Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6546 Entscheidungen
Im Lokalteil einer Tageszeitung wird über arbeitsrechtliche Verfehlungen eines Friseurmeisters berichtet. Dabei werden ehemalige Angestellte zitiert, die ihrem früheren Arbeitgeber zugleich Verstöße gegen Menschenwürde und Sittlichkeit zum Vorwurf machen. Der Betroffene beanstandet, die ihn betreffenden Aussagen seien nicht hinreichend recherchiert worden und der Beitrag enthalte grobe Vorurteile. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Gift-Wein: Gibt's jetzt Geld zurück? - Sensationelles Urteil gegen Händler« über ein Urteil, das ein Amtsgericht in einem Verfahren gegen eine Weinhandelsfirma verhängt hat. Die Firma fühlt sich »durch den Dreckgezogen« und unterstellt, der Beitrag in dem Blatt sei durch die gegnerische Anwaltskanzlei »lanciert« worden, »die hiermit unzulässige Anwaltswerbung betreibt«. (1986)
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Der Lokalchef einer Tageszeitung kommentiert einen von Unbekannten ausgeführten Anschlag auf einen Hochspannungsmast. Nach Ansicht einer Bürgerinitiative gegen Atomgefahren schießt er dabei »weit über die Grenzen journalistischer Fairness« hinaus. So bezeichne er einen wenige Tage zuvor von der Bürgerinitiative organisierten Flugblatt-Protest gegen Atomstrom in der Region als eine »ebenso verwerfliche Aktion«. Und er erwecke den Eindruck, ein namentlich genanntes Mitglied der Initiative stecke mit den »Mast-Absägern« und »Bombenwerfern« quasi unter einer Decke. (1986)
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Ein Rechtsanwalt beanstandet eine Agenturmeldung über einen Prozess gegen einen ehemaligen Bundesminister, in der er namentlich genannt und als vernehmungsunfähig bezeichnet wird. Die Meldung enthalte falsche Behauptungen und irreführende Formulierungen. Zwei Tage später hatte die Agentur korrigiert, der Rechtsanwalt habe nicht unter Alkoholeinfluss gestanden. Nach Ansicht des Betroffenen war dies keine angemessene Richtigstellung. Auf die vorangegangene Falschmeldung sei nicht eingegangen worden. (1986)
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Ein Leser ein Lokalzeitung beanstandet die Text- und Bildberichterstattung des Blattes über den Fund und die Bergung eines seit 1979 verschwundenen Mannes, der mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Familiennamens gekennzeichnet ist: »Totenkopf schaut aus der Windschutzscheibe - Die Leiche saß sieben Jahre im Kanal am Steuer«. Der Redaktion war zum Zeitpunkt der Meldung durch die Polizei nicht bekannt, dass die Frau des Verstorbenen noch im Ort wohnt. Sie beruft sich darauf, »allen im Landkreis« sei bekannt, dass der Mann 1979 im Kanal den Freitod gesucht habe. (1986)
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Einer der seinerzeit in Nicaragua entführten deutschen Aufbauhelfer wendet sich gegen einen Kommentar in einer Tageszeitung, der sich unter der Überschrift »Die Kriegsdienstverweigerer mit der Kalaschnikow« mit der Tätigkeit einer Hilfsorganisation in Nicaragua befasst. Die Bewaffnung der Helfer, der Einsatz eines namentlich genannten Deutschen und die Umstände, die zu dessen Tod geführt haben, seien falsch dargestellt. Als Betroffener dieser Berichterstattung beantragt er über den Deutschen Presserat eine Gegendarstellung. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Referentenentwurf der Landesregierung zum Landesmediengesetz: »Zeitungen bald im Hintertreffen, wenn das private Radio kommt«. Der Bezirksvorstand einer Gewerkschaft will dazu Stellung nehmen, stößt aber auf Ablehnung. Die Chefredaktion erklärt, sie drucke keine Stellungnahmen ab, bevor das neue Gesetz nicht im Parlament behandelt sei. Dennoch gibt die Zeitung einige Tage später auf ihrer Titelseite die Stellungnahme eines Landespolitikers wieder. (1986)
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Eine Beschwerde wendet sich gegen einen Kommentar in einer Lokalzeitung mit der Schlagzeile »Presse ausgesperrt - oder wie ein Vorsitzender seinen Kopf durchsetzt«. Der Autor befasst sich unter Bezugnahme auf einen vorangegangenen Bericht mit einem Flugzeugabsturz und dem daraus resultierenden Unfrieden im Verhältnis zwischen der betroffenen Fliegergruppe und der örtlichen Zeitung. (1986)
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Eine Umweltinitiative beklagt die »geradezu beispiellose Kampagne« einer Lokalzeitung, die in der Behauptung gipfelt, die Gegner einer geplanten Industrieansiedlung schreckten nicht einmal vor der Fälschung von Unterschriftslisten zurück. Dieser Vorwurf ziele allein auf die Umweltinitiative, da diese als einzige eine Unterschriftenaktion durchgeführt habe. Der Verleger der Zeitung teilt dem Deutschen Presserat mit, dass er gegenüber den Gegnern der erwähnten Industrieansiedlung zu keinen Zugeständnissen mehr bereit sei und dass »Ergüsse der Grünen im Papierkorb landen«. (1986)
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Unter der Überschrift » Verbotene Liebe -Schüler erwürgt Lehrerin im Bett« berichtet eine Boulevardzeitung über einen Mordfall. Dabei veröffentlicht sie Einzelheiten aus dem Privatleben der Ermordeten und lässt keinen Zweifel daran, dass ein als tatverdächtig festgenommener Schüler der Täter ist. Der Verdächtige wird durch Nennung des Vornamens und Angabe des Alters identifizierbar. (1986)
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