Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6738 Entscheidungen
Eine Boulevardzeitung verkündet auf ihrer Titelseite „24 Jahre nach der Ermordung des Generalbundesanwalts – Bubacks Sohn greift Trittin an“. Auf Seite 2 wird darüber berichtet, dass der Chemie-Professor und der Bundesumweltminister einander in einem ICE begegnet seien. Buback habe Trittin auf den so genannten „Mescalero“-Nachruf angesprochen und ihn gefragt, ob es nicht an der Zeit sei, sich von diesem furchtbaren Machwerk zu distanzieren. In diesem berüchtigten Aufsatz – so wird den Lesern erklärt – habe ein Autor aus der linken Göttinger Szene unter dem Pseudonym „Mescalero“ klammheimliche Freude über den Buback-Mord verkündet. Trittin habe den Buback-Sohn kaltschnäuzig abgefertigt, schreibt das Blatt. Es erklärt, Trittin habe damals zur linken Szene der Universitätsstadt gehört und sei Mitglied der Studentenvertretung AStA gewesen, deren Zeitschrift 1977 den „Nachruf“ veröffentlicht habe. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat weist der Bundesumweltminister auf die Unwahrheit dieser Behauptung hin. Er sei seinerzeit nicht AStA-Mitglied gewesen und habe mit der Veröffentlichung des „Mescalero“-Textes nichts zu tun gehabt. Der Redaktion der Zeitung sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt gewesen, dass ihre Berichterstattung unwahr ist, denn der Sprecher seines Ministeriums habe die Redaktion bereits am Vortag drauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Berichterstattung unwahr wäre. Der Beschwerdeführer sieht darin einen klaren Verstoß gegen die journalistische Berufspflicht und Berufsethik, welche die Achtung vor der Wahrheit einschließe. Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, der Beschwerdeführer müsse als Bundesminister eine kritische Berichterstattung hinnehmen, insbesondere im Anschluss an sein unziemliches Verhalten bei der Begegnung mit dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts. Richtig sei, dass der Beschwerdeführer seinerzeit nicht dem AStA angehört habe. Er habe aber auch ohne AStA-Zugehörigkeit zur „linken Szene“ der Universität Göttingen gehört. Der Beschwerdeführer versuche, mit seiner Darstellung den Eindruck zu vermitteln, als habe er nie hinter dem „Mescalero“-Papier gestanden. Zitate des Beschwerdeführers in diversen Publikationen belegen nach Ansicht des Chefredakteurs das Gegenteil. Von seiner öffentlich bekundeten Einstellung zu dem „Mescalero“-Text könne sich Trittin nicht dadurch distanzieren, dass er darauf hinweist, für die Veröffentlichung des Textes nicht verantwortlich gewesen zu sein. Es gehe nicht um die Erstveröffentlichung, sondern darum, dass er den Inhalt und seine Verbreitung mitgetragen habe. Erst in den jüngsten Tagen habe sich der Beschwerdeführer distanziert. (2001)
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Die Rubrik „Berlin vertraulich“ einer Boulevardzeitung beschäftigt sich mit dem Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Sein nachgeschobenes Bedauern über die Ermordung Bubacks („Den betroffenen Angehörigen gilt mein Mitgefühl“) klinge heuchlerisch, komme Jahre zu spät, schreibt der Autor. Wo bleibe die Reue über andere Verhaltensweisen, fragt er dann. In einer Passage des Textes heißt es: „Zeitzeugen erinnern sich: Bei Protestaktionen war er der geistige Vater, agierte mit Megafon. Bei einer Podiumsdiskussion, unter anderem mit der heutigen SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier, flogen Tomaten, gellten Pfiffe. ‚Wir hören erst auf, wenn Trittin sprechen darf!