Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Unter der Überschrift »Zum Schluss gab es >Prügel< für die Verteidiger« berichtet eine Lokalzeitung über einen Prozess, bei dem die Verteidiger des Angeklagten versucht hätten, die Richterin »auszutricksen«. Die Richterin habe in einem Schlusswort die Verteidigung gescholten und die Rechtsanwälte hätten grußlos den Saal verlassen. Einer der betroffenen Rechtsanwälte beanstandet die Formulierungen »Prügel« und »austricksen« und bestreitet das grußlose Verlassen des Gerichtssaals. Der Redakteur steht nach wie vor zu seinem Bericht und bietet weitere Zeugen zum Beweis der Richtigkeit an. (1986)
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Eine Lokalzeitung wirft dem Rechtsdirektor der Stadt vor, während eines Smog-Voralarms mit »Alles-nicht-so-schlimm«-Parolen die Situation »zynisch« verharmlost zu haben. Die Zeitung druckt eine Entgegnung des Betroffenen in vollem Wortlaut ab, fügt jedoch einen offenen Brief des Redakteurs hinzu, in dem der Vorwurf des Zynismus aufrechterhalten wird. (1986)
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Bei einer Spazierfahrt über einen Waldweg stürzt ein Auto die Böschung hinab, gerät in Brand, die Lebensgefährtin des Fahrers kann sich nicht befreien, verbrennt lebendigen Leibes. Die Lokalzeitung berichtet und kommentiert. Die Tochter der Verunglückten beschwert sich über die »ehrverletzende und würdelose Darstellung« ihrer Mutter. Der Lebensgefährte des Unfallopfers werde diffamiert, die gute Partnerschaft, »bei der nun für den ganzen Landkreis ersichtlich ein größerer Altersunterschied bestand«, nachträglich in ein anderes Licht gerückt. (1986)
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Eine Elektronikfirma wirft dem Chefredakteur einer Fachzeitschrift vor, gegen Ziffer 15 des Pressekodex (Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art ...) verstoßen zu haben. Mitarbeiter der Firma hätten das Angebot des Journalisten abgelehnt, gegen Honorierung eine Beratung für ihre Produkte zu übernehmen und seinerseits dafür zu versprechen, dass diese dann jeweils Testsieger würden. Daraufhin seien Produkte der Firma, entgegen der üblichen Gepflogenheiten, nicht vom Hersteller selbst, sondern aus dem freien Handel besorgt, in der Zeitschrift unzutreffend dargestellt worden. (1985)
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In zwei Kommentaren beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit dem Verhalten einiger Sinti im Freibad des Ortes. Der Autor spricht in diesem Zusammenhang von »Zigeunerunwesen«, das eskaliere bzw. gegen das eingeschritten werden müsse. An einer anderen Stelle heißt es, die Personengruppe habe sich wie »Schweine« benommen. Ferner ist von einer »fahrenden Bande« und einer »Horde Vandalen« die Rede. Tatsachenbehauptungen, die den Kommentaren Zugrundeliegen, werden durch Zeugenaussagen, die der Bürgermeister des Ortes auf Bitten des Deutschen Presserats einholt, nicht getragen. (1985)
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Eine Reisezeitschrift berichtet unter der Überschrift »Schlecht und teuer - wo Hotelgäste aufs Kreuz gelegt werden« kritisch über die Leistungen eines namentlich genannten Hotels in einer bundesdeutschen Großstadt. Die Inhaberin des Hotels macht gegen die Zeitschrift auf gerichtlichem Wege Schmerzensgeldansprüche wegen Rufschädigung geltend und erhält dabei teilweise recht. Die Zeitschrift ist inzwischen eingestellt. Die Beschwerdeführerin betreibt nicht mehr das Hotel. (1984)
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