Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine Zeitschrift stellt Fälle dar, in denen verschiedene Prominente in unterschiedlichen Lebenslagen gelogen haben. In der Überschrift wird ein bekannter amerikanischer Filmschauspieler, der inzwischen verstorben ist, als das »vielleicht größte Lügenschwein« bezeichnet. Wörtlich: »Er log: Ich habe kein Aids. Und steckte seinen Freund an.« Zwei Leser sehen die Gefühle der Menschen, die erkrankt und infiziert oder homosexuell sind, mit Füßen getreten und legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1991)
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Die Geschichten mehrerer Familien, in denen Kinder rauschgiftsüchtig wurden, sind das Thema eines Illustriertenberichts. Über eine Mutter wird mit Foto berichtet, sie sei auf der Suche nach ihrem Sohn nächtelang durch Lokale geirrt, die Ehe sei fast in die Brüche gegangen und der Vater habe getrunken. Nach Erscheinen des Artikels beanstandet die Frau gegenüber der Zeitschrift, der Bericht sei in einigen Punkten wahrheitswidrig. Außerdem sei Auskunft unter der Bedingung gewährt worden, dass über Elternkreise und deren Arbeit berichtet würde. Sie sei alleinerziehende Mutter, einen Vater, der sich hätte einmischen können, gebe es nicht. Die Beschwerdeführerin erklärt über ihren Anwalt den Verzicht auf eine förmliche Gegendarstellung und verhandelt - ebenfalls über Anwälte - mit der Redaktion über den Abdruck eines Leserbriefs. Man einigt sich schließlich auf einen Entwurf, den die Anwälte der Zeitschrift vorschlagen. Dieser Brief erscheint nach einiger Zeit. Die veröffentlichte Fassung enthält aber nur noch die Hälfte des zwischen den Parteien vereinbarten Textes. (1991)
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Unter der Rubrik »Geschäftsleben« teilt eine Lokalzeitung ihren Lesern mit, das süffige Bier einer namentlich genannten Privatbrauerei habe erneut eine Auszeichnung bekommen. Dazu wird ein Foto mit einer entsprechenden Bierflasche abgebildet. Auf derselben Textseite wird unter der Überschrift »Handwerkliche Braukunst und moderne Technik« über eine informative Besichtigung derselben Brauerei durch Mitglieder einer Freien Wählervereinigung berichtet. Der Inhaber der Brauerei wird mit den Worten zitiert: » Wir brauen Biere für den regionalen Biergeschmack des hier besonders anspruchsvollen Konsumenten.« Im Text heißt es weiter, stete Qualitätskontrolle begleite den Weg des »flüssigen Goldes« durch die gesamte Produktion. Das Bier habe so vorzüglich geschmeckt, wie man es sich vorher beim Rundgang vorgestellt habe. Zwei Leser beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie weisen auf den starken PR-Charakter beider Texte hin und sehen Metapher verwendet, die dem branchenspezifischen Werbejargon entstammen. (1991)
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Eine Lokalzeitung berichtet, die Volkshochschule der Stadt habe einem Fachbereichsleiter fristlos gekündigt, weil er im Verdacht stehe, rund 26000 Mark für Kurshonorare eingestrichen zu haben, obwohl er die Kurse gar nicht gehalten habe. Bei voller Namensnennung und Bildabdruck werden Einzelheiten zu dem Verdacht mitgeteilt. Berichtet wird auch, der Mann sei bei Polizei und Gericht »kein Unbekannter«. Ein Gerichtgutachter habe ihn früher als »haltlosen Psychopathen« bezeichnet. Der Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Artikel komme einem Rufmord gleich. Die Redaktion dagegen sieht Namensnennung und Abbildung gerechtfertigt, da die zur Lastgelegte Tat im Widerspruch stehe zum Bild des Beschwerdeführers in der Öffentlichkeit. (1991)
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Eine Tageszeitung berichtet, eine Sportlerin habe ihren Anwalt beauftragt, Strafanzeige gegen den Vorsitzenden und ein Vorstandsmitglied eines Sportvereins zu erstatten. Der Beitrag zitiert bei voller Namensnennung aller Beteiligten den Anwalt, demzufolge den beiden Beschuldigten arglistige Täuschung bei der Anwerbung der Sportlerin vorgeworfen wird. Das zweite Vereinsmitglied, jetzt Beschwerdeführer beim Deutschen Presserat, soll diesen Angaben zufolge seine beruflichen Aufgaben und sein Engagement für den Verein miteinander verquickt haben. Der Zeitung wird vorgeworfen, die anwaltlichen Angaben nicht auf ihre Richtigkeit geprüft und das Ansehen des Beschwerdeführers in der Öffentlichkeit beschädigt zu haben.(1991)
