Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6739 Entscheidungen

Vergleiche mit dem Naziregime

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief über den Antrag einer Partei auf Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zwei Tage später erscheint ein Kommentar Der Zeitung zum selben Thema. Ein Leser kritisiert, dass die im Original des Leserbriefes verwendete Formulierung »Ermächtigungsgesetz« verfälschend in »Antrag« abgeändert worden ist. Der Kommentator hingegen zitiert den ursprünglich verwendeten Ausdruck und wirft dem Leserbriefschreiber ein »fragwürdiges Geschichtsverständnis« vor. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erläutert, er habe den Leserbriefkürzen lassen. Auch ohne jene Passage mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« sei die Meinung des Schreibers klar und deutlich gewesen. Die durch die Formulierung »Ermächtigungsgesetz« gezogene Parallele zum Nazi-Regime sei ihm »überzogen« erschienen, als »Schmähkritik« gegenüber einer Partei, die aus dem Widerstand gegen das Hitlersche Ermächtigungsgesetz ... eine ihrer vornehmsten Traditionen herleite. Die Unzulässigkeit der Änderung räume er »ohne Wenn und Aber« ein. (1986)

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Meinungsäußerung

Leserbrief

Nachforschungen einer Beschwerdeführerin ergeben: Eine Lokalredaktion hat einen fingierten Leserbrief zu einem vorangegangenen Bericht veröffentlicht. Der Leserbrief ist sehr persönlich gehalten und richtet sich gegen das öffentliche Engagement der Beschwerdeführerin. (1986)

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Schmähkritik

Der Leser einer Lokalzeitung ärgert sich über einen Kommentar und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des Artikels werfe mit Begriffen wie »militant« und »Radikalisierung« zwei bundesdeutsche Einzelgewerkschaften »mit Chaoten in einen Topf«. (1986)

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Meinungsäußerung

Überschrift

Eine Berliner Zeitung bringt in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung und den Alliierten ergriffenen Maßnahmen gegen Syrien auf ihrer Seite 1 die Aufmacher-Überschrift »Raus!«, ohne dass damit ein informierender Bericht verbunden ist. Ein Leser des Blattes sieht vor dem Hintergrund der besonderen Situation Berlins und eines »wegen der Ausländersituation permanent gereizten Klimas« in dem imperativen »Raus!« den Tatbestand der Volksverhetzung und der Diffamierung und Diskriminierung von Ausländern. Dieses »Raus!« habe objektiv »Totschlage-Charakter«. (1986)

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Gegendarstellung

Ein Lehrer sieht in einem Beitrag und in einem Kommentar der örtlichen Zeitung in ehrverletzender Weise unwahre Behauptungen über sich verbreitet. Unter der Überschrift »Werden die Schüler manipuliert?« wird berichtet, der Lehrer habe im politischen Streit um den Erhalt ortsnaher Schulen öffentlich den Vorwurf erhoben, eine Bürgeraktion setze Schüler einer Schule unter Druck und agiere von dort aus politisch. Daraufhin sei dem Lehrer von Politikern vorgeworfen worden, er habe »als Klassenlehrer selbst entsprechendes Gegenmaterial (für die Gesamtschule) verteilen « lassen. Der Eindruck, Schüler manipuliert zu haben, wird durch die Ablehnung seines Gegendarstellungsbegehrens nicht korrigiert. (1986)

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Trennung von Text und Anzeigen/Schmähung

Ein Volontär einer Lokalzeitung berichtet über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Versicherungsmakler und einer Versicherungsgesellschaft und das daraus resultierende Urteil, das dem Geschäftsmann wegen Verstoßes gegen das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb Schadenersatz auferlegt. Der Betroffene reagiert mit einem Namensartikel in einer lokalen Wochenzeitung, die in einem Verlag erscheint, dessen alleinige Geschäftsführerin seine Ehefrau ist. Unter der Überschrift »Hetzer - Neider - Rufmörder« verbindet er Rechtfertigung seines Tuns mit Werbung für sein Unternehmen und Beschimpfungen des Autors des Gerichtsberichts, die in der Formulierung gipfeln: »... mit Sicherheit hätte ... das Zeug dazu, eine Abhandlung über familiäre Alkoholprobleme zu schreiben ... «. (1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Drei Professoren beanstanden die Berichterstattung zweier Tageszeitungen über einen internationalen Naturwissenschaftler-Kongress in der Bundesrepublik, der sich mit »Wegen aus dem Wettrüsten« beschäftigt. Die Beiträge in beiden Zeitungen verstoßen nach Ansicht der Beschwerdeführer gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Eine der beiden Zeitungen beruft sich auf »informierte Kreise«, deren Erkenntnissen zufolge der Kongress » von Personen vorbereitet wurde, die den kommunistischen Vorfeld-Gruppen der Sowjetunion zur ideologischen Beeinflussung des Auslandes zuzurechnen sind«. Der Artikel nennt abschließend die Namen und Universitäten der 22 Wissenschaftler des Vorbereitungskomitees, u. a. der drei Beschwerdeführer. (1986)

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Meinungsäußerung

Der Vorsitzende eines Politischen Arbeitskreises beanstandet Berichterstattung und Kommentierung einer Lokalzeitung zur Planung einer neuen Autobahnstrecke wegen vorgeblicher »Verleumdung und Diskriminierung Andersdenkender«. Wörtliches Zitat aus einem der Artikel: »Diese Epidemie sinnlosen Sterbens wird offenkundig in jenen Kreisen achselzuckend hingenommen«. (1986)

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