Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

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Eine Lokalzeitung preist unter der Rubrik »Rezept des Tages« eine Lammkeule »Nicosia« aus Zypern an. In dem Beitrag sind viermal Produkte eines Würzmittelherstellers erwähnt. Ein Journalist sieht darin Schleichwerbung und trägt dem Deutschen Presserat eine entsprechende Beschwerde vor. Die Zeitung ist sich keiner Schuld bewusst. Wenn ein Rezept für ein bestimmtes Gericht veröffentlicht werde, müssten auch diejenigen Produkte namentlich genannt werden können, die für dieses Rezept gedacht seien. Weder der Autor des Rezepts noch die Zeitung hätten einen kommerziellen Nutzen aus der Erwähnung gezogen. (1994)

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Beschreibung einer Bombe

Kritik an einer Kreistagsabgeordneten

Satire

Eine Zeitschrift präsentiert unter der Überschrift »Am Ende des Jahres sehen wir, wem Hörner und Teufelsschwänze wuchsen - Teufel und Teufelchen '93« zehn Personen, von denen verschiedene im Jahr 1993 wegen schwerer Straftaten bzw. wegen des Verdachts schwerer Straftaten von sich reden machten: Innerhalb dieser Personengruppe erscheint auch das mit Teufelshörnern versehene Porträt eines Zeitschriftenredakteurs: Dieser wird als »Medien-Teufel des Jahres« tituliert. Ein Kollege des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein seit vielen Jahren als seriös bekannter Journalist werde wegen seiner Berichterstattung über die Tötung eines Terroristen in Bad Kleinen bösartig diffamiert.

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Wertungen

Eine Wochenzeitung berichtet über einen Verein, in dem Männer lernen, `die eigene Gewalttätigkeit zu bekämpfen. Der Autor zitiert aus einem Gutachten des Vereins: »Der Gewalttäter ist von niedriger Intelligenz, skrupellos und körperlich roh«. Die Gruppenberatungen des Vereins werden in Anlehnung an ein angebliches Zitat von einem Mitarbeiter als »Kneipengespräche auf höherem Niveau« bezeichnet, Ein Vertreter des Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er bemängelt zahlreiche Ungenauigkeiten und stört sich an dem Zitat aus dem Gutachten: Der Leser müsse durch die Form der Darstellung annehmen, dass der Verein seine Klienten mit Gewaltproblemen ebenso einstufe. (1994)

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Thema »Drogen«

nter der Überschrift »Auf einen Blick-Cannabis« stellt das Jugendmagazin einer Tageszeitung verschiedene Hanfsorten bildlich und textlich vor. Neben Farbe, Konsistenz, Herkunft und Wirkung wird auch der Preis der jeweiligen Sorte aufgelistet. Ein Arzt und Vater zweier minderjähriger Jugendlicher ist empört, dass in dem Heft jeglicher Hinweis auf die Gefahren von Drogensucht, Abhängigkeitsbildung und mögliche kurz- oder langfristige Gesundheitsschäden fehle. Für den jugendlichen Leser seien Hasch oder Marihuana indem vorliegenden Artikel nicht als Droge identifizierbar, sondern eher als eine Art »im Supermarkt erhältlicher Gesundheitstee pflanzlicher Herkunft.« In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat bringt der kritische Leser ferner zum Ausdruck, er vermisse Aufklärung darüber, dass der Besitz kleiner Mengen Haschisch oder Marihuana strafrechtlich nicht` mehr verfolgt wird, letztlich aber Besitz und Konsum immer noch in einem strafrechtlichen Kontext zu sehen seien. Die Zeitung widerspricht dem Vorwurf, sie betreibe Produktwerbung für ein Rauschgift. In dem Text seien Haschisch, Cannabis oder Marihuana eindeutig als Droge beschrieben und auch so genannt. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Haschisch oder Marihuana sei jugendlichen Lesern bekannt. Auch die Tatsache, dass der Handel mit diesem Stoff illegal ist; könne als bekannt vorausgesetzt werden. (1994)

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Diskriminierung von Asylbewerbern

