Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Unter der Überschrift „Enormer Durchlauf“ berichtet eine Zeitschrift, dass polnische Frauen und Männer als Teilzeitprostituierte nach Deutschland drängen. In diesem Zusammenhang wird eine Sozialarbeiterin befragt, die in einer Beratungsstelle über sexuell übertragbare Krankheiten aufklärt. Im Text heißt es, sie vermittle Säuglinge polnischer Prostituierter und deutscher Freier an Adoptiveltern. Bebildert ist der Beitrag u.a. mit einem Porträt der Sozialarbeiterin. In der Unterzeile dazu wird ihre „neue Aufgabe“ erwähnt: Sie „sucht Adoptiveltern für die Babys der polnischen Prostituierten“. Die Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Aufgrund der Bildunterzeile melden sich kinderlose Paare bei der Beratungsstelle, um ihr Interesse an einer Adoption zu bekunden. Ihr Büro gebe zwar erste Informationen über Möglichkeiten der Adoption, verweise aber daran interessierte Frauen an andere amtliche Stellen, die allein berechtigt seien, Adoptiveltern zu suchen und Adoptionen zu vermitteln. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift verweist auf eine Angabe der Interviewten, ihre Beratungsstelle habe in bisher drei Fällen Kinder polnischer Mütter lediglich an die genannten Stellen weitervermittelt. Diese Angabe der Beschwerdeführerin erkläre auch den Inhalt der angegriffenen Bildunterzeile. Diese sei demnach nicht unrichtig gewesen. Alle Bemühungen der Zeitschrift, den Fall in einem Leserbrief zu bereinigen, bleiben ohne Erfolg: Die Beteiligten können sich nicht auf eine entsprechende Formulierung einigen. (1995)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über eine Demonstration für die Pressefreiheit, bei der es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Für den dabei entstandenen Schaden, insbesondere den Umsatzverlust der Kaufleute in der Innenstadt, macht die Zeitung den Veranstalter, eine politische Partei, verantwortlich. In Anspielung auf deren Geschäftsführer lautet die Überschrift „Dieser Mann kostet ..... 37 Mio Mark“. Die Zeitung berichtet ferner, dass ein Polizeihauptkommissar an der Demonstration teilgenommen habe. Der Mann, der auch Abgeordneter der Bürgerschaft ist, wird namentlich genannt. Beide Männer werden auch im Foto gezeigt. Über den Polizeibeamten wird unter der Überschrift „Dieser Polizist marschierte mit den Chaoten...“ geschrieben, er sei Seite an Seite mit bewaffneten Vermummten, Eierwerfern und Leuten, die Leuchtkugeln auf seine Kollegen feuerten, marschiert. Vor „so einem“ hätten kritische Bürger „nur eins: Angst“. Der Landesbezirk der IG Medien beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Geschäftsführer des Veranstalters der Demonstration werde diffamiert, indem man ihn mit einem angeblich entstandenen Schaden in Verbindung bringe. Ebenso werde der Polizeibeamte in seiner Ehre verletzt. Der zweite Teil der Beschwerde befasst sich mit einem weiteren Artikel, in dem über den Verkauf einer Straße an eine Genossenschaft berichtet wird. Der Zeitung zufolge handele es sich bei der Kaufsumme um einen „Spottpreis“, denn der Wert der Grundstücke werde von Experten auf das Dreifache geschätzt. In diesem Zusammenhang spricht die Zeitung von „Abzocken“, einem Begriff, den die Beschwerdeführerin als ehrverletzend bezeichnet. Die Rechtsabteilung des Verlages empfindet die Beschwerde als einen Fall übelster Polemik und will eine Stellungnahme nicht abgeben. Die Behörde für Inneres teilt dem Presserat mit, dass der Polizeibeamte als Privatmann in Zivilkleidung an der Demonstration teilgenommen habe und für die Behörde kein Anlass bestand, die Prüfung disziplinarischer Maßnahmen zu erwägen. Der Betroffene selbst erklärt dem Presserat, er habe mit seiner Teilnahme an der Demonstration zur Deeskalation beitragen wollen. Am Markt sei der Zug durch die Polizei angehalten worden, weil ihm der Weg durch die Innenstadt verboten worden sei. In dieser Situation habe er bemerkt, dass ein Fotoreporter der Zeitung seine Kamera auf ihn gerichtet und vermutlich mehrere Aufnahmen von ihm gemacht habe. (1995)