‘, schrieen die Störer. Trittin durfte reden, aber danach wurde weiter randaliert. Demokratisches Fairplay? Nicht Sache der Gruppe um Trittin.“ Seinen Schlusssatz, das Resümee eines Dabeigewesenen, verwendet der Verfasser auch als Überschrift: „Wenn’s bedrohlich wurde, war er weg.“ Der Minister ruft den Deutschen Presserat an. Nach seiner Ansicht ist der Beitrag gekennzeichnet von einer tendenziösen Aneinanderreihung unbewiesener Behauptungen, verkürzter Wahrheiten, vager Andeutungen und definitiver Falschbehauptungen. Eine angemessene Recherche, die unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfaltspflicht sei, habe nicht stattgefunden. Der Chefredakteur der Zeitung vermisst Aussagen des Ministers, was aus seiner Sicht falsch sein soll. Dass er in Göttingen zum harten Kern gehörte, könne er nicht bestreiten. Auch der SPIEGEL habe in seinem Beitrag „Ein Planer für die Revolution“ geschrieben, dass er ein Mann, der im Hintergrund plante, gewesen sei, also ein „geistiger Vater“. Auf der genannten Veranstaltung sei Trittin als besonderer Wortführer hervorgetreten und habe schließlich das Mikrofon des RCDS an sich gerissen und die Veranstalter im Laufe des Tumultes niedergebrüllt. (2001)
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Als Beispiel für viele Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben und sich noch immer davor drücken, in den Entschädigungsfonds zu zahlen, führt eine Zeitschrift in einer großformatigen Reportage einen Hersteller von Zigarettenpapier, ein Unternehmen mit „tief brauner Vergangenheit“, an. Der Firmengründer, SS-Obersturmbann- und Wehrwirtschaftsführer, laut Zeitschrift der eifrigste Nazi der Stadt, in der die Firma ihren Sitz hat, sei der größte Zwangsarbeitgeber vor Ort gewesen. Die Autorin des Beitrages berichtet, welche Einstellung die Stadtbewohner und die Erben ihres Ehrenbürgers zu dieser Vergangenheit haben. Im Text unter der Überschrift „Das ist für uns so unwichtig“ findet sich eine Passage, die den Unwillen des Bürgermeisters erregt: „Als die ..., stolz auf ihr über 1000-jähriges Bestehen, in den achtziger Jahren beschlossen, sich einen Stadtarchivar zuzulegen, wurde dem frisch Berufenen erst mal der Beschluss des Gemeinderates mitgeteilt, dass bezüglich der Jahre 1933 bis 1945 die Kisten für jegliche Anfragen verschlossen zu bleiben hätten.“ Der heutige Archivar steige nebenberuflich und oft ehrenamtlich in den Keller der Grundschule hinab, und mit dem, was er dort finde, würze er das jährlich erscheinende Stadtbuch. Er werde von den Leuten gefragt, ob er denn immer in diesen Dingen rumstochern müsse. Eine Stadträtin würde es ihm am liebsten verbieten. Der Bürgermeister schaltet nach Erscheinen der Zeitschrift den Deutschen Presserat ein. Er sieht seine Stadt in dem Beitrag als „braunen Sumpf“ verunglimpft. Des weiteren kritisiert er diverse Falschdarstellungen, darunter auch die Behauptung, dem Stadtarchivar sei per Gemeinderatsbeschluss auferlegt worden, das Archiv für jegliche Anfragen bezüglich der Jahre 1933 bis 1945 verschlossen zu halten. Die Rechtsabteilung des Verlages versichert, es sei keineswegs Sinn und Zweck der Veröffentlichung gewesen, die Stadt zu verunglimpfen. Anlass des Artikels sei vielmehr die Diskussion um den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter gewesen. Dabei habe sich abgezeichnet, dass längst nicht alle angesprochenen Unternehmen der Stiftung beitreten und einen Beitrag leisten wollen. Vor diesem Hintergrund sei der Zigarettenpapierhersteller, der seinen Sitz in der betroffenen Stadt habe, für einen exemplarischen