Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6546 Entscheidungen
Der Sprecher eines Industrieunternehmens, der neben anderen in einem Beitrag einer Tageszeitung über Ölpreise zitiert wird, verneint die Authentizität seiner Aussage. Er habe zwar einem Redaktionsbüro auf Anfrage eine telefonische Stellungnahme gegeben, wehrt sich aber dagegen, dass das Büro nach fast neun Monaten mit der ihm ohne vorherige Rücksprache zugeschriebenen Sachaussage den Anschein einer aktuellen Stellungnahme wecke. (1987)
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In einem Bericht über das anstehende Strafverfahren gegen den alkoholkranken, inzwischen in den Ruhestand entlassenen Dezernenten einer Kreisverwaltung äußert ein Lokalredakteur den Verdacht der Manipulation des Behördenweges. Wie sei es sonst zu erklären, dass der u. a. für das Straßenverkehrsamt zuständige Jurist beim dritten Fall von Trunkenheit am Steuer innerhalb von rund fünf Jahren noch den Führerschein besitze? Die Zeitung veröffentlicht einige Tage später eine Stellungnahme der Behörde, die den Verdacht der Manipulation zurückweist. Der Betroffene hätte schon deshalb den Behördenapparat nicht manipulieren können, weil er nach dem zweiten Vorfall übergangsweise von der Verantwortung für das Straßenverkehrsamt entbunden worden sei. (1987)
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Eine Tageszeitung berichtet über das Ermittlungsverfahren gegen einen Staatsanwalt, dem vorgeworfen wird, Anarcho-Parolen und Anti-Kernkraft-Sprüche an Wände gesprayt zu haben. In einer Beschwerde wird der Redaktion Vorverurteilung unterstellt. Und gegenüber dem zuständigen Richter werde der unberechtigte Vorwurf der Verfahrensverschleppung erhoben. (1987)
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In zwei Kindergärten wird die Wirkung von Obst, Marmelade und Süßwaren auf die Zähne untersucht. Eine Tageszeitung berichtet ausführlich über das Ergebnis des Tests, bei dem ein bestimmtes Süßwarenprodukt besonders gut abschneidet. Der Autor nennt den Namen des Produkts Insgesamt achtmal. (1987)
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Eine Regionalzeitung druckt in einer ihrer Lokalausgaben eine Gegendarstellung ab. In einem »Redaktionsschwanz« bekräftigt die Redaktion nochmals ihre ursprüngliche Berichterstattung. Da der beanstandete Artikel auch in anderen Lokalausgaben des Blattes erschienen ist, bittet der Betroffene, eine »beiliegende« Gegendarstellung auch in diesen Ausgaben zu veröffentlichen. Daraufhin erscheint in einer weiteren Lokalausgabe der Zeitung nicht die zweite Gegendarstellung, sondern der Text der bereits veröffentlichten ersten Fassung. Der Beschwerdeführer begehrt den Abdruck der kompletten Gegendarstellung in der zweiten Fassung. (1987)
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Eine Lokalredaktion berichtet, dass ein Bürger die Bundestagswahl In seinem Wahlkreis anfechten will. Er und seine Frau haben ihre Erststimme einer Liste gegeben. Für diese Liste wird aber nur eine Stimme ausgezählt. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Zeitung in dem strittigen Beitrag dem Wahlgeheimnis unterliegende Tatbestände veröffentlicht habe, ohne dazu von ihm oder anderen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses ermächtigt worden zu sein. (1987)
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Die Sonderseite einer überregionalen Zeitung beschreibt Methoden des Fremdsprachenunterrichts. Dabei werden die Grundregeln der bewährten Methode einer namentlich genannten Sprachschule exemplarisch aufgezählt. Der Autor des Beitrags zeichnet mit vollem Namen. Dass er auch Geschäftsführer der zitierten Sprachschule ist, bleibt unerwähnt. (1987)
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Bei einem Bombenattentat in Djibouti werden drei Deutsche getötet und fünf weitere schwer verletzt. Ein Augenzeuge, der sich an der anschließenden Information der Presse über das Geschehen beteiligt, beklagt die unmenschliche Weise, mit der der Mitarbeiter einer deutschen Zeitung versucht, weitere Informationen zu erhalten. Er habe bis in die Zimmer der Schwerverletzten hinein telefoniert und versucht, diese zu sprechen. (1987)
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Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Staatsanwaltschaft davon abgesehen hat, ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen angeblicher beleidigender Äußerungen über Mitglieder einer anderen im Bundestag vertretenen Partei einzuleiten. Berichtet wird auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt hat, ob der Abgeordnete tatsächlich das gesagt hat, was er gesagt haben soll. Die umstrittene Meinungsäußerung findet sich wenig später in dem Beitrag einer Wochenzeitung ohne Hinweis auf die näheren Umstände, aber unter Nennung des angeblichen Autors. Dieser beanstandet, dass er diese Aussage nicht gemacht habe. Die Redaktion des Wochenblatts sieht keinen Anlas, aus eigenem Antrieb ein Zitat zurückzunehmen, dem der Abgeordnete auch in der Zeitung, in der es sich ursprünglich befand, niemals widersprochen habe. Das Angebot, seine Position in einem Leserbrief klarzustellen, möchte wiederum der Abgeordnete nicht annehmen. (1987)
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