Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Meinungsäußerung

Unter der Überschrift "Aufgespießt« befasst sich eine Regionalzeitung mit den journalistischen Unzulänglichkeiten eines in der Region erscheinenden Magazins. " ... seit jeher schon quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit erschienen, hat sich seine Abonnentenzahl nunmehr auf rund 800 reduziert«, schreibt der Kommentator. Und weiter: »Dass 1987 trotzdem noch immer >keine Miesen< gemacht wurden, glaubt man aufs Wort, denn ohne Zusatzrubelchen aus dem Arbeiter- und Bauernparadies wäre, wie man sich leicht ausrechnen kann, das 3-Mark-Blättle schon nach der ersten Nummer pleite gewesen.« Nach Einleitung des Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Presserat nimmt die Zeitung die Behauptung über die »Zusatzrubelchen« mit dem Ausdruck des Bedauerns« zurück. Alle anderen angefochtenen Behauptungen seien durch belegbare Quellen gedeckt. (1988)

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Verdeckte Recherche

Unter falschem Namen schleicht sich ein Reporterin die Praxis einer Ärztin ein, die zugleich eine bekannte Schauspielerin ist, und lässt sich untersuchen. Erst am Ende der Behandlung gibt er seine Identität preis und erklärt, er wolle über die Untersuchung berichten. Die Redaktion der Zeitschrift, für die der Reporter arbeitet, entspricht zunächst der Bitte der Ärztin, die Veröffentlichung zu unterlassen. Sie druckt aber nach einem Jahr den Bericht doch ab, ohne dass zuvor Rücksprache mit der Betroffenen genommen worden ist. Die Redaktion erklärt ihr Verhalten mit einem aktuellen Anlass: Die Ärztin habe in einem Fernsehfilm eine Ärztin gespielt und gleichzeitig als richtige Ärztin im Fernsehen ein Medizin-Magazin moderiert. (1988)

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Wahrhaftigkeit

Eine Frauenzeitschrift schildert in wörtlicher Rede die Erfahrungen einer Frau, die ständig unter kalten Füßen litt und nach vielen vergeblichen Arztbesuchen und Therapien an ein Sanatorium gelangte, das sie mit Hilfe einer Spritzenkur von ihren gesundheitlichen Beschwerden befreite. Vom Beitrag abgesetzt erscheint unter der Überschrift »Hier erläutern neutrale Ärzte, die mit dem Fall nichts zu tun haben, die Therapie« der Bericht eines namentlich genannten Chefarztes. Ein Leser des Blattes, der selbst unter ähnlichen Beschwerden leidet, will von der Redaktion wissen, wo er die beschriebene Klinik finden kann. Erst als er ein Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat beantragt, nennt die Redaktion den Namen der Klinik und erklärt, man habe zunächst gezögert, um der Klinik ein mögliches standesrechtliches Verfahren zu ersparen. Schließlich stellt sich heraus, daß der in dem Beitrag zitierte »neutrale« Chefarzt auch der Inhaber der erwähnten Klinik ist. (1988)

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Foto eines Unfallopfers

Bei einem schweren Verkehrsunfall verunglückt eine Frau tödlich. Ihr dreijähriger Sohn wird lebensgefährlich verletzt. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber und veröffentlicht ein Foto des Kindes. Der Vater beschwert sich beim Deutschen Presserat. Weder er noch sonst jemand aus der Familie hätten den Mitarbeitern der Zeitung das Foto ausgehändigt. Es habe sich sowohl vor als auch nach dem Unfall in der Geldbörse seiner verunglückten Frau befunden. Ein anderes Foto dieser Art existiere nicht. Das Foto habe an der Unfallstelle auf der Straße gelegen und sei dort fotografiert worden, erklärt die Redaktion der Zeitung. Die Veröffentlichung sei zulässig, da es sich um ein tragisches und zugleich zeitgeschichtliches Ereignis handele. Als Ausdruck des Mitgefühls bietet die Zeitung dem Vater den Betrag von 1000 DM für ein Sparkonto des Sohnes an. Dieser macht jedoch gerichtlich eine Forderung in Höhe von 8000 DM geltend. (1988)

