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Aus einem Drittel ein Viertel gemacht

Begriffsverwirrung um einen Verbund mehrerer Gesellschaften

Beschäftigte einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft wehren sich gegen den Verkauf ihres Unternehmens. Über ihren Protest berichtet die örtliche Zeitung unter der Überschrift “Beschäftigte legen Maulkörbe ab”. Der dazugehörige Kommentar ist überschrieben mit “Die Reihen schließen”. In dem Artikel heißt es: “Knapp 100 der 240 Beschäftigten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft waren dem Aufruf von Verdi gefolgt”. Im Kommentar wird die Ansicht geäußert, dass die Beschäftigten im Kampf gegen den Verkauf ihres Unternehmens nicht so recht mobilisiert worden seien. Nur rund ein Viertel der Belegschaft sei dem Aufruf der Gewerkschaft zur Demonstration gefolgt. Die Zeitung schreibt weiter, die Beschäftigten hätten eine Jobgarantie bis ins Jahr 2010. Beschäftigte der Wohnungsbaugesellschaft kritisieren falsche Zahlen und rufen den Deutschen Presserat an. Von 151 Mitarbeitern hätten sich rund 100, also zwei Drittel, an der Demonstration beteiligt. Der erwähnte Kündigungsschutz gelte nicht bei einem Verkauf des Unternehmens. Die Chefredaktion der Zeitung spricht davon, dass es sich bei der “Stadtbau” um einen Verbund von mehreren Gesellschaften handele. Dies seien die “Stadtbau” mit 156, eine Kommunalbauten GmbH mit 81 und eine Bädergesellschaft mit 60 Beschäftigten. Diese Gesellschaften hätten eine Geschäftsführung und denselben Aufsichtsrat. Gehe es um Dinge, die den ganzen Verbund beträfen, benutze man in der Berichterstattung der Einfachheit halber den Oberbegriff “Stadtbau”. Zur erwähnten Demonstration seien die Beschäftigten des ganzen Verbundes aufgerufen gewesen. Dem Autor des Kommentars sei ein Fehler unterlaufen, als er von einem Viertel der Beschäftigten sprach, die demonstriert hätten. Korrekt hätte es “ein Drittel” heißen müssen. Inhaltlich hätte das jedoch keinen Unterschied gemacht. Der Kommentar habe aussagen wollen, dass die Belegschaft noch nicht mobilisiert gewesen sei. (2006)