Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Zitat

Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift »Ausländer dealen, Deutsche werden süchtig« über den Drogenumschlag in einer westdeutschen Großstadt und die Arbeit des dortigen Rauschgiftkommissariats. Es wird berichtet, vor allem Kurden, Türken, Jugoslawen und Italiener handelten mit Heroin. Im Kokaingeschäft seien »hauptsächlich« Südamerikaner und »auch einige Deutsche« tätig. Der Straßenhandel sei »in der Hand« der Schwarzafrikaner. Das »Haschisch-Monopol« liege bei Marokkanern und Algeriern. Der Leiter des Rauschgiftkommissariats wird mit der Aussage zitiert: »Ausländer dealen, Deutsche konsumieren«. Weiter wird berichtet, steigende Brutalität »besonders bei den Jugoslawen« mache die Arbeit von V-Männern gefährlich. Zwei andere Tageszeitungen berichten über den gleichen Sachverhalt. Auch sie teilen mit, dass sich die polizeilichen Ermittlungen gegen bestimmte, von den Zeitungen auch im einzelnen aufgezählte ausländische Händler richteten. Dazu die zweite Zeitung wörtlich: »Wenn die Erkenntnisse der Polizei die Realität widerspiegeln, dann spielen deutsche Dealer in dieser Sparte des organisierten Verbrechens kaum eine Rolle.« Die dritte Zeitung zitiert ebenfalls den Leiter des Rauschgiftkommissariats: »Allerdings habe der Spruch >Die Ausländer handeln, die Deutschen konsumieren inzwischen nicht mehr die absolute Gültigkeit ... Heimische Zuhälter engagierten sich in verstärktem Maße im Kokainhandel.« Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der erstzitierten Zeitung. Sein Argument: Ausländer werden pauschal diskriminiert, der Leiter des Rauschgiftkommissariats falsch zitiert.

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Persönliches

In einem Editorial unter der Überschrift »Sie haben ein Recht auf Wahrheit... « berichtet der Chefredakteur und Herausgeber einer Zeitschrift über eine Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Mitarbeiter. Unter Nennung des Namens wird über undurchsichtige Buchhaltung und Krankheiten des Mitarbeiters berichtet, werden chaotische Familienverhältnisse beschrieben, wird von einem »Persönlichkeitsdefekt« gesprochen. Der Beitrag endet mit der Empfehlung, der Mann möge sein Leben endlich auf Kreativität und Leistung statt auf Eitelkeit und Publicity, Lüge und Betrug aufbauen. Zwei Leser des Blattes beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen den Betroffenen verunglimpft und in der Ehre verletzt. Der Verfasser des Editorials sieht durch das private Verhalten des Mannes öffentliches Interesse berührt, da er mit der Behauptung, er sei Ufo-Kontaktperson, in diversen Seminaren gutgläubigen Menschen das Geld aus der Tasche ziehe. Vor ihm müsse gewarnt werden.

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Wahlanzeigen

Eine Tageszeitung veröffentlicht an zwei Tagen Wahlanzeigen zweier Parteien, die unter Hinweis auf die Krise am Golf mit dem Aufruf »Sagt nein« Soldaten der Bundeswehr auffordern, jede Vorbereitung und Mithilfe am Krieg zu verweigern. In der Anzeige der einen Partei heißt es wörtlich: »Wenn ihr den Befehl bekommt, in einen Krieg irgendwo auf der Welt zu gehen, dann sagt nein und begeht Fahnenflucht«. Ein Flugblatt dieser Partei, das diesen Satz ebenfalls enthält, führt zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen öffentlicher Aufforderung zur Fahnenflucht. Der Verein Bürger Fragen Journalisten legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anzeigen, denn sie rufen inhaltlich zur Begehung einer Straftat auf. Die Zeitung hält entgegen, sie sei zur Zensierung der Wahlanzeigen, die als solche gekennzeichnet seien, nicht berechtigt.

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Werbung

Eine Lokalzeitung arbeitet »seit Jahren« mit einer örtlichen Bierbrauerei zusammen: Die Fußballmannschaft, die in einer Saison am längsten ungeschlagen bleibt, erhält zum Lohn ein 100-Liter-Faß. Darüber wird auch berichtet. In Wort und Bild. Und der Name der Brauerei wird genannt. Die Chefredaktion eines Konkurrenzblattes ärgert sich darüber und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Beitrag enthalte Produktwerbung. Die Betroffenen sehen das ein. Die Redaktion wird angewiesen, den Namen der Brauerei nicht mehr zu nennen.

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Überschrift

Eine Tageszeitung interviewt den Chef des Bundeskriminalamtes mit Fragen über Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und die spezielle Berliner Situation nach Öffnung der innerdeutschen Grenzen. U. a. meint der BKA-Präsident, der explosionsartige Anstieg der Ausländerkriminalität in Berlin gebe den rechtsextremistischen Kreisen eine gute Argumentationsbasis. Das Interview ist mit der Überschrift versehen: »Ausländer-Kriminalität in Berlin nimmt bedrohliche Ausmaße an«., Ein ausländischer Bürger der Stadt Berlin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Obwohl neben anderen Themen im Interview nur an einer Stelle von Ausländern die Rede sei, hebe die Zeitung das Thema Ausländerkriminalität unglücklich in die Überschrift. Die Presse habe angesichts der schwierigen politischen und gesellschaftlichen Situation die wichtige Aufgabe, zur Verständigung zwischen den verschiedenartigen Menschen beizusteuern. Die Redaktion erklärt dazu, mit der gerafften Kernaussage habe sie ihr Auswahlermessen im Rahmen ihres publizistischen Auftrags und journalistischer Sorgfalt korrekt ausgeübt.

