Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

Strafvollzug

Angebliche Missstände in einer Justizvollzugsanstalt sind das Thema einer Artikelserie in einem Boulevardblatt. Die Zeitung spricht von einem “Saustall”. Nach der Aussage eines Beamten ist das Wachpersonal käuflich. Außerdem gibt es eine Schutzgeld-Mafia. Gehandelt wird mit Drogen, Sex und Schnaps. Der namentlich nicht genannte Beamte wird wie folgt zitiert: ”Für 10.000 Mark bekommen sie ganz privaten Ausgang. Zwischen 22 und fünf Uhr. Durch die Hintertür hinter dem Sportplatz werden sie nachts herausgelassen. Und können ganz gemütlich ins Städtchen fahren. In aller Regel werden die Herren von einem Chauffeur abgeholt.” Beim Deutschen Presserat gehen zwei Beschwerden über diese Veröffentlichungen ein. Ein Mitglied des Beirats der Anstalt und der Anstaltsleiter selbst vertreten die Auffassung, dass die Serie nicht über die in einem Gefängnis üblichen und keineswegs auszuschließenden Unregelmäßigkeiten berichtet. Allein schon der Titel “Saustall” wolle suggerieren, dass hier ein ganz außergewöhnlicher Skandal aufgedeckt werde. Doch selbst wenn die in den Artikeln enthaltenen Behauptungen wahr wären, könne ihre Abhandlung auf diesem Sex- and Crime-Niveau nicht hingenommen werden. Das Beiratsmitglied wirft dem Autor vor, gar nicht recherchiert zu haben. Die Behauptungen des angeblichen Informanten hätten durch Fragen an jede(n) beliebige(n) Beamtin/Beamten der JVA leicht widerlegt werden können. Da dies offensichtlich unterlassen wurde, dürfe unterstellt werden, dass kein Interesse an der Wahrheit bestand. Wie der Leiter der Anstalt mitteilt, hat die Artikelserie großes Aufsehen erregt. Der Justizminister des Landes hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Rechtsabteilung des Verlags erklärt, wegen der hoch sensiblen Thematik habe der Redakteur den Gewährsmann sorgfältig auf seine Glaubwürdigkeit und die Zuverlässigkeit seiner Informationen hin überprüft. Er habe sich nicht nur durch Vorlage seines Dienstausweises als JVA-Beamter ausweisen können, er sei auch anderen Mitarbeitern des Hauses als Bediensteter der JVA bekannt. In mehreren Punkten deckten sich die Aussagen des Informanten mit den Berichten von Gefangenen. Die Berichterstattung sei aber auch durch die Äußerungen verschiedener Strafverteidiger, darunter eines namentlich genannten Rechtsanwalts, bestätigt worden. (1997)

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AIDS

Die Titelseite einer Zeitschrift besteht aus dem Foto einer überwiegend in Grün gehaltenen AIDS-Solidaritätsschleife. Der Text dazu lautet: “Ende des Sterbens – Das AIDS-Wunder – Eine neue Wirkstoff-Kombination kann 80 % der Patienten retten (in den reichen Ländern)”. Eine AIDS-Hilfe-Organisation beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Titelblatt vermittele den falschen und trügerischen Schluss, bei AIDS handele es sich auf Grund von neuen Behandlungsmethoden nunmehr um eine heilbare Krankheit. Den Erkrankten würden damit unberechtigte Hoffnungen gemacht und den Nicht-Infizierten falsche Sicherheit vor AIDS vorgegaukelt. Diese Form von Journalismus, der es unter dem Deckmantel der Seriosität nur um Effekthascherei gehe, hält die Beschwerdeführerin für unverantwortlich. Die Chefredaktion der Zeitschrift hat Zweifel, ob das Titelblatt überhaupt vom Inhalt der Titelgeschichte, die es ankündigt, zu trennen ist. In ihr werde der Stand der Behandlungsmöglichkeiten richtig und differenziert dargestellt. Hingegen übersteige es die Möglichkeiten eines Titelblatts, alle Details optisch umzusetzen, die im Interesse der sorgfältigen Berichterstattung in dem zugehörigen Artikel erörtert würden. Dies sei jedoch auch nicht Aufgabe eines Titelblatts, das Dinge plakativ darstellen, zuspitzen und “auf den Punkt bringen” dürfe. Dies gelte um so mehr, wenn medizinische Bewertungen, mithin Meinungsäußerungen, eine zentrale Rolle spielten. Nachdem die Zeitschrift in der Vergangenheit häufig vor den Gefahren durch AIDS gewarnt habe, gehöre es zu ihrer journalistischen Pflicht, einen grundsätzlichen Wandel in der Behandlung AIDS-Kranker zu schildern. Erstmals stünden der Medizin Therapien zur Verfügung, nach deren Anwendung sich bei 80% der behandelten Patienten keine Viren mehr im Blut nachweisen ließen. Dies würde die zu 80% grün gefärbte AIDS-Schleife symbolisieren. Die Chefredaktion führt weiterhin aus, dass gerade am Thema interessierte oder gar betroffene Leser es nicht bei der Betrachtung des Titelblatts belassen, sondern sich anhand der Titelgeschichte informieren würden. (1997)

