Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Auf ihrer Titelseite zeigt eine Boulevardzeitung das Foto eines toten Säuglings, der aus dem 9. Stock eines Hauses geworfen worden ist. Das Bild ist in eine Schlagzeile eingeklinkt: »Märchen, im Himmel hast du's besser«. In dem Text werden die Lebensumstände der Eltern des getöteten Babys geschildert. Ein Ehepaar sieht die Menschenwürde des Kindes zutiefst verletzt und beantragt beim Deutschen Presserat eine Rüge des Blattes, das das tragische Schicksal des Kindes kommerziell ausnutze. Die Zeitung wollte die erschütternde Grausamkeit eines Vaters dokumentieren, der sein Kind nach einem Ehestreit aus dem Fenster im 9. Stock geworfen hat. Als sich herausgestellt habe, dass das Kind in seinem kurzen Leben einem einzigen Martyrium ausgesetzt war, habe sich die Redaktion entschlossen, in einem weiteren Bericht das Kind noch einmal darzustellen und damit in Erinnerung zu rufen, welches schreckliche Schicksal Max dann endgültig ereilte. Als bekannt geworden sei, dass die Eitern mit der Beerdigung des Kindes nichts zu tun haben wollen und die Zeitung darüber berichtete, hätten sich viele Leser gemeldet, um die Beerdigungskosten zu übernehmen. (1994)
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Eine Zeitschrift berichtet über grausame Tierquälerei in deutschen Zoohandlungen. Hundewelpen werden mit Rohrstangen geschlagen, Katzen in dunkle Minikäfige gesperrt. Der Text wird ergänzt durch zahlreiche Fotos von gequälten Tieren und durch ein Interview eines Zoohändlers, der sich zur Tierquälerei bekennt. Ein Fachmagazin des Zoohandels beschwert sich beim Deutschen Presserat. Diese Veröffentlichung, »getürkt« und gefälscht, diskriminiere einen ganzen Berufsstand. (1993)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über die Explosion einer serbischen Granate auf dem Marktplatz von Sarajevo. Dabei wurden mindestens 68 Menschen getötet. In dem Bericht kommen verschiedene Politiker mit ihren Meinungen zu dem tragischen Vorfall zu Wort. Als Überschrift wählen die Autoren folgende Formulierung: »Empörung über Sarajevo-Blutbad: Bombt die Mörder nieder!«. Ein Leser des Blattes wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Schlagzeile appelliere an niedere Instinkte. Wer mit Waffengewalt einschreiten wolle, um das fürchterliche Geschehen zu stoppen, dürfe den vermeintlichen Gegner bekämpfen, besiegen, entwaffnen, vor ein ordentliches Gericht bringen, aber er selbst dürfe nicht bestrafen oder rächen. Die Zeitung entgegnet, sie habe in griffiger Form die Meinung hochgestellter Politiker wiedergegeben. Damit spiegele die Forderung nicht die Meinung der Zeitung, sondern die der Weltöffentlichkeit wider. (1994)
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Mit der Schlagzeile »Kinder sterben durch verseuchte Babynahrung« erhebt eine Zeitschrift massive Vorwürfe gegen die Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrung. Ein nicht näher identifizierter, aber namentlich genannter Gesundheitsexperte legt Reportern der Zeitschrift Untersuchungsergebnisse vor; die bisher noch nicht veröffentlicht wurden. Ein Zitat aus seinem Protokoll: »... bei der Herstellung von Babynahrung werden Obst und Gemüse beigemischt, die mit Gift- und Schadstoffen verseucht sind. Durch die zunehmende Umweltverschmutzung und das Sprühen von giftigen Unkrautvernichtungsmitteln sind die Lebensmittel aus der Natur im höchsten Maß verseucht. Das Immunsystem eines Erwachsenen kann diese Giftmengen verarbeiten, aber das eines Kindes nicht ...!« Weiter wird berichtet, wichtige Kontrollverfahren seien einfach abgeschafft worden, um Geld einzusparen. Die Folge davon sei: »Immer mehr Säuglinge und Kleinkinder werden schwerkrank.« Ein Diätverband beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er legt Stellungnahmen zweier Experten vor, aus denen hervorgeht, dass Vergiftungen und Todesfälle durch verseuchte Babynahrung nicht bekannt sind. Auch der Vorwurf, dass Hersteller wichtige Kontrollverfahren einfach abgeschafft haben, sei nicht zutreffend. Qualitätssicherungssysteme zur Gewährleistung von Produktsicherheit seien vielmehr ausgebaut worden. Der Chefredakteur des Blattes betont, seine Veröffentlichung betreffe nicht die Erzeugnisse von Mitgliedern des Diätverbandes, sondern diejenige von Außenseitern. (1993)
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Unter der Überschrift »Stadt sucht Sozialpädagogen: Stelle als ABM besetzen« berichtet eine Lokalzeitung über das Ende der Probezeit einer Sozialpädagogin, die von der Stadtverwaltung nicht übernommen wird. Neben der Meldung, als deren Quelle der stellvertretende Verwaltungschef angegeben wird, befindet sich ein Foto der Frau, darunter ihr Vor- und Nachname. Die 'Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Es gehe nicht an, dass die Veröffentlichung über ihre Einstellung auf eine Stufe mit der öffentlichen Bekanntgabe ihrer Kündigung gestellt werde. Die Zeitung hält die Formulierung »Die Verwaltung übernahm die bisherige Stelleninhaberin ... nach dem Ende der Probezeit nicht ...« für ausgesprochen wertneutral. (1993)
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»Fatales Sexualdelikt: Vergewaltiger trieb Schwägerin zu Selbstmordversuch - Bislang unbescholtener Familienvater aus ... nach Tat in Untersuchungshaft« betitelt eine Lokalzeitung ihren Bericht über einen 36jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, die Schwester seiner Frau sexuell genötigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Der Redakteur eines Konkurrenzblattes hält den Artikel für vorverurteilend und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die betroffene Redaktion teilt diese Ansicht. Die Chefredaktion distanziert sich. Alle Lokalredaktionen werden darauf verwiesen, wie gravierend eine derartige Vorverurteilung sei. Der Redakteur, der den Fehler gemacht hat, entschuldigt sich bei der Chefredaktion. (1994)
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Ein Boulevardblatt berichtet über einen Industrieboss. Dieser habe den Verlust von mehreren Milliarden Mark zu verantworten. 7.500 Arbeiter und Angestellte würden seinetwegen ihre Arbeit verlieren. In der Überschrift wird der Betroffene als »Der Hass-Mann« apostrophiert. Der Ex-Manager legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Ihm werde die alleinige Verantwortung für den derzeit herrschenden Zustand des Konzerns zugeschrieben. Es werde eine Art Pogrom-Stimmung gegen ihn erzeugt. Die Zeitung erklärt, die Bezeichnung »Hass-Mann« möge zwar überpointiert sein, eine ehrverletzende Äußerung sei sie aber nicht. Immerhin hätte sein Verhalten dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer, dazu noch in Zeiten der Rezession, ihren Arbeitsplatz verlieren. (1994)
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