Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6739 Entscheidungen
In mehreren Beiträgen und Kommentaren beanstandet die Lokalredaktion einer Tageszeitung, daß die freie Mitarbeiterin einer Konkurrenzzeitung ihre Position als Geschäftsführerin einer Gemeinderatsfraktion mißbrauche, ihrem Blatt Informationen aus nicht öffentlichen Sitzungen zuzuspielen und damit den Wettbewerb beider Zeitungen zu verzerren. (1987)
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Der Beamte einer Ausländerbehörde beschwert sich über eine Tageszeitung. Diese hatte über die Abschiebung eines Ausländers auf dem Flughafen Frankfurt berichtet und Zeugen zitiert, die gesehen haben wollen, wie der Beschwerdeführer die schwangere Ehefrau des Ausländers unter Anwendung von Gewalt von ihrem Ehemann trennte. Die Redaktion habe sich aus Sensationslust nur einseitig informiert und es versäumt, bei der Ausländerbehörde den tatsächlichen Geschehensablauf zu recherchieren. (1987)
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Unstimmigkeiten über Zahlungsbedingungen In Zusammenhang mit dem Abonnement führen zu einem Schriftwechsel zwischen dem Herausgeber einer Zeitschrift und einem seiner Kunden. Weil er dem »rüden Ton« seines unzufriedenen Abonnenten Einhalt gebieten will, veröffentlicht der Herausgeber einen der an ihn gerichteten Briefe mit voller Namensnennung des Absenders und versieht ihn mit einem kritischen Kommentar. (1988)
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Ein prominenter Arzt legt in einer Zeitschrift dar, dass er die Mammographie für lebensgefährlich hält. »Höchst leichtsinnig«, nennt in einer der folgenden Ausgaben ein nicht minder prominenter Arztkollege diese Auffassung, die jahrelange Bemühungen um eine bessere Nutzung von Vorsorgeuntersuchungen sabotiere und die Bevölkerung verunsichere. (1987)
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Der Beitrag einer Lokalzeitung über die Apartheid in Südafrika entfacht eine Leserbriefdiskussion. Einer der Betroffenen beschwert sich, dass seine Antwort auf »unwahre Behauptungen und diffamierende Vergleiche« ohne Absprache um die Anrede »Herr« gekürzt wurde und damit eine »unnötige Schärfe« erhielt. Ein zweiter Brief des Kontrahenten, mit dessen Veröffentlichung die Zeitung die Diskussion der Angelegenheit für beendet erklärt, fordert den Beschwerdeführer zu einer Gegendarstellung heraus, die zwei Wochen später abgedruckt wird. Seiner Meinung nach hätte die Veröffentlichung der beiden Leserbriefe seines Kontrahenten wegen der darin enthaltenen »unwahren« und diskreditierenden Tatsachenbehauptungen unterbleiben müssen. (1987)
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Eine Lokalzeitung lehnt eine Todesanzeige mit der Begründung ab, diese enthalte einen Passus, der dem Pietätsempfinden der breiten Öffentlichkeit sicherlich nicht entspreche, wenn er nicht gar als öffentliche Beleidigung in einer Anzeige auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. (». . . Man ließ ihrer Seele vier Tage Zeit, die leblose Hülle zu verlassen. Asco, ihr Schäferhund, hielt die Totenwache. Dann taten Polizeibeamte ihre Pflicht.«) (1987)
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In vier Jahren richtet ein Leser rund 50 Leserbriefe an seine Heimatzeitung. Kein Brief wird veröffentlicht. »Im Interesse der Meinungsvielfalt« bittet er den Deutschen Presserat, die Chefredaktion zu veranlassen, »die gegen mich augenscheinlich verhängte Veröffentlichungssperre aufzuheben«. (1986)
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Ein Kommunalpolitiker beanstandet die Berichterstattung seiner Lokalzeitung über eine Podiumsdiskussion und bittet den Deutschen Presserat zu prüfen, ob »dieses Gemisch von Nachrichtenverbreitung, Stellungnahme, Kritik und Büttenrede im Sinne der Meinungsbildung ist, an der die Presse mitwirkt«. Auch ein Bericht über eine Ratssitzung ist ihm Anlass zu fragen, ob »die Meinungsbildung durch die Presse so aussehen soll«. Schließlich veranlasst ihn ein dritter Artikel über eine Anfrage im Rat mit der Überschrift »Stadtverordneter ließ Kinderspielplatz sperren « zu der Bitte um Prüfung, ob durch die Wahl der Überschrift und durch den ersten Satz des Redakteurs (»Einer telefonischen Mitteilung des Stadtverordneten ... aus. . an die Kindergartenaufsicht beim Landschaftsverband in ... verdanken es die Kinder von ..., dass sie den Kinderspielplatz am Kindergarten nicht mehr benutzen dürfen, wenn sie nicht in diesen Kindergarten gehen. «) u. a. das Berufsethos des Journalisten verletzt wurde. (1986)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Mord. In der Überschrift nennt sie den Ort des Geschehens, den Beruf des Opfers. Der Hinweis »Er war's« ist mit einem Pfeil versehen, der auf das Foto eines Verhafteten zeigt. Im Text werden der ungewöhnliche Vorname des Verdächtigen und sein Beruf genannt. Außerdem ist die Straße angegeben, in der er wohnt, so dass der Verhaftete in seinem kleinen Dorf leicht identifiziert werden kann. (1986)
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Der Vizepräsident eines Landesparlaments nimmt Anstoß an dem Artikel einer Illustrierten über die Hintergründe der Genehmigungsverfahren um einen Nuklearbetrieb. Er beanstandet insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos des verstorbenen ehemaligen Wirtschaftsministers des Landes und Schatzmeisters seiner Partei sowie die Verwendung des Wortes »Spendeneintreiber«. (1986)
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