Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine Regionalzeitung berichtet über die Auseinandersetzungen um ein Gewerbegrundstück, um das sich zwei Investoren bewerben. Während sich der Hauptausschuss der Stadt mehrheitlich für einen Verkauf an den auswärtigen Bewerber entschieden habe, habe sich die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dafür entschieden, die Kaufoption des einheimischen Bewerbers um sechs Monate zu verlängern. Die Zeitung vermutet, dass nicht allein das Wohl der Stadt bei der Abstimmung ausschlaggebend gewesen sei. Der Bürgermeister habe inzwischen die Entscheidung der Stadtverordneten als „rechtswidrig“ beanstandet und die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Der Stadtchef und die einheimischen Bewerber hätten sich nicht immer so kontrovers gegenübergestanden. So habe sich der Bürgermeister seinerzeit – allerdings vergeblich – dafür eingesetzt, dass die Stadt mit Fördermitteln ein Gebäude kaufe, dass der einheimische Geschäftsmann von der Treuhand erworben hatte, später aber wieder los werden wollte. Zuvor habe die Firma 500 DM in einen Topf „zur freien Verfügung des Bürgermeisters“ gespendet. In eineinhalb Jahren hätten 14 Firmen aus dem Ort dort insgesamt mehr als 16.000 DM eingezahlt, bevor der dubiose Spendenfonds nach einer Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hätte aufgelöst werden müssen. Der Bürgermeister der Stadt äußert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Ansicht, dass er durch den Beitrag diskreditiert werde. Zudem enthalte der Artikel falsche Darstellungen. So werde eindeutig suggeriert, dass er die 500 DM erhalten habe, um den Grundstücksankauf vorzuschlagen. In Wahrheit habe seine Stellvertreterin den Betrag zur Verwendung für soziale Zwecke erhalten. Die Rechtsvertretung der Zeitung ist der Auffassung, dass der Bürgermeister ganz offensichtlich Funktion und Aufgabe der freien Presse verkenne. Es sei nicht deren Aufgabe, positiv und werbend für die Stadt zu berichten, sondern Nachrichten zu beschaffen, Stellung zu nehmen und Kritik zu üben. Wenn der Beschwerdeführer der Meinung sei, dass seine Sicht der Dinge in den Beiträgen keinen ausreichenden Niederschlag finde, möge er sich daran erinnern, dass er sich jahrelang strikt geweigert habe, mit der jetzigen Chefreporterin der Zeitung überhaupt zu reden. (2001)
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Unter der Überschrift „Verloren im Bauch der Stadt“ berichtet eine Tageszeitung über die Straßenkinder vom Bahnhof Bukarest. In dem Beitrag ist folgende Passage enthalten: „Und da sind Janut und seine zwei Geschwister, deren Eltern auf der Straße gelebt haben – und nun tot sind, der Vater von Schlangen gefressen am Bukarester Fluss, die Mutter an Krebs zu Grunde gegangen.“ Ein Leser des Blattes sieht sich nicht nur falsch informiert, sondern verhöhnt. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert er die Ansicht, dass es wohl in Rumänien keine Menschen fressenden Schlangen geben könne. Der Autor des Beitrages teilt mit, dass er die Behauptung bei der rumänischen Polizei verifiziert habe. Der Leichnam sei von der Polizei entdeckt worden. Nach einer Obduktion habe man festgestellt, dass der alkoholisierte Körper des schwer trinkenden Mannes in dessen Delirium von Schlangen regelrecht aufgefressen worden sei. In den Sommermonaten sei es in Rumänien so heiß, dass sich kleinere Schlangen an Flussufern aufhielten, wo auch die Wohnsitzlosen schlafen. Auch mehrere rumänische Zeitungen hätten über dieses Phänomen berichtet. Der Presserat befragt mehrere Experten, ob es in Rumänien Menschen fressende Schlangen geben könnte. Alle verneinen und erklären, dass es nur wenige Schlangenarten gebe, die einen erwachsenen Menschen fressen könnten. Diese lebten alle in den Tropen. Es könnte allenfalls sein – so ein Zoodirektor – dass eine im Wasser liegende Leiche von Aalen angefressen werde. Dies könne man den Tieren nicht vorwerfen. Vielleicht richte sich die Beschwerde aber auch gegen den Journalisten, der Aal und Schlange nicht unterscheiden könne. Bei der mangelhaften biologischen Allgemeinbildung der Menschen heutzutage und der großen Ähnlichkeit von Aalen und Schlangen sei diese mögliche Verwechslung verzeihlich. (2001)
