Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6546 Entscheidungen

Synonyme

Der Leser einer Tageszeitung beklagt sich über drei Kommentare, die sich kritisch mit dem Kommunismus und der SED-Regierung in der DDR auseinandersetzen. Da ist von der Folter im Zuchthaus Bautzen die Rede, da wird von Folterknechten in Honeckers Zuchthäusern gesprochen. Und der Regierung wird unterstellt, sie halte Ihre Bürger mit Waffengewalt und Konzentrationslagern nieder. Der Leser hält diese Aussagen für falsch. In der DDR gebe es zur Zeit weder Zuchthäuser, Konzentrationslager noch Folter.

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Satire

Eine Stadtillustrierte beschäftigt sich unter der Rubrik »Echo der Heimat - Stimme der Welt« mit einem spektakulären Mordfall und schildert das Bemühen zweier namentlich genannter Journalisten, die vor Ort gesammelten Fakten In anschauliche Texte für zwei namentlich genannte Zeitungen zu fassen. Der Beitrag enthält In Kursivschrift eine Reihe von Originalzitaten aus den beiden Zeitungen. Die beiden Journalisten, die tatsächlich für eine andere Tageszeitung tätig sind, halten den Text für böswillig und ehrverletzend. (1989)

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Tatsachenbehauptung

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Nur noch Feinde im Landtag von NRW?« einen Kommentar zur schlechten Atmosphäre unter den Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Als Begründung nennt der Autor Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit der Geiselaffäre von Gladbeck und Verhaltensweisen im Vorfeld der parlamentarischen Untersuchungen. Weiter heißt es wörtlich: »Der Kern: Es gibt mittlerweile eine Kumpanei und Komplizenschaft zwischen Verbrechern, Rechtsanwälten und Abgeordneten der Opposition. Im Parlament Nordrhein-Westfalens werden Aussagen von Mördern als glaubwürdig bezeichnet und höher bewertet als die hoher Polizeioffiziere unseres Landes. Wenn man so will: eine Koalition von Gangstern und Verleumdern gegen die Polizei und die Landesregierung.« Die Vorsitzenden zweier Landtagsfraktionen sehen in dem Kommentar die Opposition In der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgabe verunglimpft. Die Bewertungen des Kommentars seien nicht durch Tatsachen gedeckt: Kontakte mit Geiselgangstern und deren Anwälten habe es nicht gegeben. (1989)

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Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluss mit, dass ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden musste. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluß mit, daß ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden mußte. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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Aufruf zu Selbstjustiz

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief, der den Aufruf an Soldaten der Bundeswehr enthält, sie mögen »den Heiligen Geist« über einen namentlich genannten Mann kommen lassen, ihn dann vor die Unterkunft legen und ihn »fühlen« lassen, dass Leute seinesgleichen nicht zur Truppe gehören. Zwei Leserbeanstanden, dass der Leserbrief die öffentliche Aufforderung enthält, eine strafbare Handlung zu begehen: »Heiliger Geist« bedeutet, einen Kameraden gemeinschaftlich und unerkannt zu misshandeln. Die Redaktion entschuldigt sich: Diese Auslegung des Begriffs »Heiliger Geist« sei ihr nicht bekannt gewesen. (1989)

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Diffamierung von Sonderschülern

Eine Lokalzeitung berichtet über den überfall einer Boutique und erwähnt, dass der Täter ein ehemaliger Sonderschüler ist. Auch in der Berichterstattung über den Mord an einer Schülerin wird darauf verwiesen, dass der Angeklagte eine Sonderschule besucht hat. In einer dritten Veröffentlichung wird die Karriere eines behinderten Diplomingenieurs geschildert, der »ganz unten«, in einer Sonderschule, begonnen habe. Sonderschullehrer sehen in diesen Berichten Zusammenhänge zwischen Schwerverbrechen und Sonderschülern hergestellt und in skandalöser Weise uralte Vorurteile bestärkt. (1987)

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Todesanzeige

Der Ortsverein einer politischen Partei will in der Lokalzeitung der Stadt eine Todesanzeige veröffentlichen, in der ein Appell an die amerikanische Regierung enthalten ist, ihre massive Unterstützung für die Contra einzustellen und sich dem Friedensprozess in Mittelamerika nicht länger zu widersetzen. Die Verlagsleitung ist zum Abdruck der Todesanzeige nur unter der Bedingung bereit, dass diese Passage weggelassen wird oder aber der komplette Text an anderer Stelle des Anzeigenteils veröffentlicht wird. Um das Erscheinen der Anzeige unter den Todesanzeigen sicherzustellen, erklären sich die Autoren mit der Streichung der Passage einverstanden, beschweren sich aber beim Presserat, »weil eine marktbeherrschende Lokalzeitung sich dazu aufschwingt, nach eigenem Gutdünken zu entscheiden, welche Meinungsäußerung zulässig und damit publikationsfähig ist und welche nicht«. (1987)

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Unfallopfer

Sprache

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Unglücksfall, bei dem ein Vater sein sieben Monate altes Kind mit dem Traktor überrollte und tötete. Ein Leser äußert »Abscheu und Entsetzen« über die von der Redaktion gewählte Überschrift »Vater walzte Sohn platt«.

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