Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6738 Entscheidungen
Zwei Bullterrier-Mischlinge versetzen die Menschen in ihrer Umgebung in Angst. Einer der Hunde beißt einen Fußgänger in die Wade, und einer Frau, die ihren Pudel spazieren führt, wird der Ärmel zerfetzt. Ein Anwohner fühlt sich so sehr bedroht, dass er das Ordnungsamt informiert. Die Zeitung am Ort berichtet über dessen Einsatz, der mit einer Ermahnung der Hundehalter endet. Dabei erwähnt sie, dass es sich bei den Betroffenen um eine Roma-Familie handelt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hält diesen Hinweis für überflüssig, spricht von der Stigmatisierung einer Minderheit und fordert den Deutschen Presserat auf, diesen Missbrauch der Pressefreiheit zu rügen. Die Chefredaktion der Zeitung führt zwei Gründe an, welche die Identifizierung der Hundehalter als Roma-Familie ihrer Meinung nach notwendig machten. Zum einen hätte geklärt werden müssen, wem die Hunde überhaupt gehören. Den Behörden seien immer wieder die unterschiedlichsten Ansprechpartner als Besitzer genannt worden, bis sich herausstellte, dass die Tiere Gemeinschaftsbesitz einer Großfamilie sind. Dieser Umstand werde erst verständlich, wenn man wisse, dass es sich um eine Roma-Familie handele. Zum anderen liege im Bereich des “Tatortes” eine große Obdachlosenunterkunft, in der immer wieder verschiedene Probleme aufgetreten seien. Um bei dem vorliegenden Tatbestand Verwechslungen mit anderen Vorgängen und Bewohnern zu vermeiden, habe die Hundehalter-Familie näher beschrieben werden müssen.
Weiterlesen
Ein Vater und seine Tochter werden vom Amtsgericht zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie einem Juwelier um Schmuck im Werte von 97.000 Mark geprellt haben. Die Zeitung am Ort berichtet darüber. An drei Stellen des Berichts wird erwähnt, dass die Angeklagten der Roma-Gruppe angehören. Auch von der Teilnahme des Vaters an einer “Zigeuner-Konferenz” ist die Rede. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma nimmt Anstoß daran und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Im vorliegenden Falle werde die Pressefreiheit missbraucht. Die Zeitung ist anderer Ansicht. Die Einordnung des berichteten Vorganges in entsprechende Zusammenhänge rechtfertige die Erwähnung der Zugehörigkeit der Täter zur Roma-Gruppe. (1997)
Weiterlesen
Die Zeitschrift einer Tierrechtsorganisation berichtet über Sodomie im Internet und äußert die Befürchtung, dass sich hier ein “Paradies für Tierschänder” auftue. Der Beitrag wird auf der Titelseite mit einem leicht entstellten Foto einer entsprechenden Darstellung im Internet illustriert. Im Text wird dargelegt, wie leicht entsprechende Bilder im Internet aufgefunden werden können. Der Bericht nennt sogar die einschlägige Internetadresse. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die recherchierten Fotos der Staatsanwaltschaft übergeben worden seien. Ein Leser reicht eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er ist der Ansicht, dass diese Bilder, auch wenn sie im Internet gezeigt wurden, nicht geeignet sind, in dieser Aufmachung das Thema Sodomie zu behandeln. Der offene Versand der Hefte mache allein das Titelblatt für jedermann zugänglich. Die Bewältigung des Themas in dieser Form sei ekelhaft und unanständig. Der Beschwerdeführer verweist auf die Auswirkungen derartiger Darstellungen, ebenso wie von gezeigter Gewalt, auf das teilweise extreme Verhalten vieler Jugendlicher. Die Herausgeberin der Zeitschrift berichtet von einem Hinweis, den