Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Ehrverletzung

Eine Zeitschrift berichtet über kritikwürdiges Verhalten eines Bürgermeisters: »Er ist erst 37, doch er lügt, intrigiert und schikaniert seine Bürger - man fragt sich, wer diesen Bürgermeister gewählt hat«. In der Überschrift wird der namentlich Genannte als Despot apostrophiert. Der Betroffene sieht sich verunglimpft und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)

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Falsche Tatsachenbehauptung

Ein ehemaliger Landrat beschwert sich über drei Veröffentlichungen in einem Boulevardblatt. Unter der Überschrift »... Nach Wahlschlappe-Ehefrau des... Landrats erlitt Herzanfall« wird über seine Niederlage bei der Landratswahl berichtet. Am selben Tag habe seine Frau einen Herzanfall erlitten. Sechs Wochen später schreibt die Zeitung unter der Überschrift »100000 DM Schulden -... Ex-Landrat verschickt Bettelbriefe«, der Beschwerdeführer habe auf amtlichem Briefpapier um Wahlspenden gebeten, die auf sein Privatkonto eingezahlt werden sollten. Nach weiteren sechs Wochen teilt die Zeitung ihren Lesern unter der Überschrift »Lauschangriff im Amt?- Skandal um ... Ex-Landrat« mit, im Landratsamt sei eine Abhöranlage entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob eine Straftat vorliege, d. h. ob Mitarbeiter unbemerkt abgehört worden seien. (1990)

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Überschrift

Eine Stadtverwaltung betritt Neuland: Um ein frauenfreundliches und frauenförderndes Klima am Arbeitsplatz zu schaffen, lädt sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fortbildungsveranstaltungen ein, die sich mit der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz befassen. Ein konkreter Anlass ein Jahr zuvor gab den Anstoß zu dieser Aktion. Daraus sollte nicht der Schluss gezogen werden, bei der Stadtverwaltung gebe es im Vergleich zur Privatwirtschaft besonders viele oder gravierende sexuelle Übergriffe. Es sollte vielmehr die Bereitschaft der Stadtverwaltung dokumentiert werden, sich quasi pionierhaft mit diesem .heißen Eisen« zu beschäftigen. Dieses Anliegen machten die beiden Frauenbeauftragten der Stadt in einem Pressetext deutlich. Die in der Pressemitteilung enthaltenen allgemeingültigen Aussagen werden von einer Boulevardzeitung auf den Bereich der Stadtverwaltung übertragen. Unter der Überschrift »Sex im ... Rathaus - OB haut Fummlern auf die Finger« berichtet sie über den Kurs und erweckt dabei nach Ansicht der Frauenbeauftragten den Eindruck, als seien die in dem Kurs erwähnten Beispiele konkrete Vorfälle in der örtlichen Verwaltung. Eine der Frauenbeauftragten beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)

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Gerichtsberichterstattung

Unter der Überschrift »Freie Wildbahn für den Schuldenjäger« berichtet eine Lokalzeitung über den Prozess gegen einen Gerichtsvollzieher, der bei einer Pfändung regelwidrige Methoden zum Nachteil eines Schuldners angewandt haben soll. Geschildert wird der Fall sowohl aus der Sicht des Betroffenen als auch aus der des Gerichtsvollziehers. Eine Gegenklage, die der Dienstherr gegen den Schuldner wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben habe, mache schnellere Fortschritte als der Ausgangsprozess. Der Artikel endet mit dem Hinweis, dass dem Gerichtsvollzieher schon häufiger eine Verletzung der Berufsregeln vorgeworfen worden sei. Äußerungen im Kollegenkreis über seine Person und seine Arbeitsweise werden wiedergegeben. Außerdem werden Angaben über sein Gehalt gemacht, das durch »gutes Eintreiben« auch erhöht werden könne. Das persönliche Umfeld wie Wohnung, Gewohnheiten (»Pfeifenraucher«) und Vereinsämter des Gerichtsvollziehers wird mitgeteilt. Einige Tage später wird über die Fortsetzung des Prozesses berichtet, der durch widersprüchliche Aussagen der Beteiligten bestimmt ist. Es scheint sich zu bestätigen, dass dem Dienstvorgesetzten nichts daran liegt, den Beamten in die Gerichtsmühle geraten zulassen: Der Richter musste »Lauferei« bewältigen, um eine Aussagegenehmigung zu erhalten. Gegen den Beitrag beschwert sich der Dienstherr des Gerichtsvollziehers. Ein Strafantrag gegen den Verfasser der Artikel wird zurückgewiesen. Beleidigung und Ehrverletzung werden von der Staatsanwaltschaft nicht erkannt.

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Verunglimpfung

Eine Lokalzeitung kommentiert die politische Diskussion zwischen den Parteien, ob nicht angesichts des Zuzugs von DDR-Übersiedlern der Flut von Asylbewerbern aus aller Welt Einhalt geboten werden müsste. Eine Partei im Stadtparlament und insbesondere der namentlich genannte Vorsitzende dieser Fraktion berücksichtigten nicht, dass das Problem den Staat finanziell belaste und deshalb einer Regelung bedürfe. Der zitierte Stadtrat, von Beruf Oberstudienrat, habe für eigene Landsleute früher nicht so viel Zartgefühl verspürt wie für Asylanten: Ein Mitarbeiter der Zeitung habe als Schüler seine »handfesten Unterrichtsmethoden. und sein »zupackendes Temperament« kennenlernen dürfen. Ein Leser sieht den Studienrat an den Pranger gestellt, ohne dass er sich wehren kann. (1990)

