Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein junger Mann durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Der Leiter des zuständigen Polizeipräsidiums verwahrt sich in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gegen die seiner Ansicht nach unsachliche, tendenziöse und verletzende Berichterstattung. Es sei richtig, dass bei der Verfolgung durch die Polizei ein junger Mann sein Leben verloren habe. Dies rechtfertige aber nicht, zu einem Zeitpunkt; zu dem niemand über den Geschehensablauf Näheres sagen konnte, zum einen von einem »Todesschützen« zu sprechen und zum anderen einem Beamten völlig unqualifiziert mit der Überschrift »Er kam, sah und schoß« Rambo-Methoden zu unterstellen. Die Redaktion entgegnet, die Identität des Beamten nicht gelüftet und Missverständnisse in Überschrift und Text in einem Folgebericht ausgeräumt zu haben. (1993)
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Im Sonderdruck einer Zeitschrift über Büromöbel findet sich der Satz »An einem einfachen Tisch kann man essen und trinken, zuhören, parlieren, diskutieren, Blumen beschneiden, töpfern womöglich und vielleicht auch, wenn man geübt ist, eine Frau beschlafen«. Kommunale Frauenbüros und - beauftragte sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Passage eine regelrechte Aufforderung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und damit die Menschenwürde verletzt. Der Verlag lässt wissen, dass der Sonderdruck aufgrund des Frauenprotests nicht weiter verteilt, sondern ohne den Halbsatz neu aufgelegt wurde. Außerdem sei das Büro nicht die Insel der Seligen, »bei deren Betreten all das, was an den sonstigen 16 Stunden stattfindet, an der Garderobe abgegeben wird«. (1992)
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Eine Lokalzeitung berichtet über Zustände in Asylbewerberheimen der Stadt: »Rumänen prügeln Albaner und umgekehrt, Serben gegen Kroaten und Bosnier ... und was sonst noch an Kriminellen sich so dabei finden mag.« In Anspielung auf vorangegangene Demolierungen in einem instandgesetzten Hotel schließt der Artikel mit der Frage, wie lange der Wähler diesem kostenträchtigen Treiben noch zusehen werde. Ein Leser des Blattes stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, eine kritische Presse finde nach seinem Dafürhalten dort ihre Grenzen, wo sie sich bewusst und gezielt gegen ethisch-moralische Grundsätze und die die freiheitlich demokratische Grundordnung prägende Würde aller Menschen richte. Eine Jugendgruppe sieht in der Veröffentlichung eine rechtsradikale Meinungsmache: Der Autor des Beitrags rechtfertigt seinen Hinweis auf Kriminelle mit Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld. Ihm gehe es darum, der Bevölkerung in einem kommentierenden Artikel zu zeigen, wohin die Versäumnisse der Verwaltung führen könnten. Solange die Parteien trotz des Asylkompromisses nicht bereit seien, ihre Kontroversen dazu endlich beizulegen, werde die Presse gezwungen sein, zu den durch den übermäßigen Zustrom von Flüchtlingen entstandenen Sicherheitsrisiken des Bürgers nachdrücklich Stellung zu nehmen. Das werde die Zeitung auch weiterhin tun. (1993)
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Eine Frauenzeitschrift behauptet von einem verschreibungspflichtigen Rheumamedikament, der Wirkstoff Methotrexat wirke schneller, sei besser verträglich. Bereits eine Tablette pro Woche reiche aus, um chronische rheumatische Gelenkentzündungen nach vier bis zwölf Wochen deutlich zu lindem. Eine Apothekerfachkommission sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktion zitiert eine Reihe von Fachblättern als Quellen. (1993)
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Eine Frauenzeitschrift preist ein neues »Supervitamin«. Unter Nennung der jeweiligen Quellen (Zeitschriften, Wissenschaftler) behauptet der Artikel; das neue Wundermittel beuge Krebs, Herzkrankheiten, Arthritis und Arterienverkalkung vor, könne das Leben um bis zu 15 Jahre verlängern, behebe Asthma; Bronchitis, Erkältungen und Allergien. Weiter heißt es: »Frauen, die ... regelmäßig nehmen; sollen leistungsfähiger und leichter schlank werden.« Als weitete Wirkungen werden u. a. genannt: Kräftiges Haar, besseres Sehen, straffe Haut, Schutz vor Parodontose, gestärktes Herz, Hilfe bei Cellulitis; jeweils mit Quellenverweis sowie Erklärung möglicher Wirkungen: Nebenwirkungen seien bislang nicht bekannt: Der Bericht endet mit der Empfehlung, das Präparat beim Apotheker vorzubestellen aufgrund der starken Nachfrage bei der Markteinführung in den USA. Außerdem wird die Pharmazentralnummer genannt. Eine Apothekerfachkommission beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das angebliche Wundermittel, seit längerer Zeit schon verwendet, habe »mit Sicherheit« nicht de geschilderten Wirkungen: Die Berichterstattung sei geeignet, falsche Hoffnungen zu wecken. Die Redaktion entgegnet, die Beschwerdeführerin gehe irrig davon aus, dass es sich bei dem Präparat um ein normales Calciumascorbat handele; das unter anderer Bezeichnung schon länger zu erhalten sei. Tatsächlich sei das Mittel jedoch aktuell auf den Markt gekommen und habe völlig andere Wirkungen. (1993)
