Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Roma vor Gericht

in 25-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er seinen Vetter auf offener Straße mit sieben Schüssen tödlich verletzt haben soll. Die Lokalzeitung berichtet über den Stand des Verfahrens, in das die Verteidigung 17 neue Beweisanträge eingebracht hat. Dabei nennt sie sowohl in Überschrift als auch im Text den Angeklagten einen polnischen Roma. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht darin eine Diskriminierung und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Zeitung hält die Beschwerde für nicht begründet. Sie hat über alle Verhandlungstage ausführlich berichtet und dabei zum besseren Verständnis der Tathintergründe jeweils erwähnt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen polnischen Roma handelt. Der Sachbezug ergebe sich aus einem psychiatrischen Gutachten, wonach dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt worden sei. (1997)

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Roma-Musiker und Rauschgift

Ein Popstar sitzt hinter Gittern, weil er mit Rauschgift gehandelt haben soll. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt dem Deutschen Presserat die Meldung einer Nachrichtenagentur und die Berichte dreier Tageszeitungen vor, in denen über den Vorgang berichtet und jeweils erwähnt wird, dass der Festgenommene der Volksgruppe der Roma angehört. Diese Hinweise stellten eine Diskriminierung dar. Die Nachrichtenagentur erklärt, der betroffene Künstler bekenne sich immer wieder öffentlich zu der Volksgruppe, der er angehöre, und erkläre auch stets, dass er in deren Musik verwurzelt sei. Auch eine der Zeitungen weist darauf hin, dass der Popstar selbst sich in vielen Interviews einen “Zigeuner” nenne. “In unserem Hause gilt es nicht als ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit, wenn man – soweit es geht – landsmannschaftliche Zugehörigkeit erwähnt”, schreibt eine andere der drei Zeitungsredaktionen. Bei dem betroffenen Künstler sei die Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma früher auch als “positives Argument” erwähnt worden. Dies müsse auch bei einem “negativen Zusammenhang” berücksichtigt werden. (1997)

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Roma mit Falschgeld

Zwei Zeitungen berichten über die Festnahme von vier Männern, die Anleger von Schwarzgeld mit falschen Schweizer Franken hatten bedienen wollen. Die Betrüger gerieten an einen Kriminalbeamten und flogen auf. In beiden Veröffentlichungen werden die Täter als Roma gekennzeichnet. Dagegen protestiert der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beim Deutschen Presserat. Der Hinweis, dass es sich um Roma handele, sei für das Verständnis des Vorganges nicht notwendig gewesen. Die Redaktion beider Zeitungen weist auf das Phänomen international agierender Tätergruppen und die sich ausbreitenden Formen der organisierten Kriminalität hin. Vor diesem Hintergrund habe die Redaktion sich nicht mit der ausweichenden Formulierung des Landeskriminalamtes zufrieden geben können, in der von “vier Männern aus Frankreich” die Rede gewesen sei. Die Benennung der ethnischen Zugehörigkeit sei nicht in der Absicht geschehen, eine Volksgruppe zu diskriminieren, sondern in dem Bemühen, die Öffentlichkeit umfassend und sachgerecht zu informieren. Zudem müsste die unspezifizierte Bezeichnung “Männer aus Frankreich” von in der Region dauerhaft oder vorübergehend tätigen Geschäftsleuten aus Frankreich ihrerseits als Diskriminierung empfunden werden. (1997)

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Roma-Tricks

Eine Mutter von vier Kindern wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie bei Wohnungseinbrüchen Verrechnungsschecks gestohlen und auf diese Weise in neun Wochen 260.000 Mark ergattert hat. Eine Boulevardzeitung berichtet über die Tricks der Frau und erwähnt, dass sie zu einer Roma-Gruppe gehört, die auf das Stehlen von Verrechnungsschecks spezialisiert sei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen den Pressekodex und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Redaktion der Zeitung ist sich keiner Schuld bewusst. Die Befürchtung, Leser des Berichts könnten zu der Überzeugung gelangen, alle Roma seien Mitglieder von Diebesbanden, sei abwegig. (1997)

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Roma-Frauen als Wahrsagerinnen

Eine Tageszeitung berichtet über die polizeilichen Ermittlungen gegen zwei Frauen, die mit Zauber, Fluch und Wahrsagerei u.a. eine 55-jährige Sekretärin willenlos gemacht und um 70.000 Mark erleichtert haben sollen. “In der Gewalt von Roma-Frauen” lautet die Schlagzeile. Im Text werden die mutmaßlichen Täterinnen mehrfach als Roma-Frauen gekennzeichnet. Ein Boulevardblatt schildert drei Monate später den selben Fall und berichtet über den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Eine der Frauen bekommt ein Jahr Haft auf Bewährung. Die zweite wird freigesprochen, weil sie, platziert unter anderen weiblichen Angehörigen ihrer Volksgruppe, von den Opfern nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Auch in diesem Text ist mehrfach von Roma-Frauen die Rede. Eine der Angeklagten wird mit dem Satz zitiert: “Ich bin Zigeunerin, schon meine Oma kannte sich mit so was aus...”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht die Gruppe der Roma durch diese Berichterstattung diskriminiert und fordert den Deutschen Presserat auf, diese verwerfliche journalistische Praxis zu rügen. Die Redaktion der Tageszeitung erklärt, die Identifizierung der Beschuldigten als “Roma” sei aus mehreren Gründen unvermeidlich gewesen. Diese Art von Kriminalität sei spezifisch für diese ethnische Gruppe. Ferner gebe es noch bisher unbekannte Opfer der “Wahrsagerin”, nach denen die Polizei suche. Zur Wiedererkennung sei es demnach notwendig gewesen, so viele Merkmale wie möglich über die Beschuldigten zu veröffentlichen. Auch das Boulevardblatt hält die Beschwerde für unbegründet. Eine der Angeklagten habe sich selbst vor Gericht als “Zigeunerin” bezeichnet. Im übrigen habe man die Zugehörigkeit der Frauen zur Roma-Gruppe erwähnen müssen, “um diesen Spuk einer Heilung darzustellen”. (1997)

