Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6739 Entscheidungen
Unter der Überschrift „Mordprozess gegen junge Sinti kommt nur schleppend voran“ berichtet eine Regionalzeitung über einen Mordprozess. In der Überschrift wird die Ethnie der Angeklagten genannt. Im Text taucht diese dann nochmals auf: “Alle Angeklagten gehören zu einer weit verzweigten Sinti-Familie und sind deutsche Staatsbürger“. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex als gegeben an, da die Tat nichts mit der Minderheit der Sinti und Roma zu tun habe, sondern ausschließlich individuell motiviert sei. Durch die Nennung der Minderheitenzugehörigkeit solle ein Sachzusammenhang zwischen Minderheiten der Sinti und Roma und der Tat hergestellt werden. Nach Meinung des Verbandes sei es das Ziel dieses Artikels, die gesamte Minderheit der Sinti und Roma zu diskriminieren und zu kriminalisieren. In der Stellungnahme der Chefredaktion der Zeitung heißt es, die Zugehörigkeit der Angeklagten zur Bevölkerungsgruppe der Sinti habe in diesem Fall sehr wohl eine Rolle gespielt. Die Polizei habe Hinweise darauf gehabt, dass etwa 500 Angehörige dieser Gruppe sich Zutritt zum Gerichtssaal hätten verschaffen wollen. Damit habe auch der Landgerichtspräsident das hohe Polizeiaufkommen im Gericht und im Umkreis des Gerichtsgebäudes begründet. Auch die Agentur-Meldung zu dem Prozess habe die Minderheit genannt. Die Redaktion habe keine Veranlassung gehabt, die Agenturmeldung zu neutralisieren oder eigene Recherchen anzustellen. Zudem verweist die Chefredaktion auf die Urteilsverkündung, bei der es im Gerichtssaal zu Tumulten gekommen seien, die von Verwandten und Bekannten der verurteilten Sinti ausgelöst worden seien. (2003)
Weiterlesen
Unter der Überschrift „Tod und Gedächtnis“ berichtet eine Zeitschrift über den „neuen Umgang mit der Endlichkeit des Lebens“. In einer Passage ihres Beitrages beschreibt die Autorin die leidenschaftlichen Emotionen der Lebenden, die ihrem Schmerz Luft machen wollen. Zum Beispiel durch die Verschwendung von Geld. So seien sieben teure Todesanzeigen, die ein gutes Drittel der Seite einer Tageszeitung beanspruchen, einem Neunzehnjährigen gewidmet worden. Der frische Abiturient, Zivildienstleistende, Radfahrer und Hobbymusiker sei bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Dass er auf der Stelle tot war und nicht lange leiden musste, sei der Familie, die es in der Anzeige vermerke, ein Trost. Die Autorin nennt den vollen Namen des Verunglückten und kommentiert die Zahl der Todesanzeigen mit der Feststellung: „Hier wurde wahrhaftig Geld verbrannt.“ Die Mutter des Unfallopfers ruft den Deutschen Presserat an. Sie kritisiert, dass in dem Beitrag der Name ihres Sohnes genannt wird. Ferner sieht sie die Menschenwürde ihres Sohnes verletzt. Die Verarbeitung der Trauer von Familie, Arbeitgeber, Schule und Freunden werde als Geldverschwendung dargestellt. Die Hinterbliebenen fühlten sich dadurch verunglimpft und in ihren Gefühlen verletzt. Die Redaktion der Zeitschrift versichert, dass sie mit dem Beitrag das Andenken des Sohnes der Beschwerdeführerin nicht habe schmähen wollen. Die Autorin habe nur neue Trauerrituale skizziert. Formulierungen wie „Geld verbrannt“ und „Verschwendung“ seien sicherlich sehr ungeschickt. In einem Brief an die Mutter des Unfallopfers habe die Redaktion dies eingeräumt und ihr Bedauern ausgedrückt. (2004)
Weiterlesen
