Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Grußwort

Obduktionsfoto

In Zusammenhang mit einem Bericht über die Anklageschrift gegen Erich Honecker veröffentlicht eine Zeitschrift u.a. das Obduktionsfoto des letzten Menschen, der am - 5. Februar 1989 - an der Berliner Mauer erschossen worden war. Ein Leser der Zeitschrift ist der Ansicht, dass es solcher Fotos nicht bedürfe, um die Vorwürfe gegen Honecker zu untermauern. Die Öffentlichkeit habe kein Interesse daran, das Maueropfer nackt mit geöffneten Augen und mit Einschusswunde auf dem Obduktionstisch zu sehen. Diese Veröffentlichung verstoße gegen die Menschenwürde. Die Zeitschrift erkennt in ihrer Stellungnahme zwar den postmortalen Persönlichkeitsschutz an, wertet aber im vorliegenden Fall den Tod des jungen Mannes und die Begleitumstände seines Sterbens als Teile eines Ereignisses, das ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit hervorgerufen habe. Die Intimsphäre der Verwandten werde durch die Veröffentlichung des Bildes nicht verletzt, vielmehr liege es im Interesse der Verwandten, dass alle Zweifel an den Umständen der Tötung aus der Welt geschafft werden. Das gedruckte Bild stelle ein Zeitdokument sowie den Teil einer nicht abstreitbaren historischen Wahrheit dar. (1992)

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Betroffenen nicht gehört

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Satire

Eine Stadtillustrierte stellt ein stadtbekanntes Original in verschiedenen Kostümen vor und persifliert die Fotos in en dazugehörigen Unterzeilen. In der folgenden Ausgabe wird der Betroffene als ein »penetranter Pfingstochse« bezeichnet, der schon ganz andere Säle leergesungen habe. Der so Karikierte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Veröffentlichungen wie diese seien eine haarsträubende Entgleisung. Im Text sei von einem »unbekannten Sittenstrolch« die Rede. Dieser »Unbekannte« werde durch ein Lichtbild, das ihn zeige, »entlarvt«. Die Redaktion hält die Vorwürfe für unberechtigt. Der Autor habe die Moderatorenleistung des Betroffenen und sein Outfit anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung aus subjektiver Empfindung beschrieben. (1992)

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Stasi-Kontakte

Der Vorstandsvorsitzende eines Industrieunternehmens soll »offenbar vorzügliche« Kontakte zu zwei Stasi-Offizieren gehabt haben. Einer der beiden habe den westdeutschen Konzernchef gar in seine Privatwohnung eingeladen und später über Mittelsleute ein Kaminbesteck als Geschenk erhalten. So berichtet eine Zeitschrift unter der Überschrift »Heißer Deal in Kavelstorf?« Der Beitrag enthält ein Foto des Industriellen, seine Privatadresse und die Kopie einer Information des DDR-Ministeriums für Sicherheit, in der der Inhalt eines illegal abgehörten Telefonats zwischen den Beteiligten wiedergegeben wird. Der Betroffene schaltet den Deutschen Presserat ein. Zu dem Geschenk sei es gekommen, als der Industriemanager im Rahmen seiner beruflichen Aufgaben mit dem Generaldirektor des DDR-Außenhandelsbetriebs über den Export von Industrieanlagen verhandelt habe. Der Betroffene beklagt die Recherchemethoden der Textautoren. Einer der Mitverfasser habe unmittelbar vor Drucklegung den Pressesprecher des Konzerns angerufen. Durch die falsche Aussage; die Sache eile nicht, habe man diesem die Möglichkeit genommen, vor Erscheinen des Artikels bei dem Beschuldigten Informationen einzuholen und zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht geschrieben, dass der Betroffene von der Stasizugehörigkeit seines Geschäftspartners gewusst habe: Die Geschenkannahme sei nur zum Beleg dafür genommen worden, dass der Vorstandsvorsitzende über »besondere Beziehungen« zu dem DDR-Funktionär verfügt habe: Den Vorwurf einer Scheinrecherche weist die Redaktion zurück. Man habe bei dem Pressesprecher in der Absicht angerufen, eine Stellungnahme zu der fraglichen Notiz zu erhalten. (1992)

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Wahrheitsgetreue Verarbeitung

