Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Ein prominenter Arzt legt in einer Zeitschrift dar, dass er die Mammographie für lebensgefährlich hält. »Höchst leichtsinnig«, nennt in einer der folgenden Ausgaben ein nicht minder prominenter Arztkollege diese Auffassung, die jahrelange Bemühungen um eine bessere Nutzung von Vorsorgeuntersuchungen sabotiere und die Bevölkerung verunsichere. (1987)
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Der Beitrag einer Lokalzeitung über die Apartheid in Südafrika entfacht eine Leserbriefdiskussion. Einer der Betroffenen beschwert sich, dass seine Antwort auf »unwahre Behauptungen und diffamierende Vergleiche« ohne Absprache um die Anrede »Herr« gekürzt wurde und damit eine »unnötige Schärfe« erhielt. Ein zweiter Brief des Kontrahenten, mit dessen Veröffentlichung die Zeitung die Diskussion der Angelegenheit für beendet erklärt, fordert den Beschwerdeführer zu einer Gegendarstellung heraus, die zwei Wochen später abgedruckt wird. Seiner Meinung nach hätte die Veröffentlichung der beiden Leserbriefe seines Kontrahenten wegen der darin enthaltenen »unwahren« und diskreditierenden Tatsachenbehauptungen unterbleiben müssen. (1987)
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Eine Lokalzeitung lehnt eine Todesanzeige mit der Begründung ab, diese enthalte einen Passus, der dem Pietätsempfinden der breiten Öffentlichkeit sicherlich nicht entspreche, wenn er nicht gar als öffentliche Beleidigung in einer Anzeige auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. (». . . Man ließ ihrer Seele vier Tage Zeit, die leblose Hülle zu verlassen. Asco, ihr Schäferhund, hielt die Totenwache. Dann taten Polizeibeamte ihre Pflicht.«) (1987)
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In vier Jahren richtet ein Leser rund 50 Leserbriefe an seine Heimatzeitung. Kein Brief wird veröffentlicht. »Im Interesse der Meinungsvielfalt« bittet er den Deutschen Presserat, die Chefredaktion zu veranlassen, »die gegen mich augenscheinlich verhängte Veröffentlichungssperre aufzuheben«. (1986)
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Ein Kommunalpolitiker beanstandet die Berichterstattung seiner Lokalzeitung über eine Podiumsdiskussion und bittet den Deutschen Presserat zu prüfen, ob »dieses Gemisch von Nachrichtenverbreitung, Stellungnahme, Kritik und Büttenrede im Sinne der Meinungsbildung ist, an der die Presse mitwirkt«. Auch ein Bericht über eine Ratssitzung ist ihm Anlass zu fragen, ob »die Meinungsbildung durch die Presse so aussehen soll«. Schließlich veranlasst ihn ein dritter Artikel über eine Anfrage im Rat mit der Überschrift »Stadtverordneter ließ Kinderspielplatz sperren « zu der Bitte um Prüfung, ob durch die Wahl der Überschrift und durch den ersten Satz des Redakteurs (»Einer telefonischen Mitteilung des Stadtverordneten ... aus. . an die Kindergartenaufsicht beim Landschaftsverband in ... verdanken es die Kinder von ..., dass sie den Kinderspielplatz am Kindergarten nicht mehr benutzen dürfen, wenn sie nicht in diesen Kindergarten gehen. «) u. a. das Berufsethos des Journalisten verletzt wurde. (1986)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Mord. In der Überschrift nennt sie den Ort des Geschehens, den Beruf des Opfers. Der Hinweis »Er war's« ist mit einem Pfeil versehen, der auf das Foto eines Verhafteten zeigt. Im Text werden der ungewöhnliche Vorname des Verdächtigen und sein Beruf genannt. Außerdem ist die Straße angegeben, in der er wohnt, so dass der Verhaftete in seinem kleinen Dorf leicht identifiziert werden kann. (1986)
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Der Vizepräsident eines Landesparlaments nimmt Anstoß an dem Artikel einer Illustrierten über die Hintergründe der Genehmigungsverfahren um einen Nuklearbetrieb. Er beanstandet insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos des verstorbenen ehemaligen Wirtschaftsministers des Landes und Schatzmeisters seiner Partei sowie die Verwendung des Wortes »Spendeneintreiber«. (1986)
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Eine Tageszeitung berichtet über Erklärungen des libyschen Staatschefs Gaddafi zur internationalen Lage. Zitiert wird ferner das libysche Fernsehen, das den amerikanischen Präsidenten als »israelischen Hund« bezeichnet hat. In der Überschrift wird dieses Zitat dem libyschen Staatschef zugeschrieben. Die Redaktion der Zeitung bedauert die »nachlässig formulierte Oberschrift« und versichert, in Zukunft noch mehr als bisher darauf zu achten, dass Überschriften mit äußerster Sorgfalt formuliert werden. (1986)
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Der Regisseur eines Films beklagt die Berichterstattung einer Lokalzeitung über den Film und die Umstände seiner Aufführung als polemisch, unsachlich und in einer Reihe von Punkten als falsch. Ein ausführlicher Brief des Beschwerdeführers wird von der Zeitung mit leichten Korrekturen abgedruckt, die der Autor als sinnentstellend empfindet. Die Zeitung druckt daraufhin eine Gegendarstellung und den Leserbrief noch einmal ab. Der Beschwerdeführer bemängelt jetzt die Weglassung eines Wortes. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet mit einem Foto und 13 Bildunterzeilen über den Stand der Verkabelung in einem Ort ihres Verbreitungsgebiets. Ein Leser beanstandet eine Reihe von Unrichtigkeiten und beklagt, dass sein dreiseitiger Brief dazu, den zu kürzen er ausdrücklich untersagt hat, nicht veröffentlicht wurde. Stattdessen druckte die Zeitung eine wesentlich kürzere Richtigstellung eines anderen Lesers. (1986)
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