Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Ein Kandidat der Bürgermeisterwahl in einer süddeutschen Kleinstadt beanstandet, ihm werde in Berichten zweier Zeitungen wahrheitswidrig unterstellt, er habe bei einer Wahlversammlung öffentlich erklärt, sein Adoptivsohn sei der uneheliche Sohn einer Bedienung. Statt dessen habe er lediglich sich und seine Familie vorgestellt und im Hinblick auf den Adoptivsohn erklärt, entgegen der Vermutung der Öffentlichkeit seien weder er noch sein Schwiegervater der leibliche Vater des Jungen. Mit den Veröffentlichungen werde in die Intimsphäre des Adoptivsohnes und der Bedienung eingegriffen. Beide seien in der kleinen Gemeinde identifizierbar. Die Redaktionen der Zeitungen erklären, der Beschwerdeführer sei von sich aus dem Gerücht entgegengetreten, ohne darauf angesprochen worden zu sein. Der Adoptivsohn sei von Bürgern des Ortes der Bedienung zugeordnet worden. Im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung habe das Gerücht nicht unerwähnt bleiben dürfen, da die Adoptivangelegenheit mehrfach als Grund für die spätere Wahlniederlage des Kandidaten genannt worden sei. (1987)
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»42 Jahre nach Auschwitz: So fanden wir acht Bauplätze für ein Aids-Lager« - Unter dieser Schlagzeile berichten Redakteure einer Zeitschrift, wie sie den Bürgermeistern von zehn bundesdeutschen Gemeinden die Errichtung einer »geschlossenen Anstalt für Aids-Infizierte« anboten. Acht Bürgermeister hätten aufgrund der ihnen vorgelegten Pläne des Konzentrationslagers Sachsenhausen dem vermeintlichen Projekt zugestimmt. Die Redakteure hatten sich unter Vorlage besonderer Visitenkarten und Broschüren als Mitarbeiter einer Investmentgesellschaft ausgegeben, die sinnvolle Projekte zur stationären Unterbringung unheilbarer Kranker in der Dritten Welt baut«. Sie bezogen sich auf einen »Fachausschuss für Immunschwäche und Seuchenkrankheiten«, der im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Pilotprojekt für ein »geschlossenes Aids Zentrum« ausgeschrieben habe. Ein Teil der Betroffenen erwirkt auf dem Rechtsweg eine Entschuldigung, eine Unterlassungserklärung sowie Schmerzensgeld im Rahmen eines Vergleichs (Zahlung an Deutsche Aids-Hilfe). Einer der Bürgermeister und das betroffene Bundesministerium beschweren sich auch beim Deutschen Presserat. Der Bürgermeister sieht seine Ehre verletzt, das Ministerium die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten getäuscht. (1987)
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In einer Beschwerde wird einer Boulevardzeitung vorgeworfen, sie erwecke durch reißerische Überschrift und den Inhalt des zugehörigen Artikels den bewusst täuschenden Eindruck, ein deutscher Arzt habe den Krebs geheilt; und dieser seltene Glückstaft könne als, Standardmethode der Brustkrebsbehandlung übernommen werden. (1987)
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Unter der Schlagzeile »50 Tote« berichtet eine Boulevardzeitung über den spektakulären Unfall eines Tanklastzuges. Ein Leser des Blattes hält angesichts der verworrenen Nachrichtenlage in der Unglücksnacht die Schlagzeile für noch verständlich. Kein Verständnis hat er für den Hinweis im Text, dass 30 Menschen bereits am Abend tot geborgen worden seien. Diese falsche Tatsachenbehauptung habe in der Öffentlichkeit Panik ausgelöst. Tatsächlich wurden bei dem Unglück fünf Menschen getötet, 33 verletzt und 44 obdachlos. (1987)
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In einer Lokalzeitung wird berichtet, hinter einem alten Fabrikgebäude lagere ein ständig abgedeckter Gegenstand, von dem gesagt werde, es handele sich um einen fahrbereiten Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Artikel gibt Äußerungen von »Informanten« über die Person des namentlich genannten Besitzers wieder. Der Panzerbesitzer, als »Neonazi« und »Radikaler« bekannt, halte mysteriöse Treffen ab, veranstalte in Wäldern »Übungen« und Nachtwanderungen, zeige »merkwürdige« Verhaltensweisen. Der Betroffene macht vor dem Presserat geltend, es gehe nicht an, dass eine Zeitung geschäftsschädigende Äußerungen Dritter ungeprüft weitergebe. Er fordert die Zeitung auf, ihre Informanten preiszugeben. (1987)
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Ein Informationsdienst berichtet über die Kündigung eines Treuhandvertrags durch die Treuhänderin eines Bauherrenmodells und kritisiert ihr Geschäftsgebaren vor dem Hintergrund der erheblichen personellen Verflechtungen der Treuhänderin mit dem Initiator des Modells, ihrem Ehemann und Mitgesellschafter der Immobilienfirma. Dieser erhebt den Vorwurf, vor der Veröffentlichung keine Gelegenheit zu sachlich richtiger Darstellung erhalten zu haben. Zwar habe ihn der Informationsdienst schriftlich aufgefordert, zu der geplanten Veröffentlichung seine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufforderung sei jedoch erst am Tag des Erscheinens der beanstandeten Nachricht ergangen. (1987)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht ein Interview mit einem Politiker, in dem der Interviewer seinen Gesprächspartner fragt, was er zu einem namentlich genannten Richter sagt, »... dem die RZ in die Beine geschossen haben, weil er Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert hat«. Ein Beschwerdeführer beanstandet, die Behauptung, der Richter habe Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert, sei in ihrem Wahrheitsgehalt schlicht abwegig und grob ehrverletzend. (1987)
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