Bericht besonders geeignet gewesen. Vor allem deshalb, weil der Firmengründer sich einerseits als überzeugter Nazi gegeben und Zwangsarbeiter beschäftigt, andererseits aber den Übergang in die Bundesrepublik geschafft habe. Aus diesem Grund sei in dem Artikel detailliert über den Mann und seine Firma berichtet worden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die eigentlich Betroffenen, die Familie des Firmengründers und deren Firma, an dem Artikel nichts auszusetzen hätten. In dem Text stehe nicht, dass dem amtierenden Stadtarchivar bedeutet worden sei, seine Kisten für jegliche Anfragen bezüglich der Jahre 1939 bis 1945 geschlossen zu halten. Diese Aussage beziehe sich nach einer Auskunft des jetzigen Amtsinhabers auf den damaligen Stadtarchivar. Von dem heute tätigen Archivar stamme auch die Aussage, dass eine Stadträtin ihm die Arbeit über die Zeit des Dritten Reiches am liebsten habe verbieten wollen. (2001)
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Ein Wirtschaftsmagazin bietet einem Hersteller von Werkzeugmaschinen die Veröffentlichung eines Firmenporträts in englischer Sprache an. Interview, Texterstellung und Veröffentlichung seien kostenlos. Bildmaterial werde mit 9,95 DM pro Millimeter Höhe/Spalte berechnet. Ein Journalist sieht in dem Ansinnen des Magazins einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex, da es sich bei dem angebotenen Beitrag um eine bezahlte Veröffentlichung im Gewand eines unabhängigen journalistischen Artikels handele. Die Geschäftsführung des betroffenen Verlages teilt dem Presserat mit, dass sie sich frage, was den Journalisten veranlasst habe, eine Beschwerde gegen das Wirtschaftsmagazin zu führen, und was den Deutschen Presserat veranlasse, über diese Beschwerde zu entscheiden. Man sei, sollte man etwas falsch gemacht haben, gerne bereit, die Formulierungen zu ändern. (2001)
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Eine Lokalzeitung teilt einem früheren Landtagsvizepräsidenten mit, sie werde seinen Leserbrief über die Verwendung öffentlicher Gelder nicht veröffentlichen, da Leserbriefe von Mandatsträgern grundsätzlich nicht abgedruckt würden. Ein zweiter Brief, den der ehemalige Landtagsabgeordnete als Initiator einer Bürgerinitiative gegen Gewalt von rechts gemeinsam mit einer Mitinitiatorin unterschrieben hat, wird zwar veröffentlicht, jedoch ohne seinen Namen. Dies geschieht ohne Rücksprache mit ihm. Der Betroffene bittet den Deutschen Presserat um Prüfung dieser Vorgehensweise. Er ist der Ansicht, dass die Zeitung gegen ihn sozusagen ein Veröffentlichungsverbot ausgesprochen hat. Er betrachtet dieses Verhalten als eine unzulässige totale Beschränkung seines Meinungsäußerungsrechts als Bürger. Dass Leserbriefe von Mandatsträgern zu Themen, die mit diesem Mandat nicht das Geringste zu tun haben, nicht abgedruckt werden, stempele die Betroffenen zu Bürgern zweiter Klasse. Die Redaktionsleitung erklärt, bei ihrer Zeitung gelte seit 20 Jahren die Regel, dass nur Leserbriefe von Personen veröffentlicht werden, die kein Mandat ausüben. Diese Regelung werde von allen, mit Ausnahme des Beschwerdeführers, akzeptiert. Man habe diese Regel eingeführt, um denen, die sonst keine Möglichkeit haben, sich in der Öffentlichkeit zu artikulieren, ein Forum zu bieten. Mandatsträger hingegen hätten zahlreiche Möglichkeiten, sich in der Zeitung zu Wort zu melden. Man berichte ausführlich über Sitzungen von Kreistag und Gemeinderat und veröffentliche Stellungnahmen von Parteien, Fraktionen und Verbänden. Da dem Beschwerdeführer diese Regel bekannt