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Der Tod eines deutschen Tierschützers ist Thema eines Illustriertenberichts. Der Beitrag schildert die Tätigkeit des Mannes als Aufseher in einem Nationalpark in Uganda. Dort habe er, zugleich als Projektleiter des Deutschen Tierschutzbundes, Waldelefanten und Berggorillas vor dem Aussterben gerettet. Im Sommer 1994 wurde der „Schutzengel der Tiere“ tot aufgefunden, mit einem Hanfseil um den Hals an einem Fensterkreuz festgezurrt. Eiskalt – so die Zeitschrift – hätten Verbrecher die Ermordung des verhassten Tierschützers geplant. Die ugandische Polizei habe lapidar von Selbstmord durch Erhängen gesprochen, doch bei einer gerichtsmedizinische Untersuchung in Deutschland seien am Leichnam eindeutig Spuren von Gewaltanwendung festgestellt worden. Der Deutsche sei ermordet worden. Er sei geldgierigen Elfenbeinjägern zum Opfer gefallen. Der Vorsitzende der Berggorilla & Regenwald Direkthilfe wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Bis heute fehle eine eindeutige Erklärung für den Tod des Tierschützers. Die Zeitschrift beruft sich auf Informationen aus der Familie des Verstorbenen. An deren Zuverlässigkeit bestehe kein Zweifel. (1995)
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Ein 23jähriger steht vor Gericht, weil er auf seinen zwei Wochen alten Sohn eingeschlagen haben soll. Der Säugling starb fünf Tage nach der Tat. Die örtliche Zeitung berichtet in insgesamt 15 Artikeln über den Verlauf des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens. In Überschrift und Text des ersten Beitrags wird der Name des Betroffenen vollständig genannt. Auch wird erwähnt, dass er der Sohn eines Bankdirektors ist. In den folgenden Berichten ist nur noch der Vorname genannt und der Anfangsbuchstabe des Familiennamens angegeben. Der Angeklagte wird aber im Bild gezeigt. Er wird wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Vater beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine einseitige, tendenziöse Berichterstattung der Zeitung. Auch seien die Persönlichkeitsrechte der Familienangehörigen verletzt worden. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, sie habe in ihren Berichten nur erwähnt, was vor Gericht vorgetragen worden sei. Das Verhältnis des Täters zu seinen Eltern habe erwähnt werden müssen, da es mit ursächlich für die Tat gewesen sei. (1994/95)
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Das Titelbild einer Satirezeitschrift löst elf Beschwerden beim Deutschen Presserat aus. Leserinnen und Leser, Politiker, Künstler und das P.E.N-Zentrum der Bundesrepublik beklagen einen Verstoß gegen gute Sitten, eine Verletzung der Intimsphäre sowie eine Diffamierung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Augenscheinlich wurden auf zwei nackte Körper in einer Pose sexuellen Inhalts die Porträts von Bundeskanzler Helmut Kohl und von Bärbel Bohley, einer herausragenden Vertreterin der Bürgerrechtsbewegung in der ehemaligen DDR, montiert. Die Fotomontage trägt die Überschrift „Kohls Neue: Ist es mehr als Freundschaft?“. Einer der Beschwerdeführer ist der Meinung, die der Montage zugrunde liegende politische Frage hätte auch ohne die Mittel des Sexismus, der Obszönität und der Pornographie satirisch dargestellt werden können. Die Zeitschrift erklärt, Thema der Titelcollage seien die Treffen einer kleinen Gruppe von Bürgerrechtlern, deren Symbolfigur Bärbel Bohley sei, mit Bundeskanzler Helmut Kohl. Diese politische Nähe zur CDU sei von einzelnen Parteien und den meisten Bürgerrechtlern heftig attackiert worden. Die Abbildung sei als Fotomontage bzw. Collage deutlich gekennzeichnet. Verstanden worden sei sie als Allegorie, als satirisch überspitztes Zeichen einer politischen Verbindung der Abgebildeten. Der Bildgehalt knüpfte also nicht am Intimleben der Betroffenen an, so dass es absurd sei zu behaupten, er verletze deren Intimsphäre. Dass eine politische Verbindung satirisch mit sexuellen Inhalten ausgedrückt werde, habe eine lange historische Tradition. Den Vorwurf der pornographischen Darstellung weist die Chefredaktion gleichfalls zurück. Der Autor habe augenfällig alle pornographischen Details vermieden. (1996)