»Herr Asylbetrüger; na wie geht's? / Oh ganz gut, bring Deutschen Aids« - so beginnt ein Gedicht, das eine Lokalzeitung ihren Lesern als Text eines anonymen Flugblattes in vollem Wortlaut vorstellt. In 28 Verszeilen wird das Leben und Verhalten der Asylbewerber in Deutschland persifliert. Neben dem Flugblatt ist ein Kommentar veröffentlicht, der sich mit der Problematik des Asylrechts auseinandersetzt. Zwei Kreisverbände einer Partei und ein Leser des Blattes wenden sich an den Deutschen Presserat. Der neben dem Flugblatt platzierte Kommentar erwecke in den einleitenden Formulierungen den Eindruck, dass der Inhalt des Gedichts abgelehnt werde. Tatsächlich aber analysiere der Kommentar nicht die einzelnen Aussagen des Gedichts und stelle nicht die unsachlichen, volksverhetzenden, die Wirklichkeit entstellenden und die Würde des Menschen beleidigenden Formulierungen richtig: Erschwerend komme hinzu, dass die Redaktion den Text des Flugblattes offenbar bearbeitet und in Rhythmus und Reim deutlich geglättet habe. Die Zeitung widerspricht: Sie distanziere sich sehr deutlich vom Inhalt des Flugblattes. »Es ist ... absurd, wenn einige politische Sektierer uns in eine rechte ausländerfeindliche Ecke stellen wollen.« (1992)

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Freie Erfindung

Unter der Rubrik »Aktuelles« kündigt eine Zeitschrift an: »Grausam: Kind (12) von einem sturen Pfarrer in den Tod getrieben«. Im Innern des Heftes wird die Tragödie in einer Kleinstadt beschrieben: Ein angeblich mit verändertem Namen bezeichneter Pfarrer soll einem 12-jährigen Mädchen, das ihm den Diebstahl von 20 D-Mark gebeichtet habe; die Lossprechung versagt haben, wenn es nicht zuvor seinen Eltern und seiner Schulklasse diesen Diebstahl gestehe. Das Mädchen sei darauf vom 6. Stock eines Hauses in den Tod gesprungen. Der Pfarrer habe dennoch seine Haltung stur verteidigt und selbst in seiner Predigt anlässlich der Beerdigung des Kindes sein Handeln gerechtfertigt. Illustriert wird der Artikel mit dem geschwärzten Foto des angeblichen Pfarrers: Die zuständige Erzdiözese beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der geschilderte Vorgang sei frei erfunden. Das Foto des Pfarrers stamme, wie an der Kopfbedeckung zu erkennen sei, aus den 50er Jahren. Auch Intensive Nachforschungen hätten nichts zu Tage gebracht; was auch nur ansatzweise dem geschilderten Geschehen nahe komme. Die Zeitschrift nimmt nicht Stellung, druckt aber, rechtskräftig verurteilt, einen Widerruf ab. (1992)

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Ehrverletzung

Unter der Überschrift Bürokraten des Todes« veröffentlicht eine Zeitschrift ein achtseitiges Dossier über eine internationale Gefangenenhilfsorganisation. Darin wird eine Vielzahl von Tatsachenbehauptungen über Organisation, Strukturen, Personen und internationale Aktivitäten aufgestellt. Unter anderem wird behauptet, die Organisation sei durch »eine unflexible Bürokratie mitschuldig am Tod von unschuldigen Menschen«. Weiterhin wird behauptet, die deutsche Sektion der Vereinigung habe fünf Millionen Mark auf der hohen Kante und die Gesamtorganisation besitze Firmen in mehreren Ländern. Der Beitrag berichtet ferner über eine angebliche Publikation der Gefangenenhelfer, in der dazu aufgefordert werde, »das Judenproblem mit einer Bombe zu lösen«. Die Hilfsorganisation wirft dem Autor des Beitrags vor, Tatsachen mutwillig verzerrt und Details offenkundig frei erfunden zu haben, um den von ihm gewünschten Effekt zu erzielen. Da der Tatbestand der Beschwerde inzwischen auch ein Landgericht beschäftigt, nimmt die Zeitschrift zu den Vorwürfen nicht Stellung. (1992)

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Falsch adressiertes Telefax