Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

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Opfert sich Hubert Aiwangers Bruder, um den Politiker zu schützen?

„Flugblatt-Skandal in Bayern: Dumm, dümmer, Hubert Aiwanger“: So überschreibt eine Tageszeitung ihren Online-Kommentar zu einer Affäre um den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. In dessen einstiger Schultasche war ein antisemitisches Flugblatt gefunden worden. Als der Vorfall nach 35 Jahren jetzt von einer überregionalen Zeitung enthüllt wurde, erklärte Aiwangers Bruder Helmut, er und nicht Hubert sei der Flugblatt-Verfasser gewesen. Dazu heißt es in dem strittigen Zeitungskommentar unter anderem: „Es wird sehr durchsichtig: Als Verfasser tritt nun der Bruder des stellvertretenden Ministerpräsidenten ins Rampenlicht. Der Büchsenmacher Helmut Aiwanger. Hubert und Helmut. Das hätte sich kein Drehbuchschreiber für eine seichte Telenovela besser einfallen lassen können, wo der eine Bruder bei einem Unfall stirbt und der andere dann die hinterbliebene Freundin des anderen bekommt. Helmut stirbt also nun den öffentlichen Märtyrer-Tod. Das alles, um seinen Bruder Hubert zu schützen?“ Wenn jetzt der Presserat darüber nachdenke, die Verdachtsberichterstattung der überregionalen Zeitung zu überprüfen, wäre das „eine Farce“ und „eine Niederlage für den unabhängigen und freien Journalismus“. Nach Ansicht des Beschwerdeführers wird in dem Kommentar behauptet, dass Helmut Aiwanger mit der Erklärung zu seiner Autorenschaft gelogen habe. Dies sei eine nicht belegte Tatsachenbehauptung. Die Frage, ob Helmut Aiwanger seinen Bruder Hubert schützen wolle, sei ein Geraune, wonach dunkle Geheimnisse Helmut Aiwanger zu einer Lüge bewogen haben könnten. Außerdem bestreitet der Beschwerdeführer, dass das Flugblatt antisemitisch und eine Hetzschrift sei. Es sei zwar menschenverachtend, schüre aber keinen Hass gegen Juden. Ferner sieht er die Arbeitsweise des Presserats falsch wiedergegeben und unzulässig in Frage gestellt. - Bereits im Vorprüfungsverfahren weist der Presserat die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück. Denn der eindeutig als Meinungsstück gekennzeichnete Artikel bewertet lediglich den Umgang Hubert Aiwangers mit der Flugblatt-Affäre und stellt keine falschen Behauptungen in den Raum.

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„Aiwangers Flugblatt“ ist als Überschrift in Ordnung

„Aiwangers Flugblatt in KZ-Gedenkstätte Dachau als ‚Negativbeispiel‘ aufgetaucht“: Unter dieser Überschrift greift das Onlineportal eines Nachrichtenmagazins eine Affäre um den Politiker Hubert Aiwanger auf. Eine überregionale Tageszeitung hatte enthüllt, dass einst in Aiwangers Schultasche ein antisemitisches Flugblatt gefunden wurde. Nach Ansicht des Beschwerdeführers erweckt der Artikel den Eindruck, dass der Politiker Urheber des Flugblatts gewesen sei, obwohl er dies abstreite und sein Bruder sich als der tatsächliche Verfasser offenbart habe. Wenn die Redaktion ohne Beweise und ohne Einschränkung von „Aiwangers Flugblatt“ spreche, sei dies grob irreführend und verletze Aiwangers Persönlichkeitsrechte. Der Presserat weist die Beschwerde bereits im Vorprüfungsverfahren zurück. Denn die Redaktion hat sauber gearbeitet. So behauptet sie keineswegs, das Flugblatt stamme von Hubert Aiwanger, sondern macht gleich im ersten Satz deutlich, dass sein Bruder sich dafür verantwortlich erklärt hat. Auch die Überschrift ist presseethisch in Ordnung und verstößt weder gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 noch gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Denn es gibt genügend Anknüpfungspunkte, warum man von „Aiwangers Flugblatt“ sprechen kann. Einerseits, weil sein Bruder Helmut sich als Urheber bekannt hat; andererseits aber auch, weil die gesamte Flugblatt-Affäre selbstverständlich Hubert Aiwanger betrifft. So hat dieser zugegeben, das Flugblatt in seiner Schultasche dabeigehabt zu haben, und er hat sich dazu auch öffentlich geäußert. Gegen die Zurückweisung in der Vorprüfung legt der Beschwerdeführer Einspruch ein. Nicht schon im ersten Satz, sondern erst im zweiten Satz gehe der Artikel auf die Urheberschaft für das Flugblatt ein.

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Verlinkung hat diskriminierenden Charakter

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Redakteur begleitet Sanitäter bei Einsatz, gibt sich gegenüber Betroffenen aber nicht als Journalist zu erkennen