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Stasi

In einem Kommentar unter der Überschrift “Eine erstaunliche Wahl” befasst sich eine Regionalzeitung mit dem Ergebnis einer Umfrage, laut der Manfred Stolpe der Wunschkandidat der Ostdeutschen für das Amt des Bundeskanzlers ist. Der Autor bezeichnet den brandenburgischen Ministerpräsidenten als “Stasi-Stolpe” und behauptet, dass ihm “in aller Öffentlichkeit das Verbiegen der Wahrheit nachgewiesen wurde” und er ein “eindeutig Stasi-belasteter Mann” sei. Ein Leser des Blattes ärgert sich über diese Vorverurteilung und wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er wisse ebenso wenig wie alle anderen, ob Manfred Stolpe für die Stasi tätig gewesen sei. Dieser bestreite das jedenfalls und es habe ihm bisher nichts gegenteiliges nachgewiesen werden können. Die Chefredaktion des Blattes erklärt in ihrer Stellungnahme, ein deutsches Gericht habe entschieden, dass der Name des Betroffenen in Zusammenhang mit der Stasi genannt werden dürfe. Einem Nachrichtenmagazin sei – durch eine einstweilige Verfügung abgesichert – sogar die noch weitergehende Formulierung “Stasi-Spitzel” gestattet worden. Die Chefredaktion vertritt die Ansicht, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die ausdrückliche Zulassung auch “scharfer Waffen” im politischen Meinungskampf selbst ohne diesen Gerichtsentscheid die beklagte Wortwahl in einem Kommentar zulassen würden, zumal Manfred Stolpe eine herausragende Persönlichkeit mit weitreichenden Einflussmöglichkeiten sei. Es handele sich um eine einmalige Kommentierung. Aus der Sicht der Redaktion sei das Thema nicht länger aktuell. Man werde jetzt in Ruhe den Gang weiterer Ermittlungen abwarten. (1997)

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Redaktionelle Mitarbeiter

ine Lokalzeitung berichtet in fünf Beiträgen über Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtkämmerer der Gemeinde und deren Bürgermeister. Im Verlauf dieses “Rathausstreits” war der Kämmerer umgesetzt und später vom Dienst suspendiert worden. Er ist freier Mitarbeiter der Zeitung. Zwei der fünf Artikel über die Kontroverse sind mit wörtlichen Zitaten des Kämmerers überschrieben. Diese lauten “Umsetzung ist Willkür” und “Es geht grad’ weiter wie vorher”. Über einen Anwalt legt die Gemeinde Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Berichterstattung der Zeitung über die Kontroverse im Rathaus sei einseitig und von privaten Interessen beeinflusst. Die Gemeinde führt das darauf zurück, dass der Kämmerer seit etwa zwei Jahrzehnten als freier Mitarbeiter für die Zeitung tätig sei. Die der Redaktion vorliegenden Informationen stammten fast ausschließlich von dem Kämmerer. Es handele sich hier offensichtlich um eine Berichterstattung aus Gefälligkeit. Die Vorwürfe des Betroffenen, der Bürgermeister übe Schikane und Willkür aus, seien ehrverletzende Behauptungen ohne Substanz. Die Leitung des Verlags bestätigt, dass der Kämmerer regelmäßiger Mitarbeiter der Redaktion sei. Er habe schon “unter der Regie” des vorherigen Bürgermeisters “und in dessen Auftrag” über viele Jahre hinweg die lokale Berichterstattung in der Gemeinde übernommen, auch über die Sitzungen des Gemeinderats. Der Verlag steht auf dem Standpunkt, dass dies nichts ungewöhnliches in deutschen Landen, zumal der Kämmerer auch für zwei andere in der Gemeinde operierende auflagenstärkere Tageszeitungen gearbeitet habe. Dem Mann sei es wegen seiner engen Kontakte zu den Redaktionen wohl auch gelungen, seine Situation “etwas deutlicher rüberzubringen” als der neue Bürgermeister. Es sei aber mit der gebotenen Sorgfalt und Ausgewogenheit über den Streit im Rathaus berichtet worden. Es sei niemals berichtet worden, ohne dass man auch den Kommentar des Bürgermeisters eingeholt habe. (1997)

