Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6657 Entscheidungen

„Schwarzes Gesicht“ und „Schwarzes Monster“

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag über die Gerichtsverhandlung gegen einen 31-jährigen Ghanaer, der eine 23-jährige Studentin vergewaltigt haben soll, die mit ihrem Freund in den Bonner Siegauen gecampt habe. Bei der Schilderung der Tat durch die Redaktion ist die Rede von einem „schwarzen Gesicht“ bzw. einem „schwarzen Monster“. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass die beiden Formulierungen rassistisch seien und Vorurteile schüren könnten. Die Geschäftsleitung des Verlages teilt mit, dass die Redaktion die im Prozess gemachte Aussage einer Polizeibeamtin wiedergegeben habe. Diese sei an der kurz nach der Tat durchgeführten Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers beteiligt gewesen. Die Beamtin habe eindringlich den Zustand der jungen Camperin und deren offensichtlich sehr plastische Darstellung des Tatgeschehens geschildert. Die Autorin habe klargestellt, dass es sich bei diesem Teil der Veröffentlichung um eine Zusammenfassung der Zeugenaussage handele. In der Folge habe sie die Polizeibeamten teils wörtlich, teils in indirekter Rede zitiert. Dabei habe sie auch die Formulierungen „schwarzes Gesicht“ und „schwarzes Monster“ übernommen. Es habe sich also – so die Zeitung – nicht um eigene Wortschöpfungen der Autorin, sondern um ein Zitat des Opfers gehandelt. Die Geschäftsleitung: Unabhängig davon könne man allerdings nicht leugnen, dass die Begriffe und die Art und Weise, wie sie in die Berichterstattung eingeführt worden seien, auch in der vom Beschwerdeführer gerügten Weise missverstanden werden könnten. Dies bedauere man außerordentlich. Die Beschwerde sei zum Anlass genommen worden, die eigene Berichterstattung zukünftig noch kritischer zu überprüfen. Gleichzeitig werde man sich mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen und auch ihm gegenüber das Bedauern über die offensichtlich missverständliche Berichterstattung zum Ausdruck bringen.

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Roscoe „Fatty“Arbuckle war unschuldig

„Der widerliche Mr. Weinstein“ titelt ein Nachrichtenmagazin. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem US-Filmproduzenten Harvey Weinstein und den Vorwürfen gegen ihn, Schauspielerinnen sexuell belästigt zu haben. In diesem Zusammenhang heißt es, dass dies der größte Hollywood-Sex-Skandal seit Roscoe „Fatty“ Arbuckle sein könnte, der in den 20er Jahren eine Frau beim Sex-Spiel zu Tode gequält habe. Ein Leser der Zeitschrift teilt mit, diese Aussage sei falsch, weil Roscoe Arbuckle unschuldig gewesen und vom Gericht freigesprochen worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass der Beschwerdeführer Recht habe. Der Autor des Beitrags habe sich nur auf eine Quelle gestützt und deren Darstellung nicht verifiziert. Er bedauere dies sehr. Die kritisierte Passage sei aus der Veröffentlichung gelöscht worden.

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Neuen Namen des Geiselgangsters nicht erwähnt

„Degowski mit neuem Namen in die Freiheit“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um die bevorstehende Entlassung des Gladbecker Geiselnehmers Dieter Degowsi nach fast 30 Jahren Haft. Zum Beitrag gestellt ist ein mit Augenbalken versehenes Bild, das Degowski im Mai 2017 zeigt. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts Degowskis. Im Zuge der Resozialisierung hätte auf die Veröffentlichung sowohl des Fotos als auch des Namens verzichtet werden müssen. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe betont in seiner Stellungnahme, dass die Geiselnahme von Gladbeck einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle des Landes gewesen sei. Er habe schon zur Tatzeit ein außerordentlich großes gesellschaftliches und mediales Interesse hervorgerufen. Degowski sei wegen Mordes, Menschenraubs und Geiselnahme mit Todesfolge verurteilt worden. Wenn er nunmehr nach fast 30 Jahren auf freien Fuß gesetzt werde, sei dies ein Anlass zur Berichterstattung. Der Beitrag beeinträchtige das Resozialisierungsinteresse Degowskis nicht, denn der neue Name werde nicht erwähnt. Zudem sei Degowski auf dem beigestellten Foto unkenntlich gemacht worden. Er sei nicht identifizierbar.