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Landfahrerkinder stahlen Geldbörsen

Sinti und Roma im Streit

Im Umkleideraum eines Hallenbades gibt es Streit unter einigen Badegästen. Erst durch massiven Einsatz der Polizei kann die Schlägerei beendet werden. Drei Männer sind verletzt. Einer von ihnen muss im Krankenhaus behandelt werden. Die Zeitung am Ort berichtet darüber und erwähnt, dass es Sinti und Roma waren, die sich in die Haare geraten sind. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ruft den Deutschen Presserat an, erinnert an einen Erlass, mit dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick am 7. Dezember 1935 anordnete, “bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben”. Die Kennzeichnung der Streitenden im vorliegenden Bericht entspreche diesem Geist und schüre rassistische Vorurteile gegen die gesamte Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland. Der Leiter der Redaktion sieht die Ursache der Auseinandersetzung in der unterschiedlichen Gruppenzugehörigkeit der Streitenden. Aus der Sicht seiner Redaktion sei die Benennung der ethnischen Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges erforderlich gewesen. (1997)

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Roma vor Gericht

Ein 40-jähriger Mann wird wegen Beihilfe zum schweren Raub, unerlaubten Waffenbesitzes und Hehlerei zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Lokalzeitung berichtet über den Verlauf der Gerichtsverhandlung und erwähnt, dass der Kroate ein Roma-Angehöriger ist. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht darin eine Diskriminierung und trägt seine Bedenken dem Deutschen Presserat vor. Die Redaktion der Zeitung berichtet, dass der Betroffene in der Verhandlung großen Wert auf die Feststellung gelegt habe, dass er der Gruppe der Roma angehöre. Dennoch sei einzuräumen, dass man mit dem Hinweis auf diese ethnische Zugehörigkeit gegen Ziffer 12 des Pressekodex verstoßen habe. Eine Richtigstellung erscheine jedoch im gegebenen Fall keinen Sinn zu haben. (1997)

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Sinti-Familien im Streit

In der Cafeteria einer Universitätsklinik geraten rund 30 Personen in Streit. Sie bewerfen sich mit Tassen und Tellern und schleudern Stühle durch den Raum. Die Randalierer gehören offenbar zwei verschiedenen Familien an. Die Polizei rückt mir mehreren Streifenwagen an und hat alle Mühe, die verfeindeten Familien voneinander zu trennen und weitere Handgreiflichkeiten zu verhindern. Zum Glück ist niemand ernsthaft verletzt. Die Polizeibeamten stellen die Personalien der Streithähne fest und versuchen zu klären, warum sich Besucher der Cafeteria gestritten haben. Über den Vorfall wird anderntags in einer Boulevardzeitung berichtet. Im Foto wird gezeigt, wie die Randalierer in einem eigens angeforderten Feuerwehrbus abtransportiert werden. Sowohl in Überschrift als auch Text erwähnt die Zeitung, dass die Streitenden Sinti waren. Dagegen protestiert der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Bericht schüre rassistische Vorurteile gegen die gesamte Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland. Die Redaktion der Zeitung bezweifelt, ob der Streit von der Polizei auf herkömmliche Weise hätte geschlichtet werden können. Hätte man auf den Hinweis, dass es sich um Sinti handelte, verzichtet, sei der Eindruck entstanden, 30 Deutsche wären sich hier ohne erkennbaren Grund in die Haare geraten. Andererseits wäre gleichzeitig der Eindruck vermittelt worden, Angehörige der Sinti-Gruppe würden sich nie etwas zu schulden kommen lassen. (1997)

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Roma-Kinder auf Diebestour

“Der kleine Dieb vom Bahnhof Zoo” – unter dieser Überschrift beschreibt eine Zeitung das Leben eines 8-jährigen Jungen aus Rumänien. Der Roma-Junge mit dem gehetzten Blick sei kleiner als sein Etagenbett im Kinderwohnheim, doch nicht einmal die Polizei könne seine steile “Karriere” stoppen. Fast täglich stehle er oder breche er irgendwo ein. Die Zeitung verweist auf Vermutungen der Polizei, dass rund zwei Dutzend diebische Roma im Kindesalter von ihren volljährigen Landsleuten gelenkt werden. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht für die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit keinen begründbaren Sachbezug. Unter objektiven Gesichtspunkten bleibe als einzige Funktion die Stigmatisierung, schreibt er in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Zeitung fragt in ihrer Stellungnahme, wie beim Leser das notwendige Verständnis für den berichteten Sachverhalt erreicht werden könne, wenn ihm nicht dargestellt werde, welche offensichtlich bandenähnliche Verbindungen zwischen den kriminellen Kindern und Jugendlichen nach Erkenntnissen der Polizei bestehen. Ohne die Angabe, dass die Kinder Roma seien, könne das Problem nicht erhellt werden. (1997)

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