Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6546 Entscheidungen
Im Fußballstadion der englischen Stadt Sheffield ereignet sich ein Unglück, bei dem mehrere Menschen ums Leben kommen. Ordnungskräfte haben nachträglich weitere Zuschauer in das bereits gefüllte Stadion eingelassen. Diese drängen so heftig nach vorne, dass die am Absperrgitter stehenden Menschen zusammengepresst werden. Unter dem Titel »Die Bilder der Todespanik« zeigt eine Wochenzeitschrift auf drei Fotos, wie ein junger Mann mehr und mehr an das Gitter gedrückt wird und schließlich leblos zusammensackt. Ein Leser führt in seiner Beschwerde an, es entspreche nicht mehr dem Informationsauftrag der Presse, in der Bilderreihe »herauszuvergrößern, wie der arme Kerl stirbt«. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift »Schlepperbande schickte Kinder auf Diebestour« über sechs jugoslawische »Landfahrer«, denen von der Staatsanwaltschaft Erpressung, Nötigung, Betrug u. a. vorgeworfen werde. Unter Hinweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie auf Aussagen zweier »gepeinigter Familien« werden Einzelheiten der angeblichen Straftaten mitgeteilt Neben dem Artikel erscheint ein Kommentar über Ausländerfeindlichkeit, Vorurteile und die Notwendigkeit, über Verbrechen zu berichten. - Vier Monate später wird über den Beginn des Prozesses berichtet: »Fünf Jugoslawen stehen vor Gericht - Mit Mafiamethoden Landsleute erpresst - Opfer mit Morddrohungen zahlungswillig gemacht - Angeklagte bestreiten alles«. Die Vornamen zweier Angeklagter werden genannt. Ein am Strafprozess beteiligter Verteidiger wendet sich an den Deutschen Presserat. Er sieht die Gefahr, dass das Gericht durch die vorverurteilende Berichterstattung beeinflusst wird. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Prozess gegen einen Arzt, der angeklagt ist, fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Die Überschrift lautet »Arzt wurde zu Strafe von 100000 Mark verurteilt«. Tatsächlich wurde das Verfahren aber eingestellt und dem Angeklagten auferlegt, 100 000 Mark an eine wohltätige Einrichtung zu zahlen. Die Berichterstattung dagegen - so der Beschwerdeführer - erwecke den Eindruck, als sei er als schuldig verurteilt worden. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift »Grips gefordert« über internationale Bemühungen von Umweltschützern, die Verwendung von Treibgas (FCKW) zu verringern, während sich die Industrie auf zweifelhafte Ersatzstoffe verlegt. U. a. heißt es: »Anstatt auf natürliche Produkte umzusteigen - etwa Helium als Kühlmittel, mechanische Pumpzerstäuber statt gefährlicher Treibgase, mineralische Dämmplatten statt Kunststoffschaum - beschwört die Industrie immer neue Gefahrenmomente herauf«. Den Beitrag illustriert u. a. ein Werkfoto, das Dämmbaustoffe aus Styropor zeigt Der Industrieverband Hartschaum legt Beschwerde ein. Die Abbildung erwecke im Zusammenhang mit dem Text den Eindruck, Styropor werde mit FCKW hergestellt. (1989)
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Ein Boulevardblatt berichtet, die Polizei einer deutschen Großstadt habe mehrere Mitglieder einer Diebesbande gefasst, die aus 42 rumänischen Asylanten« bestehe und monatelang in der ganzen Bundesrepublik Einbrüche verübt habe. Die Schlagzeile lautet: »Eine Million Mark Beute: Asylanten als Einbrecher... gefasst«. In seinem Pressedienst hatte das zuständige Landeskriminalamt Einzelheiten dazu mitgeteilt und von einer »Gruppe rumänischer Asylanten« gesprochen. Zwei Leser des Blattes sind der Ansicht, hier gehe es offensichtlich nicht um journalistisch korrekte Berichterstattung, sondern darum, Minderheiten noch mehr zu diskriminieren. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Vorstandswahl einer politischen Partei in der Stadt angefochten werde. Dies sei eine Folge von Auseinandersetzungen innerhalb der Partei sowie zwischen Orts- und Kreisvorstand. In einem Kommentar dazu heißt es, der interne Streit sei von einer kleinen Gruppe angezettelt worden. Zu dieser Gruppe, die drauf und dran sei, die kommunalpolitische Arbeit in der Mehrheitspartei der Stadt Lahmzulegen, zählt der Autor u. a. auch das sogenannte »Heidelberger Patientenkollektiv«. Drei Tage später stellt die Redaktion des Blattes klar: »Heidelberger Patientenkollektiv« sei die von der Partei selbst benutzte Ironische Bezeichnung für eine Gruppe von Nörglern und Querulanten. Eines der betroffenen Parteimitglieder lege Wert auf die Feststellung, dass es mit dieser Gruppe nichts zu tun habe. In einer »Gegendarstellung« mit redaktioneller Anmerkung geht die Zeitung später nochmals auf den Kommentar ein. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wird der Vergleich mit der terroristischen Vereinigung beanstandet (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über das Bemühen eines Bürgers der Stadt um Rückkehr in eine Partei, die für ihn jedoch moralisch nicht mehr tragbar sei, »sollte der Parteitag im Juli den Vorstand bestätigen (da hat doch keiner ein einwandfreies Führungszeugnis)«. In einem anderen Bericht stellt die Zeitung den Austritt weiterer Parteimitglieder als Protest gegen den undemokratischen Führungsstil des Kreisvorsitzenden dar. Die Redaktion gibt die Vorwürfe der Parteimitglieder wieder. U. a. sei der Antrag, eine Aussprache über den Vorsitzenden zu führen, nach einer für ihn typischen, äußerst undemokratischen Diskussion »niedergestimmt« worden. Der Landesverband der Partei beschwert sich. Unzulässig sei die Behauptung, keines der Vorstandsmitglieder habe ein einwandfreies Führungszeugnis. Unzulässig sei auch, eine Abstimmungsniederlage mit »niederstimmen« zu bezeichnen. (1989)
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Eine Tageszeitung meldet den Tod eines Journalisten. Sie nennt seinen Namen, die Stadt, in der er starb. Sie berichtet über die Todesursache: Die Immunschwäche Aids. Die Ehefrau des Verstorbenen sieht mit dem Hinweis auf die Krankheit die Intimsphäre ihres Mannes verletzt (1989)
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Eine Lokalzeitung schildert die Geschichte eines neunjährigen Mädchens, das In Sekten und Kommunen aufwächst und erst acht Monate lang die Schule besucht hat. Aus der Sicht des Vaters, der sich gerichtlich um Kontakte zu dem Kind bemüht, werden das Leben des Kindes und die Entwicklung der Mutter als Sektenangehörige beschrieben. Der Name des Vaters wird genannt, sein Foto veröffentlicht Ein ähnlicher Artikel erscheint vier Wochen später In einer Zeitschrift. Die Mutter des Kindes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht sich diffamiert, beanstandet die einseitige Darstellung von Einzelheiten aus dem Privatleben der Beteiligten. (1989)
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