„Mordprozess gegen junge Sinti kommt nur schleppend voran“ überschreibt eine Nachrichtenagentur ihre Meldung über einen Mordprozess. In der Überschrift wird die Ethnie der Angeklagten genannt. Im Text taucht diese noch einmal auf: „Alle Angeklagten gehören zu einer weit verzweigten Sinti-Familie und sind deutsche Staatsbürger“. Der Verband Deutscher Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen den Pressekodex als gegeben an, da die Tat nichts mit der Minderheit der Sinti und Roma zu tun habe, sondern ausschließlich individuell motiviert sei. Durch die Nennung der Minderheitenzugehörigkeit solle ein Sachzusammenhang zwischen Minderheiten der Sinti und Roma und der Tat hergestellt werden. Nach Meinung des Verbandes ist das Ziel dieser Meldung, die gesamte Minderheit der Sinti und Roma zu diskriminieren bzw. zu kriminalisieren. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Agentur teilt mit, die Redaktion habe es für richtig gehalten, auf den ungewöhnlichen Tatbestand hinzuweisen, dass die Angeklagten einer Familie angehörten. Die Agentur wollte damit jedoch keinesfalls eine ethnische Minderheit verunglimpfen. (2003)
Weiterlesen
Eine Regionalzeitung teilt ihren Leserinnen und Lesern mit, die Staatsanwaltschaft ermittele auch gegen den Bruder des sogenannten „Satansmörders“ wegen des Vertriebs rechtsextremen Propagandamaterials. Der Betroffene sei wegen des gemeinsamen Vertriebs gleichen Materials mit seinem Bruder bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vater der beiden Brüder ist der Ansicht, dass durch die Berichterstattung sein Sohn an den Medienpranger gestellt und vorverurteilt werde. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen einen mindestens 20 Personen umfassenden Kreis. Sein Sohn werde dabei herausgegriffen, weil er der Bruder des sogen. „Satansmörders“ sei, dessen Straftat im Jahre 1993 begangen worden sei. Damit bediene sich die Zeitung eines Familienmitgliedes, um ein anderes erneut in die mediale Öffentlichkeit zu bringen. Dies bedeute Sippenhaftung und sei eine Dauerstigmatisierung. (2003)
Weiterlesen
Eine Boulevardzeitung berichtet von neuen Ermittlungen gegen den Bruder des sogen. „Satansmörders“. Dabei gehe es um einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz und Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Der Mann sei im Mai bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Nazi-Propaganda vertrieben hatte. Der Vater der beiden Brüder ist der Ansicht, dass durch die Berichterstattung sein Sohn an den Medienpranger gestellt und vorverurteilt werde. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen einen mindestens 20 Personen umfassenden Kreis. Sein Sohn werde dabei herausgegriffen, weil er der Bruder des sogen. „Satansmörders“ sei, dessen Straftat im Jahre 1993 begangen worden sei. Damit bediene sich die Zeitung eines Familienmitgliedes, um ein anderes erneut in die mediale Öffentlichkeit zu bringen. Dies bedeute Sippenhaftung und sei eine Dauerstigmatisierung. (2003)
Weiterlesen
Innerhalb einer Woche veröffentlicht eine überregionale Tageszeitung zwei Karikaturen. Die erste beschäftigt sich mit dem Widerstand der Rentner gegen die sie betreffenden Reformen. Ein Rentner begrüßt fünf andere zur Gründungsversammlung der gemeinsamen Selbsthilfeorganisation. Im Hintergrund hängt ein Transparent, das den mit einem Krückstock versehenen Stern der RAF zeigt und die Aufschrift Rentner-Armee-Fraktion trägt. Die zweite Karikatur zeigt eine Ehefrau, die nach einem Blick aus dem Fenster ihrem Mann zuruft, dass ihre Mutter kommt. „Der Terror rückt näher“, schallt es zurück. Ein Leser der Zeitung fragt den Deutschen Presserat, ob sich die ältere Generation eine solche Diffamierung gefallen lassen muss, ohne sich dagegen zur Wehr setzen zu können, ob hier die Pressefreiheit nicht über ein zumutbares Maß hinaus strapaziert werde. (2003)
Weiterlesen
„Aussiedler steht wegen Mordes vor Gericht“ titelt eine Regionalzeitung. Sie berichtet über den Tod einer Frau und die Verhandlung vor Gericht. Der Ehemann der Toten ist wegen Mordes angeklagt. Ein Leser der Zeitung sieht eine Diskriminierung nach Ziffer 12 des Pressekodex, da die Nennung der Zugehörigkeit des Angeklagten zur Minderheit der Aussiedler ohne einen begründeten Sachzusammenhang erfolgt sei. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf die diversen Stellungnahmen, die er dem Presserat „aufgrund der kampagnenartigen Beschwerden des unsäglichen Uwe T. aus L.“ habe zukommen lassen. Der Standpunkt, „den inzwischen auch die Redaktionen zahlreicher renommierter Zeitungen und Magazine teilen und in ihrer Berichterstattung und Kommentierung dementsprechend deutlich werden lassen“, sei völlig eindeutig. (2003)