sie erhalten habe. Danach könne man über das Internet ganz leicht an sodomitisches Material gelangen. Ein Mitarbeiter habe nach intensivem Internetsurfen diverse Bilder auf seinen PC laden können. “Diese Ungeheuerlichkeit des Vorgangs und des Materials verlangte von uns als Tierrechtsorganisation, den Vorgang öffentlich zu diskutieren”, stellt sie fest. “Deshalb machten wir die Sodomie, die in ihrer gewalttätigsten Form offenbar immer mehr ‘Zulauf’ bekommt, zum zentralen Thema unseres Magazins. Gleichzeitig übergaben wir das Material der Kriminalpolizei.” Die Präsentation des Bildmaterials ist – verbunden mit dem Text – nach Ansicht der Organisation eindeutig nicht pornographisch, sondern verurteilend und aufklärend. Der Vorwurf der Verbreitung von Pornographie sei unbegründet. Man habe sich gezwungen gesehen, das Thema mit entsprechendem Material zu untermauern, um die Glaubwürdigkeit der Recherche zu stützen. Deshalb wird auch der Vorwurf der Effekthascherei nachdrücklich zurückgewiesen. Sollte man bei der Darstellung Geschlechtsteile zu wenig verdeckt haben, entschuldige man sich dafür. Diese Panne habe man bereits selbst erkannt. (1997)
Weiterlesen
Die vermeintliche Sex-Affäre des amerikanischen Präsidenten Bill Clinton und die dadurch verursachte politische Krise sind Thema eines Magazinberichts. Die Zeitschrift veröffentlicht Fotos von Monica Lewinsky, Paula Jones und Gennifer Flowers mit z.T. deutlichen Hinweisen auf die sexuellen Aktivitäten des Präsidenten. In diesem Zusammenhang wird auch ein Bild Bill Clintons mit der Unterzeile gezeigt: “Musical-Besucher Clinton, Broadway-Tänzerin in New York: Jeden Tag neue Details, neue Merkwürdigkeiten”. Das Foto vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck, Bill Clinton flirte mit der Tänzerin rechts im Bild. Ein Leser der Zeitschrift moniert das Foto in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat als unseriöse Berichterstattung. Der Leser, der die Zeitschrift einfach nur durchblättere, um sich zu orientieren, werde, wenn er den Bildinhalt nicht genau überprüfe, irrgeführt. Man gewinne den Eindruck, dass sich beide Blicke begegnen. Erst auf den zweiten Blick erkenne der geschultere Betrachter, dass es sich um eine Aufnahme mit einem Teleobjektiv handele. Bill Clinton ist scharf, die Tänzerin rechts ist unscharf abgebildet. Hieraus könne entnommen werden, dass die Tänzerin nicht neben Bill Clinton, sondern deutlich hinter ihm stand. Nach Ansicht des Beschwerdeführers wird eine Nachricht durch ein geschickt ausgewähltes Foto glaubwürdig gemacht, das den Inhalt der Nachricht gerade nicht bestätigt. Das Foto hätte als Symbolfoto entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Die Redaktion führt aus, die Aufnahmetechnik des Clinton-Bildes sei vom Beschwerdeführer korrekt beschrieben worden. Das Bild wurde in einem Broadway-Theater mit einer sehr langen Brennweite fotografiert. Eine Irreführung hält die Redaktion allerdings für ausgeschlossen. Schon durch die dreispaltige Aufmachung werde sofort offenkundig, dass die abgebildeten Personen auf unterschiedlichen Ebenen stehen und aneinander vorbei sehen. Auch die Bildunterschrift ändere nichts an dieser Bedeutung. Die Beschwerde sei allerdings Anlass gewesen, innerhalb der Redaktion die Frage des guten Geschmacks zu erörtern. Als Ergebnis räumt sie selbstkritisch ein, dass die Wahl dieses Fotos für den konkreten Textzusammenhang nicht glücklich gewählt war. Insoweit wird dem Beschwerdeführer in seiner Kritik Recht gegeben. (1998)