und er schriftlich nochmals mehrfach darauf hingewiesen worden sei, hätte er auch wissen müssen, dass sein Name unter dem Brief über die Fremdenfeindlichkeit nicht abgedruckt werden würde. (2001)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift „Vorsicht Falle“ über die geplante Rentenreform des Bundesarbeitsministers. In der SPD-Fraktion wachse der Unmut über die verriesterte Rente. Die Zeitschrift will beobachtet haben, dass die Parlamentarier intern giften. Einem SPD-Bundestagsabgeordneten wird das Zitat zugeschrieben: „Mit diesem Ministerium kann man nicht zusammenarbeiten.“ Der Politiker schreibt an den Deutschen Presserat, dass dieses Zitat nicht von ihm stammt. Er habe auch nicht mit einem Journalisten, der für das Magazin arbeite, über dieses oder ein anderes Thema gesprochen. Die Rechtsabteilung des Magazins erklärt, die Zeitschrift behaupte nicht, dass der Beschwerdeführer mit einem Redakteur des Magazins über dieses Thema geredet habe. Die Zeitschrift formuliere korrekt, dass „intern“ Parlamentarier wie der Beschwerdeführer giften würden. Sie schreibe nur das, was der Abgeordnete so wie dargestellt im internen Kreis geäußert habe. Er habe sich tatsächlich genau in der dargestellten Art und Weise gegenüber verschiedenen Sozialpolitikern der SPD wörtlich so geäußert, wie im Magazin berichtet worden sei. Verschiedene SPD-Sozialpolitiker und -politikerinnen hätten diese Aussage unabhängig voneinander dem Redakteur der Berliner Parlamentsredaktion bestätigt. Wie dieser Redakteur dem Presserat erklärt, ist das kritisierte Zitat am Rande einer Sitzung von Sozialpolitikern zu Beginn der Sitzungswoche am 6. November 2000 gegenüber Kollegen geäußert worden. Auf Grund der Beschwerde habe er nochmals mit einem Informanten gesprochen, der ihm neuerlich bestätigt habe, dass das Zitat wie veröffentlicht gefallen sei. (2001)
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Aus Anlass des Welt-Aids-Tages veröffentlicht eine Jugendzeitschrift einen Beitrag zum Thema. Sie blendet die Schlagzeile „Aids – es kann jeden treffen“ in ein Foto ein, das sechs Jugendliche zeigt. Eines der abgebildeten Mädchen wird durch eine farbliche Kennzeichnung hervorgehoben. Eine Leserin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Meinung, dass die Abbildung ein Symbolfoto ist, das ohne eine erklärende Unterzeile veröffentlicht wurde. Da man das Foto des Mädchens mit einem rosa Farbschleier überzogen habe, werde der Eindruck erweckt, dass es aidskrank sei. Zur Erläuterung des Vorganges legt die Beschwerdeführerin ein Exemplar des Schwäbischen Tagblatts vom 13. Januar 2001 vor, in dem die Betroffenheit der 17-jährigen Schülerin beschrieben und die Entstehung des Fotos geschildert wird. Das Mädchen hatte als 15-jährige 1999 über den Künstlerdienst des Landesarbeitsamtes einen Model-Vertrag erhalten und zusammen mit fünf anderen Jugendlichen für dieses Foto posiert, das übrigens zur selben Zeit wie der Aids-Artikel auch in einer Anzeige auftauchte, mit der das hessische Kultusministerium Lehrerinnen und Lehrer suchte. Die Verlagsleitung teilt dem Presserat mit, dass sie mit der Beschwerdeführerin eine gütliche Einigung anstrebe. Mit dem betroffenen Mädchen habe man bereits eine faire Lösung gefunden. Es sei zusammen mit Tante und Schwester VIP-Gast einer Superschau des Magazins gewesen. Man habe sich geeinigt, dass die Sache damit abgeschlossen sei, und erwarte, dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurückziehen werde. (2001)