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Krankheit

Der Leser einer Illustrierten beschwert sich über einen Beitrag, der den Kampf eines bekannten deutschen Wissenschaftlers gegen den Lungenkrebs schildert. Die Geschichte sei frei erfunden. Der Betroffene selbst berichtet, der Autor des Beitrags, der »Wind davon bekommen« hätte, »dass ich tumorkrank bin«, habe ihn telefonisch um ein Gespräch über seine Krankheit gebeten. Dies habe er nach anfänglicher Zustimmung in einem zweiten Telefonat abgelehnt. Er habe den Autor um sein Wort gebeten, dass er nichts über die Krankheit bringen werde. Abredewidrig sei dann die Geschichte mit »wahrheitswidrigen Behauptungen«, insbesondere über die Krankheit, die ihm z.T. auch noch als angeblich eigene Äußerungen in den Mund gelegt worden seien, in der Zeitschrift erschienen. Die angeblichen Zitate stammten nicht aus dem Telefonat mit dem Autor. Was es menschlich bedeute..., wenn ihm... aufgrund einer aus den Fingern gesogenen »Diagnose« öffentlich eine Lebenserwartung von 6 Monaten bescheinigt werde, bedürfe ja wohl kaum der Beschreibung im Detail. (1988)

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Recherche

Unter der Schlagzeile »Skandal im Urlaubsparadies -AIDS-Gefahr für deutsche Touristen« berichtet eine Zeitschrift über das Risiko, das Besucher eines afrikanischen Ferienlandes eingehen: »Jeder sechste Einwohner dort ist mit AIDS infiziert. Doch die Behörden wollen das vertuschen!« (1987)

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Werbung

Eine Boulevardzeitung berichtet in einer Service-Serie unter dem Stichwort »Schöne Haut« über ein neues Gel, das Hautfalten angeblich in zwei Monaten beseitigt. Es werden zehn Frauen als Testpersonen gesucht, und es wird eine Aktion angekündigt, in deren Verlauf 30000 Proben verschenkt werden sollen. Weil diese aber in diesem Umfang letztlich doch nicht zur Verfügung stehen, veranstaltet die Zeitung ein Quiz und lost unter den Einsenderinnen einige Präparate aus. Dem Eindruck, dass dabei die Grenze zur Werbung unkritisch überschritten wird, begegnet die Zeitung mit Informationen über konkurrierende Produkte. (1987)

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Wahlberichterstattung

Eine Lokalzeitung stellt vor der Bundestagswahl die Kandidaten zweier Wahlkreise vor und befragt sie zu ihren politischen Vorstellungen. Ähnlich verfährt ein anderes Blatt in einem anderen Wahlkreis. Ein Leser sieht in der Beschränkung auf die Bewerber der im Bundestag vertretenen Parteien eine Benachteiligung der kleineren Parteien und eine Beeinträchtigung der Wahl bzw. der Wahlentscheidung des Wählers und Lesers. Beide Zeitungen berichten jedoch - was der Beschwerdeführer auch einräumt - über sämtliche Kandidaturen auf Landeslisten der betroffenen Gebiete sowie über alle Direktkandidaten ihrer Wahlkreise. (1987)

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Satire

Eine Monatszeitschrift weist auf die Jubiläumsveranstaltung eines Busunternehmens hin, das Alternativreisen anbietet. Nach Ansicht der Betroffenen sind die dabei gewählten Formulierungen böswillig, verunglimpfend und geschäftsschädigend. So wird z. B. angekündigt, dass die Jungs und Mädchen Gelegenheit haben werden, »sich zu vertonten Zoten unterm Tisch gegenseitig an die Geschlechtsteile zu fassen«. (1987)

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Veranstaltungshinweise

Eine Informationsgruppe für Homosexuelle beschwert sich darüber, dass die örtliche Zeitung nicht bereit sei, die Termine ihrer Beratungs- und Informationsveranstaltungen zu veröffentlichen. Die Redaktion der Lokalzeitung erklärt dazu, sie trete für den Schutz von christlich verankerter Ehe und Familie ein. Ihr Blatt sei kein Forum für jedwede Randgruppe. »Personen und Gruppen, die von christlichen Grundsätzen abweichende Sexualpraktiken propagieren, werden von uns abgelehnt.« (1987)

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