Weiterlesen
Ein Foto von Johannes Paul II. illustriert das Titelblatt eines Nachrichtenmagazins. Der Papst stützt sich auf einen Bischofsstab, der die Plastik einer barbusigen Frau enthält, die ihre Arme wie bei einer Kreuzigungsszene weit auseinander breitet. Die Bildmontage ist mit einem Text versehen: “Kulturkampf um Sex und Abtreibung – Das Kreuz mit dem Papst – Wojtylas letztes Gefecht”. Die Zentralstelle der Deutschen Bischofskonferenz beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie hält die Fotomontage für eine Verletzung religiöser Gefühle und eine Diskriminierung der Frau. Das billig zusammengestellte Titelbild entspreche nicht nur schlechtem Geschmack, sondern verletze grundlegend Ziffer 12 des Pressekodex. Auch zwei Leser der Zeitschrift beschweren sich. Eine Leserin ist der Ansicht, diese Gotteslästerung überschreite alle Grenzen eines kritischen Journalismus. Ein Leser sieht einen Souverän herabgewürdigt und das höchste Symbol der Katholiken blasphemisch verspottet. Die Redaktion weist diese Vorwürfe zurück. Das Titelbild befasse sich plakativ und überspitzt mit dem Kern des Titelthemas, nämlich der Anweisung des Papstes an die deutschen Bischöfe, aus der staatlichen Schwangerschaftsberatung auszusteigen. Es überschreite nicht die Grenzen des Anstandes und des handwerklich Zulässigen. Dem Titelbild liege die Idee zugrunde, ein sehr bekanntes Papst-Foto zu verfremden, um eine Aussage optisch zu vermitteln: Diese Anweisung des Papstes trifft in Not geratene Frauen. Die Verfremdung des zentralen christlichen Symbols, des Kreuzes, sei weder beleidigend noch diskriminierend. Ganz bewusst sei darauf verzichtet worden, die Frau als Gekreuzigte darzustellen. “Vielmehr sollen die ausgebreiteten Arme ihre Hilflosigkeit gegenüber der Kirche dokumentieren.” Die Zeitschrift hat im Anschluss an die Veröffentlichung das zustimmende, aber auch das kritische Leserecho veröffentlicht. (1998)
Weiterlesen
In einer Reihe von Artikeln berichtet eine Regionalzeitung über den Verdacht, das Vorstandsmitglied einer Bank sei verdeckt an mehreren Firmen, insbesondere Immobilien- und Baufirmen, beteiligt. Unter Bezugnahme auf Informanten wird der Vorwurf erhoben, der Bankdirektor steuere das Geschäftsgebaren dieser Firmen und ziehe daraus private finanzielle Vorteile. Es wird auf mögliche Interessenkollisionen zwischen einer Gesellschaftertätigkeit des Betroffenen und seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Bank hingewiesen. Weiter wird berichtet, dass gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil seiner Bank eingeleitet worden sei. In Kommentaren der Zeitung heißt es u.a., dass sich der Verdacht, der Banker betreibe Strohfirmengeschäfte, „weiter verdichtet“ habe und „immer konkreter“ werde. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die Zeitung unter der Überschrift „Die Firmenverbindungen“ eine grafische Darstellung der wechselseitigen Verflechtungen verschiedener Firmen. Dabei wird der Name des Bankdirektors jedoch nicht erwähnt. Im Laufe der gesamten Berichterstattung werden vier Firmen genannt, an deren Steuerung der Bankfachmann maßgeblich beteiligt sei. Unter Berufung auf Informanten wird u.a. berichtet, dass er Zugriff auf die Konten dieser Firmen nehmen könne und Beträge „hin- und hergebucht“ habe, dass es zwischen den fraglichen Firmen Scheingeschäfte über Grundstücke gegeben habe. Mit den „Gewinnen“ aus diesen Scheingeschäften seien Kredite finanziert worden, die der Betroffene nach Fehlspekulationen an der Börse habe aufnehmen