Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Der Chef einer Herstellerfirma im Bereich der Gastronomietechnik stört sich daran, dass ein Mitbewerber im redaktionellen Teil von drei Fachzeitschriften Werbung betreibt, ohne dass diese als solche gekennzeichnet ist. Die erste Zeitschrift meint, die Anzeige sei zweifelsfrei als solche erkennbar, will aber künftig das beanstandete Inserat mit dem Zusatz »Anzeige« versehen. Die zweite Zeitschrift sieht ein, dass die Veröffentlichung als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen, und verweist auf eine Folgeausgabe, in der dies auch geschehen ist. Das dritte Blatt betont, sein Titel sei durch die eigene Gestaltung klar und unmissverständlich und hebe sich somit deutlich von Anzeigen auf dem Titelbild ab. Bei Textteilanzeigen im Innern der Zeitschrift verwende man konsequent die Kennzeichnung »Anzeige«. (1994)
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Zeitungsleute scheinen neuerdings keine Hemmungen mehr davor zu haben, Nichtdeutsche in ihren Blättern einfach zu duzen, schreibt ein Leser einer Lokalzeitung an den Deutschen Presserat. Kein Deutscher würde jemals nur mit »Willi« in der Zeitung genannt werden, sondern immer mit »Willi Müller«. Bei Griechen oder Türken sei es nicht mehr ungebräuchlich, sie einfach als »Anastasios« oder »Yasar« zu benennen. Als Belege nennt der Beschwerdeführer zwei Beispiele aus seiner Zeitung: Einen Bericht über einen Mordprozess gegen den Türken Yasar und die Geschichte des Griechen Anastasios, der bei der Abschlussfeier seines Fußballvereins ein Auto gewonnen hat und beim Händler reklamiert, dass es durch das Faltdach regnet. Ausländer nur beim Vornamen zu nennen, sei nicht nur einfache journalistische Masche und Flapsigkeit, beklagt der Leser. In seinen Augen sei das schleichende Ausländerfeindlichkeit. (1994)
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Eine Lokalzeitung berichtet über ein zivilgerichtliches Verfahren. Ein Zahnarzt will seinen Honoraranspruch gegen einen Patienten durchsetzen, nachdem mehrere - vergebliche - Ausbesserungen des Gebisses vorgenommen worden sind. Der Zahnarzt wird mehrere Male namentlich genannt. Der Patient bleibt anonym. In dem Beitrag finden sich Bemerkungen wie »... falsch einzementiert« und »... hatte keine Geduld mehr mit seinem Patienten«. Der Arzt beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung seines Namens. Angesichts bestehender ärztlicher Schweigepflicht sei er gar nicht in der Lage, sich wirksam verteidigen zu können: Die Redaktionsleitung bedauert ihr Fehlverhalten und will dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. (1994)
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Eine Fachzeitschrift widerspricht einem Luftamt in der Auslegung von luftverkehrsrechtlichen Gesetzen und Richtlinien. Dabei geht es u. a. um die Frage, wie ein Sportflugplatz angeflogen werden muss. Von dem Leiter des Luftamtes behauptet der Autor, er sei ein Schnüffler und lasse verbotenerweise den Flugfunkverkehr mitschneiden: Die Polemik setzt sich in mehreren Heften fort. Dabei wird die Einrichtung der Luftaufsicht aus der Nazi-Verwaltung abgeleitet: Die betroffene Behörde legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Herausgeber der Zeitschrift kündige an, künftig absichtlich gegen die vom Luftamt erlassenen Flugbetriebsregelungen verstoßen zu wollen. Der Name des Leiters des Luftamtes werde verunstaltet und die Person durch Karikaturenbildlich als Scherge mit eindeutigen Attributen des Dritten Reiches dargestellt. Der Herausgeber betont, das karikierende Darstellen des Luftamtes in Form von obrigkeitsorientierten, amtsanmaßenden, rechtsbeugenden, gern auch schaftbestiefelten Figuren sei angesichts der tatsächlichen Vorgänge mehr als angebracht. (1993/94)
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Eine Sonntagszeitung veröffentlicht unter der Rubrik »Herzblatt-Geschichten. Charles und die geheimen Briefe« u. a. einen fiktiven Brief des Clubs der Legastheniker. Wenige Tage später erscheint ein Leserbrief, in dem sich der Vorsitzende des Landesverbandes Legasthenie kritisch mit der Veröffentlichung auseinandersetzt: Der Brief schließt mit dem Zusatz: »Der Verbandsvorsitzende hat recht, Die Redaktion entschuldigt sich.« Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Mit Beiträgen dieser Art würden Minderheiten zu Zielscheiben eines sogen. »Humors« gemacht. Die Zeitung gibt zu, dass die Veröffentlichung eine Geschmacklosigkeit ist, die man mit der Entschuldigung für in Ordnung gebracht hält. (1994)
