Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Die Entscheidungen vom März und Juni 2024 sind bereits hochgeladen, die Fälle aus der September-Sitzung folgen noch.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6546 Entscheidungen

Trennung von Text und Anzeigen

Auf einer »Gesundheitsseite« in redaktioneller Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung über Krankheiten, Arzneimittel und Ergebnisse medizinischer Forschung. Dabei wird mehrfach der Name eines bekannten deutschen Arzneimittelherstellers genannt. Der Beschwerdeführer vermutet, dass die Seite von dieser Firma finanziert wurde, und sieht den Grundsatz der deutlichen Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil verletzt. (1988)

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Fotoverwechslung

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Zu hässlich fürs Gericht - der Angeklagte mit der Maske« über den Fall eines Mannes, der versucht hatte, sich selbst zu verbrennen, und der nun vor Gericht steht. Grund für den Selbsttötungsversuch sei u. a. gewesen, dass ihn seine Verlobte mit dem gemeinsamen Sohn verlassen habe. Neben Fotos des Mannes wird auch das Bild einer Frau mit Kind veröffentlicht. Der Name des Mannes wird mehrfach genannt. Die im Artikel erwähnte Verlobte beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sei mit dem Mann nicht »verlobt« gewesen. Außerdem sei das Foto eine Fälschung. Es zeige tatsächlich nicht die Verlobte und deren Sohn. Die Redaktion räumt ein, das Foto verwechselt zu haben. Das Bild zeigt tatsächlich eine fremde Frau. Den Namen des Mannes habe sie nennen können, erklärt die Redaktion. ferner. Er sei eine relative Person der Zeitgeschichte. Außerdem habe er ein Interview gewährt. (1988)

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Persönliche Daten

Eine Sportzeitung veröffentlicht in zwei Ausgaben Kopien von Zeugnissen, die als Ergebnisse der Fußball-Lehrer-Prüfung zahlreicher Bundesliga-Trainer entworfen worden sind. Die Originale dieser Unterlagen befinden sich in den Prüfungsakten einer deutschen Sporthochschule, die sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat über die unrechtmäßige Verwendung persönlicher Daten beklagt. (1989)

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Modetrends

Unter der Überschrift »Mode für Badenixen und Spitzenfans« berichtet eine Lokalzeitung über die Modenschau eines örtlichen Bekleidungshauses, das im Text namentlich genannt wird. Ein Leser des Blattes sieht in der einseitigen Hervorhebung eines einzelnen Anbieters für Bademoden und Unterwäsche Ziffer 7 des Pressekodex verletzt. (1989)

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Privatsphäre

Freitod

In großer Aufmachung berichtet eine Boulevardzeitung über den Freitod eines bekannten Rundfunk-Sportreporters. Motiv sei eine heimtückische Krankheit: Der Reporter habe befürchten müssen, blind zu werden. Er habe an einer Netzhautablösung gelitten. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Ehefrau auf Unwahrheiten in der Berichterstattung hin. Die Netzhautablösung sei erfolgreich operiert worden. Es stimme nicht, dass ihr Mann Fußballspieler nicht mehr habe erkennen können. In dem Abschiedsbrief sei von einer heimtückischen Krankheit nicht die Rede gewesen. In dem Artikel werde der Anschein erweckt, der Redaktion habe dieser Abschiedsbrief vorgelegen. (1989)

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Suchtkrankheit

Eine Lokalzeitung erzählt die Geschichte eines Mannes, der »dieser Tage In seiner ... Wohnung von der Polizei tot in seiner Badewanne aufgefunden wurde«. Geschildert werden die Beobachtungen von Mitbewohnern, die von Alkoholgenuss, Lärmbelästigung, Kneipenbesuchen und einem desolaten Zustand des Mannes sprechen. Die Polizei habe den Mann vorher einmal »betrunken in seinen Exkrementen« aufgefunden. Weder Nachbarn, Polizei noch Gesundheitsamt hätten ihn und seine Probleme in den Griff bekommen können. Tags darauf veröffentlicht die Redaktion »in eigener Sache« eine Erklärung, dass sie nicht beabsichtigt habe, einen Menschen bloßzustellen oder zu verunglimpfen. Mit dem Beitrag »Der Alkoholiker von nebenan« habe sie kein Einzelschicksal, sondern Not und Ohnmacht von Beteiligten in solchen Situationen beschreiben wollen. Die Redaktion bedauert, dass durch einige Formulierungen dieses Anliegen nicht genügend deutlich geworden sei. Der Bruder des Toten beschwert sich beim Deutschen Presserat über eine falsche Darstellung des Falles und die Identifizierbarkeit der Beteiligten. So sei der behauptete Alkoholmissbrauch nur sekundäres Zeichen einer weit schlimmeren Krankheit gewesen. (1989)

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Meinungsumfrage

Sozialforscher bitten die Redaktion einer Boulevardzeitung, ihre Leserinnen zur Beteiligung an einer Umfrage aufzurufen, die sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz betrifft. Der Redaktion wird zur Erläuterung eine kurze Darstellung des Projekts und eine Pressemitteilung über das Ergebnis eines Workshops zum selben Thema übermittelt. Ein Volontär, mit der Ausarbeitung des Anliegens betraut, hält die in der Presseerklärung dargestellten Interviews bereits für das Zwischenergebnis einer repräsentativen Umfrage. Unter der Schlagzeile »Anmache: Karriere-Frauen schlimm dran« enthüllt sein Bericht, dass jede Frau schon ein oder mehrere Male am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden ist: Als die Sozialforscher, die ihre Fragebogen tatsächlich noch gar nicht ausgegeben haben, die Verwechslung beanstanden, fragt die Zeitung ihre Leserinnen in einer zweiten Veröffentlichung zum selben Thema: »Anmache - wer hat Erfahrungen?«. (1988)

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Bürgermeister-Kolumne

Eine Lokalzeitung lässt in einer Kolumne den Oberbürgermeister zu Wort kommen, der sich unter Bezugnahme auf die »eingeläutete Wahlkampfzeit« zu »kritischen Fragen der Stadtpolitik« äußert. Der OB wirbt beim Leser um Verständnis für zahlreiche Baumaßnahmen in der Stadt. Die vielen Straßenaufbrüche seien zwar lästig, es stehe aber ein gutes Gesamtkonzept dahinter, und das Ergebnis werde der Qualität der Stadt zugute kommen. Außerdem nimmt der Oberbürgermeister Stellung zu »Politanträgen von links«, unter denen es manche »Seifenblase« gebe. Sechs Wochen später steht in der Zeitung ein Interview mit dem politischen Kontrahenten des OB, dessen Partei zuvor gegen die Kolumne protestiert hatte. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die OB-Kolumne enthalte parteipolitische Werbung. Sie verletze den Grundsatz der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung. (1989)

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Diffamierung eines Offiziers

In einem Bericht über die Neuordnung der Wehrdienstdauer verweist eine Boulevardzeitung auf die Mitwirkung eines namentlich genannten Offiziers im Führungsstab des Verteidigungsministeriums, der »zum Dank für seine planerischen Leistungen sogar General werden soll«. Dieser sieht sich durch die Veröffentlichung diffamiert. Die Verantwortung, die ihm die Zeitung unterstelle, habe er gar nicht. (1989)

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