Die Redaktion einer Lokalzeitung veröffentlicht in einer Sonderbeilage zu einem Straßenfest ein »Gedicht von einem Asylant«. Darin werden Asylbewerber als Schröpfer des Sozialstaates dargestellt. Journalistinnen und Journalisten aus dem Verbreitungsgebiet wenden sich an den Deutschen Presserat. Das primitive Gedicht erfülle eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Redaktion erklärt, erst die Reaktion der Leserschaft habe ihr bewusst gemacht, was ihr der Verfasser des Gedichts »eingebrockt« habe. Man habe sich daraufhin die »Köpfe heißgeredet«, wie so etwas hätte passieren können. In einer Kastenmeldung auf der Titelseite gesteht die Redaktion ihren Fehler ein, entschuldigt sich für die Veröffentlichung des »Gedichts« und verspricht, in Zukunft ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Einige Tage später bedauert der Redaktionsleiter in einem zweispaltigen Artikel auf der ersten Seite noch einmal die Veröffentlichung des »zutiefst zynischen Pamphlets« und entschuldigt sich bei allen Asylbewerbern für die Fehlleistung. In einem Leserbrief entschuldigt sich auch der Verfasser des Gedichts. (1994)

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Religiöses Empfinden

Betroffene nicht gehört

»Politik beginnt vor der Haustür« lautet ein Slogan, den eine Partei derzeit im Kommunalwahlkampf prägt. Diese Partei versteht sich als bürgernah, friedliebend und hat ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden: Eine Gemeinderatskandidatin dieser Partei scheint den Slogan und die Grundhaltung ihrer Gruppierung jedoch miss zu verstehen. Vor ihrer eigenen Haustür in der ... (Name der Straße) betreibt sie eine Grundstückspolitik, die ganz und gar nicht vorbildlich ist. Sie hat mit Beton und Holz einen Zaun gezogen und dabei ungefragt 30 Zentimeter des Nachbargrundstücks »erobert«. Diese Politik ließ sich der Nachbar nicht bieten. Jetzt darf sich die Gemeinderatskandidatin in Friedenspolitik üben und den Zaun wieder abreißen. Diese Glosse in einer Lokalzeitung veranlasst den Ehemann der Betroffenen zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Nicht seine Frau, sondern er habe den Zaun gesetzt. Drei Jahre sei das her. Es handele sich um einen trivialen Nachbarschaftskonflikt, der sicherlich keine öffentliche Aufmerksamkeit verdiene. Der Autor habe weder ihn noch seine Frau dazu gehört. Die Redaktion besteht auf der Korrektheit des dargestellten Sachverhalts. Die Veröffentlichung wenige Tage vor der Gemeinderatswahl sei rein zufällig erfolgt. Der Betroffene hätte noch vor der Wahl eine Gegendarstellung, eine Richtigstellung oder einen Widerruf verlangen können. (1994)

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Krankheit

Eine Zeitschrift berichtet über einen »Wunderarzt« der schwerkranken Menschen wieder neues Leben schenkte. Fest stehe, ein Großteil seiner Patienten werde auf wunderbare Weise wieder gesund mit der Kraft, die aus seinen Händen ströme. Namentlich genannt wird eine Patientin, die jahrelang an einer schlimmen Darmerkrankung litt. Der Doktor habe ihr zweimal die Hände aufgelegt und anschließend sei die Krankheit weg gewesen. Die Frau wird zitiert: »Was mit mir passiert ist, ist ein Wunder«: Eine Selbsthilfevereinigung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung bei den Betroffenen falsche Hoffnungen wecke. Überhaupt nicht einverstanden sei man mit der Veröffentlichung der Telefonnummer des Arztes im redaktionellen Teil der Zeitschrift. Es handele sich zudem um eine ausländische Rufnummer, was den möglichen Schaden der Anrufer noch vergrößere. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht einen Wunderarzt verherrlichen, sondern verzweifelten Menschen eine weitere Möglichkeit vermitteln wollen. Die außergewöhnliche Kraft des Doktors sei durch Hunderte von Briefen dokumentiert. So bestätigt auch die namentlich genannte Patientin die Richtigkeit der Angaben. (1994)

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