müssen. Der Staatsanwaltschaft liege inzwischen ein großer Stapel brisanten Materials mit Quittungen und Notarverträgen vor. Steuerfahnder hätten nach Aussage von Augenzeugen kastenweise Dokumente und Mikrofilme mitgenommen. Die betroffene Bank ruft den Deutschen Presserat an. Sie sieht sich als Opfer einer systematischen Pressekampagne und legt eidesstattliche Erklärungen vor, in denen wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen des Bankdirektors an den einzelnen Firmen bestritten werden. Die Berichterstattung der Zeitung über das eingeleitete Ermittlungsverfahren sei tendenziös. Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt habe in einem Interview erklärt, dass der Tatverdacht gegen das Vorstandsmitglied vage geblieben sei. Die Berichterstattung der Zeitung erwecke jedoch den Eindruck, dass eine Anklage oder sogar ein Urteil gegen den Betroffenen bevorstehe. Mitarbeiter der Steuerfahndung hätten kein einziges Blatt Papier und keinen Mikrofilm mitgenommen. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf einer Kampagne zurück. Die kritische Berichterstattung laufe bereits seit über einem Jahr, erfolge allerdings immer in Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse und unter Beachtung der Publizistischen Grundsätze. Stets sei nur von einem bestehenden Verdacht geschrieben und auch dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ entsprochen worden. Die mit erheblichem Aufwand durchgeführten Recherchen haben aus Sicht der Redaktion den Verdacht erhärtet, dass der Bankdirektor – ohne dabei persönlich in Erscheinung zu treten – ein Geflecht von Immobilien- und Baufirmen „dirigiert“, in welchen er indirekt über Familienangehörige oder ihm sonst verbundene Dritte Leitungs- und Steuerungsfunktionen ausübt. (1997/98)
Weiterlesen
Die Lokalausgabe einer Regionalzeitung berichtet mehrfach über Bemühungen der Stadt, Investoren anzusiedeln. Im Zusammenhang mit der Absage eines potentiellen Investors wird auch über Kontakte zwischen einem CDU-Stadtratsmitglied und dem Vorstandsvorsitzenden dieses Unternehmens berichtet. So teilt die Zeitung mit, das Stadtratsmitglied habe ihr bestätigt, es habe aus der Zurückhaltung seitens der Stadtverwaltung die Schlussfolgerung gezogen, dass Treuhand Liegenschaftsgesellschaft und Stadt andere Investoren haben. Ferner schreibt die Zeitung, der Vorstandsvorsitzende habe ihr erklärt, der Vorstand seines Unternehmens habe sich aufgrund der Informationen des Stadtratsmitgliedes über die Treuhandstudie gegen den Standort entschieden. Wenige Tage nach dieser Veröffentlichung druckt die Zeitung eine Erklärung des örtlichen PDS-Vorsitzenden ab. In deren Überschrift wird festgestellt, dass der CDU-Mann einem PDS-Bürgermeister nicht helfe, sei parteipolitisch zu verstehen. Allerdings sei es das CDU-Stadtratsmitglied gewesen, das sich mit den drei Investoren an einen Tisch gesetzt habe, um seinem Wahlsieg auf die Sprünge zu helfen – ohne die Stadtverwaltung. Das Stadtratsmitglied führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er habe weder gegenüber der Zeitung noch gegenüber anderen Personen die im Artikel zitierte Schlussfolgerung geäußert. Vielmehr habe er in der Sitzung des Stadtrats lediglich auf das Interesse des potentiellen Investors und weiterer Unternehmen an einer Ansiedlung in der Stadt hingewiesen. Er habe dem Vorstandsvorsitzenden des einen Unternehmens auch nur diese Äußerungen, die er schon in der Sitzung des Stadtrats getan habe, mitgeteilt. Da sich der potentielle Investor nach