Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6738 Entscheidungen
Eine Tageszeitung berichtet über ein Strafkammerurteil »im Bandenprozess gegen einen Sinti«, der zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Im Bericht über den Strafprozess erscheint die Bezeichnung »Sinti« noch fünfmal. (1990)
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Eine Tageszeitung informiert ihre Leser über den Verlauf eines Prozesses gegen zwei Drogenhändler (»Verheirateter Betonbauer«, »lediger Zimmerer«). U. a. heißt es im Text: »Bei ihrer Schilderung der persönlichen Verhältnisse durch die Angeklagten war festzustellen, dass beide sozial eingeordnet sind, der Betonbauer, ein staatenloser Sinti, sorgt arbeitsam für seine Familie.« (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift »Glutäugige Wahrsagerin prellte gutgläubigen Mann. über eine »rassige Südländerin, die mit ihrer jugoslawischen Roma-Familie« gegenwärtig die gesamte Bundesrepublik bereise und einen Kaufmann für »Wahrsagedienste« um einen Geldbetrag brachte. (1990)
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Drei Zeitungen veröffentlichen einen Agenturtext, wonach »drei Landfahrer« einem DDR-Bürger eine Frau zum Kaufangeboten und ihn anschließend um sein Geld geprellt haben sollen. Die drei Landfahrer seien gefasst worden und hätten dem Betrogenen sein Geld zurückgegeben. (1990)
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Zwei Zeitungen drucken einen Agenturbericht, in dem die Hintergründe für das Betteln von Jugendlichen geschildert werden. Es handele sich meist um Schulabgänger ohne einen ordentlichen Abschluss. Zum Schluss wird auch das Problem bettelnder Kinder angesprochen. Wörtlich heißt es: »Augenzeugen berichten, dass die >Einnahmen< der zumeist Roma - und Sinti-Familien angehörenden Kleinen regelmäßig von ihren Verwandten oder Bekannten abkassiert werden.« Die Redaktion eine der beiden Zeitungen, mit der Beschwerde konfrontiert, bittet darum, die Beschwerde an die Agentur, die den Text geliefert hat, weiterzuleiten. (1990)
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Die Ehefrau eines prominenten Politikers der früheren DDR beschwert sich beim Deutschen Presserat über die »freie Erfindung« einer Boulevardzeitung. Diese hatte einen Kontoauszug der Frau veröffentlicht und im Text dazu behauptet, der Ehemann hätte das Konto auf den Namen seiner Frau eingerichtet aus Angst, sein Vermögen könne beschlagnahmt werden. Der auf dem Konto befindliche Betrag stamme in Wirklichkeit aus einer Erbschaft. Diese Tatsache sei staatsanwaltlich überprüft. Die Redaktion dagegen sieht ihre Veröffentlichung von der Pressefreiheit gedeckt. Die kritische Auseinandersetzung mit dem Leben ehemaliger DDR-Führungskräfte sei eine besondere Aufgabe und Pflicht der Presse. (1991)
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»Sohn erstach Mutter« lautet die Schlagzeile einer Boulevardzeitung. Im Bericht dazu über den Gerichtsprozess wird der volle Name des Sohnes, des Halbbruders und der Mutter genannt. Weiterhin wird der Wohnort, wo die Tat geschah, durch Stadtteil und Straßenname beschrieben. Der Angeklagte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Autorin des Berichts habe sich zwar an die Anordnung des Richters gehalten, bestimmte Dinge nicht zu berichten, aber die Bloßstellung durch die Namensnennung sei eine menschenunwürdige Handlung. Die Redaktion hält dagegen die Namensnennung für zulässig, da der Betroffene eines Kapitalverbrechens beschuldigt werde. Eine menschenunwürdige Handlung sei der Totschlag der eigenen Mutter und nicht die Namensnennung. (1991)
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