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Gewalt

Unter der Überschrift “Einem Serienkiller geht es immer um zweierlei: Sex und Macht” veröffentlicht das Magazin einer Tageszeitung ein Interview mit dem renommierten US-amerikanischen Kriminalisten Robert K. Ressler. Der Beitrag enthält Fotos von Serienkillern und deren Opfern. Eines der Fotos zeigt eine nackte Leiche, die an den Füßen aufgehängt ist. Ein Leser des Magazins legt die Seite dem Deutschen Presserat vor. Die Darstellung schade dem Ansehen des Journalismus. Sie sei unangemessen und jugendgefährdend. Mit dem Interview habe man eine rationale Erklärung der Taten und Motive versuchen wollen, die für so viele Menschen einfach nur unbegreiflich seien, so die Chefredaktion. Gleichzeitig sollten die vorangestellten, bis an die Schmerzgrenze authentischen Aufnahmen von Opfern und Tätern einen Blick auf die Ungeheuerlichkeiten dieser Taten in einer Art und Weise ermöglichen, die so noch nicht zu sehen war: So auch das entsetzliche Ausgeliefertsein eines Opfers, das wie Schlachtvieh aufgehängt wurde. Nach einer langen und sehr leidenschaftlichen Diskussion innerhalb der Redaktion habe man sich entschlossen, diese Fotos zu zeigen, weil sie die Abstraktion ( und damit die Mystifikation) der Vorgänge und Taten, wie sie in den Nachrichten zu sehen waren, ebenso unterliefen wie die Darstellung von Gewalt und Mord in Filmen und Romanen, die den Serienmörder (wie in “Das Schweigen der Lämmer”) heroisieren. (1997)

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Werbung

Eine Lokalzeitung veröffentlicht eine Anzeige einer Schülerhilfe, die in der Aufmachung stark einem redaktionellen Beitrag ähnelt. Zwei Tage später erscheint im Blatt unter der Überschrift „Information aus dem Geschäftsleben“ ein mit einem Kürzel gekennzeichneter redaktioneller Beitrag, der sich mit der Arbeit der Schülerhilfe und mit dem neuen Leiter der örtlichen Niederlassung beschäftigt. Ein Leser der Zeitung vermisst in der ersten Veröffentlichung den Hinweis „Anzeige“ und sieht in dem zweiten Beitrag eine unerlaubte Schleichwerbung. Die Redaktion habe eine Pressemitteilung unredigiert übernommen, vermutet er in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Anzeigenleitung der Zeitung gesteht ein, dass im ersten Falle der Hinweis „Anzeige“ angebracht gewesen wäre. In Zukunft werde sie ihre Anzeigen in diesem Punkt unmissverständlicher gestalten. Zum zweiten Teil der Beschwerde teilt die Geschäftsleitung des Blattes mit, in einer Redaktionskonferenz sei die Veröffentlichung ausführlich diskutiert worden. Dabei seien die Mitarbeiter der Redaktion ausdrücklich auf die allgemeingültigen Regeln der redaktionellen Arbeit hingewiesen worden, so dass man hoffe, der Wechsel eines Leiters der Schülerhilfe werde künftig nicht mehr Anlass für ein Foto mit Bildunterschrift sein. (1997)

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Ausländer

Der Verleger und Chefredakteur einer Regionalzeitung kommentiert den Widerstand von Stadtrat und Elterninitiativen gegen den beabsichtigten Neubau eines Ablegers einer psychiatrischen Klinik in einer Stadt seines Verbreitungsgebiets. Unter der Überschrift „Nicht härtere Strafen – bessere Gesetze!“ befasst er sich u.a. mit dem Strafmaß für Sexualstraftaten und schreibt dazu: „Messerstecher, Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder gab es damals noch nicht im Umfang wie heute, diese Delikte werden also der Höhe nach an andere Strafen herangeführt. Hier tritt eine Folge der Überschwemmung unseres Landes mit Ausländern zutage.“ Ein Journalist in der Region sieht in dem Beitrag eine offene Hetze gegen Ausländer und wendet sich mit einem Beschwerde darüber an den Deutschen Presserat. Der Autor des Kommentars nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung. (1997)

