Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6738 Entscheidungen

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Unter einer Rubrik, die den Zeitungstitel mit dem Zusatz »extra-Baumarkt« verbindet, berichtet eine Tageszeitung über die Vorteile eines bestimmten Baustoffes beim Kellerbau. Eine Beschwerde beanstandet die unsachliche Einseitigkeit der Berichterstattung, die konkurrierende Baustoffe und Bauweisen abqualifiziere und damit gegen die lauteren Sitten verstoße. Die Zeitung erklärt, die Veröffentlichung basiere auf PR-Informationen und sei als Anzeige anzusehen. (1987)

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Recherche

Eine Sonntagszeitung berichtet, dass ein früherer Bundestagsabgeordneter 134000 Mark zurückzahlen muss. Der Betroffene beanstandet, hier werde der irreführende Eindruck erweckt, er habe absichtlich versucht, sich auf Kosten des Steuerzahlers ungerechtfertigt zu bereichern, indem er Nebeneinkünfte aus einer Vorstandstätigkeit, deren Anrechnung auf die Diäten seit 1977 gesetzlich geregelt ist, unangemeldet ließ. Der Anfang 1987 aus dem Bundestag ausgeschiedene Politiker beruft sich darauf, seine Nebentätigkeit seit 1969 ordnungsgemäß angemeldet und versteuert zu haben; von der durch die Reform des Abgeordnetengesetzes vorgeschriebenen Anrechnung dieser Einnahmen habe er jedoch erst im Jahre 1986 erfahren. Eine Klage in dieser Angelegenheit gegen den Deutschen Bundestag sei nicht, wie im Artikel widerbesseres Wissen behauptet, vom Gericht »abgeschmettert«, sondern vom Beschwerdeführer sogleich wieder zurückgezogen worden. Der ihm vom Autor des Beitrags zugeschriebene Spitzname sei eine freie Erfindung, wie der gesamte Artikel in der Absicht geschrieben wurde, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen. (1987)

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Privatsphäre

Ein Kandidat der Bürgermeisterwahl in einer süddeutschen Kleinstadt beanstandet, ihm werde in Berichten zweier Zeitungen wahrheitswidrig unterstellt, er habe bei einer Wahlversammlung öffentlich erklärt, sein Adoptivsohn sei der uneheliche Sohn einer Bedienung. Statt dessen habe er lediglich sich und seine Familie vorgestellt und im Hinblick auf den Adoptivsohn erklärt, entgegen der Vermutung der Öffentlichkeit seien weder er noch sein Schwiegervater der leibliche Vater des Jungen. Mit den Veröffentlichungen werde in die Intimsphäre des Adoptivsohnes und der Bedienung eingegriffen. Beide seien in der kleinen Gemeinde identifizierbar. Die Redaktionen der Zeitungen erklären, der Beschwerdeführer sei von sich aus dem Gerücht entgegengetreten, ohne darauf angesprochen worden zu sein. Der Adoptivsohn sei von Bürgern des Ortes der Bedienung zugeordnet worden. Im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung habe das Gerücht nicht unerwähnt bleiben dürfen, da die Adoptivangelegenheit mehrfach als Grund für die spätere Wahlniederlage des Kandidaten genannt worden sei. (1987)

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Sinnentstellung

Verdeckte Recherche

»42 Jahre nach Auschwitz: So fanden wir acht Bauplätze für ein Aids-Lager« - Unter dieser Schlagzeile berichten Redakteure einer Zeitschrift, wie sie den Bürgermeistern von zehn bundesdeutschen Gemeinden die Errichtung einer »geschlossenen Anstalt für Aids-Infizierte« anboten. Acht Bürgermeister hätten aufgrund der ihnen vorgelegten Pläne des Konzentrationslagers Sachsenhausen dem vermeintlichen Projekt zugestimmt. Die Redakteure hatten sich unter Vorlage besonderer Visitenkarten und Broschüren als Mitarbeiter einer Investmentgesellschaft ausgegeben, die sinnvolle Projekte zur stationären Unterbringung unheilbarer Kranker in der Dritten Welt baut«. Sie bezogen sich auf einen »Fachausschuss für Immunschwäche und Seuchenkrankheiten«, der im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Pilotprojekt für ein »geschlossenes Aids Zentrum« ausgeschrieben habe. Ein Teil der Betroffenen erwirkt auf dem Rechtsweg eine Entschuldigung, eine Unterlassungserklärung sowie Schmerzensgeld im Rahmen eines Vergleichs (Zahlung an Deutsche Aids-Hilfe). Einer der Bürgermeister und das betroffene Bundesministerium beschweren sich auch beim Deutschen Presserat. Der Bürgermeister sieht seine Ehre verletzt, das Ministerium die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten getäuscht. (1987)

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Krankheit

In einer Beschwerde wird einer Boulevardzeitung vorgeworfen, sie erwecke durch reißerische Überschrift und den Inhalt des zugehörigen Artikels den bewusst täuschenden Eindruck, ein deutscher Arzt habe den Krebs geheilt; und dieser seltene Glückstaft könne als, Standardmethode der Brustkrebsbehandlung übernommen werden. (1987)

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Recherche

Unter der Schlagzeile »50 Tote« berichtet eine Boulevardzeitung über den spektakulären Unfall eines Tanklastzuges. Ein Leser des Blattes hält angesichts der verworrenen Nachrichtenlage in der Unglücksnacht die Schlagzeile für noch verständlich. Kein Verständnis hat er für den Hinweis im Text, dass 30 Menschen bereits am Abend tot geborgen worden seien. Diese falsche Tatsachenbehauptung habe in der Öffentlichkeit Panik ausgelöst. Tatsächlich wurden bei dem Unglück fünf Menschen getötet, 33 verletzt und 44 obdachlos. (1987)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Karikatur

Missstände

In einer Lokalzeitung wird berichtet, hinter einem alten Fabrikgebäude lagere ein ständig abgedeckter Gegenstand, von dem gesagt werde, es handele sich um einen fahrbereiten Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Artikel gibt Äußerungen von »Informanten« über die Person des namentlich genannten Besitzers wieder. Der Panzerbesitzer, als »Neonazi« und »Radikaler« bekannt, halte mysteriöse Treffen ab, veranstalte in Wäldern »Übungen« und Nachtwanderungen, zeige »merkwürdige« Verhaltensweisen. Der Betroffene macht vor dem Presserat geltend, es gehe nicht an, dass eine Zeitung geschäftsschädigende Äußerungen Dritter ungeprüft weitergebe. Er fordert die Zeitung auf, ihre Informanten preiszugeben. (1987)

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