Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6546 Entscheidungen

Überschrift

Recherche

Eine Boulevardzeitung berichtet: »Die Tragödie des 81jährigen, der seinen Neffen (36) erstach.« Der Artikel enthält eine »lange traurige Geschichte« über Hintergründe und Motive, die den alten Mann zu seiner Tat veranlassten: »Sein Neffe nahm ihm alles ab - deshalb stach der 81jährige zu.« Am folgenden Tag veröffentlicht die Zeitung einen weiteren Artikel: »81jähriger stach zu - Vater des Toten packt aus«. Diesmal gibt der Vater des Opfers seine Version des Geschehens wieder. - Unter der Überschrift »Da griff der Opa zum Messer... « berichtet eine Wochenzeitschrift über denselben Fall. Der 81jährige wird als »achtenswerter« Mann beschrieben, der es durch harte Arbeit und Sparsamkeit zu einem Vermögen gebracht hat, welches ihm vom Neffen wieder »abgeschwatzt« worden sei. Der Vater des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht den Fall falsch dargestellt und die Persönlichkeitsrechte seines Sohnes verletzt. (1988)

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Foto eines Unglücksopfers

Im Juni 1988 ereignete sich im hessischen Ort Borken ein Bergwerksunglück, bei dem zahlreiche Bergleute ums Leben kamen. Ein Pfarrer nimmt verschiedene Pressemeldungen über das Verhalten von Journalisten bei der Berichterstattung über das Unglück zum Anlass, beim Presserat eine Beschwerde vorzutragen. Aus nicht dementierten Berichten sei zu entnehmen gewesen, dass Mitarbeiter einer Boulevardzeitung der Großmutter eines der Opfer unter infamen Vorspiegelungen« ein Foto des tödlich Verunglückten abschwatzten. Die Journalisten sollten erklärt haben, sie seien Vertreter eines Kirchenblattes. Zur Erledigung der Beerdigungsformalitäten benötigten sie unbedingt den Personalausweis des Toten. Dieser sei ihnen daraufhin ausgehändigt worden. Mitarbeiter einer Illustrierten sollten sich gegenüber der Witwe eines Unglücksopfers als Beauftragte des Arbeitgebers ausgegeben haben, um für die angebliche »Chronik des Unternehmens« die Herausgabe eines Fotos zu erschleichen.

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Namensnennung

Gerüchte

Archivmaterial für einen Nachruf

Eine Lokalzeitung nimmt die Todesanzeige für einen 88jährigen Mitbürger zum Anlass, im Textteil einen Nachruf zu veröffentlichen, in dem die Lebensdaten des Sohnes, der denselben Vornamen wie der verstorbene Vater trägt, enthalten sind. Das Versehen wird am folgenden Tag berichtigt. (1988)

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Diskriminierung von Arbeitslosen

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Arbeitslose kontrolliert: Jeder 3. hatte einen Job« über Fälle, in denen als arbeitslos gemeldete Personen eine bezahlte Tätigkeit ausüben und trotzdem weiter Arbeitslosenhilfe kassieren. Eine Industriegewerkschaft reicht beim Deutschen Presserat Beschwerde ein: Diese unbewiesene Behauptung diskriminiere Hunderttausende von Arbeitslosen. Es werde unterstellt, Arbeitslose seien Betrüger, diese Tendenz sei steigend. Die Schlagzeile werde durch den Text nicht belegt. (1988)

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Atmosphäre eines Popkonzerts

Die Mitarbeiterin einer Tageszeitung empfindet einen Bericht über den Auftritt eines bekannten Popsängers als sexistisch und frauenfeindlich. Er verstoße gegen das sittliche Empfinden und gegen Grundsätze zum Schutze der Jugend. Die Chefredaktion des Blattes erklärt dazu, der Autor gebe in einem subjektiven Report persönliche Wahrnehmungen wieder. Die beschriebene Schau habe unter dem Tournee-Motto »Lovesexy« gestanden, sei bewusst erotisch gewesen und habe genau jene Emotionen wecken wollen, die der Autor mit seinen Empfindungen beschreibe. (1988)

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Unfallopfer

Eine Boulevardzeitung berichtet über ein Zugunglück in Griechenland, nennt den Namen einer jungen Deutschen, die dabei ums Leben kam, und berichtet von den Schwierigkeiten der Identifikation der Opfer, »die schrecklich verstümmelt waren«. Die Familie der tödlich verunglückten Deutschen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht offiziell über das Unglück informiert worden war, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieser leitet ein Beschwerdeverfahren ein. Daraufhin entschuldigt sich die Chefredaktion des Blattes bei der Familie und erklärt, deren Kritik für begründet. Der Fehler sei durch Unaufmerksamkeit beim Redigieren des Agentur-Textes und nicht durch Sensationshascherei entstanden. (1988)

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