Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Eine Zeitschrift veröffentlicht Ablichtungen ärztlicher Verordnungen und Karteiblätter des Patienten Dr. Uwe Barschel. Die Abbildungen lassen erkennen, um welchen Patienten es sich handelt, welches Versicherungsverhältnis er unterhielt und welches Medikament gegen welches Symptom ihm verordnet wurde. Ein Ärzteverband wendet gegen die Veröffentlichung ein, sie mindere das Vertrauen in die ärztliche Verschwiegenheit und die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung. Es liege zudem ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre eines Menschen vor. (1987)
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In einem Beitrag mit der Überschrift »Stirbt bald ganz Afrika an AIDS?« berichtet eine Zeitschrift über die erschreckende Verbreitung der »Lustseuche« in den afrikanischen Ländern. Stammesriten, die oft mit wahren Gruppensexorgien enden, und käufliche Liebe seien geeignet, der Immunschwäche Tür und Tor zu öffnen. Jeder dritte Einwohner einer namentlich genannten afrikanischen Hauptstadt sei HIV-positiv. Die Regierung des Landes unternehme nichts dagegen. (1988)
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Um sich vor den Katzen eines Mieters zu schützen, spannt ein Hauseigentümer unterhalb des Küchenfensters der Katzenhalter mehrere Reihen Stacheldraht. Eine Lokalzeitung berichtet darüber und zeigt ein Foto des Wohnungsmieters aus einer Perspektive, die den Eindruck vermittelt, der Mann lehne sich hinter einigen Reihen Stacheldraht aus dem Fenster. In der Unterzeile findet sich der Satz: »Mit Stacheldraht vorm Fenster ins neue Jahr«. Der beschwerdeführende Hauseigentümer beanstandet, der Artikel erwecke den Eindruck, als ob die Mieter hinter Stacheldraht leben müssten. Überschrift und Bild verfälschten den Sachverhalt und stimmten nicht mit dem - unbestritten korrekten - Text überein. (1987)
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Die Leserin einer Boulevardzeitung wendet sich gegen einen Artikel unter der Überschrift »Immer mehr Deutsche heiraten AusländerInnen. Ausländische Frauen: erotisch und genügsam«. Sie beanstandet die Auflistung von Nationalitäten und Zuordnung bestimmter Eigenschaften von Frauen und hält diese Darstellung für »in äußerster Weise sexistisch und rassistisch«. (1988)
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Unter der Überschrift Depressionen: 73-jähriger sprang aus Fenster - tot« berichtet eine Lokalzeitung über den Freitod eines Mitbürgers. Der Vorname wird genannt, der Familienname ist abgekürzt, das Alter ist angegeben, der Ort und die Straße sind wiedergegeben. Die Redaktion erklärt, der Vorfall habe sich im Blickfeld der Öffentlichkeit ereignet. Deshalb habe es ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegeben. (1987)
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Eine Jugendzeitschrift veröffentlicht den folgenden Witz: Was ist der Unterschied zwischen einem Neger und einem Autoreifen? - Der Autoreifen singt keine Gospels, wenn man ihm Ketten anlegt! (1988)
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