Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Lügengeschichten

Eine Zeitschrift prangert perverse Tierversuche an. Ihr Reporter berichtet aus einem „Labor des Schreckens“ 100 Kilometer jenseits der deutschen Grenze, in das er sich als Vertreter der deutschen Industrie eingeschlichen hat: „Auch heute sterben irgendwo in Europa hunderte von harmlosen kleinen Affen den grausigen Feuertod zum Ausprobieren von neuem Billig-Feuerlöschschaum.“ Eingehend wird beschrieben, wie die Tiere mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt werden. „Brüllend torkeln sie als lebende Fackeln übers Gelände. Kurz vorher werden an ihnen noch Brandsalben ausprobiert!“. In einem nebenstehenden Kasten kommentiert ein deutscher Tierschützer die Schilderungen des Reporters und beantwortet Fragen wie „Was fühlt ein Affe, wenn er brennt?“ Der Bundesverband Feuerlöschgeräte und –anlagen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er äußert die Ansicht, dass der Artikel offenbar frei erfunden ist. Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage und der Zulassungsvorschrift für Feuerlöschgeräte sei es völlig ausgeschlossen, dass in Deutschland jemals Tierversuche bei der Erprobung dieser Geräte stattgefunden haben oder stattfänden. Solche Praktiken seien auch in anderen Ländern bisher nicht bekannt geworden. Mehrere Versuche, bei der Redaktion Näheres über die angeblichen Tierversuche herauszufinden, seien gescheitert. Der Verlag habe vielmehr darauf hingewiesen, dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Hinweise geben könne. Verlag und Redaktion reagieren auch nicht auf die Bitte des Presserats um eine Stellungnahme. (2001)

Weiterlesen

Bildunterzeile

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Im Reich der Finsternis“ in Wort und Bild über das fundamentalistische Regime in Afghanistan. Eines der Fotos zeigt eine Buddha-Statue. Die Unterzeile dazu lautet: „Zerstörungswut. Seit etwa 1500 Jahren steht diese 53 Meter hohe Buddha-Statue in Bamian, 150 Kilometer von Kabul entfernt. Schon in den vergangenen Jahren feuerten die Taliban mit Granaten und Raketen auf das Symbol einer verhassten Religion. Nun wurde die Sprengung angeordnet.“ Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat mit der Mitteilung, dass er bereits im Jahre 1964 die Statue fotografiert habe und das jetzt in der Zeitschrift gezeigte Foto im Vergleich zu seinen Bildern keine neuen Beschädigungen der Statue belege. Die Bildunterschrift des Zeitschriftenfotos enthalte unzutreffende Behauptungen. Sie versuche beim nicht informierten Betrachter den Eindruck zu erwecken, die dargestellten Schäden seien von den Taliban verursacht worden. Die Rechtsabteilung des Verlages erklärt, dass es sich in der Tat um ein Foto vor der Zerstörung der Buddha-Statuen handele. Der Bildunterschrift der Zeitschrift sei aber nicht zu entnehmen, dass auf dem Foto aktuelle Schäden zu sehen seien. Die habe die Redaktion in einem Artikel 1999 eingehend beschrieben und fotografisch dokumentiert. (2001)

