Vereinten Nationen die Autonomiegebiete politisch nur eingeschränkt anerkennen. Andererseits seien beispielsweise durch das Osloer Abkommen Bemühungen im Gange, irgendwann einen lebensfähigen Staat Palästina zu schaffen. Im Übrigen habe die Redaktion Palästina nicht zum Staat gemacht, sondern habe eine wissenschaftliche Untersuchung übernommen, in der Palästina bereits als Staat geführt werde. Dies habe weder mit Antisemitismus noch mit purer Dummheit zu tun. (2006)
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Über eine gemeinsame Aktion mit einem Mineralwasser-Unternehmen berichtet eine Regionalzeitung. Beide verteilten an einem heißen Sommertag das Produkt des Herstellers in der Stadt. Dabei wurde das Mineralwasser mehrfach positiv erwähnt. Ein Leser der Zeitung sieht das Gebot der klaren Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten – definiert in Ziffer 7 des Pressekodex – verletzt und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung habe ein konkretes Unternehmen und dessen Produkt unkritisch hervorgehoben und gelobt. Der Chefredakteur der Zeitung erläutert, die Idee zu der Aktion habe ein Leser geliefert, der ähnliches an der Ostsee erlebt hatte. Diese Idee habe man kopiert. Hätte es eine Beschwerde des anderen in der Stadt ansässigen Mineralwasser-Produzenten gegeben, hätte man auch diesem eine solche Aktion angeboten. Außer dem Spenderhinweis stehe in dem Artikel nichts Werbendes über den Hersteller. Die Redaktion habe die Gelegenheit genutzt, in großem Stil auf die Bedeutung des Trinkens bei großer Hitze hinzuweisen. (2006)
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Eine Regionalzeitung berichtet über ein von ihr veranstaltetes Gewinnspiel. Dabei wird zum Test des neuen Rasiersets einer bestimmten Firma aufgefordert. Die Zeitung weist auf den Werbeslogan des Unternehmens hin und verlost an die Teilnehmer, die die Gewinnfrage richtig beantworten, fünf Rasier-Sets. Ein Leser sieht die klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nicht gegeben und ruft den Deutschen Presserat an. Er beklagt in seiner Beschwerde, dass ein Unternehmen und sein Produkt unkritisch hervorgehoben und gelobt worden seien. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, der erste Satz der Aktionsankündigung sei durch den nachfolgenden als Versprechen des Rasierherstellers relativiert worden. Ähnliche Verlosungsaktionen seien in der Vergangenheit schon häufig und immer unbeanstandet veranstaltet worden. (2006)
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In einer Regionalzeitung erscheint eine Sonderseite unter dem Titel „Regio Brief Logistik“. Dabei geht es um einen regionalen, privaten Logistik-Betreiber. Ein Leser der Zeitung sieht das Gebot der klaren Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten verletzt und ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung merkt an, bei der Sonderseite handele es sich um eine Verlagssonderveröffentlichung. In dieser sei ein neues Unternehmen, an dem die Zeitung beteiligt sei, vorgestellt worden. (2006)
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Eine Regionalzeitung berichtet über den Verkauf einer Internet-Zugangssparte an eine Firma der Telekommunikationsbranche. Illustriert ist der Beitrag mit der Werbefigur einer der beiden Firmen und den Logos beider Unternehmen. Ein Leser der Zeitung moniert die nach seiner Ansicht offenkundige Werbung für die Firmen, insbesondere durch die dargestellten Logos und die große Präsentation der Werbefigur. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung hat sich mit der Firmentransaktion durchaus kritisch auseinandergesetzt, teilt deren Rechtsabteilung mit. Die Übernahme sei von Experten als zu teuer eingestuft worden, was man berichtet habe. Auch wurde die Bedeutung des Firmenverkaufs für etwa 500 Arbeitsplätze hervorgehoben. Um “die Überschrift mit Leben zu erfüllen”, habe man die Firmenlogos – balanciert von der Werbefigur – abgedruckt. Durch die Veröffentlichung werde weder versteckt noch offen Werbung für die beiden Unternehmen oder ihre Produkte gemacht. Vielmehr werde nur plakativ der Zusammenschluss dokumentiert. (2006)
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Ein Blatt aus dem Bereich des Regenbogens berichtet unter dem Titel “Mette-Marit – So glücklich über ihr drittes Baby”. In der Dachzeile heißt es: “Mutter und Kind sind wohlauf”. Es geht um ein freudiges Ereignis im norwegischen Königshaus. In dem Bericht heißt es, die Prinzessin sei überglücklich, dass die neun Monate Warten nun vorüber seien. Weiter wird eine Palast-Angestellte mit den Worten zitiert: “Sie hat alles gut überstanden”. Im Hinblick auf die kleine Prinzessin Ingrid Alexandra heißt es, diese verstehe nicht, warum das Baby jetzt mehr Zuwendung brauche als sie. Ein Leser kritisiert, durch die Berichterstattung entstehe der Eindruck, dass Mette-Marit ihr Kind schon bekommen habe. Das Ereignis habe jedoch eine Woche nach dem Erscheinen der Zeitschrift stattgefunden. Demnach könne auch das kleine “Eifersuchtdrama” zwischen den Schwestern nur erfunden sein. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion des Blattes teilt mit, die Überschrift gebe eine gelungene Beschreibung von Müttern wieder, die kurz vor der Geburt stünden oder gerade ein Kind zur Welt gebracht hätten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung habe im norwegischen Königshaus eine “angespannte und hoch spannende” Atmosphäre geherrscht. Da die Königsfamilie selbst keine Interviews gegeben habe, habe man sich – wie “alle anderen Zeitschriften auch” – auf allgemein gültige Beschreibungen zurückziehen müssen, um die Leser über das bevorstehende freudige Ereignis zu informieren. Die Darstellung einer kleinen Szene neuen Mutterglücks, wie sie sich in vielen Familien abspielen könne, solle den Lesern die Möglichkeit geben, am Glück der norwegischen Königsfamilie teilzuhaben. (2006)
