Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6738 Entscheidungen
Eine Tageszeitung meldet den Tod eines Journalisten. Sie nennt seinen Namen, die Stadt, in der er starb. Sie berichtet über die Todesursache: Die Immunschwäche Aids. Die Ehefrau des Verstorbenen sieht mit dem Hinweis auf die Krankheit die Intimsphäre ihres Mannes verletzt (1989)
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Eine Lokalzeitung schildert die Geschichte eines neunjährigen Mädchens, das In Sekten und Kommunen aufwächst und erst acht Monate lang die Schule besucht hat. Aus der Sicht des Vaters, der sich gerichtlich um Kontakte zu dem Kind bemüht, werden das Leben des Kindes und die Entwicklung der Mutter als Sektenangehörige beschrieben. Der Name des Vaters wird genannt, sein Foto veröffentlicht Ein ähnlicher Artikel erscheint vier Wochen später In einer Zeitschrift. Die Mutter des Kindes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht sich diffamiert, beanstandet die einseitige Darstellung von Einzelheiten aus dem Privatleben der Beteiligten. (1989)
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Ein Leserbrief in einer Lokalzeitung nimmt zu Demonstrationen gegen eine Kundgebung Rechtsradikaler Stellung, die am Tag des Erscheinens geplant sind »Grünrote Gesinnungsgenossen« sowie DGB hätten das Ziel, die Veranstaltung. zu verhindern: Der Leserbriefschreiber nennt dann Namen, die sich die Bürger merken sollen. Wenn es zu Auseinandersetzungen und Sachschäden komme bis hin zu Körperverletzungen, dann liege zumindest die geistige Urheberschaft bei diesen Leuten, während die Drecksarbeit durch die anreisenden roten Schläger- und Chaotentrupps übernommen werde. Im Polizeibericht der Zeitung am folgenden Tag wird mitgeteilt, dass Demonstranten tatsächlich Mitgliedern der Veranstalter den Zugang zur Kundgebung zu verwehren suchten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Der Leserbrief löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Politische Gegner - so der Beschwerdeführer - werden in Form einer Schwarzen Liste genannt und dem Volkszorn ausgeliefert. (1989)
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»Die Mörder sind unter uns« stellt eine Zeitschriftfest. Unter dieser Schlagzeile berichtet sie über »Religions-Terroristen« arabischer Herkunft, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, wo sie »alle Gesetzeslücken ausnutzen können«. So sei in einer süddeutschen Stadt ein Mann untergetaucht, der wegen Mordverdachts in Spanien inhaftiert war und dann freigepresst wurde. Das Mitglied einer Kampfgruppe, indem Bericht mit Namen genannt, habe in der Bundesrepublik politisches Asyl beantragt, sei wegen Diebstahls hier inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Interessengemeinschaft von Flüchtlingen hält den Bericht für hetzerisch und persönlichkeitsverletzend. Die Informationen seien unter falschem Vorwand und unter Bruch des Sozialgeheimnisses beschafft worden. (1989)
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In einer Serie schildert eine Boulevardzeitung das rücksichtslose und verkehrsregelwidrige Verhalten von Radfahrern. Verkehrsexperten und Politiker werden zitiert, Leser äußern sich. Eine der Schlagzeilen fragt »Radfahrer - Rüpel der Nation?«. Der Präsident eines Automobilclubs, der in einer der Schlagzeilen eine Steuer für Radfahrer fordert und daraufhin bei der Redaktion gegen diese Unterstellung protestiert, wird in einer späteren Ausgabe mit der entgegengesetzten Aussage zitiert. Ein Interessenverband der Radfahrer sieht in der Folge eine Fülle von Verzerrungen und in der Formulierung »Rüpel der Nation« eine diskriminierende Pauschalbehauptung. (1989)
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Unter der Überschrift »Nach 38 Operationen ein Krüppel« schildert eine Tageszeitung die Krankheits- und Leidensgeschichte einer 39jährigen Frau. U. a. wird mitgeteilt, dass die Frau gegen einen der sie behandelnden Ärzte den Vorwurf erhebt, schwere Behandlungsfehler begangen zu haben. Wegen dieses Vorwurfs hat die Frau Gutachten in Auftrag gegeben und gegen den Arzt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld erhoben. Zu dem Artikel werden Leserbriefe veröffentlicht, darunter einer, der die Position des betroffenen Arztes vertritt. Jener beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel berichte von vielen Ärzten, aber nur er werde namentlich genannt. Damit werden ihm alle angeblichen Fehlleistungen anderer Ärzte angelastet. (1989)
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Eine Gesellschaft, die die Interessen von Kriegsdienstgegnern vertritt, beklagt sich, dass es ihr nicht gelingt, Termine für Gruppentreffen und Beratungen in den Veranstaltungskalender einer Lokalzeitung einzubringen. Als Begründung für die Ablehnung gibt die Zeitung an, die Gesellschaft sei als linksextremistische Gruppierung im Verfassungsschutzbericht erwähnt. (1989)
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