Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine in Deutschland erscheinende türkische Zeitung betitelt einen Bericht über den angeblichen Aufenthalt von PKK-Führer Öcalan in Italien und die Stellungnahme des italienischen Ministerpräsidenten D’Alema mit den Worten „Pis Yalanci“, zu deutsch „Dreckiger Lügner“. Dem Text beigestellt ist ein Foto, das den italienischen Regierungschef mit einer langen Nase zeigt. Dazu schreibt die Zeitung: „Wie Pinocchio – Die Lügen der Italiener sind in aller Munde. Sie haben sogar ein Symbol: Pinocchio. Pinocchio, dem Romanhelden des italienischen Schriftstellers Collidi, der dieses Buch für die Jugend schrieb, wächst die Nase, wenn er lügt. Wenn D’Alema jedoch lügt, mal abgesehen davon, ob die Nase wächst, errötet noch nicht einmal sein Gesicht.“ Ein Leser der Zeitung nimmt Anstoß an der Veröffentlichung und schaltet den Deutschen Presserat ein. Nach seiner Ansicht wird mit den zitierten Formulierungen die Menschenwürde der Italiener verletzt. Die Rechtsvertretung des Blattes erklärt, die wörtliche Übersetzung sei zwar richtig, verzerre aber völlig den Inhalt. Der Artikel befasse sich mit der angeblichen Rückkehr des PKK-Führers Öcalan nach Italien und mit den Äußerungen, die hierzu von italienischen Politikern, aber vom türkischen Ministerpräsidenten Ecevit gemacht worden seien. Wenn dieser sich dahingehend äußere, dass er einen italienischen Politiker als dreckigen Lügner bezeichne, so könne dies der Beschwerdeführer zwar unangemessen finden, gleichzeitig sei es jedoch eine Tatsache und demzufolge dürfe darüber berichtet werden. (1999)
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Ein Ortsverein der IG Medien legt dem Deutschen Presserat zwei Ausgaben einer Rundfunk- und Fernsehzeitschrift vor, die einer Regionalzeitung kostenlos beiliegt und unter dem Titel „Familie heute“ Supplements enthält, in denen u.a. Hinweise auf verschiedene Produkte sowie auf einen Reiseveranstalter, ein Hotel auf einer Nordseeinsel und einen Küchenhersteller gegeben werden. Der Beschwerdeführer moniert, dass das Supplement wie eine Familienzeitschrift aufgemacht ist, aber fast in jedem Beitrag Produktwerbung enthält. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte Trennungsgebot. Die Chefredaktion der Regionalzeitung teilt mit, dass sie für den Inhalt der Beilage nicht verantwortlich zeichnet. Der für die Beilage zuständige Verlag ist der Auffassung, dass durch die gekonterte Darstellung sowie durch ein eigenes Impressum von „Familie heute“ eine ausreichende Abgrenzung von der redaktionellen Leistung der Programmzeitschrift gegeben sei. Sollte der Presserat anderer Ansicht sein, sei der Verlag gerne bereit, gekonterte Journale wie „Familie heute“ künftig deutlicher als bisher vom redaktionellen Teil abzugrenzen. (1998/99)
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In zwei Beiträgen berichtet eine Zeitschrift über einen ehemaligen Angestellten einer “Feldbäckerei”. In dem ersten Beitrag heißt es, der Mann habe “unerlaubterweise” einen Anhänger vom Hof seines ehemaligen Arbeitgebers “geliehen”. In dem zweiten Beitrag wird behauptet, die Verwaltung einer Stadt habe ihn aufgefordert, mit seinem Stand den Weihnachtsmarkt zu verlassen, weil dieser den hygienischen Anforderungen nicht entsprochen und das Benehmen des “Feldbäckers” gegenüber den Gästen zu wünschen übrig gelassen habe. Weiterhin ist in dem Artikel zu lesen, dass der Mann einen Offenbarungseid wird leisten müssen und in einer weiteren Sache Haftbefehl beantragt worden sei. Der betroffene Mann führt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat an, die in dem Artikel enthaltenen Behauptungen seien falsch und ungerechtfertigt. Außerdem sei diese Berichterstattung geschäftsschädigend. Der Herausgeber teilt mit, derzeit werde anwaltlich geprüft, ob eine vom Kompagnon des Beschwerdeführers eingesandte Gegendarstellung veröffentlicht werden kann. Die Gründe, wegen derer die Zusammenarbeit der genannten Stadt mit dem Mann auf dem Weihnachtsmarkt beendet worden sei, habe die Zeitschrift von dem früheren Arbeitgeber des Beschwerdeführers erfahren. Der Herausgeber legt die Mitteilung eines Gerichtsvollziehers vor, die den handschriftlichen Vermerk “Eidesstattliche Versicherung nebst Haftbefehl ist beantragt” enthält. Genau diese Informationen habe man in der Veröffentlichung wiedergegeben. (1999)
