Hinweis „Sonderseite“ reicht nicht aus
Zeitung stellt eigenes Unternehmen ohne nötige Klarheit vor
In einer Regionalzeitung erscheint eine Sonderseite unter dem Titel „Regio Brief Logistik“. Dabei geht es um einen regionalen, privaten Logistik-Betreiber. Ein Leser der Zeitung sieht das Gebot der klaren Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten verletzt und ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung merkt an, bei der Sonderseite handele es sich um eine Verlagssonderveröffentlichung. In dieser sei ein neues Unternehmen, an dem die Zeitung beteiligt sei, vorgestellt worden. (2006)