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Gefälschte Fotos

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht eine Fotosequenz, die einem Videoband entnommen ist und angeblich Lady Diana, die Prinzessin von Wales, mit ihrem Geliebten beim Liebesspiel zeigt. Die Schlagzeile lautet: „Di – Bei Sex-Spiel gefilmt!“. Und in der Dachzeile dazu heißt es: „England fragt: Machte der Geheimdienst dieses Video?“. Ein Leser sieht in dieser Titelstory eine bewusste Irreführung und schaltet den Deutschen Presserat ein. Andere seriösere Blätter hätten den Vorgang von Anfang an, also auch schon vor dem Andruck, als Ente erkannt und entsprechend eingestuft. Obwohl also längst bekannt gewesen sei, dass das Videoband gefälscht war, habe die Zeitung die Fotos dennoch veröffentlicht. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, sie sei beim Andruck davon ausgegangen, es handele sich bei der gefilmten Person tatsächlich um Lady Di. Kurz nach Beginn des Andrucks hätte sich jedoch herausgestellt, dass die Fotos von einem gefälschten Videoband stammen. Daraufhin sei sofort ein Blitzschub gemacht und über die Fälschung berichtet worden. Die Schlagzeile auf Seite 1 lautete fortan: „Di – Schwindel um Sex-Fotos“. Und die Dachzeile sei wie folgt geändert worden: „Aufregung in England um ein gefälschtes Video“. (1997)

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Diffamierung von Zahnärzten

Unter der Überschrift „Ralf D. (18), keine Zähne mehr, weil der Not-Zahnarzt pfuschte“ berichtet eine Zeitschrift über einen „unglaublichen Ärzte-Skandal“: den Pfusch von Zahnärzten. Der Beitrag enthält Beispiele für Kunstfehler und ist mit entsprechenden Fotos ausgestattet. In dem Artikel wird behauptet, dass am Wochenende zumeist „Stümper“ den zusätzlichen Notdienst machen, die sonst immer leere Wartezimmer hätten. Die Informationsstelle der Deutschen Zahnärzte schaltet den Deutschen Presserat ein, nachdem der Verlag des Blattes eine Stellungnahme zu dem Beitrag verweigert hat. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer sind der Meinung, dass nahezu der komplette Artikel frei erfunden ist. Er sei ehrverletzend, diskriminierend und wecke bei den Lesern unbegründete Befürchtungen. Eine Stellungnahme der Zeitschrift zu der Beschwerde geht nicht ein.

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Versicherungsgewerbe

„Darf’s ein bisschen mehr sein? Vom Metzger ist man die direkte Frage gewohnt. Versicherungsvertreter haben subtilere Methoden, um Knete zu machen und uns Unterschriften für Policen aus dem Kreuz zu leihern, die wir gar nicht brauchen.“ So lautet der Einstieg in den Beitrag einer Boulevardzeitung über „Die fiesen Tricks der Versicherungs-Heinis“. Die Zeitung listet neun „Maschen“ auf, die es im Umgang mit den „Versicherungs-Heinis“ zu beachten gelte. Masche 4 z.B. behandelt das „Schleimen“. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht den gesamten Berufsstand diffamiert und beschwert sich darüber beim Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Verlags ist der Ansicht, es müsse der Presse möglich sein, die Verbraucher auf verkaufspsychologische Strategien von Versicherungsvertretern hinzuweisen. Es stehe ihr frei, die Vorgehensweisen von Vertretern auch kritisch zu bewerten. Der Begriff „Versicherungs-Heini“ habe zweifellos leicht abwertenden Charakter, der aber die Grenze der zulässigen Kritik bzw. der Beleidigung bei weitem nicht überschreite. Schließlich erklärt der Verlag, dass die Berichterstattung keinesfalls suggeriere, dass schlechterdings jeder Versicherungsvermittler sich psychologischer Tricks bediene. Dementsprechend schreibe die Zeitung auch: „Drückerkolonnen m a n c h e r Konzerne werben Personen an ....“. (1997)

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