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Ein Pfarrer gerät in Konflikt mit seinem Kirchenvorstand und wird suspendiert. Die Gewerkschaft ÖTV nimmt seine Interessen wahr, wirft der Kirchenleitung Mobbing und unfaires Verhalten vor. Diese wiederum sieht in den Vorwürfen der Gewerkschaft polemische Angriffe und Unterstellungen. Die Zeitung am Ort berichtet über diese Auseinandersetzungen und kommentiert sie. Ein Pfarrer müsse ein Vorbild sein, wird da am Rande notiert. Wörtlich stellt der Autor fest: „Anderen Menschen das Wort Gottes verkündigen bedeutet, selbst nach diesem Wort und den Geboten Gottes zu leben. Und wenn in diesen Geboten Gottes zum Beispiel steht, du sollst kein falsch Zeugnis reden und du sollst nicht ehebrechen, dann gilt dies in ganz besonderem Maße für Pfarrer und Pfarrerinnen. Wer dieses vorbildliche Leben persönlich zu beschwerlich findet, braucht ja nicht länger Pfarrer zu sein.“ Dies gelte beispielsweise für den bisherigen Pfarrer der Stadt. Er sei vom Dienst suspendiert und habe die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) als Vertreter seiner Interessen beauftragt. Der betroffene Pfarrer schreibt an den Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass der Erwiderung auf die ÖTV-Kritik zu viel Platz eingeräumt wird. Der Kommentar komme einer „öffentlichen Hinrichtung“ gleich: Er habe weder falsch Zeugnis geredet noch die Ehe gebrochen. Der Leiter der Lokalredaktion ist der Meinung, seine Zeitung habe die Sachlage ausgewogen dargestellt. Der Autor des Kommentars habe die Grenze des Erlaubten nicht überschritten. Er habe vielmehr die Gesamtpersönlichkeit des Pfarrers gewürdigt und Fragen nach dem Berufsverständnis des Theologen aufgeworfen, der sich auch schon früher immer wieder durch PR-reife Aktionen gezielt in Szene gesetzt habe. (2001)
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„Schüler klagt: Das war Rassismus im Unterricht“ lautet die Schlagzeile einer Lokalzeitung. Sie berichtet über die Reaktion eines 18-jährigen Iraners auf ein Flugblatt, das sein Geographielehrer als Diskussionsgrundlage im Unterricht verteilt hatte. Das Blatt zeigt einen Zug, vollbesetzt mit Indern, die sich auch von außen an die Lok und die Waggons klammern. Die Bildunterzeile lautet: „Die ersten indischen Softwarespezialisten sind gestern im Luzerner Hauptbahnhof eingetroffen. Darunter auch der berühmte Hattemal Fatalerror (12. von rechts, lächelnd) sowie sein Freund Hitt Annikai Tukontinnju (75. von links, winkend).“ Und weiter heißt es: „Jungs, wirklich schön, dass ihr da seid.“ Der betroffene Lehrer sieht sich in seiner Ehre verletzt und ruft den Deutschen Presserat an. Er kritisiert die Nennung seines Namens sowie sachlich falsche Aussagen. Die Chefredaktion der Zeitung berichtet, dass die Berichterstattung auf einer öffentlichen Fragestunde des Stadtrates beruhe. Der Vater eines Schülers habe darin den Fall offen gelegt und auch den Namen des betreffenden Lehrers genannt. Vor der Veröffentlichung des Beitrags habe die Redaktion sowohl den Lehrer als auch den Schulleiter gehört. Der Artikel habe eine breite öffentliche Diskussion bewirkt, der die Redaktion auf einer kompletten Leserbriefseite Raum gegeben habe. Die Nennung des Namens sei aus Sicht der Redaktion zwingend gewesen, weil sonst gesamte Kollegien oder die gesamte regionale Lehrerschaft betroffen gewesen wäre. Entgegen einer Mitteilung des Beschwerdeführers, wonach sein Vorgehen von der Schulaufsicht gutgeheißen würde, habe die Schulaufsicht dem Lehrer schriftlich mitgeteilt, dass sie den Fall als Dienstvergehen werte. (2001)
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