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Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet über den Prozess gegen den »Bürokaufmann Harald O. (39)«, der seine Lebensgefährtin »Karin H. (36)« mit einer Weinflasche erschlagen habe. Auch der Tatort wird beschrieben: Der Name der Straße wird genannt, in der sich die Wohnung befindet, in der die Leiche gefunden wurde. Ein Leser hält die Beteiligten trotz der abgekürzten Namensnennung in Verbindung mit der Adressenangabe für identifizierbar. Die Redaktion bedauert, wenn eine Identifizierung des Angeklagten möglich gewesen sein sollte. Die Mitarbeiter der Redaktion werden hausintern angehalten, bei der Gerichtsberichterstattung die publizistischen Grundsätze zu beachten.

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Pauschale Behauptung

Körperliche Schwerstarbeit, psychische Dauerbelastung und niedriger Lohn führten bei Krankenschwestern häufig zu Drogenabhängigkeit, behauptet eine Zeitschrift unter Hinweis auf Zustände in einem Klinikum einer süddeutschen Großstadt. Weiter heißt es, das Thema Drogenmissbrauch in der Krankenpflege sei fast schon gesellschaftsfähig. Jeder kenne Kollegen auf seiner Station, die süchtig seien. Die härteren Sachen mische sich das Krankenhauspersonal im eigenen Selbstbedienungsladen. In einer folgenden Ausgabe der Zeitschrift erscheint ein »Nachwort«, in dem berichtet wird, die Erstveröffentlichung habe zu Aufregung, Betroffenheit und Protest in der Krankenpflege der genannten Stadt geführt. Ein ganzer Berufsstand fühle sich diskriminiert. Dies sei nicht Absicht der Veröffentlichung gewesen. Der Autor entschuldigt sich bei denen, die sich zu Unrecht an den Pranger gestellt fühlten. Er bestätigt jedoch noch einmal die Aussage des Artikels. Eine Krankenschwester beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie legt eine Liste mit Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen vor, die sich durch die pauschalen Unterstellungen des Zeitschriftenbeitrags beleidigt fühlen. Die Redaktion verweist auf die Absicht des Autors, nicht Krankenschwestern zu beleidigen, sondern auf Missstände aufmerksam zu machen. Der gesamte Bericht stütze sich auf Interviews.

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Fiktiver Name und Beruf

Unter der Überschrift » Verschwinde, sonst erschieße ich dich! - Der Major und die Nachbarin« berichtet eine Lokalzeitung über einen Strafprozess gegen den »Major Winfried K. (42) «, der wegen Beleidigung und Bedrohung seiner Wohnungsnachbarin verurteilt wurde. Der Artikel wird mit der Bemerkung eingeleitet, der Major habe mitunter seinen Umgangston vom Kasernenhof mit nach Hause genommen und dann habe es regelmäßig Ärger mit den Nachbarn gegeben. - Eine Woche später stellt die Zeitung klar, der erwähnte »Major Winfried K.« sei kein Angehöriger der Bundeswehr. Um die Identität des tatsächlich Betroffenen unkenntlich zu machen, habe die Redaktion dessen Namen und Berufsbezeichnung verändert. So sei der fiktive »Major K.« entstanden. Zwei Beschwerdeführer unterstellen der Redaktion, sie habe in tendenziöser Weise die fiktive Person konstruiert. Die Zeitung hätte sich gegenüber den Soldaten öffentlich entschuldigen müssen. Der Abdruck von Leserzuschriften sei verweigert worden. (1989)

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Wahrheitsgehalt

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »62 Tage Kerker für Mitleid« einen Bericht über Erlebnisse zweier Deutscher, die im Afghanistan-Krieg medizinische Hilfe geleistet hatten und nach einiger Zeit der Inhaftierung dort in die Bundesrepublik zurückgekehrt waren. Einer der Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat Der Artikel sei frei erfunden und übernehme Angaben, die in einer Tageszeitung bereits korrigiert worden seien. Der Besuch einer Pressekonferenz sechs Tage vor der Veröffentlichung hätte der Zeitschrift Klarheit verschaffen können. (1988)

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Vorverurteilung

Ein 9jähriger Junge wird ermordet. In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass das Kind von zwei namentlich genannten Männern getötet worden ist. Eine Boulevardzeitung greift den Fall auf und bringt auf der Titelseite die Schlagzeile »2 Männer töteten den Jungen vom Weihnachtsmarkt«. Der Bericht dazu enthält zwei Fotos der angeblichen Täter mit ihren Namen. Tags darauf meldet der Polizeibericht, die Ermittlungen hätten ergeben, dass einer der Verdächtigen nicht an der Tat beteiligt war und am selben Tag aus der Haft entlassen wurde. Der vom Verdacht der Mittäterschaft befreite Mann beschwert sich beim Deutschen Presserat Die reißerische Schlagzeile habe den Eindruck erweckt, dass er als Mörder des Kindes bereits überführt sei. (1988)

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