Weiterlesen
Eine Lokalzeitung in Westdeutschland kommentiert das Ergebnis der Kommunalwahlen in Brandenburg. In dem Kommentar ist u.a. folgender Satz zu lesen: „Wenn die etablierten Parteien aber nicht bald glaubwürdige und klientelunabhängige Konzepte vorlegen, wie der Trend zu einer offenbar verblödenden (Pisastudie), alternden (Demographie) und zunehmend unsolidarischen (Sankt-Florians-Prinzip) Gesellschaft umzukehren sei, erhöhen sich die Chancen der Rattenfänger à la Haider oder Schill“. Ein Leser des Blattes ist gleichermaßen fassungslos wie empört und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Da er sich bei der Bundestagswahl 2002 von der Schill-Partei habe überzeugen lassen und ihr seine Stimme gegeben habe, sieht er sich im Umkehrschluss zum zitierten Satz als „Ratte“ bezeichnet. Dies sei eine hinterhältige Entgleisung angesichts der Tatsache, dass das NS-Regime in einem Propagandafilm die Juden in die Nähe von Ratten gerückt habe. Die Verbindung zu Ratten sei daher nicht nur infam, sondern auch eine Verdrehung der politischen Gegebenheiten. Die Schill-Partei sei in der Hamburger Bürgerschaft mit 25 Abgeordneten vertreten, stelle drei Senatoren und stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Da die Beschwerde im Vorverfahren vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird, holt der Presserat eine Stellungnahme der betroffenen Zeitung nicht ein. Dieser Entscheidung widerspricht der Beschwerdeführer jedoch, sodass die Beschwerdekammer 2 den Vorgang zu beurteilen hat. (2003)
Weiterlesen
Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Laudatio auf die eigenen Verdienste“ über eine Veranstaltung der CSU zum Thema „Wissenschaft und Kunst im Dialog“. Der Autor zitiert einen CSU-Landtagsabgeordneten, der ins Publikum gerufen habe: „Ich will Ihnen jetzt den Ehrenvorsitzenden des Trägervereins der Ganztagsschule vorstellen – halt, nein, das bin ja ich ...“. So funktioniere Wahlkampf, stellt der Berichterstatter fest: „Bauch raus zur Selbstbeweihräucherung“. Diese Diskussion habe sich als reiner Wahlkampf entpuppt, meint der Verfasser und schließt seinen Beitrag mit dem Rat: „Trau den Burschen nicht, wenn sie dich einladen. Sie wollen nur deine Stimme, nicht den Verstand“. Der betroffene Landtagsabgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Beitrag enthalte eine Vielzahl falscher Einschätzungen, ironischer Anspielungen und massiver Beleidigungen. Er strotze geradezu vor unqualifizierenden Wertungen, sei polemisierend und geeignet, die Teilnehmer der Veranstaltung in ihrer Ehre zu verletzen. Es sei ehrverletzend, erfahrene Politiker in fortgeschrittenem Alters als „Burschen“ zu titulieren und ihnen zu unterstellen, sie würden nicht mit dem Verstand arbeiten. (2003)
Weiterlesen
Unter der Überschrift „Aussiedler steht wegen Mordes vor Gericht“ berichtet eine Regionalzeitung über den Tod einer Frau und die Verhandlung vor Gericht. Der Beschwerdeführer sieht eine Diskriminierung nach Ziffer 12, Richtlinie 1, des Pressekodex und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Nennung der Zugehörigkeit des Angeklagten zur Minderheit der Aussiedler sei ohne einen begründeten Sachverhalt erfolgt. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf seine diversen Stellungnahmen, die er dem Presserat „aufgrund der kampagnenartigen Beschwerden des unsäglichen …“ (genannt wird der Beschwerdeführer) habe zukommen lassen. Der Standpunkt, „den inzwischen auch die Redaktionen zahlreicher renommierter Zeitungen und Magazine teilen und in ihrer Berichterstattung und Kommentierung dementsprechend deutlich werden lassen“, sei völlig eindeutig. (2003)
Weiterlesen