Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6657 Entscheidungen

Aus „Nordafrikaner“ wird „Nafri“

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Hier wird nach ´Nafris´ gefahndet“ über umfangreiche Polizeikontrollen am Kölner Dom. Hintergrund sind die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016. Im Visier der Polizei stehen vor allem kriminelle Nordafrikaner, bei der Polizei „Nafris“ genannt. Am Tag zuvor hatte die Zeitung online unter der Überschrift „Nach Silvester-Schande – Hier fahndet die Polizei nach den Tätern“ berichtet. Ein Leser der Zeitung hält den Begriff „Nafri“ für diskriminierend und seine Verwendung in den Medien für einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Mit dem Begriff werde ein neues Schimpfwort eingeführt. Er sei wohl im polizeiinternen Betrieb geprägt worden. Schon da müsse man vorsichtig sein, ihn nicht wertend zu benutzen. Den Begriff in der Zeitung zu verwenden, mache ihn schnell zur pauschalen Bezeichnung einer Menschengruppe mit abwertender Intention. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, bei dem Begriff „Nafri“ handele es sich um eine umgangssprachliche Abkürzung aus dem Polizeijargon für „Nordafrikaner“. Diese Formulierung sei vor den Ausschreitungen in Köln nur behördenintern benutzt worden, nach den Ereignissen der Silvesternacht im Rahmen der journalistischen Recherche jedoch schnell in der gesamten Medienlandschaft. Den Begriff verwende die Polizei regelmäßig in ihrer Korrespondenz mit Journalisten. Seine Zeitung – so der Chefredakteur – verwende den Ausdruck zuweilen als behördlichen Fachbegriff. Es sei nie Absicht der Redaktion gewesen, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu stigmatisieren oder zu beleidigen. Ein überwiegender Teil der Übergriffe in der Silvesternacht sei von Personengruppen mit nordafrikanischem Hintergrund begangen worden. Deshalb sei es aus Sicht der Redaktion legitim, die polizeiliche Abkürzung „Nafri“ in der Berichterstattung zu verwenden.

Weiterlesen

Karikatur als zulässige Meinungsäußerung

Eine Karikatur, erschienen in einer Regionalzeitung, beschäftigt sich mit dem Umgang von CDU und SPD mit der AfD. In der Unterzeile heißt es: „Gleich denken – Unterschiedlich handeln…“. Zu sehen ist eine Ratte mit der Aufschrift „AfD“. Sie wird verfolgt von einem Mann, der die Aufschrift „CDU“ trägt und ein Schmetterlingsnetz schwingt. Auf einem Tisch im Hintergrund steht eine Frau, die als „SPD“ bezeichnet ist und mit panischem Gesichtsausdruckt ruft „Iiiih! Wie eklig!!!“ Aus Sicht eines Lesers der Zeitung verstößt die Karikatur gegen mehrere presseethische Grundsätze. Mitglieder und Wähler der AfD würden als Ratten dargestellt. Ratten gälten als Ungeziefer, das ausgerottet und vergiftet gehöre. Damit würden nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, sondern Volksverhetzung gegen die genannten Gruppen betrieben. Die Diffamierung als lebensunwerte (Volks-) Schädlinge erinnere an Zustände im Dritten Reich. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass die Karikatur nicht „Ratten“ zeige, sondern ein einziges Tier. Hinter diesem laufe ein Mann mit der Aufschrift „CDU“ her, der ein Fangnetz in der Hand halte. Dem Mann gehe es also nicht ums Ausrotten und Vergiften, sondern ums Einfangen. Mit der Frau (Aufschrift „SPD“) habe der Karikaturist ein in der Kunstgeschichte immer wieder bemühtes Bild aufgegriffen: Die Hausfrau, die vor einer Maus Angst habe. Die Beschwerde – so der stellvertretende Chefredakteur – sei unbegründet.