Weiterlesen

Selbsttötung

„Das einsame Leben und Sterben der Hannelore Kohl“ ist das Thema eines Illustriertenberichts, der im Editorial mit Anmerkungen des Chefredakteurs angekündigt wird. Sie habe gefunden, dass sich ihr Leben im Schatten von Helmut Kohl nicht länger lohne. Dieser Freitod habe das Bild einer intakten Politikerehe, die uns jahrzehntelang vorgespielt worden sei, endgültig zertrümmert, ist darin zu lesen. Der Text selbst enthält viele Mutmaßungen. Man müsse auch über ihren Mann schreiben, neben dem Hannelore Kohl nur eine Rolle zu spielen gehabt habe – die der strahlenden, aber möglichst stummen Dienerin. Und der sie immer öfter allein gelassen habe, als er sie nicht mehr gebraucht habe. In einer Passage über die Hochzeit des Sohnes in der Türkei wird die Frage gestellt, weshalb nur der Kohl die Weber mitgenommen habe. Unmöglich, der Alte, habe es geraunt. Sie habe eine Affäre, sei kolportiert worden. Nichts von alledem sei jemals belegt worden, aber alles lüstern durchgehechelt – in der CDU vor allem. Sie habe in der Ehe gelernt, ihre Tränen in einem Hundefell zu begraben, zitiert die Zeitschrift aus einem Interview. Kaum entkanzlert, habe Kohl jedoch keineswegs das gemacht, was seine Frau erhofft haben mag, Pause und in Familie. Stattdessen habe er sich im Glanz der Feiern zur zehnjährigen Wiederkehr des Mauerfalls gesuhlt. Die Autoren sprechen schließlich von einem befreienden Tod einer Frau, die ihr eigenes Leben weit gehend aufgegeben habe, damit ihr Mann das seine so gestalten könne, wie es ihm passe. Ein Leser der Zeitschrift sieht in dem Beitrag eine üble Stimmungsmache und ruft den Deutschen Presserat an. Er ist der Ansicht, dass in dem Artikel Helmut Kohl die Schuld am Tode seiner Frau zugeschrieben wird. Der gleichen Meinung ist ein weiterer Leser, der sich beschwert. Für die in dem Artikel geäußerten Vermutungen würden keine konkreten Quellen genannt. Die Rechtsabteilung des Verlages äußert sich dahingehend, die Zeitschrift habe zu klären versucht, wie es dazu kommen konnte, dass Hannelore Kohl den Freitod gewählt habe. Man habe versucht, eine Antwort zu finden, da man der Meinung gewesen sei, dass die offiziellen Angaben über eine Lichtallergie nicht unbedingt stringent und alles andere als überzeugend seien. Bei aller Pietät sei es Aufgabe von Journalisten, angebliche Beweggründe kritisch zu hinterfragen. Dies habe man in sorgfältiger Recherche, in Auswertung zahlreicher Interviews mit Hannelore Kohl und verschiedener Biographien über Helmut Kohl sowie in überwiegend vertraulichen Gesprächen mit Weggefährten und Zeitzeugen getan. Bei den kritisierten Formulierungen handele es sich um zulässige Meinungsäußerungen, die man einer Redaktion zubilligen müsse. (2001)

Weiterlesen

Anleitung zur Körperverletzung

Eine Zeitschrift bietet ihren Leserinnen und Lesern einen „Brieftaschenführer für alle Situationen“. Im „Erste-Hilfe-1x1“ wird beschrieben, wie man Gliedmaßen amputiert. Zuerst müsse man das Opfer ruhig stellen, dann die Verletzung analysieren. Zum Thema „Abbinden“ schreibt das Blatt: „Dazu nehmen Sie idealerweise einen Gürtel (es gehen z.B. auch die Nylons der Freundin oder ein abgerissener Hemdsärmel). Binden Sie oberhalb des nächsten Gelenks der Wunde ab. Machen Sie einen Knoten, nehmen Sie einen harten Gegenstand (z.B. eine Stange oder einen kräftigen Ast) als Hebel. Damit drehen Sie so fest zu, bis die Blutung vollständig aufhört!“. Der nächste Abschnitt des „Erste-Hilfe-1x1“ trägt die Überschrift „Abtrennen & Knochen brechen“: „Wenn wirklich kein Arzt erreichbar ist (z.B. bei Bergsteigerunfällen in einsamen Gegenden), müssen Sie das Körperteil abtrennen, um einen Blutschock zu vermeiden. Achtung! Oft muss man dazu den Knochen brutal brechen! Augen zu und durch! Wenn irgendwie möglich, das Opfer mit Alkohol betäuben!“. Ein Leser der Zeitschrift, offenbar Experte, sieht in der Anleitung Ratschläge, welche die Gesundheit gefährden oder gar tödlich sein können. Er richtet deshalb eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Die Amputation durch jedermann werde fälschlicherweise als lebensrettende Notwendigkeit dargestellt und dem Leser werde suggeriert, er könne durch die Einhaltung der hier veröffentlichten Tipps im Ernstfall Leben erhalten. Auf die Gefahren oder das Verbot solchen Handelns werde nicht hingewiesen. So sei zum Beispiel Abbinden als Erste-Hilfe-Maßnahme sehr bedenklich, da der ausgeübte Druck zu weiteren, schweren Schäden führen könne. Redaktion und Verlag der Zeitschrift äußern sich zu der Beschwerde nicht. Auf Anfrage teilt der Leiter der Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Bonn dem Presserat mit, dass der Beitrag aus seiner Sicht absoluten Unsinn darstelle. Die Beschreibung des Abbindens sei falsch und gefährlich. Das „Erste-Hilfe-1x1“ sei eine Anleitung zu schwerster Körperverletzung. (2001)