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Zitat

Unter der Überschrift »Pfarrer behandelt Bauern fast wie Leibeigene« berichtet eine Lokalzeitung über Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Pfarrer ihrer Gemeinde. Zitiert werden ein Gemeinderat sowie einige Bürger, die von mehreren Streitfällen berichten und zahlreiche Vorwürfe gegen den Pfarrer erheben: er verbreite Unwahrheiten, setze sich in »erstaunlicher Selbstherrlichkeit« über die Köpfe seiner Pfarrangehörigen hinweg und behandle die Landwirte »fast wie Leibeigene«: Der Pfarrer beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Bericht werde falsch zitiert. Man habe ihm keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

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Übertreibung

Ein Journalist und zwei Ärzte beschweren sich beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung zweier Zeitungen zu einem Attentat auf einen Bundesminister. So verletze die Schlagzeile einer Boulevardzeitung das Gebot der Zurückhaltung und diene der Sensationsmache ohne Rücksicht auf die Gefühle der Angehörigen. Die Überschrift nennt den Namen des Ministers und fragt: »Halbes Gesicht weg?«. Die Beschwerdeführer beanstanden auch Überschriften in der Folgeberichterstattung. Die eine Zeitung schreibt: »Der Attentäter grinst frech«, die andere: »Der Attentäter - Er grinst auch noch«. Beide Titel seien eine Vorverurteilung. Die Darstellung schließe ein faires rechtsstaatliches Verfahren aus, provoziere beim Leser die Haltung: Kurzen Prozess machen. In einem weiteren Bericht befasst sich die Boulevardzeitung u. a. mit der Frage, ob die Rettungsmaßnahmen nach dem Attentat korrekt verlaufen sind. Die Schlagzeile lautete: »Hubschrauber verflog sich - Ärztin musste ... selber fahren«. Diese Schlagzeile entspreche nicht den Tatsachen. Eine der beiden Zeitungen zählt schließlich die Fehler und Pannen der Rettungsdienste auf. Zitiert wird ein Arzt und Nachbar des Ministers, der u. a. »heftige Kritik« an der »Irrfahrt« der Notärzte übt. Die Notärzte sehen sämtliche Tatsachen verdreht. Es werde der Eindruck erweckt, bei der Erstversorgung seien Dilettanten am Werk gewesen, die für mögliche Spätschäden verantwortlich seien.

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Gestelltes Foto

Unter der Überschrift »1500 neue Jobs 10 Prozent mehr Umsatz - 23000 Autos mehr gebaut - Hurra, wir von ... sind auf Zack!« berichtet eine Boulevardzeitung, der Vorstandsvorsitzende der (namentlich genannten) Automobilfirma habe eine »Super-Bilanz« für das vergangene Jahr vorgelegt. Es scheine, im laufenden Jahr werde es noch besser. Die Mitarbeiter hätten gejubelt: »Hurra, wir von ... sind auf Zack!« Den Bericht illustriert ein Foto, das jubelnde Mitarbeiter des Autoherstellers zeigt. Die Bildunterzeile berichtet, die Mitarbeiter »jubelten, als sie gestern die stolzen Zahlen hörten«. Das Zitat wird wiederholt. Einzelne Mitarbeiter aus der Fertigung werden zusätzlich abgebildet, sie werden mit positiven Äußerungen über die Firma zitiert Ein Betriebsratsmitglied beschwert sich beim Deutschen Presserat. Bildunterschrift und einige Zitate seien frei erfunden. Die Mitarbeiter hätten nicht zur Bekanntgabe der Firmenbilanz, sondern anlässlich der Übertragung eines Fußball-WM-Spiels vor einem Fernseher gejubelt. Die Zeitung bestätigt, dass das Foto in der Halbzeit einer WM-Übertragung aufgenommen worden sei. Das Fußballspiel sei aber so schlecht gewesen, dass kein Anlass zum Jubeln gewesen sei.

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Begriff »Juden«

Eine Tageszeitung berichtet über eine Kampagne der rechtsextremen israelischen Kach-Partei, mit der die in Israel beschäftigten Palästinenser von ihren Arbeitsplätzen vertrieben werden sollen. Der Beitrag erscheint unter der Überschrift »Juden starten Kampagne gegen Palästinenser«. Ein Leser des Blattes wendet sich an den Deutschen Presserat. Die undifferenzierte Benutzung des Wortes»Juden« in der Überschrift stehe in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Nachricht im Text. Die Redaktion sieht die Nachricht weder sinnentstellt noch verfälscht, räumt aber ein, dass beim flüchtigen Leser dieser Eindruck entstehen könne. Der Begriff »Juden« meine nicht allein Religionszugehörigkeit, sondern erfasse die ethnische und geographische Bestimmung von Volk und Staat Israel.

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Falsche Tatsachenbehauptung

Unter der Überschrift »Blutiger Streit im Roma-Milieu - Mordversuch mit dem Messer« berichtet eine Lokalzeitung über den Prozess gegen eine Hausfrau, »Angehörige der Roma«, die versucht haben soll, einen Landsmann mit Messerstichen zu töten. Das Gericht sehe »in jedem Fall eher einen Totschlagversuch«. Hintergrund der Bluttat seien Zwistigkeiten innerhalb der Roma-Gruppe. Ein Leser sieht in dem Bericht eine Vorverurteilung. Außerdem sei der Hinweis auf das »Roma-Milieu« diskriminierend. Den Hinweis auf das »Roma-Milieu« sieht die Redaktion dagegen als einen unverzichtbaren Bestandteil der Berichterstattung.

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