Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Diskriminierung von Sinti und Roma

„Vorsicht ! Taschendiebe in Oper und Theater“ warnt eine Boulevardzeitung ihre Leserinnen und Leser. Zum jüngsten Fall führt die Zeitung aus: „In der Philharmonie schnappten Zivilbeamte einen Langfinger (14). Der Junge (Sinti-Roma) hatte versucht, einer Besucherin Geldbörse und Handy aus der Handtasche zu stehlen.“ Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hält den Hinweis „Sinti-Roma“ für entbehrlich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass die Kennzeichnung auf entsprechenden polizeilichen Informationen beruhe. Diese hätten aber in dem Bericht nicht notwendigerweise umgesetzt werden müssen. Vielmehr sei der Hinweis in der Redaktionsarbeit „durchgerutscht“. Die Redaktion bedauere das und räume ein, dass auf die ethnische Bezeichnung hätte verzichtet werden sollen. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 10

„Freispruch nach Todesschuss – 47-jähriger Sinti handelte in Notwehr“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über den Prozess nach einer Schießerei. Der Zentralrat der Sinti und Roma schaltet den Deutschen Presserat ein, da er in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sieht. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des Prozessverlaufs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf eine Stellungnahme des bearbeitenden Ressorts. Danach habe die Zugehörigkeit des Angeklagten zu einer Minderheit eine Rolle gespielt. Nach der Erinnerung des Autors des ersten Berichts habe die Staatsanwältin im Verfahren erklärt, dass der Angeklagte sich in seiner Sinti-Ehre verletzt gefühlt habe. Ob allerdings die Bezeichnung „Sinti“ in den Text von dem bearbeitenden Redakteur hineingeschrieben wurde oder ob dies nachträglich im Ressort ergänzt wurde, lasse sich jetzt nicht mehr klären. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 11

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Erpressung zur Rettung der Familienehre – Roma-Clan hielt Zigeunergericht ab“. Sie informiert über ein Verfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung gegen ein Ehepaar und dessen erwachsene Söhne. Die Mutter und einer der Söhne werden mit Bild vorgestellt, wobei die Mutter unkenntlich gemacht ist. In der Familienstreitigkeit spielt ein so genanntes „Zigeunergericht“ eine wichtige Rolle. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Vorgangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht diesem Vorwurf. Die Straftaten hätten in unmittelbarem Zusammenhang mit Besonderheiten der Volksgruppe der Sinti und Roma gestanden. Insbesondere sei es um die Rettung der Familienehre und um ein spezielles „Gericht“ der Sinti und Roma gegangen. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 12

In einer Boulevardzeitung erscheint ein Bericht mit der Überschrift „Sie schickte ihre Schwiegertochter (14) zum Betteln“. Die Angeklagten werden mit Fotos vorgestellt. Einer von ihnen sagt: „Ich bin ein Zigeuner.“ Bei dem Verfahren vor dem Landgericht geht es um Betrug, Erpressung und Körperverletzung. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheitenbezeichnung sei für das Verständnis des Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Redaktionsleitung der Zeitung führt an, einer der Angeklagten bezeichne sich selbst als Zigeuner. Darüber hinaus sei wesentlicher Gegenstand der Gerichtsverhandlung das von zwei Familien angerufene „Zigeunergericht“. Auch die Staatsanwaltschaft habe von einem Zigeunergericht gesprochen. Ohne den Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten wäre die Berichterstattung nicht verständlich gewesen. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 13