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Witwe wirft Zeitung Sensationsgier vor

Patrick S. war der Kapitän auf dem Flug Germanwings 4U9525. Als er das Cockpit kurz verließ, sperrte ihn der Co-Pilot Andreas L. aus und ließ das Flugzeug mit 150 Menschen an Bord in den französischen Alpen abstürzen. Alle kamen ums Leben. Eine Regionalzeitung berichtet kurz nach dem Absturz über den Kapitän und den Umgang der Familie und ihres Umfeldes mit der Katastrophe. Beschwerdeführerin ist die anwaltlich vertretene Witwe des Kapitäns. Sie kritisiert, dass die Zeitung viele Einzelheiten aus dem Leben der Familie bis hin zur Kita der Kinder veröffentlicht und damit Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Keine der privaten Informationen über die Piloten-Familie sei durch ein öffentliches Informationsinteresse gerechtfertigt. Es gebe kein berechtigtes Interesse, in identifizierender Weise über den Flugkapitän und seine Familie zu berichten. Das gelte für sie und ihre zum Veröffentlichungszeitpunkt drei und sechs Jahre alten Kinder in besonderer Weise. Außer bloßer Sensationsgier sei keine Rechtfertigung erkennbar, die inkriminierten Informationen in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Zeitung – so die Witwe abschließend – sei mit ihrer Berichterstattung tiefer und rücksichtsloser in ihr privates Umfeld eingedrungen als jede andere Veröffentlichung. Die Zeitung ist sich nach Darstellung ihrer Rechtsabteilung keines Fehlverhaltens bewusst. Trotz juristischer Bedenken habe sie jedoch die von der Beschwerdeführerin geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Soweit die angegriffenen Textpassagen im Internet veröffentlicht worden seien, habe die Zeitung diese gelöscht. Im Übrigen habe die Redaktion weder den Namen der Familie noch Fotos von ihr veröffentlicht. Motiv für die Berichterstattung sei keineswegs „Sensationsgier“ gewesen, sondern das Bestreben, die schrecklichen Auswirkungen eines furchtbaren Verbrechens auf einen ganzen Stadtteil, auf Kinder eines Kindergartens, Erzieher, Pfarrer oder Nachbarn deutlich zu machen.

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Ein Hinweis auf andere Anbieter fehlt

Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über die im Konzertjahr 2016 am Verlagsort geplanten Konzerte. Am Ende des Berichts steht der Hinweis, dass Karten in den Ticket-Shops der Zeitung, über eine verlagseigene, gebührenfreie Ticket-Hotline sowie unter einer Internet-Adresse des Verlages zu bestellen und zu kaufen sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung Werbung für die Konzerte und den Ticket-Shop der Zeitung. Ein Hinweis auf andere Anbieter der Karten fehlt. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass mit der Berichterstattung vor allem auf die anstehenden Konzerte hingewiesen werde. Der dem Bericht beigefügte Hinweis sei ein eigenständiger Service für die Leser. In der Print-Ausgabe sei er mit einem „i“ in einem roten Button und einer kleineren Schrift gekennzeichnet. Online werde der Hinweis durch eine fette Schrift vom Artikel abgegrenzt. Dadurch und durch die Nennung der Zeitung werde für den Leser ein Eigeninteresse des Verlages klar.

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Lang Lang´s Millionen-Hände am Sachsen-Auto

Der Besuch des chinesischen Pianisten Lang Lang in der Dresdner Produktionsstätte des VW-Phaeton ist gedruckt und online Thema in einer Regionalzeitung. Lang Lang ist „Markenbotschafter“ von VW. Der Bericht steht unter der Überschrift „Die 70-Millionen-Dollar-Hände am Sachsen-Auto“. Er enthält die Details des Lang Lang-Besuchs in Dresden. Online wird ein Video gezeigt, das den Pianisten bei seinem Rundgang durch das VW-Werk zeigt. Im Begleittext äußert sich der prominente Musiker mehrmals positiv über sein Auto. Mit dem Dresdner Chefdirigenten eint ihn nach eigener Aussage der gleiche Dienstwagen, ein Phaeton, sowie die Leidenschaft für edle und auffällige Autos. Der Beschwerdeführer äußert sich anonym und beklagt, dass die Berichterstattung Schleichwerbung aufgrund werblicher Formulierungen enthält. Der Chefredakteur der Zeitung betont, dass es von öffentlichem Interesse ist, wenn ein Starpianist wie Lang Lang die Dresdner VW-Manufaktur besuche. Die vom Beschwerdeführer erwähnten Zitate seien von diesem aus dem Zusammenhang gerissen. Sie relativierten sich im Kontext. Dem Leser werde transparent und deutlich gemacht, dass Lang Lang „Markenbotschafter“ von VW sei. Insofern dürfte klar sein, dass er den Autos des Herstellers grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Dabei habe den Autor des Artikels überrascht, dass der Pianist, anders als andere Werbe-Ikonen in vergleichbaren Fällen, vom Phaeton tatsächlich fasziniert sei. Dass der Wagen von Lang Lang positiv beschrieben werde, sei wenig überraschend und in dieser allgemeinen Form auch keine Schleichwerbung.