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Eine Boulevardzeitung zeigt auf ihrer Titelseite das Foto eines Dackelmischlings mit dessen „Frauchen“ und fragt in der Schlagzeile „Hat dieser Dackel einen Scherenschleifer gezwickt?“ Im Text wird die Auseinandersetzung darüber geschildert, ob „Rübe“ einen 64-jährigen Scherenschleifer in die Wade gebissen hat. Am folgenden Tag werde diese knifflige Frage vor dem Amtsgericht verhandelt. Ein Anwohner der Straße, in der die Hundehalterin wohnt, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Darstellung in dem Artikel sei nicht korrekt. Es werde völlig außer acht gelassen, dass der Hund schon mehrfach gebissen habe. Die Anwohner der Straße litten schon seit vielen Jahren unter der Frau und deren Hund. Die Redaktion habe einseitig den Aussagen der Hundehalterin vertraut. Ihm tue auch der angegriffene Scherenschleifer leid, der ein sehr korrekter Mensch sei und der auf keinen Fall mit dem in unserer Sprache und auch im Boulevardstil abschätzenden Wort belegt werden könne. In einem ergänzenden Schreiben teilt der Beschwerdeführer mit, dass sein Brief an den Chefredakteur der Zeitung ohne seine Kenntnis an den Anwalt der Hundehalterin weitergegeben worden sei. Dieser habe nun beim Amtsgericht den Erlass einer Einstweiligen Verfügung aus dem Inhalt dieses Briefes abgeleitet. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt dem Presserat mit, dass die Zeitung zwei Tage später über die Verurteilung der Hundehalterin berichtet habe. Das Gericht habe jedoch festgestellt, dass der Schuldumfang der Hundehalterin doch geringer gewesen sei als ursprünglich angenommen. Es habe auch bewiesen werden können, dass der Scherenschleifer den Hund beschimpft habe. Die Weitergabe des Briefes sei bei der Chefredaktion des Blattes ein ganz normaler Vorgang. (2001)
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Unter der Schlagzeile „Acht Kugeln und zwei Giftspritzen – Der langsame Tod eines Kampfhundes“ schildert eine Boulevardzeitung ein Tierdrama auf der Straße: Ein American Staffordshire-Terrier rennt zähnefletschend auf eine Rentnerin zu und schnappt sich deren Kavalier-King-Charles-Hund. Der stellt sich auf Zuruf seiner Herrin tot und wird von dem Kampfhund zur Seite geworfen. Inzwischen ist bei der Polizei ein Notruf eingegangen. Ein Polizist erscheint und schießt dreimal auf den Hund. Doch das Tier läuft weg. Der Beamte schießt noch fünfmal und trifft den Hund am Kopf. Ein Tierarzt gibt dem todwunden Hund eine Spritze, nach 15 Minuten eine zweite. Erst jetzt ist das Tier tot. Nach Darstellung der Zeitung waren es Giftspritzen. Ein Rechtsanwalt und Hundefreund recherchiert und erfährt bei der zuständigen Tierärztekammer, dass bei der Euthanasie des Hundes zunächst ein Narkosemittel zur Beruhigung und anschließend erst das Mittel zur Euthanasie gespritzt worden ist. Er teilt das Ergebnis seiner Recherche dem Deutschen Presserat mit. Durch die Behauptung der Zeitung, der Hund habe zwei Giftspritzen erhalten, werde der falsche Eindruck der Zählebigkeit erweckt, der bei den Lesern entsprechende Vorurteile wecke. Die Rechtsabteilung des Verlages ist der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Beruhigungs- und Giftspritze haarspalterisch sei. Bereits die erste Spritze habe auf den Tod des Hundes hingewirkt, da sie nicht lebensrettend eingesetzt worden sei, sondern als Vorbereitung auf die Giftspritze gedient habe. (2001)
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Unter der Überschrift „Kiep-Million – SPD will CDU-Chefin Merkel verhören“ berichtet eine Boulevardzeitung über die Absicht der SPD, die CDU-Vorsitzende Angela Merkel erneut vor den Parteispendenausschuss zu zitieren. Ein Leser der Zeitung reicht den Beitrag an den Deutschen Presserat weiter. Er sieht in dem Artikel zwei falsche Formulierungen. So wolle nicht die gesamte SPD Frau Merkel befragen, sondern lediglich die Mitglieder des Ausschusses wollten es tun. Zudem werde der Begriff „verhören“ falsch verwendet. „Verhören“ könnte nur verwendet werden, wenn ein Beschuldigter in einem strafrechtlichen Untersuchungsverfahren befragt werden würde. Die Rechtsvertretung des Verlages ist dagegen der Auffassung, dass nicht zwischen den Mitgliedern der SPD im Untersuchungsausschuss und der Partei als solcher unterschieden werden könne. Nicht nur Mitglieder des Ausschusses hätten die Forderung nach einer weiteren Befragung der CDU-Vorsitzenden gestellt. Die sprachliche Differenzierung zwischen „anhören“ und „verhören“ sei geradezu an den Haaren herbeigezogen. Der Begriff „verhören“ treffe die tatsächliche Lage durchaus. Es gehe schließlich nicht um freundliche Unterhaltungen, sondern um scharfe Diskussion zwischen den Geladenen, ihren Anwälten und den Ausschussmitgliedern. (2001)