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Eine Lokalzeitung berichtet über zwei Karnevalsveranstaltungen am Ort und würdigt dabei die Büttenreden der beteiligten Karnevalisten. Über den Auftritt eines „russischen Asylanten“ schreibt sie, dieser habe voll die Stimmung im Saal und in Deutschland getroffen. Passagen seiner Büttenrede werden wiedergegeben, wie z.B. die Feststellung „Dummes Deutsche immer schaffe, Asylant kann immer raffe.“ Der Berichterstatter kommentiert schließlich: „Ein Super-Vortrag, der sehr viel Applaus erhielt und bestens vorgetragen wurde. Ein großes Lob an ...“. Eine Gewerkschaft im Kreisgebiet beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, der Autor des Berichts zitiere persönlich begeistert rassistische Klischees der schlimmsten Sorte. Zudem habe er sich den Inhalt der Rede durch die Formulierungen „Super-Vortrag“ und „großes Lob“ zu eigen gemacht. Die Redaktion beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Zudem stehe ihre Berichterstattung im Zusammenhang mit einer ganz und gar nicht ernst zu nehmenden Veranstaltung. Sie verweist darauf, dass sie im nachhinein einen kritischen Leserbrief und eine Antwort des Verfassers veröffentlicht hat, der zugleich der Herausgeber der Zeitung ist. Dieser ist der Auffassung, dass es in der Fastnacht möglich sein müsse, das Thema „Asyl“ oder andere politische Reizthemen anzusprechen. Dem beanstandeten Vortrag könne man mit bestem Willen keinen ausländerfeindlichen Hintergrund nachsagen. In einer Stellungnahme auf derselben Seite wehrt sich auch der Sitzungspräsident des betroffenen Karnevalsclubs gegen den „falschen Eindruck“, seine Veranstaltung habe Ausländerfeindlichkeit verbreitet. Und auch die Redaktion distanziert sich in einer „Klarstellung“ zum Fremdenhass. (1996)
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Eine türkischsprachige Tageszeitung setzt sich in mehreren Beiträgen mit dem Kommentar eines deutschen Fernsehjournalisten zu gewalttätigen Ausschreitungen kurdischer Demonstranten auseinander. Kritisiert werden insbesondere Passagen des Kommentars, in denen die türkische Armee des Völkermords an den Kurden beschuldigt oder die Voraussage geäußert wird, der Führer der PKK könne der Staatspräsident der Zukunft sein. Die Verfasser der Artikelserie rufen ihre im Ausland lebenden Landsleute auf, „gegen dieses unverschämte Komplott ihren demokratischen Protest zum Ausdruck zu bringen“. Dem Fernsehjournalisten müsse auf jeden Fall „eine Lektion mit der demokratischen Reaktion erteilt“ werden. Wörtlich heißt es: „Dieser Mann hat entweder nie Prügel bezogen, oder er ist nicht imstande, bis drei zu zählen.“ In einem Beitrag veröffentlicht die Zeitung Foto und Anschrift des Journalisten bei dessen Sender sowie die Telefon- und Faxnummer. Der Intendant des Senders beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Aufruf, dem Kommentator eine „Lektion“ zu erteilen. Diese Formulierung sei im Türkischen wie im Deutschen doppeldeutig und könne als Aufruf zu physischer Gewalt verstanden werden. Der Journalist sei vorläufig unter Polizeischutz gestellt worden. Reaktionen vieler Briefschreiber und Anrufer zeigten neben Zustimmung zu dem Kommentar auch erhebliche Bedrohungen, die ersichtlich durch die Aussagen in den Artikeln ausgelöst worden seien. Es gehe nicht um die Pressefreiheit. Diese Freiheit ende aber dort, wo ganz offenkundig zu Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen werde. Eine Stellungnahme der Zeitung zu diesen Vorwürfen geht nicht ein. (1996)
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Der Staatsbesuch der Präsidentin des Deutschen Bundestags in Südafrika ist Thema eines Beitrags in einer Boulevardzeitung. In dem Artikel wird die Begrüßung von Rita Süßmuth durch den südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela geschildert. Demzufolge erkundigte sich Mandela nach dem Präsidenten von Weizsäcker und stellte die Frage: „ Was macht der liebe Franz Josef Strauß?