Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6739 Entscheidungen
In einer von einer Tageszeitung veranstalteten Telefonaktion geben Experten eines namentlich genannten Versicherungsunternehmens Auskünfte in Versicherungsfragen. Die Zeitung kündigt die Veranstaltung an und berichtet darüber. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass diese Aktion weniger auf eine wertneutrale und objektive Beratung der Anfragenden ausgerichtet war, als dass vielmehr die Adressen potentieller Kunden für akquisitorische Zwecke gesammelt werden sollten. (1987)
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Eine Zeitschrift hat einen Nachruf auf einen durch Suizid aus dem Leben geschiedenen Polizeibeamten veröffentlicht, lehnt aber den Abdruck eines Leserbriefes dazu ab, weil der Absender es an der bei diesem Thema erforderlichen Sensibilität habe fehlen lassen. (1987)
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In einer Zeitungsanzeige behaupten Gegner von Tierversuchen, Tierexperimentatoren seien Wesen besonderer Art, die man nicht leichtfertig Menschen nennen sollte. Dies sei eine ehrverletzende, unwahre und an faschistische Ideologien anknüpfende Behauptung, beschwert sich ein Betroffener. (1987)
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Ein deutsches Ehepaar stürzt auf einer Jugoslawienreise mit dem Auto von der Steilküste ins Meer. Die Frau ertrinkt, der Ehemann, ein Polizeibeamter, kann sich retten, steht unter Mordverdacht. Das berichtet eine deutsche Boulevardzeitung. Einen Tag später prangert das Blatt das Verhalten eines Sprechers der Polizei an, der den Bericht über das tragische Urlaubsschicksal seines Kollegen habe verhindern wollen und statt dessen zwei andere Exklusivgeschichten angeboten habe. (1987)
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In Wort und Bild berichtet eine Zeitschrift über den Freitod einer namentlich genannten 63-jährigen Engländerin. Das Foto zeigt, wie die Frau von einem 150 m hohen Felsen ins Meer springt. Der Beschwerdeführer beanstandet die Veröffentlichung des Fotos und sieht darin »die Grenzen des Erträglichen weit überschritten«. (1987)
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In einem Parteiorgan wird über Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen berichtet. Eine der Beratungsstellen wird mit dem Hinweis auf ein Plakat im Wartezimmer charakterisiert, das zu Demonstration und Protest gegen staatliche Maßnahmen aufruft. Es zeuge von bedenklicher journalistischer Qualität, wenn nicht die Inhalte eines Interviews, sondern beliebige Fundstücke aus dem Wartezimmer einer staatlich anerkannten Beratungseinrichtung zur Beurteilung herangezogen werden, heißt es in der Beschwerde. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter Angabe von Ortsteil und Straßenname über den Freitod einer Rentnerin. Die Angehörigen fühlen sich seitdem durch Fragen und Blicke ihrer Nachbarn sehr gestört. (1987)
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Am Vortag der Landtagswahlen in Schleswig-Holstein berichtet ein Nachrichtenmagazin, daß sich der Ministerpräsident des Landes im Wahlkampf gegen den Oppositionskandidaten unlauterer Methoden bediene. Der Magazinbeitrag basiert auf Aussagen eines Mitarbeiters der Pressestelle der Landesregierung, der für schmutzige Geschäfte wie Bespitzelung und anonyme Anzeigen gewonnen worden ist. Die Titelgeschichte »Waterkantgate: Beschaffen Sie mir eine Wanze« wird auf der Titelseite angekündigt:
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Eine Boulevardzeitung schaltet in mehreren überregionalen Blättern eine Anzeige, in der ein »Report über die neue Pest - AIDS in Deutschland« angekündigt wird. Ein Rechtswissenschaftler macht geltend, hier werde versucht, die gefährliche Krankheit rücksichtslos für Werbezwecke einzusetzen. Die Angaben seien bewusst irreführend und geeignet zu Panik, Hysterie und zur Ausgrenzung einer Minderheit beizutragen. U: a. werde die Antwort auf die Frage versprochen, wann es einen Impfstoff gebe, obwohl gegenwärtig niemand imstande sei, diese Frage zu beantworten. (1987)
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