Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6546 Entscheidungen
Eine Gesundheitszeitschrift berichtet unter dem Titel »Medizin-Report« über die Methoden und Erfolge einer biologischen Krebsbehandlung in einer Klinik, deren Anschrift und Telefonnummer am Ende des Artikels zur Information angegeben werden. (1986)
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Eine Gewerkschaft beschwert sich beim Deutschen Presserat, dass fünf Zeitungen die Veröffentlichung einer Anzeige abgelehnt haben, die zur Teilnahme an einer von der Gewerkschaft organisierten Aktion »Arbeitnehmer-Votum zum Streikparagraphen 116 AFG« aufruft. Die Anzeigenleitungen der betroffenen Zeitungen hatten sich daran gestört, dass die Abstimmung in den Betrieben und Verwaltungen stattfinden sollte. (1986)
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Kommentare in mehreren Lokalzeitungen und in einer Wochenzeitung setzen sich kritisch mit einer Studie über die angebliche linksradikale Unterwanderung einer Universität in der Bundesrepublik auseinander. Einer der Mitverfasser sieht sich persönlich diffamiert. Seine politischen Aktivitäten seien fälschlich als »rechts« eingestuft. (1984/1985/1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet, dass der Sozial-, Kultur- und Umweltausschuss der Stadt den Antrag einer Partei abgelehnt hat, einen neuen Spielplatz zu errichten. Dabei erwähnt der Autor u. a., ein Anwohner eines bereits bestehenden Kinderspielplatzes »tyrannisiere« dort spielende Kleinkinder. Wenngleich der Artikel den Anwohner nicht namentlich nennt, fühlt sich ein Bürger durch den »hetzerischen und unwahren« Artikel identifizierbar diffamiert Die Redaktion stellt fest, es handele sich um einen »korrekt wiedergegebenen Vortrag« des Bürgermeisters. Man habe dem Beschwerdeführer angeboten, in einem Leserbrief seine Sicht der Dinge darzulegen. (1985)
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Drei Journalisten werfen einander Falschinformationen in ihrer Berichterstattung über die politische Situation in Osttimor vor. So soll die Darstellung der Geschichte Osttimors durch die Asienkorrespondentin einer deutschen Tageszeitung nach Ansicht eines Berufskollegen »allen anhand von historischen Quellen nachprüfbaren Tatsachen« und die Bewertung der derzeitigen Situation »allen wesentlichen kirchlichen Quellen und Menschenrechtsorganisationen« widersprechen. Dem Beschwerdeführer selbst legt ein anderer Asienkorrespondent dagegen zur Last, Lobbyist einer osttimoresischen Exilgruppe zu sein und in einer Fachzeitschrift nachweisbar falsche Behauptungen zu verbreiten und international angesehene Journalisten zu verleumden. Ein weiterer Artikel des Betroffenen in derselben Zeitschrift löst wiederum eine Beschwerde der zunächst kritisierten Berufskollegin aus. Die Redaktion habe vor Veröffentlichung des Artikels den Wahrheitsgehalt seines Inhalts und der darin enthaltenen Anschuldigungen nicht überprüft. Auch habe die Zeitschrift die privaten und geschäftlichen Interessen ihres Autors bei der Veröffentlichung nicht berücksichtigt. (1986)
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Der Inhaber einer Werbeagentur beklagt sich darüber, dass eine Zeitschrift seit etwa zwei Jahren in sechs Folgen gegen ihn »eine beispiellose, gehässige, permanente Diffamierungs- und Rufmord-Kampagne« führt. Das Blatt hat auf seinen Satireseiten u. a. berichtet, der namentlich genannte Werbemann betreibe »eine Werbeagentur in der Wohnstube mit Mutti und Katze« und sein Dienstleistungsunternehmen sei »so bedeutend wie ein Fliegenschiss an der Schaufensterscheibe« eines bekannten deutschen Kaufhausunternehmens. (1986)
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Alle Medien berichten darüber: Eine Rechtsanwältin wird verhaftet, weil sie ihrem Mandanten, der des Mordes angeklagt ist, eine Waffe zugeschoben haben soll, mit der dieser dann den Staatsanwalt, seine Ehefrau und sich selbst erschoss. Eine Boulevardzeitung berichtet in drei Folgen über diesen Fall und schildert dabei aufsehenerregende Einzelheiten über das angebliche Sexualleben der Anwältin. Berichtet wird auch über Depressionen des Ehemannes und andere Einzelheiten aus dem Privatleben der Betroffenen, die keinen Bezug zu der Verhaftung zu haben schienen. Eine Richterin ruft den Presserat an. Auch die »Humanistische Union« fordert den Presserat auf, sich mit diesem Fall zu beschäftigen. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess: Es geht um ein Sittlichkeitsdelikt. Der Autor erwähnt eine Schutzbehauptung des Angeklagten, der damit die betroffenen Kinder belastet. Der Artikel nennt weder den Angeklagten noch die beiden erwähnten Kinder namentlich oder auch nur mit Anfangsbuchstaben. Auch der Ort des Geschehens ist nicht erkennbar. Die Mutter eines der Kinder beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Belastungen, die ihrer Familie auch durch die Berichterstattung erwachsen sind. (1986)
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