Auskunft des Vorstandsvorsitzenden bereits einen Monat zuvor gegen den Standort entschieden habe, könne kein Zusammenhang mit der fraglichen Stadtratssitzung bestehen. Auch ein Leserbrief, den die Zeitung ohne entsprechende Kennzeichnung im redaktionellen Teil veröffentlicht habe, enthalte Falschdarstellungen. Nie habe er ohne Stadtverwaltung Kontakte geknüpft und Gespräche geführt. Der Anwalt des betroffenen Verlags weist den Vorwurf der tendenziösen Berichterstattung nachdrücklich zurück. In den vorangegangenen Wochen und Monaten habe die Zeitung dem Beschwerdeführer ausreichend Raum zur Darstellung seiner politischen Ziele eingeräumt. Die Zeitung selbst habe nicht unwahr berichtet bzw. bewusst falsch dargestellt, wie die zuständige Redakteurin in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigt. Der Leserbrief lasse klar den PDS-Vorsitzenden als Autor erkennen. Somit werde deutlich, dass die Veröffentlichung keine eigene Behauptung der Zeitung beinhalte. In einer eidesstattlichen Versicherung weist der Vorstandsvorsitzende des an einer Ansiedlung im Ort interessierten Unternehmens den Presserat darauf hin, dass er in einem Telefonat mit “der Redakteurin” weder geäußert habe, dass die Entscheidung gegen eine Ansiedlung am Standort in der Woche vor Erscheinen des Artikels gefallen sei, noch dass diese Entscheidung auf Informationen des Stadtratsmitgliedes über die Treuhandstudie beruhe. Nach der Sitzung habe er mit dem Stadtratsmitglied telefoniert, dabei jedoch nichts über den Inhalt der Treuhandstudie erfahren. Am selben Tag habe er der Redaktion mitgeteilt, dass die Entscheidung für einen anderen Standort bereits vier Wochen zuvor gefallen sei. (1997)
Weiterlesen
Eine Regionalzeitung berichtet über “üble Randale” beim Jugendbasketball. Bei einem Spiel der B-Jugend sei es an der Sportstätte zu “Jagdszenen” gekommen. So schildert das Blatt das Verhalten eines 13-jährigen Spielers der Gästemannschaft, der wegen eines schweren Fouls das Missfallen eines Zuschauers erregte und diesem nach dem Spiel einen Schlag versetzte. Zitiert wird der Geschäftsführer des gastgebenden Vereins: “Mit diesem Spieler haben wir schon öfter Ärger gehabt”. In diesem Zusammenhang wird auch eine Äußerung des Geschäftsführers über einen anderen Gegner seines Vereins wiedergegeben. Es handele sich um Kids aus einem Bistro, die sich zu einem Basketballverein zusammengeschlossen haben. Diese Mannschaft habe schon vor dem Spiel die Spieler und den Schiedsrichter angepöbelt und nach ihrer Niederlage gezielt die Jugendlichen des Gastgebers angegriffen, die am besten gespielt hätten. Die Heimmannschaft sei schließlich in die Kabine geflüchtet und habe dort gewartet, bis der “Störtrupp” abgefahren sei. Der Vorsitzende des Vereins, dem die kritisierte Jugendmannschaft angehört, trägt den Fall dem Deutschen Presserat vor. Was die Zeitung schreibe, entspreche nicht der Wahrheit. Niemand sei angepöbelt, niemand sei angegriffen worden. Dies werde durch den Spielbericht des Schiedsrichters belegt. Der Beschwerdeführer meint, es wäre fair gewesen, wenn man vor Veröffentlichung auch seine Mannschaft zu den Vorwürfen gehört hätte. Schließlich habe der Artikel der Zeitung eine Anhörung des Basketballverbandes ausgelöst und diesen zu einer Geldstrafe veranlasst. Die Zeitung beruft sich darauf, dass der zitierte Geschäftsführer des heimischen Basketballvereins im Hauptberuf Polizeibeamter und der Redaktion seit langem als besonders zuverlässiger und seriöser Gesprächspartner bekannt sei. Die