Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Eine Frauenzeitschrift schildert in wörtlicher Rede die Erfahrungen einer Frau, die ständig unter kalten Füßen litt und nach vielen vergeblichen Arztbesuchen und Therapien an ein Sanatorium gelangte, das sie mit Hilfe einer Spritzenkur von ihren gesundheitlichen Beschwerden befreite. Vom Beitrag abgesetzt erscheint unter der Überschrift »Hier erläutern neutrale Ärzte, die mit dem Fall nichts zu tun haben, die Therapie« der Bericht eines namentlich genannten Chefarztes. Ein Leser des Blattes, der selbst unter ähnlichen Beschwerden leidet, will von der Redaktion wissen, wo er die beschriebene Klinik finden kann. Erst als er ein Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat beantragt, nennt die Redaktion den Namen der Klinik und erklärt, man habe zunächst gezögert, um der Klinik ein mögliches standesrechtliches Verfahren zu ersparen. Schließlich stellt sich heraus, daß der in dem Beitrag zitierte »neutrale« Chefarzt auch der Inhaber der erwähnten Klinik ist. (1988)
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Bei einem schweren Verkehrsunfall verunglückt eine Frau tödlich. Ihr dreijähriger Sohn wird lebensgefährlich verletzt. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber und veröffentlicht ein Foto des Kindes. Der Vater beschwert sich beim Deutschen Presserat. Weder er noch sonst jemand aus der Familie hätten den Mitarbeitern der Zeitung das Foto ausgehändigt. Es habe sich sowohl vor als auch nach dem Unfall in der Geldbörse seiner verunglückten Frau befunden. Ein anderes Foto dieser Art existiere nicht. Das Foto habe an der Unfallstelle auf der Straße gelegen und sei dort fotografiert worden, erklärt die Redaktion der Zeitung. Die Veröffentlichung sei zulässig, da es sich um ein tragisches und zugleich zeitgeschichtliches Ereignis handele. Als Ausdruck des Mitgefühls bietet die Zeitung dem Vater den Betrag von 1000 DM für ein Sparkonto des Sohnes an. Dieser macht jedoch gerichtlich eine Forderung in Höhe von 8000 DM geltend. (1988)
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Der Leser einer Illustrierten beschwert sich über einen Beitrag, der den Kampf eines bekannten deutschen Wissenschaftlers gegen den Lungenkrebs schildert. Die Geschichte sei frei erfunden. Der Betroffene selbst berichtet, der Autor des Beitrags, der »Wind davon bekommen« hätte, »dass ich tumorkrank bin«, habe ihn telefonisch um ein Gespräch über seine Krankheit gebeten. Dies habe er nach anfänglicher Zustimmung in einem zweiten Telefonat abgelehnt. Er habe den Autor um sein Wort gebeten, dass er nichts über die Krankheit bringen werde. Abredewidrig sei dann die Geschichte mit »wahrheitswidrigen Behauptungen«, insbesondere über die Krankheit, die ihm z.T. auch noch als angeblich eigene Äußerungen in den Mund gelegt worden seien, in der Zeitschrift erschienen. Die angeblichen Zitate stammten nicht aus dem Telefonat mit dem Autor. Was es menschlich bedeute..., wenn ihm... aufgrund einer aus den Fingern gesogenen »Diagnose« öffentlich eine Lebenserwartung von 6 Monaten bescheinigt werde, bedürfe ja wohl kaum der Beschreibung im Detail. (1988)
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Unter der Schlagzeile »Skandal im Urlaubsparadies -AIDS-Gefahr für deutsche Touristen« berichtet eine Zeitschrift über das Risiko, das Besucher eines afrikanischen Ferienlandes eingehen: »Jeder sechste Einwohner dort ist mit AIDS infiziert. Doch die Behörden wollen das vertuschen!« (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet in einer Service-Serie unter dem Stichwort »Schöne Haut« über ein neues Gel, das Hautfalten angeblich in zwei Monaten beseitigt. Es werden zehn Frauen als Testpersonen gesucht, und es wird eine Aktion angekündigt, in deren Verlauf 30000 Proben verschenkt werden sollen. Weil diese aber in diesem Umfang letztlich doch nicht zur Verfügung stehen, veranstaltet die Zeitung ein Quiz und lost unter den Einsenderinnen einige Präparate aus. Dem Eindruck, dass dabei die Grenze zur Werbung unkritisch überschritten wird, begegnet die Zeitung mit Informationen über konkurrierende Produkte. (1987)
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Eine Lokalzeitung stellt vor der Bundestagswahl die Kandidaten zweier Wahlkreise vor und befragt sie zu ihren politischen Vorstellungen. Ähnlich verfährt ein anderes Blatt in einem anderen Wahlkreis. Ein Leser sieht in der Beschränkung auf die Bewerber der im Bundestag vertretenen Parteien eine Benachteiligung der kleineren Parteien und eine Beeinträchtigung der Wahl bzw. der Wahlentscheidung des Wählers und Lesers. Beide Zeitungen berichten jedoch - was der Beschwerdeführer auch einräumt - über sämtliche Kandidaturen auf Landeslisten der betroffenen Gebiete sowie über alle Direktkandidaten ihrer Wahlkreise. (1987)
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Eine Monatszeitschrift weist auf die Jubiläumsveranstaltung eines Busunternehmens hin, das Alternativreisen anbietet. Nach Ansicht der Betroffenen sind die dabei gewählten Formulierungen böswillig, verunglimpfend und geschäftsschädigend. So wird z. B. angekündigt, dass die Jungs und Mädchen Gelegenheit haben werden, »sich zu vertonten Zoten unterm Tisch gegenseitig an die Geschlechtsteile zu fassen«. (1987)
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Eine Informationsgruppe für Homosexuelle beschwert sich darüber, dass die örtliche Zeitung nicht bereit sei, die Termine ihrer Beratungs- und Informationsveranstaltungen zu veröffentlichen. Die Redaktion der Lokalzeitung erklärt dazu, sie trete für den Schutz von christlich verankerter Ehe und Familie ein. Ihr Blatt sei kein Forum für jedwede Randgruppe. »Personen und Gruppen, die von christlichen Grundsätzen abweichende Sexualpraktiken propagieren, werden von uns abgelehnt.« (1987)
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Unter der Rubrik » Total am Ende« und unter der Überschrift »Männerphantasien « persifliert eine Zeitschrift zehn Sätze Bundeskanzler Kohls vor dem Hintergrund des Gorbatschow-Goebbels-Vergleichs. In einer weiteren Ausgabe wird unter derselben Rubrik und unter dem Titel »Da ist der Russ' gefickt« die Uniform der Bundeswehr verspottet. Ein Leser des Blattes ist der Auffassung, diese »obszöne« Berichterstattung verstoße gegen den Pressekodex. (1987)
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Eine Tageszeitung berichtet über das Finanzgebaren eines Rundfunksenders am Beispiel eines »brisanten Personalproblems«: Der Intendant beabsichtige, einem leitenden Mitarbeiter Filmbeiträge zum Preise von einer Million D-Mark abzukaufen, um ihn freiwillig zum Rücktritt zu bewegen. Der Betroffene beanstandet, dass sich die Redaktion nicht vor der Veröffentlichung mit ihm in Verbindung gesetzt habe. Er macht geltend, dass einige Angaben, die ihn betreffen, falsch seien. (1987)
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