“. Laut Zeitung antwortete die Bundestagspräsidentin, dass von Weizsäcker nicht mehr Bundespräsident und Strauß schon lange tot sei. Die Heinrich-Böll-Stiftung sieht in dieser Darstellung eine rassistische Tendenz und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Bericht stelle den Staatspräsidenten Südafrikas als Tattergreis dar. Dies sei eine Verunglimpfung eines Staatsoberhauptes und beschädige die deutsch-südafrikanischen Beziehungen. Die Mandela von der Zeitung zugeschriebenen Aussagen seien unwahr. Auf einen Kommentar im ARD-Hörfunk verweisend, erklärt die Beschwerdeführerin, dass Mandela seiner Besucherin Grüße an den Bundeskanzler und an Richard von Weizsäcker aufgetragen habe. Zu letzterem habe er angemerkt, dass er ja nicht mehr Präsident sei. Außerdem habe der Gastgeber berichtet, dass er jüngst von einem Nachfolger von Franz Josef Strauß besucht worden sei. Die Chefredaktion weist den Vorwurf, sie verbreite rassistische Tendenzen, als „Infam“ zurück. Sie lege dem Presserat exemplarisch einige Veröffentlichungen hervor, aus denen ihre absolut positive Einstellung zur Person des Staatspräsidenten hervorgehe. Der zitierte Hörfunkkommentator könne keinesfalls ausschließen, dass der in der Zeitung geschilderte Sachverhalt zutreffe. Dabei bezieht sich die Chefredaktion auf den Satz im Kommentar: „Daraus mischt ... , offenbar mit Hilfe der englischen Sprache kaum mächtiger Begleiter von Frau Süßmuth, diese erbärmliche Geschichte.“ Sie versichert, dass die Informanten sehr wohl das, was Staatspräsident Mandela gesagt habe, verstanden und in diesem Sinne die Zeitung informiert hätten. Daran ändere sich nichts, auch wenn der Hörfunkkommentator aus polemischen Gründen den Begleitern der Bundestagspräsidentin sprachliche Unkenntnis unterstelle. Der Presserat bittet darauf hin vier beteiligte Bundestagsabgeordneten um eine Stellungnahme. Zwei Abgeordnete kommen dieser Bitte nach. Sie erklären, dass das von der Zeitung Mandela in den Mund gelegte Zitat „Grüßen Sie Franz-Josef Strauß“ weder wörtlich noch dem Sinn nach gesagt worden sei. Der Staatspräsident habe sich vielmehr zu Beginn des Gesprächs nach dem Nachfolger von Franz-Josef Strauß erkundigt. Und der deutsche Botschafter habe daraufhin den Namen Stoiber genannt. Fälschlicherweise habe der südafrikanische Präsident allerdings Bundespräsident Herzog mit dem ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker verwechselt. Ob in dem Dialog zwischen Frau Süßmuth und Herrn Mandela der Name Franz-Josef Strauß überhaupt gefallen sei, können die Abgeordneten nicht beurteilen. (1996)
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Der Chefredakteur dreier Zeitschriften für Wintersportler bittet einen Touristikverband, die Lieferung seines Pressedienstes einzustellen. Fast ein halbes Jahrzehnt sei ins Land gegangen, ohne dass der Verband in den Medien seines Verlags eine Anzeige geschaltet habe. Der Brief schließt mit der Mitteilung: “Zukünftig planen wir unsere Leserreisen und Gebietsvorstellungen ausschließlich nur noch in Zusammenarbeit mit unseren regelmäßigen Werbepartnern.” Eine Werbeagentur, die den betroffenen Touristikverband zu ihren Kunden zählt, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht in der Aufforderung der Chefredaktion, von der Zusendung von Informationen künftig abzusehen, eine gewisse Erpressung und eine versteckte Anschwärzung. Dieser Vorgang zeige, dass bei diesen Zeitschriften die journalistische Berichterstattung von Anzeigenbuchungen abhänge. Der Chefredakteur erklärt dem Presserat, dass die realen Bruttoeinnahmen aus Anzeigen bei den Printmedien des Wintersports seit 1990 um mehr als 80 Prozent zurückgegangen seien. Zugleich kritisiert er die Werbestrategien von Agenturen, die dazu führten, dass Anzeigen auf dem Weg kostspielig produzierter Werbeclips für private TV- und Rundfunkanstalten bzw. durch Lithos für Großverlage mit hohen Reichweiten geschaltet und die Spezialmagazine lediglich mit Pressediensten beliefert würden. Im Falle der beschwerdeführenden Agentur sei er zu der Erkenntnis gelangt, dass seine Zeitschriften offenbar nicht mehr zur Zielgruppe dieses einstigen Auftraggebers von Anzeigen gehörten. Notfalls müsse er sich mit unpopulären Mitteln jener Firmen, Organisationen oder Agenturen entledigen, die ihn bewusst oder unbewusst vorrangig nur als Mittel zu ihrem Zweck ge- oder missbrauchen wollten. (1995)
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