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Ein Blatt aus dem Zeitschriftensegment des Regenbogens titelt “Mette-Marit – Die dramatische Geburt! Die ganze Wahrheit” und berichtet über eine Geburt im norwegischen Königshaus. Nach Meinung eines Lesers wird der Eindruck vermittelt, als habe die Geburt bereits stattgefunden, doch sei der Artikel etwa eine Woche vor dem freudigen Ereignis erschienen. Passagen wie “Unsere Kronprinzessin wurde nachts ins Rikshospital eingeliefert” und “Komplikationen werden verschwiegen” seien frei erfunden. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, die im Artikel geschilderten Indizien hätten die Redaktion veranlasst, über die Geburt zu berichten. Diese Indizien seien zugespitzt worden zu der Aussage in der Schlagzeile über die “Dramatische Geburt”. Norwegische Radiosender, so die Rechtsvertretung weiter, hätten berichtet, die Kronprinzessin sei nachts in die Klinik eingeliefert worden. Andere Sender hätten dann mitgeteilt, dass sich Mette-Marit doch zu einer Hausgeburt entschlossen habe. Außerdem sei ihr Mann, Kronprinz Haakon, im Krankenhaus gesichtet worden. Er habe dieses betreten, sei aber kurz darauf wieder weggefahren. Diese Anhaltspunkte hätten die Zeitschrift berechtigt, von einer “dramatischen Geburt” auszugehen. Die Unwahrheit sei – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers – nicht geschrieben worden. Die Geschichte sei auch nicht erfunden. Vielmehr hätten Meldungen der norwegischen Radiosender vorgelegen. (2006)
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In einer überregionalen Zeitung erscheint ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden einer Ölgesellschaft. In der gleichen Ausgabe berichtet sie über den venezolanischen Präsidenten Chavez. Dabei ist von Chavez als “Putschist” die Rede. Zuvor hatte die Zeitung über die Situation auf dem Ölmarkt und mögliche Alternativen berichtet. Passage aus dem Beitrag: “Dabei ist Iran mit 2,5 Millionen Fass (240 Millionen Liter) ein viel wichtigerer Öl-Exporteur als es der Irak 2002 war.” Ein Leser vermutet bei dem Beitrag mit dem Vorstandsvorsitzenden ein Gefälligkeitsinterview als Gegenleistung für Anzeigen. Die Bezeichnung “Putschist” für Venezuelas Präsidenten Chavez hält er für eine bewusst gewählte negative Darstellung. Er vermisst den Hinweis, das Chavez demokratisch gewählt worden sei. Die Umrechnung von 2,5 Millionen Fass in 240 Millionen Liter sei außerdem falsch. Er habe die Zeitung auf den Fehler aufmerksam gemacht, doch sei dieser nicht korrigiert worden. Der Mann – ein Wissenschaftler – ruft den Deutschen Presserat an. Die Zeitung hält den Vorwurf des Beschwerdeführers, es habe sich um ein Gefälligkeitsinterview gehandelt, für absurd. Die Bezeichnung von Präsident Chavez als “Putschist” verstoße nicht gegen presseethische Grundsätze, sondern sei eine Tatsachenbeschreibung. Für seinen Putschversuch im Februar 1992 sei Chavez mit Gefängnis bestraft worden. Zur Öl-Mengenangabe räumt die Zeitung ein, dass sie sich verrechnet habe. 2,5 Millionen Fass Öl seien nicht 240, sondern 424,5 Millionen Liter. (2006)
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“Kleinkrieg mit der Bürgermeisterin” lautet die Überschrift eines Artikels, in dem sich eine Regionalzeitung mit der Bürgermeisterin einer Stadt beschäftigt. Von ihr heißt es, sie sei einer Kampagne ausgesetzt, die eine andere, namentlich genannte Zeitung, ausgelöst habe. Der Geschäftsführer und Chefredakteur dieses Blattes sieht eine ehrverletzende und durch wirtschaftliche Interessen begründete Berichterstattung. Die Konkurrenzzeitung habe schon mehrfach versucht, den Wettbewerber zu übernehmen. Man habe sich deshalb an das Kartellamt gewandt. Die derzeitige Berichterstattung sei quasi eine Retourkutsche. Der Geschäftsführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Regionalzeitung hält die Behauptung, die Berichterstattung seines Blattes sei durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst, für abwegig. Das Konkurrenzblatt sei ein langjähriger Kooperationspartner mit seiner Zeitung auf dem Anzeigensektor. Trotz der kritischen Berichterstattung sei diese Kooperation nicht aufgekündigt worden. Die Redaktion sei unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen des Verlages. Die kartellrechtliche Problematik sei der Redaktion im Übrigen gar nicht bekannt gewesen, konnte also schon deshalb bei der Berichterstattung keine Rolle spielen. Die in dem kritisierten Artikel zitierte Bürgermeisterin, die bei zwischenzeitlich stattgefundenen Kommunalwahlen nicht mehr die Mehrheit bekommen habe, sei einer wochenlangen Kampagne des Konkurrenzblattes ausgesetzt gewesen. Sie sei in die Nähe von Korruption und Vorteilsnahme gerückt worden. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sei wegen Haltlosigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Der Chefredakteur ist schließlich der Auffassung, dass sich auch Journalisten Kritik gefallen lassen müssen, wenn sie sich mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kritisch auseinandersetzen. Dies vor allem, wenn die Kritik – wie in diesem Fall – mit Fakten untermauert sei. (2006)
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