„Das ist Münchens schlimmste Familie“ titelt eine Münchner Boulevardzeitung. Die Aussage wird durch folgende Dachzeilen ergänzt: „Braut misshandelt“, „Pfarrer geleimt“, „Sozialamt betrogen“, „Blutige Familienfehde“ und „Diebstahl und Betrug“. In dem Artikel werden die vier Angeklagten, die sich vor Gericht zu verantworten haben, jeweils mit Gesichtsbalken und abgekürztem Namen vorgestellt. Betrügereien und Körperverletzungen zwischen Angehörigen verschiedener Roma-Familien werden verhandelt. In der Sache hat vorab auch ein so genanntes „Zigeuner-Gericht“ getagt. Der Zentralrat der Roma und Sinti sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Redaktionsleitung der Zeitung stellt fest, sie sei bei der Minderheiten-Kennzeichnung sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst vorgegangen. Aus diesem Grunde kämen die Worte „Zigeuner“ oder „Roma“ auch nicht in der Überschrift vor. Da es in der Verhandlung jedoch um ein „Zigeunergericht“ gegangen sei, habe man im Hinblick auf das Leser-Verständnis den Begriff „Roma-Clan“ verwenden müssen. Im Übrigen habe der Haupttäter mehrfach von sich als „Zigeuner“ gesprochen. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 14

„Falsche Enkel nehmen Senioren aus“ überschreibt eine Regionalzeitung einen Bericht über Bandenkriminalität. In der Unterzeile heißt es: „Banden prellen alte Menschen mit miesen Tricks um große Summen…“ Die Zeitung beruft sich auf ein Interview mit der Polizeisprecherin und dem Chef der für diesen Fall eingerichteten Sonderkommission. Letzterer wird mit den Worten zitiert: „Sämtliche Täter waren Roma aus Polen und gehörten zur Sippe der Teppichhändler“. Der Zentralrat der Sinti und Roma, der sich an den Presserat wendet, sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Artikel enthalte keine Diskriminierung, hält die Chefredaktion der Zeitung dagegen. Insbesondere bei dem Zitat des Soko-Chefs, der auf Roma aus Polen verwiesen habe, handele es sich um ein Zitat, das auch als solches deutlich gekennzeichnet worden sei. (2001)

Weiterlesen

Ethnische Gruppen

Eine Lokalzeitung berichtet über eine 36-jährige Roma-Frau. Fünf Tage, bevor sie ihren Sohn zur Welt gebracht habe, sei sie in U-Haft genommen worden. Jetzt büße sie wegen Sozialbetrugs eine dreijährige Haftstrafe ab. Das Kind sei in einer Pflegefamilie untergebracht, habe einmal pro Woche eine Spielstunde mit seiner Mama. Die Roma-Familie sei jetzt auseinander gerissen. Der Ehemann und der älteste Sohn lebten in Mazedonien Ein Sohn habe in den Niederlanden Asyl beantragt. Zwei Söhne seien dort in einem Heim untergebracht. Der Beitrag schildert die Problematik von Mutter-Kind-Plätzen in den Justizvollzugsanstalten und die Gefühle von betroffenen Müttern. Sämtliche Eingaben ihrer Anwältin an die Justiz, Mutter und Kind wieder zusammenzubringen, seien bislang negativ beschieden worden. Jetzt habe sich die Frau an den Verfassungsgerichtshof gewandt sowie Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma weist in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat darauf hin, dass eine Kennzeichnung der Frau als Roma für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich gewesen sei. Mit der Kennzeichnung würden Vorurteile gegen die Roma geschürt. Die Chefredaktion der Zeitung bedauert, dass der besagte Artikel Thema einer Beschwerde werden konnte. Ihres Erachtens sei der inkriminierte Artikel nicht die Art von Berichterstattung, die der Ziffer 12 des Pressekodex unterfalle. Der Beitrag befasse sich mit den Haftbedingungen. Er erwähne zwar den Haftgrund, aber auch nur diesen und ergehe sich nicht in Schilderungen des Tathergangs. Im Vordergrund stehe die kritisch beleuchtete Praxis des Justizvollzugs, eine inhaftierte Mutter von ihrem 14 Monate alten Kind zu trennen.. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 15