Weiterlesen

Verdacht als Tatsache dargestellt

Unter den Überschriften „Busen-Grapscher gefeuert!“ und „Sexskandal in der Eliteschule“ berichtet eine Boulevardzeitung über die Entlassung eines 63-jährigen Chemielehrers, der auf dem Wege zum Labor absichtlich einen Zusammenprall mit einem laut Text 17-jährigen, laut Unterzeile 16-jährigen Mädchen provoziert haben soll, um ihre Brüste zu berühren. Eine Zeugin habe bekundet, der Mann habe die Mitschülerin mit dem Unterarm in Brusthöhe gestreift. Das vermeintliche Sex-Opfer selbst habe sich bei der „unabsichtlichen“ körperlichen Berührung gar nicht belästigt gefühlt. Der Lehrer sei von der Schulleitung fristlos gefeuert worden. Er solle im Unterricht vor den Jungen und Mädchen mehrfach sexuelle Anzüglichkeiten von sich gegeben und durch entsprechende geschlechtsbetonte Körperbewegungen untermalt haben. Die Zeitung zitiert den Anwalt des Betroffenen und schließt ihren Bericht mit der Mitteilung, dass jetzt ein Arbeitsgericht entschieden habe, wegen der indifferenten Zeugenaussagen über die angebliche Busen-Grapscherei sei die außerordentliche Kündigung nicht haltbar, die fristgerechte Entlassung zum Ende des Schuljahres aber gerechtfertigt. Der Anwalt des Lehrers schaltet den Deutschen Presserat ein. Der Beitrag enthalte unbewiesene Tatsachenbehauptungen. Außerdem seien die Überschriften falsch. Die Rechtsabteilung des Verlages ist der Meinung, dass für Überschriften und Schlagzeilen das Gebot der Textinterpretation aus dem Kontext gelte. Die Schlagzeile sei im Zusammenhang mit dem jeweiligen Artikel zu lesen, auf den sie hinweise. Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts ergebe sich – neben z.T. erheblichen Beispielen von Fehlverhalten – eindeutig, dass die Schulleitung den Beschwerdeführer wegen des Vorwurfs fristlos entlassen habe, er habe bei einem Zusammenstoß mit einer Schülerin deren Brust absichtlich berührt. Die Schlagzeile sei somit für sich genommen nicht unwahr. (2001)

Weiterlesen

Ethnische Gruppen

Ausführlich behandelt eine Lokalzeitung die Verhandlung einer Großen Strafkammer gegen einen Mann und zwei Frauen, die wegen Freiheitsberaubung und 19 Fällen von Körperverletzung hohe Haftstrafen erhalten. Die drei Angeklagten hätten einen 43-jährigen Mann auf bestialische Art traktiert und wie einen Arbeitssklaven gehalten. Die mitangeklagte Ehefrau des Mannes habe sich laut Zeitung als Nicht-Sinti zu erkennen gegeben. Das Blatt dokumentiert detailliert die Ausführungen des Verteidigers vor Gericht. Dieser habe festgestellt, dass in Sinti-Familien andere Regeln gelten würden. Sie pflegten groben Umgang miteinander. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hält diese Anmerkungen für einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Dadurch würden Vorurteile geschürt. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf eine Stellungnahme ihres freien Mitarbeiters, der den gesamten Prozess beobachtet habe. Dieser bestätigt das Zitat des Anwalts und merkt an, dass bislang weder der Landesverband noch der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma sich von den verschiedenen Verbrechen, die von ihren Mitgliedern in der Region begangen worden seien, distanziert hätten. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 7