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Das Bundesgesundheitsamt beanstandet zwei Veröffentlichungen einer Zeitschrift. Unter der Überschrift »Pillen, die glücklich machen« werden in einem Heft mehrere Medikamente vorgestellt, die in seelischer Not helfen sollen. In einem weiteren Heft wird unter der Überschrift »Wundercreme: Jung über Nacht« die Wirkungsweise einer Hautcreme dargestellt. Beide Veröffentlichungen - so der Beschwerdeführer wecken bei zahlreichen Lesern unbegründete Hoffnungen. Die hier behaupteten positiven Wirkungen der erwähnten Arzneimittel werden nicht einmal in der Gebrauchsinformation der pharmazeutischen Industrie aufgeführt. Eine Reihe von Risiken bleibt dagegen unerwähnt. Werbende Berichterstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei außerhalb von Fachkreisen untersagt. (1991)
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Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Artikeln über die Machenschaften einer Jugendsekte. Den Sektenmitgliedern wird eine rechtsradikale Gesinnung unterstellt. Die Eltern eines Mitglieds der Sekte werden in der Überschrift mit den Worten zitiert: »Unser Sohn ist eine Marionette«. Die Bezeichnung »rechtsradikal« verletze das sittliche und religiöse Empfinden der Sektenmitglieder, erklärt die Sekte in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Außerdem sei eines ihrer Mitglieder auf Grund der Daten in einem der Berichte zweifelsfrei identifizierbar. (1990)
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In einer Stadt der früheren DDR wird ein Unternehmensberater aus dem Westen erschlagen aufgefunden. Unter der Schlagzeile »Angeber-Wessi mit Bierflasche erschlagen« verkündet eine Boulevardzeitung, der ganze Ort sei glücklich, dass der Mann tot sei. Ein Leser des Blattes stört sich an der reißerischen Aufmachung, der auf Hass und Neid zwischen Ost und West setze. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1991)
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In zwei Kommentaren setzt sich eine Zeitschrift mit dem Asylrecht von Zigeunern auseinander. Unter der Überschrift »Asyl für rumänische Zigeuner?« wird von einer »Flut« von rumänischen Zigeunern gesprochen, die in ein westdeutsches Städtchen schwappte. Bürger werden mit der Aussage zitiert: »Die Zigeuner klauen dir die Klobrille unterm Hintern weg!«. Von einer »Zigeunerinvasion« und von einem »ständig wachsenden Zustrom von Scheinasylanten« ist die Rede. Der Autor fragt: »Wer von denen ist schon echt politisch verfolgt?« und schließt mit der Bemerkung »Die Deutschen kommen vor den Zigeunern!«. - Unter der Überschrift »Schickt die Zigeuner dorthin zurück, von wo sie gekommen sind - sofort!« wirft derselbe Autorin einem weiteren Kommentar den Politikern vor, sie würden nur reden. »Aber vom Reden kriegt man die Zigeuner und die anderen Scheinasylanten nicht weg!« Die Rumänen würden sich von ihren ungeliebten Zigeunern »entsorgen«, die Zigeuner gehörten dorthin wieder zurück, von wo sie ungebeten und ohne zu fragen gekommen seien - »SO-FORT!«. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in beiden Artikeln eine Volksverhetzung: Die Leser werden unterschwellig zu gewalttätigen Aktionen angestachelt (1990)
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In einer Tageszeitung äußert sich ein bekannter Dramatiker über Raucher und Nichtraucher. Im Rahmen eines Vergleichs mit den Juden in der NS-Zeit stellt er die Aggressionen zwischen Rauchern und Nichtrauchern dar. Sein Essay trägt den Titel »Man wird Raucher nie ermorden«. Der Bund gegen das Zwangsmitrauchen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel greife diejenigen Politiker und Nichtraucher an, die Schutzmaßnahmen für Nichtraucher fordern. Diese Menschen würden als unmenschlich und verachtenswert dargestellt. Der Artikel sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Unsere Gesellschaft beginne in ganz aggressiver Form, Raucher nicht zu verteufeln, sondern ganz auszugrenzen - so der Standpunkt der Zeitung. Darauf habe der Autor hinweisen wollen. Ihm gehe es darum, das Bewusstsein für ein »Miteinander« zu stärken. (1991)
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