Zeitung stillt den Durst ihrer Leser
Gemeinsame Aktivität mit Wasser-Hersteller als Marketing-Aktion erkennbar
Über eine gemeinsame Aktion mit einem Mineralwasser-Unternehmen berichtet eine Regionalzeitung. Beide verteilten an einem heißen Sommertag das Produkt des Herstellers in der Stadt. Dabei wurde das Mineralwasser mehrfach positiv erwähnt. Ein Leser der Zeitung sieht das Gebot der klaren Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten – definiert in Ziffer 7 des Pressekodex – verletzt und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung habe ein konkretes Unternehmen und dessen Produkt unkritisch hervorgehoben und gelobt. Der Chefredakteur der Zeitung erläutert, die Idee zu der Aktion habe ein Leser geliefert, der ähnliches an der Ostsee erlebt hatte. Diese Idee habe man kopiert. Hätte es eine Beschwerde des anderen in der Stadt ansässigen Mineralwasser-Produzenten gegeben, hätte man auch diesem eine solche Aktion angeboten. Außer dem Spenderhinweis stehe in dem Artikel nichts Werbendes über den Hersteller. Die Redaktion habe die Gelegenheit genutzt, in großem Stil auf die Bedeutung des Trinkens bei großer Hitze hinzuweisen. (2006)