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Das Titelbild einer Satirezeitschrift zeigt den früheren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, in der Badewanne seines toten Amtsvorgängers Uwe Barschel. Der Schleswig-Holsteinische Landtag; vertreten durch seine Präsidentin, und drei Leser des Blattes legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Sie sehen die Menschenwürde Engholms und dessen Familie sowie Barschels und dessen Hinterbliebenen in unverantwortlicherweise verletzt: Wer Satire wörtlich nehme, entgegnen die Anwälte des Verlags; habe Satire nicht verstanden. Satire arbeite ihrer Natur gemäß mit Übertreibungen; Verzerrungen und Verfremdungen. Die Zeitschrift will ihr Titelbild als Ansprechung darauf verstanden wissen, dass die Kieler Affären nicht vereinfacht schwarz-weiß zu sehen und nicht so simpel in Täter- und Opferpartei zu scheiden sind. Die Botschaft dieser bildhaften Assoziation lasse sich in die Worte fassen; es zahle sich bei Politikern nicht aus, sich moralisch über andere zu erheben: Irgendwie seien sie alle anfechtbar. (1993)
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Ein Veranstaltungsmagazin nimmt zwei Berichte über Kunstausstellungen und eine Buchbesprechung in der örtlichen Zeitung zum Anlass, den Autor der Beiträge zu glossieren. Unter der Überschrift »Dr. Dudrop's arschkaltes Apfelmus - Über das allmähliche Verfestigen des Schwachsinns beim Schreiben« werden Textprobe vorgestellt und als »grauenvoll« und »gräulich« bezeichnet. Der salbadernde Oberphilosoph sei bei nächster Gelegenheit mit einem gezielten Arschtritt in irgendeine Metropole der Unterwelt zu befördern. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Betroffene schwere Verunglimpfung: Zitate würden aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entstellte Die Zeitschrift gibt zu dem Vorwurf drei Stellungnahmen ab und fordert den Presserat auf, sich einfach diejenige auszusuchen; die ihm am besten passt. In allen drei Stellungnahmen wird der Beschwerdeführer mit deutlichen Worten in seinen beruflichen Fähigkeiten abqualifiziert. (1992)
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Eine Zeitschrift berichtet über zwei Brüder, die rechtsextreme Schallplatten verkaufen. Einer der beiden beschwert sich beim Deutschen Presserat, weil in dem Beitrag sein Name genannt und das amtliche Kennzeichen des auf Ihn zugelassenen Fahrzeugs wiedergegeben wird. Die Redaktion äußert sich nicht. (1993)
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Der Kommentar in einer Tageszeitung bestreitet, dass es nach 1945 in Deutschland Fremdenhass oder Rassismus gegeben hat. Der Autor spricht von einer »Asyllüge«. Ausländerfeindliche Aktionen werden folgendermaßen kommentiert: »Was dann in Hoyerswerda, Rostock und in 100 anderen Orten geschah; war weniger Ausdruck politischen Bekenntnisses als bewusster Tabuverstoß jugendlicher Rowdies gegen die Gesellschaft und das von ihrer - vermeintlichen - Elite verhängte Asyldiskussionsverbot«. Es wird über die Behandlung von Flüchtlingen in anderen Ländern berichtet; wo wesentlich rigoroser als in Deutschland vorgegangen werde. In Anspielung auf Demonstrationen und Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik ist von einem »Phantom der Ausländerfeindlichkeit« die Rede, »das es gar nicht gibt«. Wörtlich heißt es: »Vom Kindergarten bis zur Hochschule, vom Arbeitslosen bis zur Rentnerin - derlei kommandierte Umzüge sind nach der Art der Nazis oder Kommunisten ...«: Ein Leser des Blattes findet die Äußerungen des Kommentators so »ungeheuerlich«; dass er den Deutschen Presserat um eine Stellungnahme ersucht; ob und inwieweit durch den Kommentar der Pressekodex verletzt sein könnte. Der Autor benutze die offene Lüge als Stilmittel: Täter und Opfer würden in dem Kommentar planmäßig vertauscht. Vor allem die Behauptung, dass es Ausländerfeindlichkeit nach 1945 nie mehr gegeben habe; lässt der Beschwerdeführer nicht gelten. Die Veröffentlichung erfülle die erforderlichen Kriterien eines Kommentars, entgegnet die Redaktion. Dieser argumentiere aus subjektiver Sicht und verfolge den Zweck; dem Leser eine distanzierte Haltung zu den jahrelangen Versäumnissen der deutschen Asylpolitik zu vermitteln und dabei zu verdeutlichen, dass auf die große Mehrheit des deutschen Volkes der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit sowenig oder soviel zutreffe wie für andere Nationen auch. (1993)
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