„Die lassen das nicht auf sich beruhen“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über Auseinandersetzungen in einer Disko. In der Unterzeile heißt es: „Nach der Schießerei in der … Diskothek hat die Polizei Mitglieder einer Roma-Familie festgenommen – aber es war die falsche Familie. In der (Stadt) redet man nicht gern über Probleme mit den Roma. Aber jetzt drohen weitere Konflikte“. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex und ruft den Deutschen Presserat an. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Geschichte wäre überhaupt nicht zu begreifen, wenn die Familienverhältnisse nicht erwähnt worden wären. Die Redaktion habe die Umstände des Falles ausführlich und differenziert beschrieben. Die Überschrift sei neutral und beziehe sich nicht auf die Bevölkerungsgruppe. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 8

„Dat Schlimmste seit Hitler – Der 1995 verurteilte Millionenbetrüger Karl-Josef Zulier ist wieder unterwegs“ überschreibt ein Nachrichtenmagazin den Bericht über einen seinerzeit bundesweit bekannt gewordenen Autokredit-Betrüger, der vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und offensichtlich wieder in der Halbkriminellen-Szene aktiv ist. Der Mann wird mit vollem Namen und Foto genannt. In dem Artikel kommen neben dem Oberstaatsanwalt auch einer der Geprellten und der Sinti-Sprecher aus Koblenz, Mario Reinhardt, zu Wort. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Für das Verständnis des Vorgangs sei es von entscheidender Bedeutung gewesen, dass Karl-Josef Zulier „vor allem Angehörige seines eigenen Volkes“ betrogen habe. Mit der Überschrift „Dat Schlimmste seit Hitler“ werde der Sinti-Sprecher aus Koblenz zitiert. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Sinti und Roma 9

„Vater und Tochter stehen vor Gericht – Streit, dann Schüsse: Landfahrer tot“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Bericht, dem weitere folgen. „Drei Jahre Haft gefordert – Prozess um Schießerei unter Landfahrern geht zu Ende“, „Landfahrer vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen – Haftstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes“ sind diese Beiträge überschrieben. Im ersten Artikel heißt es im Vorspann: „Am Ende einer wilden Schießerei unter Landfahrern waren vier Menschen verletzt worden. Ein Beteiligter starb vier Wochen später and den Folgen seiner Verletzungen“. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung moniert, dass der Zentralrat nicht konkret zu der Berichterstattung Stellung nehme, sondern offenbar nur eine Standardbeschwerde mit allgemeinen Hinweisen und Vorwürfen benutze. Die Nennung von „Landfahrern“ sei nicht diskriminierend, da sie begründet und notwendig gewesen sei. Die Leser hätten ein Anrecht darauf, bei einem schweren Delikt alle notwendigen Details zu erfahren. Im Übrigen könne der Leser die Gerichtsverhandlung nur verstehen, wenn ihm erläutert werde, dass nicht normale Camper die Schießerei auf dem Zeltplatz verursacht hätten. Schließlich habe die Zeitung bewusst auf eine Namensnennung verzichtet. (2001)

Weiterlesen

Diskriminierung von Roma

Unter der Überschrift „Kinderhorde knackt Auto“ berichtet eine Lokalzeitung, dass es wieder Roma-Ärger gebe. Ein Polizist habe mehrere Sippen-Kinder ertappt, die ein Auto aufgebrochen hätten. Zwei habe er festnehmen können, drei weitere seien mit dem Radio geflüchtet. Der Zentralverband Deutscher Sinti und Roma reagiert auf die Veröffentlichung mit einer Beschwerde. Die Kennzeichnung der Kinder als Roma sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich gewesen. Die Zeitung schüre mit ihrer Berichterstattung Vorurteile gegen eine ethnische Minderheit. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Die Zeitung nenne die Dinge beim Namen und beteilige sich nicht an der Unsitte von Umschreibungen wie „gewöhnlich umherreisende Bevölkerungsgruppe“. Der Hinweis auf die Zugehörigkeit der am Geschehen beteiligten Personen sei für das Verständnis des berichteten Sachverhalts erforderlich gewesen. Die Veröffentlichung stigmatisiere keineswegs alle Sinti und Roma. Außerdem sei in der Region eine Häufung von Diebstählen durch Angehörige der Roma und Sinti zu beobachten. (2001)

Weiterlesen