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In einer satirischen Kolumne unter der Überschrift “Independence Dei...” setzt sich eine Fernsehzeitschrift mit dem Fernsehprogramm über Ostern auseinander. Die an diesen Feiertagen gesendeten Spielfilme werden in satirischer Art und Weise mit der Leidensgeschichte Jesu in Verbindung gebracht. Der Autor, der sich Zapper nennt, entdeckt z.B. im Angebot eines Privatsenders einen kritischen Jesusfilm mit dem ultimativen Titel “Stirb langsam” oder Auferstehungsfilme wie den Zweiteiler “Winnetous Rückkehr”. Der Christliche Medienverbund KEP (Konferenz Evangelikaler Publizisten) sieht in der Kolumne den christlichen Glauben herabgewürdigt und die religiösen Gefühle der Christen verletzt. Er führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitschrift erklärt, der Text setze sich sehr kritisch und in kabarettistischer Überzeichnung mit der Tatsache auseinander, dass vor allem die privaten Sender dem Sinn der Ostertage als höchstem Fest der Christen nicht mehr Rechnung tragen. Sie ließen über Ostern Filmtitel zu, die in Zusammenhang mit dem Fest geradezu zynisch klingen. Dies mache der Autor in seiner Kolumne klar, indem er Beispiele nenne und sie überzeichne. Der Chefredakteur betont, dass er sich als gläubiger Mensch über die streckenweise genialen Sprachspiele sehr amüsiert habe. Insgesamt sei die Ernsthaftigkeit des Anliegens in dem Beitrag durchaus zu erkennen. (1999)
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Eine Regionalzeitung berichtet, warum eine 2000-Seelen-Kommune im Verbreitungsgebiet mit 4.614 Mark in der Pro-Kopf-Verschuldung landesweit ganz vorne liegt. Die vom früheren Bürgermeister und dessen Kompagnon gegründete und inzwischen in Konkurs geratene Tourismus GmbH habe die Stadt rund 5,5 Millionen Mark gekostet. Die Zeitung spricht von einem kaufmännischen Hasardspiel, dessen Verursacher sich inzwischen in den Westen “abgesetzt” hätten. Der einstige Bürgermeister, ein ehemaliger NVA-Offizier, habe es dabei vorgezogen, auch gleich die Trennung von seiner Familie vorzunehmen. Der Betroffene legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Er weist darauf hin, dass sowohl der Stadtrat als auch der jetzige Bürgermeister, sein damaliger Stellvertreter, alle Entscheidungen in der Sache mitgetragen haben. Der beim Leser entstehende Eindruck, er habe in Alleinregie alle Entscheidungen getroffen, stimme somit nicht. Insgesamt ist er der Ansicht, dass die Wortwahl des Artikels diffamierend und menschenverachtend ist. Seine NVA-Vergangenheit und die Trennung von seiner Familie hätten mit dem Vorgang nichts zu tun. Die Chefredaktion stellt fest, dass der strittige Artikel den Sachverhalt in der Stadt präzise beschreibt. Die darin geschilderten Fakten seien von den Bürgern heiß diskutiert worden. Man räumt allerdings ein, dass es besser gewesen wäre, die kritisierten Formulierungen als in der Stadt herrschende Meinung zu kennzeichnen. Der Betroffene selbst sei nach Aussage des zuständigen Redakteurs nicht erreichbar gewesen. Deshalb habe die Redaktion eine Woche später einen sehr umfangreichen Brief der Ehefrau abgedruckt, in dem diese die Angelegenheit aus ihrer Sicht schildern konnte. (1999)
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Unter der Überschrift “Wie nahmen die Ausschreitungen in Europa ein Ende?” kommentiert eine in der Bundesrepublik erscheinende türkische Zeitung Aktivitäten der PKK. In dem Beitrag wird behauptet, die europäischen Länder hätten der PKK befohlen, ihre Aktionen in der Türkei nach der Verhaftung Abdullah Öcalans fortzusetzen. Weiterhin wird festgestellt, Europa unterstütze die PKK durch Ausbildung und Logistik. Ein Leser des Blattes beurteilt den Beitrag in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat als Falschberichterstattung. Es werde das Gefühl vermittelt, dass Deutschland ein Feind der Türken sei. Die Rechtsvertretung der Zeitung lässt offen, ob die Übersetzung des Artikels ins Deutsche durch den Beschwerdeführer zutreffend sei. Dieser sei nach seinem eigenen Vortrag gar nicht betroffen. Er befürchte lediglich, dass das “Wohlbefinden” der Emigranten aus der Türkei “gestört” werden könnte. Selbst wenn der Beschwerdeführer betroffen wäre, sei der Artikel inhaltlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die angeblichen Äußerungen seien auf ihren Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar. Es sei auch nicht erkennbar, welche westlichen Geheimdienste und Regierungen und welche Art von Beziehungen überhaupt gemeint seien. Somit bleibe auch völlig unklar, ob die deutsche Regierung an den angeblichen (anonymen) “Befehlen” Europas beteiligt gewesen sei. (1999)