Weiterlesen

Ein „Professor“, der wohl keiner ist

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Bei 1200 Einwohnern sind 1000 Flüchtlinge zu viel das Zitat eines mit Name und Alter genannten "Psychologie-Professors“ über die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in der Hamburger HafenCity. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit seiner Beschwerde an den Presserat, weil nach seiner Meinung im Bericht von einem Psychologie-Professor die Rede ist, der gar keiner sei. Gegen diesen Mann laufe eine Anzeige auch wegen anderer Titelanmaßungen. Er – der Beschwerdeführer – habe sich in dieser Sache auch an die Redaktion der Zeitung gewandt, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Nach Ansicht des stellvertretenden Chefredakteurs läuft die Beschwerde ins Leere. Man könne bei Umfragen auf der Straße nicht verifizieren, ob sich ein Befragter als eine andere Person ausgibt oder falsche Angaben z. B. zum Wohnort oder zum Beruf macht. Der Interviewer sei auch nicht berechtigt, sich einen Personalausweis zeigen zu lassen. Unterstellt, die Angaben des Beschwerdeführers träfen zu, könne sich eine Zeitung bei einer Umfrage nicht gegen eine solche Täuschung schützen. Im Übrigen sage auch eine Anzeige nichts über den Wahrheitsgehalt einer Beschuldigung aus.

Weiterlesen

Große Kampagne für kleinen Imbiss

„Werbekampagne für Currywurst von Berliner Imbiss“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung ihren Bericht über eine Agentur und deren Werbekampagne für einen Berliner Imbiss in einer Stadt des Verbreitungsgebietes. Die Redaktion schreibt, die Agentur habe bekannte Werbemotive übernommen und damit Werbung für die Currywurst gemacht. Der Agenturchef kommt in dem Bericht ebenso zu Wort wie die Betreiberin des Imbisses. Die Zeitung verweist auf die Website der Agentur. Ein Nutzer des Internetportals hält die Veröffentlichung für einen Verstoß gegen das Kodex-Gebot der strikten Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nach Ziffer 7. Der im Artikel enthaltene Hinweis auf die Website der Agentur sei völlig überflüssig. Für die Agentur entstehe ein willkommener Werbeeffekt. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist darauf hin, dass die Redaktion über eine außergewöhnliche Werbekampagne der Werbeagentur für einen kleinen Imbiss berichtet habe. Der Redakteurin, die den Bericht verfasst habe, seien die ungewöhnlichen Werbeplakate aufgefallen. Mit diesen seien bekannte große Werbekampagnen imitiert worden. Sie habe sich mit dem Chef der Agentur getroffen, der im Imbiss Stammgast sei. Dabei sei herausgekommen, dass es sich bei der Kampagne um einen reinen Freundschaftsdienst handelte, für den kein Honorar gezahlt worden sei. Der kritisierte Hinweis auf die Website der Agentur sei – so die Rechtsvertretung – unerheblich und widerspreche nicht den Anforderungen des Pressekodex. In der gedruckten Ausgabe der Zeitung, für die der Bericht ursprünglich geschrieben worden sei, habe man den Link nicht verwendet. Aus der Online-Ausgabe sei er ebenfalls entfernt worden.

Weiterlesen

Klauten „Antänzer“ Geld und Smartphones?

„Antänzer bestehlen Slipknot-Fans bei Konzert in Leipzig“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über Vorkommnisse bei einem Rock-Event. Die Rede ist davon, dass eine Band sogenannter „Antänzer“ massenhaft Smartphones und Geld gestohlen hätten. Bei der Ortung eines der gestohlenen Handys in der Nähe eines FKK-Saunaklubs habe die Polizei erfahren, dass sechs Migranten dort hineinwollten, allerdings nur zwei dort geblieben seien. Bei den beiden handele es sich um Syrer. Sie seien nach ihrer Festnahme wieder freigelassen worden, da unklar war, dass sie mit den Diebstählen etwas zu tun gehabt hätten. Die Zeitung berichtet abschließend, dass bei der Polizei inzwischen 22 Anzeigen wegen gestohlener Telefone und Geldbörsen eingegangen seien. Der Artikel ist nach

Weiterlesen

Kontomodelle nur eines Anbieters vorgestellt

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet, dass die am Verlagsort aktive Sparkasse die Kontogebühren anhebt. Sie stellt die neuen Kontomodelle des Kreditinstituts vor und nennt die Preise für verschiedene Kontovarianten. Auch auf Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle weist sie hin. Zwei Leser der Zeitung sehen in der Veröffentlichung Schleichwerbung für die Sparkasse (Ziffer 7, Richtlinie 7.2, des Pressekodex). Der Chefredakteur nimmt zu den Vorwürfen Stellung und merkt an, dass der kritisierte Beitrag auch gedruckt erschienen sei. Die Sparkasse betreue etwa 450.000 Kunden in der Region. Damit sei ein Großteil der Leser seiner Zeitung von diesem Thema betroffen. Die Preisänderungen hätten bei vielen Sparkassen-Kunden zu Verunsicherungen geführt. Die Verbraucherzentrale habe sich um den Fall gekümmert. Zahlreiche Leser hätten sich an die Redaktion gewandt und um eine allgemeinverständliche Erklärung des neuen Modells gebeten.

