Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine Tageszeitung berichtet über den öffentlichen Protest eines Vaters, der seine 23jährige Tochter »vor einem Trip in das Herkunftsland und Weitenzentrum einer Sekte bewahren« will, gegen »pseudo-religiöse Bewegungen«. Die Zeitung gibt unter voller Namensnennung den detaillierten Bericht des Vaters über die persönliche Entwicklung und den Werdegang seiner Tochter wieder. Diese sieht in der Berichterstattung einen unzulässigen Eingriff in ihr Privatleben. Die Redaktion lässt im nachhinein die junge Frau und eine Vertreterin der Sekte in Leserbriefen zu Wort kommen. (1988)
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Eine Tageszeitung berichtet unter voller Namensnennung über den Tod eines 46jährigen Mannes, der beim Schwimmen in der Weser aus noch nicht geklärter Ursache ertrunken ist. Ein Angehöriger des Verunglückten ist der Ansicht, dass mit der Nennung des Namens in die Privatsphäre der Familie eingegriffen wurde. (1988)
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Eine Boulevardzeitung berichtet: »Die Tragödie des 81jährigen, der seinen Neffen (36) erstach.« Der Artikel enthält eine »lange traurige Geschichte« über Hintergründe und Motive, die den alten Mann zu seiner Tat veranlassten: »Sein Neffe nahm ihm alles ab - deshalb stach der 81jährige zu.« Am folgenden Tag veröffentlicht die Zeitung einen weiteren Artikel: »81jähriger stach zu - Vater des Toten packt aus«. Diesmal gibt der Vater des Opfers seine Version des Geschehens wieder. - Unter der Überschrift »Da griff der Opa zum Messer... « berichtet eine Wochenzeitschrift über denselben Fall. Der 81jährige wird als »achtenswerter« Mann beschrieben, der es durch harte Arbeit und Sparsamkeit zu einem Vermögen gebracht hat, welches ihm vom Neffen wieder »abgeschwatzt« worden sei. Der Vater des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht den Fall falsch dargestellt und die Persönlichkeitsrechte seines Sohnes verletzt. (1988)
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Im Juni 1988 ereignete sich im hessischen Ort Borken ein Bergwerksunglück, bei dem zahlreiche Bergleute ums Leben kamen. Ein Pfarrer nimmt verschiedene Pressemeldungen über das Verhalten von Journalisten bei der Berichterstattung über das Unglück zum Anlass, beim Presserat eine Beschwerde vorzutragen. Aus nicht dementierten Berichten sei zu entnehmen gewesen, dass Mitarbeiter einer Boulevardzeitung der Großmutter eines der Opfer unter infamen Vorspiegelungen« ein Foto des tödlich Verunglückten abschwatzten. Die Journalisten sollten erklärt haben, sie seien Vertreter eines Kirchenblattes. Zur Erledigung der Beerdigungsformalitäten benötigten sie unbedingt den Personalausweis des Toten. Dieser sei ihnen daraufhin ausgehändigt worden. Mitarbeiter einer Illustrierten sollten sich gegenüber der Witwe eines Unglücksopfers als Beauftragte des Arbeitgebers ausgegeben haben, um für die angebliche »Chronik des Unternehmens« die Herausgabe eines Fotos zu erschleichen.
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Eine Lokalzeitung nimmt die Todesanzeige für einen 88jährigen Mitbürger zum Anlass, im Textteil einen Nachruf zu veröffentlichen, in dem die Lebensdaten des Sohnes, der denselben Vornamen wie der verstorbene Vater trägt, enthalten sind. Das Versehen wird am folgenden Tag berichtigt. (1988)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Arbeitslose kontrolliert: Jeder 3. hatte einen Job« über Fälle, in denen als arbeitslos gemeldete Personen eine bezahlte Tätigkeit ausüben und trotzdem weiter Arbeitslosenhilfe kassieren. Eine Industriegewerkschaft reicht beim Deutschen Presserat Beschwerde ein: Diese unbewiesene Behauptung diskriminiere Hunderttausende von Arbeitslosen. Es werde unterstellt, Arbeitslose seien Betrüger, diese Tendenz sei steigend. Die Schlagzeile werde durch den Text nicht belegt. (1988)
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Die Mitarbeiterin einer Tageszeitung empfindet einen Bericht über den Auftritt eines bekannten Popsängers als sexistisch und frauenfeindlich. Er verstoße gegen das sittliche Empfinden und gegen Grundsätze zum Schutze der Jugend. Die Chefredaktion des Blattes erklärt dazu, der Autor gebe in einem subjektiven Report persönliche Wahrnehmungen wieder. Die beschriebene Schau habe unter dem Tournee-Motto »Lovesexy« gestanden, sei bewusst erotisch gewesen und habe genau jene Emotionen wecken wollen, die der Autor mit seinen Empfindungen beschreibe. (1988)
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