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Das wohltätige Ergebnis eines Juristenballs ist Thema eines Zeitungsberichts. Die Sozialministerin des Landes, schreibt die Zeitung, habe einen Scheck über 30.000 Mark zugunsten der Beratungsstelle für die Opfer von Frauenhandel entgegengenommen. Der Verein, der die Beratungsstelle betreibt, moniert beim Deutschen Presserat, dass hier falsch berichtet worden ist. Richtig sei, dass der Erlös der Juristentombola der Beratungsstelle zukommen solle. Eine Summe stehe aber bis heute noch nicht fest. Nach Auskunft des Veranstalters werde sich die Spende auf 3.000 bis 5.000 Mark belaufen. Die Autorin der Meldung erklärt, sie habe die Höhe der beabsichtigten Spende auf dem Ball erfahren. Aus dem Beschwerdebrief des Vereins an die Lokalredaktion habe sie erst zwei Tage später ersehen, dass ihre Berichterstattung unkorrekt war. Daraufhin habe sie sich bei den Betroffenen schriftlich entschuldigt. (1999)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter Angabe der Adresse über drei Beratungsstellen, die Prostituierten beim Ausstieg helfen. Dabei wird die Mitarbeiterin eines der Vereine mit entsprechenden Aussagen zitiert. Der Verein beschwert sich daraufhin beim Deutschen Presserat. Der Artikel erwecke durch diejenigen Passagen, die mit Anführungszeichen als Zitate gekennzeichnet seien, und durch die Nennung des Namens der Mitarbeiterin den Anschein eines mit ihr geführten Interviews. Tatsache sei aber, dass der Autor des Beitrags mit keiner der Mitarbeiterinnen ein Interview geführt habe. Die Zitate seien vielmehr aus einer Obdachlosenzeitung abgeschrieben worden. Da die genannten Vereine auch Zeuginnen in Verfahren wegen Menschenhandels betreuen, stelle die Veröffentlichung der Adresse eine enorme Gefährdung der Klientel sowie der Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen dar. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass sie ein Interview mit der genannten Beraterin in einer Obdachlosenzeitung nachgedruckt habe. Dies sei aus der Sicht der Redaktion ein durchaus übliches Verfahren, bei dem allerdings vergessen worden sei, die Quelle zu nennen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Redaktion auch nicht bekannt gewesen, dass die Adresse des betroffenen Vereins der Geheimhaltung unterliege. Sie sei in der gutgemeinten Absicht erfolgt, betroffenen Frauen mitzuteilen, wo sie geeignete Hilfe finden können. (1999)
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In einem Kommentar übt eine in Deutschland erscheinende türkische Zeitung Kritik an der ihrer Meinung nach zu freundlichen Haltung des italienischen Ministerpräsidenten D’Alema gegenüber der PKK. Der Beitrag verwendet ein Wortspiel mit D’Alema als Überschrift: “Hakikaten Dallama”, zu deutsch “Ein wahrer Dallama”, d.h. ein schlechter, nutzloser Mann. Ein Leser der Zeitung reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Nach seiner Ansicht enthält der Kommentar primitive Denkmuster mit Feind-Freund-Bild, und er glaubt, dass er die in Deutschland lebenden Türken aufwiegelt. Der latente Hass, der in den türkischen Lesern erzeugt und verstärkt werde, gefährde das friedliche Zusammenleben in Deutschland ebenso wie in der Türkei. Der Rechtsvertreter der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Es sei das Recht der Zeitung, kritische Artikel zu veröffentlichen. Die Bewertung der strittigen Kolumne müsse vor dem Hintergrund des Umstandes gesehen werden, dass es sich bei der PKK um eine terroristische Vereinigung handele und ihrem Führer Öcalan zigtausend Morde angelastet werden. In diesem Zusammenhang sei es verständlich und zulässig, wenn diejenigen mit schärfster, auch verbitterter und polemischer Kritik bedacht werden, die gleichwohl eine freundliche Haltung gegenüber der PKK einnehmen. (1999)
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