Weiterlesen

Wertung durch den Autor wird nicht klar

„Politiker schweigen über Gewalt durch Nordafrikaner“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung ihren Bericht über eine Sitzung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages. Bereits 2014 sei es zu Straftaten durch Nordafrikaner gekommen. Die Landespolitiker hätten jedoch die Bevölkerung nicht beunruhigen wollen und deshalb die entsprechenden Informationen zurückgehalten. Das lege das Protokoll einer Innenausschusssitzung nahe, schreibt die Zeitung weiter. Die Innenexperten seien damals übereingekommen, dass durch solche Vorfälle „Angst“ vor Flüchtlingen geschürt werde und „die öffentliche Wahrnehmung kippen“ könnte. Ein Politiker habe gesagt, man müsse „froh sein“ über die „derzeitige vernünftige mediale Berichterstattung zu den steigenden Flüchtlingszahlen“. Ein Leser sieht in Überschrift und Text einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex. Die Politiker hätten nämlich in Wirklichkeit nichts verschwiegen. Das Protokoll, auf das sich die Zeitung beziehe, könne als PDF-Datei eingesehen werden. Die Sitzung sei öffentlich, die Presse eingeladen gewesen. Der Beschwerdeführer kommt zu dem Schluss, dass der Artikel schlecht recherchiert sei. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung schickt dem Presserat eine Stellungnahme des Autors. Dieser hält seine Zitate für korrekt. Sie seien nirgends aus dem Zusammenhang gerissen. Natürlich könne er Zitate, die sich im Protokoll des Landtags über Dutzende von Seiten erstreckten, nicht komplett, sondern nur auszugsweise auflisten. Diese Auszüge gäben jedoch die wesentlichen Aussagen und den Zusammenhang, in dem sie gefallen seien, korrekt wieder. Der Autor bleibt bei seiner Aussage, dass die Politiker mit ihren Erkenntnissen nicht an die Öffentlichkeit gegangen seien, sondern geschwiegen hätten. Er habe deutlich gemacht, dass er von Mutmaßungen spreche. So habe er geschrieben „…legt das Protokoll nahe“. Und er habe formuliert, „offenbar“ hätten die Innenpolitiker davon abgesehen, mit ihren Kenntnissen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Weiterlesen

Menschen als Diebe von Geburt an dargestellt

Gedruckt und online berichtet eine Regionalzeitung über die Bevölkerungsentwicklung am Verlagsort. Im Besonderen geht es um Bulgaren und Roma. „(…) ist zu einer Hochburg für Bulgaren geworden“ heißt es im Text. Und weiter: „Ein Problem ist nach Ansicht von Experten die Tatsache, dass viele Roma kein Verhältnis zum Eigentum hätten.“ Ein Grund hierfür sei es, dass ihnen in ihren Herkunftsländern der Zugang zu vielen Berufen verwehrt sei, schreibt die Zeitung. Ein Leser des Blattes wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Formulierung vom Verhältnis der Roma zum Eigentum sei diskriminierend und verstoße gegen Ziffer 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex. Dadurch würden Menschen als Diebe von Geburt an dargestellt. Die angeblichen Experten würden nicht benannt. Die Formulierung „Hochburg“ klinge zudem nach einer Gefahr durch riesige Menschenmassen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dem Artikel seien umfangreiche Recherchen in den besonders betroffenen Stadtteilen vorangegangen. Die Autorin habe mit Schulleitern, Schülern sowie Vertretern der in den Stadtteilen mit Sozialarbeit befassten Organisationen gesprochen. Da diese aus verständlichen Gründen hätten anonym bleiben wollen und müssen, habe sich die Autorin mit dem eventuell unglücklich gewählten Begriff „Experten“ geholfen. Beim Thema Roma habe es sich um mehrfach deckungsgleiche Aussagen gehandelt und das aus dem Mund mancher, die bei der Einschätzung dieser sensiblen Thematik immer sehr vorsichtig und überlegt gesprochen hätten. Da es um die Glaubwürdigkeit der Zeitung gehe, werde diese auch in Zukunft Ross und Reiter nennen, so der Chefredakteur. Das werde die Redaktion aber nur dann tun, wenn es die Geschichte erfordere und wenn die Quellen seriös und belastbar seien. Das sei beim Entstehen des nunmehr kritisierten Beitrages der Fall gewesen.