„Statt ´Taufzeremonie´ gab´s ein wüstes Fest der Zigeuner“ titelt eine Regionalzeitung. Am gleichen Tag wird auch der Artikel „Die sind eingefallen wie die Heuschrecken – Mehrere hundert Zigeuner feierten Gelage im Schwimmbad“ veröffentlicht. Dann folgt noch der Beitrag „Tauf-Debakel treibt Moritz ins Freibad – Gemeinde hätte Reinigungskosten gern erstattet, bloß weiß man nicht, mit wem man es zu tun hat“. Die Zeitung informiert in den Beiträgen über eine „Taufzeremonie“ in einem gemeindlichen Schwimmbad. Danach ist – so die Zeitung – das Schwimmbecken verdreckt. Der Zentralrat der Sinti und Roma, der den Deutschen Presserat anruft, sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Redaktion der Zeitung, so deren Chefredaktion, „nennt die Dinge beim Namen“ und „beteiligt sich nicht an der Unsitte von Umschreibungen wie `gewöhnlich umherreisende Bevölkerungsgruppe´“. Sie weist darauf hin, dass die Benennung der Zugehörigkeit der am Geschehen beteiligten Personen für das Verständnis des berichteten Sachverhalts erforderlich gewesen sei und die Veröffentlichungen keinesfalls alle Sinti und Roma öffentlich stigmatisiert hätten. Außerdem sei eine Häufung von Diebstählen in der Stadt zu beobachten, die von Sinti und Roma verübt würden. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 16

„Plan gegen kriminelle Roma-Familien“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über politisch-rechtliche Schritte gegen die steigende Kriminalität in einer deutschen Großstadt. In einer gemeinsamen Erklärung von Polizei und Oberbürgermeister, die von der Zeitung zitiert wird, heißt es: „Seit Beginn des Jahres ziehen verstärkt illegal Roma-Familien aus dem ehemaligen Jugoslawien nach …“. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Rechtsabteilung des Verlags erklärt, in dem Artikel werde nicht über eine konkrete Straftat berichtet. Vielmehr habe sich der Beitrag mit der allgemeineren und zugleich dringenderen Problematik, nämlich dem erheblichen Anstieg der Kriminalität in der Stadt, den vermuteten Ursachen und den geplanten Gegenmaßnahmen der städtischen Behörden, beschäftigt. An der Berichterstattung über diese Probleme bestehe ein hohes öffentliches Interesse. Die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden habe man so darstellen müssen, um nicht alle Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien in falschen Verdacht zu bringen. Die Gruppe der mutmaßlich kriminellen Einwanderer sei daher von der Gruppe der tatsächlich hilfsbedürftigen Flüchtlinge abzugrenzen gewesen, auch wenn dies gleichzeitig bedeute, sie zugleich als Angehörige einer ethnischen Minderheitengruppe zu nennen. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 17

„Roma wegen Drogenhandels verurteilt – Haftstrafen für Vater und Sohn“ – einen Artikel mit dieser Überschrift veröffentlicht eine Regionalzeitung. Darin geht es um ein Verfahren gegen sechs Familienmitglieder, die wegen Drogenhandels angeklagt sind. Im Text heißt es: „In der Wohnung der Roma-Sippe … wurde das Rauschgift auf die vierfache Menge gestreckt und dann in Beutel zu jeweils etwa vier Gramm Heroin portioniert.“ Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung hält es für geboten, auf Blick auf die Lebens- und Sicherheitsinteressen der überwältigenden Bevölkerungsmehrheit in Deutschland, vor allem in Fällen von Schwerkriminalität, auch die Herkunft der Täter zu nennen. Der gelegentliche Einwand, die Presse müsse besonders sensibel mit der Nennung der Herkunft von Kriminellen und Schwerkriminellen umgehen, müsse letztlich als Zumutung empfunden werden, wenn man bedenke, dass solche Kriminellen ihrerseits nicht die geringsten Skrupel haben, wenn es darum geht, anderen Menschen leid zuzufügen, auf welche Weise auch immer. Hinsichtlich der Verwendung des Begriffes „Zigeuner“ verweist die Redaktion auf Gepflogenheiten im Fernsehen. (2001)

Weiterlesen