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Eine Lokalzeitung widmet Krähen und Rabenvögeln einen Beitrag. Darin kündigt sie eine Gesetzesänderung an, nach der Rabenvögel künftig bejagt werden könnten. Die Zeitung zitiert Beobachter, die davon berichten, dass die Vögel immer aggressiver werden. So habe ein Jäger erlebt, wie eine Krähe mehrere Male seinen Hund und schließlich auch ihn angegriffen habe. Er habe mit dem Schirm den Vogel abwehren müssen. Ein anderer Jäger berichte von großen Schäden in der Landwirtschaft. Und der Hauptsachbearbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde habe gesehen, wie Krähen und Elstern einen Junghasen gejagt und dem Tier schließlich die Augen ausgehackt hätten. Ein Leser reicht die Veröffentlichung beim Deutschen Presserat ein. Hier werde aus einzelnen Vorkommnissen, die teilweise falsch seien, eine Story gemacht. Er glaubt, darin eine Kampagne, eine bewusste Meinungsmache gegen Bejagungsgegner und für Bejagungsbefürworter zu erkennen. Die Chefredaktion der Zeitung registriert, dass sie bislang keinerlei Beschwerden über den Artikel – auch nicht von den Interviewten – erhalten habe. Ihres Erachtens sei der Beitrag weder in unangebrachter Weise reißerisch formuliert, noch verletze er die journalistische Sorgfaltspflicht. Anlass der Veröffentlichung sei immerhin eine Änderung des Jagdrechts. Offenbar betrachte auch der Gesetzgeber Krähen, Elstern und Raben als Problem. (2001)
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Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Als ‚Patrioten‘ pflegen sie den unseligen Geist“ über die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“, die sich jeden 1. Mai am „Husarengrab“, dem Gräberfeld für Freikorpskämpfer und Ulanen im Waldfriedhof, zum Totengedenken und Böllerschießen treffe, gemeinsam mit anderen rechten Kameraden vom „Deutschen Block“, wie man sich nenne. Außerdem komme sie jeden ersten Julisonntag in Schliersee am Ehrenmal für die Gefallenen vom Annaberg zusammen. Die Zeitung zitiert einen Aussteiger: Wenn die Touristen fort seien, werde deutlicher, dass der Bund Oberland kein harmloser Traditionsverein sei. Das seien gefährliche Leute mit Verbindungen, die sich unsereins gar nicht vorstellen könne. Dann komme es zum Treffen alter und junger Nazis. Rüstige Rentner mit dem Oberland-„Edelweiß“ am Hut diskutierten mit Ritterkreuzträgern und munteren Greisen mit dem „Stahlhelm“-Abzeichen. Skins aus Sachsen berichteten über ihre Zusammenstöße mit der Leipziger Antifa. 1996 habe die Kameradschaft eine Selbstdarstellung, den Bildband „Für das stolze Edelweiß“, herausgegeben. Auch die aus dem Bund Oberland hervorgegangene SS-Elite werde darin distanzlos gewürdigt. Der Vorsitzende der Vereinigung bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Er sieht darin eine Diskriminierung seiner Organisation, da sie in die rechte Ecke gestellt werde. Zudem enthalte der Beitrag diverse Falschdarstellungen. Die Autorin des Artikels weist darauf hin, dass sie mit einem Fotografen mehrfach an den Treffen des Bundes teilgenommen habe. Sie habe das Auftreten der „Oberländer“ und der Sympathisanten aus der NPD, der Deutschen Patrioten oder der „jungen Kameraden“, den Skinheads aus Sachsen, aus eigener Anschauung geschildert. Mehrfach habe sie auch mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Sowohl dieser als auch der Autor von „Für das stolze Edelweiß“ hätten erklärt, dass sie nicht als Rechtsextreme bezeichnet werden wollen. Wer sich als „rechts“ bezeichne, drücke damit eine Stellung innerhalb des demokratischen Systems aus. Sie seien aber unpolitisch. Abschließend weist die Autorin darauf hin, dass alle zitierten Äußerungen gefallen seien. Auf Anfrage des Presserats teilt das zuständige Innenministerium mit, dass der Verein nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterliege. Die Teilnahme von einzelnen Rechtsextremisten an Veranstaltungen des Bundes würden allerdings bei Beobachtungen des Rechtsextremismus registriert. Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz hält fest, dass es zwar vereinzelt Hinweise auf rechtsextremistische Teilnehmer an den Veranstaltungen der Gruppierung gebe, in einer Gesamtschau die Anhaltspunkte jedoch nicht dafür ausreichen, die Organisation als rechtsextremistisch zu bewerten. (2000)