Weiterlesen

Meinungsbeitrag nicht der Neutralität verpflichtet

Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins lässt unter der Überschrift „Wir Deutschen hängen zu stark am Bargeld“ einen Experten zum Thema Bargeldobergrenze zu Wort kommen. Im Text wird unter der Rubrik „Zur Person“ mitgeteilt, dass der Autor Geschäftsführer der Cashcloud AG ist. Im Artikel heißt es, dass mit Mobile Wallet Apps wie Cashcloud die zeitgemäße Bargeldalternative bereits gefunden zu sein scheine. Ein Leser des Magazins ist der Auffassung, dass der Autor ein Produkt seines Unternehmens bewerbe. Auch sei die Veröffentlichung ein einseitiges Plädoyer für die Bargeldobergrenze. Eine kritische Würdigung des Themas finde nicht statt. Der Chefredakteur des Magazins weist darauf hin, dass es sich bei der kritisierten Veröffentlichung um einen als solchen erkennbaren Gastbeitrag handele. Bei einem solchen erwarte der Leser nicht journalistische Neutralität, sondern eine pointierte persönliche Meinung, die er dann entsprechend einordnen könne. Der Experte werde als Cashcloud-Geschäftsführer vorgestellt. Daher könne der Leser die einmal erfolgte Cashcloud-Erwähnung problemlos einordnen. Unproblematisch – so der Chefredakteur weiter – sei die inhaltliche Stellungnahme des Experten zum Thema Bargeld. Natürlich dürfe ein Fachmann aus der Wirtschaft sich so äußern. Ein Meinungsbeitrag sei aber ohnehin nicht der Neutralität verpflichtet.

Weiterlesen

Künstlergruppe hat Webseiten nicht gehackt

Internet-Aktivisten haben die Webseiten von Asyl-Gegnern gehackt, berichtet eine Regionalzeitung online. Zwei Internetseiten, die angeblich zum „Bürgerbündnis Deutschland“ gehören, seien auf die Webseite einer Tageszeitung umgeleitet worden. In der Onlineversion des Artikels heißt es, die Hackergruppe habe sich zu ihrem Angriff unter anderem wie folgt geäußert: „Suchen Sie sich einen neuen Namen für ihre Truppe, Herr Tews“. Christian Tews sei einer der Anführer des asylkritischen Bürgerbündnisses. Der Beschwerdeführer in diesem Fall kommt von diesem Bürgerbündnis und heißt Nico Tews. Er wendet sich gegen die in der Zeitung wiedergegebene Behauptung, dass zwei Webseiten des Bürgerbündnisses Deutschland von einer Künstlergruppe gehackt worden seien, die sich „Freunde der toten Kinder“ nenne. Er, der Beschwerdeführer, habe jedoch mit diesen Domains nichts zu tun, zumal er dort als Christian Tews bezeichnet werde. Diese Seiten gehörten der Zeitung Neues Deutschland. Der Artikel sei von vorne bis hinten falsch und zwischenzeitlich geändert worden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, es sei richtig, dass der Beschwerdeführer nicht Domaininhaber der genannten Webseiten sei. Offensichtlich habe das Neue Deutschland die Domains kontaktiert, um sie auf ihr eigenes Angebot umzuleiten. Als bekannt geworden sei, dass der von der Gruppe „Freunde der toten Kinder“ geschilderte Fall in wesentlichen Punkten falsch gewesen sei, habe man sofort reagiert und den Artikel korrigiert. Dies habe auch der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde an den Presserat bestätigt. Die Redaktion habe richtig gehandelt. Die Sorgfaltspflicht der Recherche sei jederzeit gewahrt worden.

Weiterlesen