Redaktion habe daher darauf vertrauen dürfen, dass seine Angaben den Tatsachen entsprechen. Man habe allerdings versäumt, bei den Betroffenen nachzufragen. Der Fachwart für Jugend- und Schulsport des zuständigen Basketballverbandes bestätigt dem Presserat, dass der Artikel der Zeitung den Verband zu einer Anhörung veranlasst habe. Dabei sei der Verband trotz gegensätzlicher Aussagen der Beteiligten zu der Auffassung gekommen, dass der überwiegende Teil des dargestellten Sachverhalts “sich auch so oder zumindest leicht abgeschwächt” abgespielt habe. Der betroffene Verein habe zugegeben, dass die Akteure der Ausschreitungen Fans waren, für die der Verein eine Fahrt zu dem Spiel organisiert hatte. Wegen unterlassener Aufsichtspflicht und grober Unsportlichkeit sei der Verein daraufhin zu einer Geldstrafe und zum Ausschluss der Öffentlichkeit für mehrere Spiele verurteilt worden. (1997)
Weiterlesen
Unter der Überschrift “Kurorte unter der Lupe” informiert eine Regionalzeitung ihre Leser über das Ergebnis eines Gastronomietests. Ohne Namensnennung wird u.a. über ein Motel-artiges Kurhotel berichtet, hinter dessen mausgrauen Türen das Test-Team in Kunststoff-furnierten Jugendzimmer-Betten für 127,50 Mark genächtigt habe. In den Test-Notizen ist u.a. vom “Jugendherbergs-Ambiente zum Nobelpreis” die Rede. “Das war die teuerste Jugendherberge meines Lebens”, wird der Cheftester zitiert. Der Professor für Tourismusbetriebswirtschaft fügt jedoch einschränkend an: “Das ist eigentlich schon eine Beleidigung für Jugendherbergen.” Weiter heißt es: “Die Küche setzte beim Abendmenü noch eins drauf. Für neun Mark gab es gebackenen Camembert – zwei Stückchen, jedes so groß wie ein Tomatenviertel. ‘Unsere Gäste sind normalerweise auf Diät’, entschuldigte sich der Ober.” Der Testbericht ist illustriert mit einem Foto, das einen Teil der Hotelanlage zeigt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat rügt der Betreiber des Hotels falsche Angaben. So gebe es in seinem Haus keine “Kunststoff-furnierten Jugendzimmer-Betten”. Ferner sei der Preis niedriger gewesen als angegeben. Im Übernachtungspreis sei zudem auch der Besuch einer umfangreich ausgestatteten Thermalanlage enthalten. Die Mindestausstattung aller Zimmer weise u.a. Dusche und WC, Balkon mit Tisch und Stühlen, Radio, Farb-TV und Selbstwahltelefon auf. Das Foto zeige die Lieferantenzufahrt, die für den Publikumsverkehr gesperrt sei. Das Zitat des Obers sei in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt worden. Der Tester habe den Ober nämlich gefragt, was die Gäste im Hotel alles machen würden. Daraufhin habe dieser u.a. geantwortet, dass viele Gäste auf Diät seien. Der Zeitung gehe es offenbar nicht um eine wahrheitsgetreue Berichterstattung, sondern um eine Diskreditierung des Hotels in spöttischer und beleidigender Polemik. Die Redaktion der Zeitung macht geltend, dass sie den Namen des Hotels nicht erwähnt hat. Dem Besitzer sei mehrfach die Möglichkeit eingeräumt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Hotelier habe sich aber statt der journalistischen Aufbereitung des Themas einen Werbeartikel für sein Haus vorgestellt. Das fragliche Hotel sei zweimal zu Testzwecken aufgesucht worden. Das Urteil der Beteiligten über Ausstattung, Service und Preise des Hauses sei übereinstimmend vernichtend gewesen. Das gesamte Ambiente habe von der Zugangsseite aus einen äußerst ungepflegten Eindruck gemacht. Das Foto zeige den Weg, den der Tester vom Parkplatz zu seinem Zimmer genutzt habe. (1997)
Weiterlesen