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Unter der Überschrift „OB fordert Distanzierung von ‚radikaler Gruppe‘“ berichtet eine Regionalzeitung über Wirbel im Rathaus. Wenn sich die Landsmannschaft der Oberschlesier nicht klar von einer offenbar rechtsextremen Splittergruppe distanziere, gebe der Oberbürgermeister die ursprünglich zugesagte Schirmherrschaft über eine geplante Gedenkveranstaltung zurück. Wie die Zeitung mitteilt, kursierten Schreiben, in denen auch die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“ zu der Veranstaltung einlade. Diese Gruppierung aber, so warnten die „Antifaschistischen Nachrichten“ im Internet, sei reaktionär bis rechtsextrem. In der Unterzeile des Beitrags, der sich ausführlich mit der Geschichte der Kameradschaft befasst, heißt es „Warnung vor rechtsextremer Kameradschaft“. Der Vorsitzende der Vereinigung ruft den Deutschen Presserat an. Er sieht in dem Beitrag eine Diskriminierung, da er und seine Kameradschaft in die rechte Ecke gestellt und als rechtsextremistisch bezeichnet würden. Zudem kritisiert er eine falsche Behauptung. Nicht seine Organisation habe zu der Gedenkfeier eingeladen, sondern sie sei von der Oberschlesischen Landsmannschaft eingeladen worden. Nach Erscheinen des vorliegenden Artikels habe man die Kameradschaft wieder „ausgeladen“. Sie habe auch nicht an der Veranstaltung teilgenommen. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass das städtische Rechtsamt die Befürchtung gehabt habe, dass der Oberbürgermeister die Schirmherrschaft für eine Veranstaltung übernehmen könne, die sich einer „offenbar rechtsextremen Gruppe“ öffnen würde. Unabhängig von dieser Einschätzung des Rechtsamtes habe der Autor des Beitrages recherchiert. Dabei sei er zu dem Ergebnis gelangt, dass der „Bund Oberland“ kein harmloser Kameradschaftsclub sei, sondern ein Verein, der rechtsextremen und völkischen Gruppierungen nahe stehe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werde. Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums habe sich aktuell nicht in der Lage gesehen, zu klären, ob der Verein observiert werde.
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Eine Regionalzeitung berichtet über einen Prozess gegen einen Psychotherapeuten, der 250.000 DM Steuern hinterzogen hat und zu einer Geldstrafe von 90.000 DM verurteilt wird. Die Zeitung nennt den vollen Namen des Mannes. Die Staatsanwaltschaft sei auf die illegalen Steuertricks des Angeklagten gekommen, weil ihn ein Sektenbeauftragter der Katholischen Kirche angeschwärzt habe, schreibt das Blatt. Gegen diesen führe der Psychotherapeut zusammen mit einem Kollegen schon seit Jahren einen „Zivilprozess-Krieg“. Der Sektenbeauftragte habe in Zeitungsartikeln, Fernsehberichten und Hörfunkinterviews in den 90-er Jahren die 200 bis 300 Anhänger umfassende Gruppe rund um den Psychotherapeuten als „eindeutige Psychosekte“ bezeichnet, die beiden Therapeuten als Ausbeuter ihrer Patienten dargestellt und damit nach Ansicht der beiden eine Kampagne gegen sie gestartet. Dadurch hätten sie Klienten und Lehraufträge verloren. Ein Freund des jetzt verurteilten Psychotherapeuten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass in der Veröffentlichung der volle Name des Betroffenen genannt wird. Zudem enthalte der Beitrag falsche und tendenziöse Aussagen. Die Chefredaktion der Zeitung hält den Beschwerdeführer für eine Person der Zeitgeschichte. Die Auseinandersetzungen zwischen ihm und den Sektenbeauftragten der Kirchen beschäftigten die Öffentlichkeit schon seit einem Jahrzehnt. Zudem sei die Anonymisierung des Falles längst aufgehoben, da der Freundeskreis des Betroffenen im Internet seitenweise Details über den erwähnten Prozess verbreite. Bei der Darstellung der Verhandlung beziehe man sich auf einen Informanten, der an allen Verhandlungstagen anwesend gewesen sei. Die Zeitung räumt allerdings ein, dass ihre Angabe, der Beschwerdeführer besitze einen Reiterhof, falsch ist. In diesem Punkt sei der Autorin ein Irrtum unterlaufen. (2001)
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