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Angabe „1.000 Männer“ ist nicht falsch

Eine regelmäßig erscheinende Wirtschafts-Publikation berichtet online über die Übergriffe vor dem Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015. Überschrift: „Gespenstisch: 1.000 Männer belästigen in Köln Frauen, ignorieren Polizei“. Im Text heißt es unter anderem: „Eine Gruppe von rund 1.000 stark alkoholisierten Männern – so beschreibt es die Polizei – verhält sich völlig enthemmt, aggressiv und gänzlich unbeeindruckt von der Anwesenheit der Polizisten. Auf Nachfrage betonen die Ermittler am Montag: Ja, auf geschätzt 1.000 Männer sei die Gruppe angewachsen.“ Nach Polizeiangaben soll es sich um Männer handeln, die „dem Aussehen nach aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum“ stammten. So hätten es Zeugen übereinstimmend beschrieben. Im Anschluss an den Artikel wird die Pressemitteilung der Polizei wiedergegeben. Darin steht diese Passage: „Die Größe der Tätergruppen variierte von zwei bis drei, nach Zeugenaussagen nordafrikanisch Aussehenden, bis zu 20 Personen.“ Ein Leser der Publikation sieht in der Überschrift einen ethischen Verstoß gegen den Pressekodex. Da sei von 1.000 Männern die Rede. Die Polizei hingegen spreche von 90 Anzeigen, wobei es sich in 15 Fällen um sexuelle Belästigung gehandelt habe. Diese falsche Berichterstattung wiege besonders schwer. Ihr zufolge solle es sich bei den Tätern um Männer handeln, die dem Aussehen nach aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum stammen. So würden Vorurteile geschürt. Der Geschäftsführer der Wirtschafts-Publikation teilt mit, die Zahl 1.000 stamme aus einer Agentur-Reportage, deren Autorin diese Polizei-Information wiedergegeben habe. Die Angabe über das Aussehen der meisten dieser Männer stamme vom Kölner Polizeipräsidenten, der ebenfalls in der Agentur-Reportage zitiert werde. Weitere im Artikel genannte Quellen sind eine Polizei-Meldung und eine örtliche Boulevardzeitung. Den Vorwurf eines ethischen Verstoßes und der falschen Berichterstattung weist der Geschäftsführer zurück.

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In massiver Form von Sexualdelikten berichtet

„Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof: Gruppe von 1.000 Männern war Ausgangspunkt – In Köln kam es zu einer Vergewaltigung“ – so berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über die Übergriffe in der Domstadt. Unter anderem schreibt das Blatt: „Frauen seien begrapscht, belästigt und ausgeraubt worden, auch von einer Vergewaltigung ist die Rede. Ein Leser der Zeitschrift übt an der Berichterstattung Kritik. In der Überschrift werde der Eindruck erweckt, es sei zu einer Vergewaltigung gekommen. Der verantwortliche Redakteur des Magazins teilt mit, sein Blatt habe sehr früh die Tragweite der Kölner Ereignisse erkannt und darüber berichtet. Er verweist auf den enormen Zeitdruck, der damals geherrscht habe. Vielleicht sei es dadurch zu erklären, dass der Hinweis auf die Äußerung des Kölner Polizeipräsidenten im Text etwas unbestimmt klinge und dadurch die Überschrift vom Textbeitrag nicht gedeckt sei. Tatsächlich habe der Polizeipräsident in seiner Pressekonferenz von Sexualdelikten in sehr massiver Form gesprochen. Dabei sei auch von einer Vergewaltigung die Rede gewesen. Insgesamt sei es wohl korrekt, auf der Basis dieser Pressekonferenz von einer Vergewaltigung zu sprechen. Der Redakteur bedauert, dass sich der Beschwerdeführer nicht genügend informiert fühle. Ein Verstoß gegen den Pressekodex liege aber nicht vor.