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Ein Leser stößt bei der Lektüre einer Tageszeitung auf eine Karikatur, die ihn ärgert. Die Unterzeile lautet: »Hallo, anonüme Lestageniker??«. Der Mann schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung mache Minderheiten zu Zielscheiben sogen. »Humors«. Das sei instinktlos. Die Zeitung widerspricht. Hier werde auf einer völlig absurden, keineswegs aber persönlichen Ebene ein witziger Effekt erzielt, indem eine durchaus mögliche menschliche Schwäche aufgespießt worden sei. (1994)
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Unter der Überschrift »Postbote (42) liebte Schülerin (11)« berichtet eine Lokalzeitung über ein Strafverfahren gegen einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Dabei wird die Beziehung als eine Liebesromanze geschildert. Kind und Mutter werden im Foto präsentiert, mit Augenbalken unkenntlich gemacht. Vornamen und Alter sind angegeben. Ein Frauenbegegnungszentrum legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Dem erwachsenen Mann werde die Verantwortung für sein Handeln abgenommen durch die Schilderung der Tat als Kavaliersdelikt und das Aufzeigen von prominenten Beispielen, die zeigen, warum Männer junge Mädchen lieben (und umgekehrt). »Diese Darstellungsweise in der Zeitung fördert nach unserer Auffassung das Delikt des sexuellen Missbrauchs und macht sich damit im moralischen Sinne schuldig.« Die Gerichtsberichterstattung entspreche in allen Punkten der Wahrheit, entgegnet die Zeitung. Sie habe sich die wörtlich zitierten Äußerungen nicht zu eigen gemacht, vielmehr ergebe sich aus der Berichterstattung eindeutig, dass diese vom Angeklagten zum Zwecke der Verteidigung und seiner Rechtfertigung vor Gericht gemacht worden seien. (1994)
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Eine Lokalzeitung nimmt in zwei Artikeln Stellung zu den Aussagen und Auswirkungen der Kriminalstatistik 1993 auf die personelle Ausstattung der Polizei im Grenzkreis: Der Innenminister lehne personelle Konsequenzen aus den tatsächlich steigenden Kriminalitätsraten ab, weil seine Statistik auf nur neun Monate angelegt - 1993 »keine alarmierende Zunahme« erkennen lasse. Auf solche Schönfärberei reagierte man in den Führungsetagen des Bundesgrenzschutzes mit Kopfschütteln, schreibt der Autor in einem zweiten Bericht. Das Innenministerium des Landes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Autor mache sich Aussagen und Wertungen anonymer Informanten zu eigen, ohne dafür irgendeinen Wahrheitsbeweis anzutreten. Er habe auch jeden Versuch unterlassen, die Vorwürfe beim Ministerium zu überprüfen. Die Zeitung beruft sich auf Aussagen kompetenter Vertreter der Polizeidirektion und des Bundesgrenzschutzes. (1994)
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An drei Tagen berichtet eine Boulevardzeitung vom »Aufstand der Kurden«. Die Schlagzeilen umreißen den Textinhalt: »Kurden-Terror - Überall brennen Autobahnen - Krawalle in den Städten - Sie zünden sich selbst an«. Beschrieben werden die anlässlich der Demonstrationen von Kurden begangenen schweren kriminellen Übergriffe. Überschrift eines Folgeberichts: »Wieder die Kurden!«. Die Humanistische Union beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Aufmachung der Nachrichten. Sie erwecke den Eindruck, als ob alle Kurden mit diesen Übergriffen zu identifizieren seien. Die Zeitung entgegnet, eine Überschrift müsse im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bericht gesehen werden. Aus den Berichten werde deutlich, dass nicht der Volksgruppe insgesamt die Übergriffe angelastet werden. (1994)
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Eine Zeitschrift, die ihre Leserinnen und Leser mit Informationen aus der Politik versorgt, widmet einen Beitrag dem »Problem Asylbewerber«. Dazu wird u. a. ausgeführt: »Deutschland ist nicht mehr das Paradies für Wirtschaftsflüchtlinge... Eine deutliche Mehrheit der Deutschen - das zeigen Umfragen - steht Ausländern positiv gegenüber. Das Problem bleibt die große Zahl der Asylbewerber ...«. Eine Leserin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ihr Standpunkt: Ausländische Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen, werden mit dem diskriminierenden und menschenverachtenden Begriff »Wirtschaftsflüchtlinge« belegt und als »Problem« dargestellt. Das Vorhandensein von Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik wird schlichtweg geleugnet. Die unzutreffenden Aussagen schüren gezielt Hass und Vorurteile gegen ausländische Menschen. Die Herausgeber der Zeitschrift berufen sich auf demoskopische Untersuchungen. Danach existiere in Deutschland eine breite Grundströmung, die die Aussage rechtfertige: »Die Deutschen sind ausländerfreundlich«. Der Begriff »Wirtschaftsflüchtling« sei weder diskriminierend noch menschenverachtend, weil er lediglich den Gegensatz zu Bewerbern, die aus politischen Gründen Asyl beantragen, trennscharf bezeichnen will. (1993/94)
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