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Silvester-Nacht von Köln plakativ dargestellt

„Frauen klagen an – Nach den Sex-Attacken von Migranten: Sind wir noch tolerant oder schon blind?“ – unter dieser Überschrift beschäftigt sich ein Nachrichtenmagazin gedruckt und online mit den Ereignissen der Silvesternacht in Köln. Zum Bericht gestellt ist das Foto einer blonden Frau. Sie ist nackt und hält die Hände schützend vor Brust und Scham. Auf ihrem Körper sind schwarze Handabdrücke zu sehen. 14 Leser wenden sich mit Beschwerden an den Presserat. Sie halten im Kern diese Darstellung für diskriminierend, weil sie die Übergriffe von Köln auf den plakativ hergestellten Kontrast zwischen schwarzen Handabdrücken auf weißer Haut reduziere. Die Signalwirkung des Fotos sei, Migranten würden weiße Frauen angrapschen. Auf populistische Weise würde eine gesamte Bevölkerungsgruppe, eine Minderheit, diffamiert. In Verbindung mit der Überschrift erwecke das Magazin den Eindruck, dass die Gesamtheit der Migranten eine Bedrohung für Frauen in Deutschland darstelle. Nirgendwo werde erwähnt, dass es sich bei den Kölner Tätern um eine ganz kleine Gruppe von Migranten handele. Weitere Beschwerdeführer kritisieren, das Nachrichtenmagazin greife mit dem Bild klassisch rassistische Stereotypen und Angstmotive aus rechtsgerichteten Publikationen auf. Eine anonyme Masse nicht-weißer Männer beschmutze den Körper einer weißen Frau. Außerdem sei die Darstellung mit einer nackten Frau angesichts sexueller Übergriffe frauenverachtend und sexistisch. Die Frau werde ohne Augen gezeigt und dadurch zu einem passiven Objekt sexuellen Begehrens reduziert und herabgewürdigt. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins teilt mit, Ziel des Beitrags sei es gewesen, die Bedrohung und Entwürdigung zu dokumentieren, die viele Frauen in Köln und anderswo erlebt hätten. Wer die Schilderungen der Frauen gelesen habe, die zum Teil von hunderten fremder Männerhände begrapscht und gedemütigt worden seien, werde nachvollziehen können, dass sie sich beschmutzt fühlen. So illustriere es das Titelbild. Dabei spiele es keine Rolle, welche Hautfarbe die Grapscher gehabt hätten. Die Aufmachung symbolisiere nicht die Täter, sondern die Folgen ihrer Tat. Absurd sei auch der Vorwurf, das Foto sei sexistisch. Die Nacktheit des Titel-Models symbolisiere die Hilflosigkeit und Verletzlichkeit, die hunderte von Frauen auf dem Platz vor dem Kölner Hauptbahnhof hätten erleben müssen. Eine Vorverurteilung aller Migranten liege auch nicht vor. Es werde konkret benannt, um welche Vorgänge es gehe, nämlich um jene in der Silvesternacht. Dass es sich dabei um Sex-Attacken von Migranten gehandelt habe, sei unstrittig.

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Anzeigen aus politischen Gründen erstattet?

Eine Großstadtzeitung analysiert online unter der Überschrift „Warum habt ihr keinen Respekt?“ die Übergriffe in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof. Sie schreibt über die Frauen, die Anzeige erstattet haben: „Womöglich sind aber auch Frauen dabei, die gar nicht Opfer geworden sind, sondern aus politischer Überzeugung der Meinung waren, dass die Täter mit Migrationshintergrund oder die Flüchtlinge, die das Chaos auf der Domplatte für sexuelle Übergriffe ausgenutzt haben, abgeschoben gehören. Das hoffen sie womöglich mit einer Anzeige zu beschleunigen.“ Vier Beschwerdeführer kritisieren die Berichterstattung. Sie halten es für eine Unterstellung, dass Frauen bewusst Anzeige erstattet hätten, um Ausländern zu schaden. Eine der Autorinnen des Beitrags berichtet in ihrer Stellungnahme zu den Beschwerden, dass sie mehrmals bei ihren Recherchen mit dem Verdacht konfrontiert worden sei, dass Anzeigen aus den genannten Motiven erstattet worden seien. Sie habe dies im Konjunktiv berichtet, weil eine Beweisführung natürlich sehr schwierig sei. Die Umstände in der Silvesternacht hätten es für die Täter ziemlich risikolos gemacht, Frauen sexuell zu belästigen und sie zu berauben. Die Umstände machten es aber auch risikolos, falsche Anzeigen zu erstatten.

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